Herzlich willkommen in Stuttgart am 26.10.2006 Der Sportversicherungsvertrag des WLSB sowie die Zeltversicherung der WSJ und der Sportkreisjugenden vor Ort Herzlich willkommen in Stuttgart am 26.10.2006 Ihr Referent: Jörg Schlegel Leiter des Versicherungsbüros beim Württ. Landessportbund, Stuttgart
Was werden wir miteinander besprechen ? Kurze inhaltliche Darstellung des Sportversicherungsvertrages Besonderheiten in der Sport-Haftpflichtversicherung Verschuldensabhängige Haftung Mietsachschadendeckung Versicherungsschutz für Zelte (Stichwort : Die 5 Szenarien gemäß WSJ-Rundbrief) a) Bestehender Versicherungsschutz gem. SpV.-Vertrag b) Bestehender zusätzlicher Versicherungsschutz (VS der WSJ für eingelagerte Zelte, VS für SpK LB und SpK Rems-Murr) c) Schadenbeispiele d) Auswertung der Risikoerfassungsbögen e) Suchen nach neuen Versicherungslösungen für Zelte
Der Sportversicherungsvertrag des WLSB Vertragspartner des WLSB : ARAG-Sport, ARAG-RS (D´dorf) sowie EUROPA-KV (Köln) Es gelten die vertraglichen Bestimmungen vom 01.01.2002 ! Versichert sind : WLSB und seine ihm angeschlossenen Mitglieds- organisationen (SpK/ SpKJ, Verbände, Vereine und deren Mitglieder) Bitte beachten: Kein Versicherungsschutz für Fördervereine oder andere WLSB-fremde Organisationen Finanzierung SpV-Vertrag : über jährliche Bestandserhebung des WLSB
Versicherte Veranstaltungen u.a. Gesamter Sportbetrieb (z.B. Vereinstraining, Kursangebote, Wettkämpfe, Turniere … ) Vereins-/Verbandsorganisation, Aus- und Fortbildung Interne & öffentliche Festveranstaltungen Neu seit 01.2002 aber: Mietsachschäden am Gebäude bzw. am Festzelt nicht mitversichert Zusatzversicherung kann beantragt werden ! Sämtliche Ausflüge, Reisen & Freizeiten Neu seit 01.2002 aber: mitreisende Nichtmitglieder nicht mitversichert Zusatzversicherung kann beantragt werden !
Versicherte Sparten der Sportversicherung Unfall (B. I.) Kranken (B. VI.) Haftpflicht (B. II.) Rechtsschutz (B. V.) Vertrauensschaden (B. III.) Reisegepäck (B. IV.) Gültig sind die vertraglichen Bestimmungen vom 01.01.2002
Haftpflichtversicherungsschutz B. II. , Seiten 11-16 1. Aufgabe der Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung schützt den VN, wenn er infolge eines Personen- und/ oder Sachschadens von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. 2. Haftungsgrundsatz gemäß § 823 I. BGB „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit ...,das Eigentum... eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ Vorsatz : Absichtlicher, mit Wissen der Folgen herbeigeführter Schaden (in der Haftpflichtversicherung nicht versichert/ nicht versicherbar !) Fahrlässigkeit : Nach § 276 I. Satz 2 BGB handelt fahrlässig, „wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt“.
Fortsetzung Haftpflichtversicherungsschutz 3. Leistung der Haftpflichtversicherung : Prüfung von : 1. Versicherungsschutz 2. Haftung nach der Sach- und Rechtslage Entschädigung berechtigter Ansprüche Abwehr rechtlich unbegründeter Ansprüche („Passivrechtsschutz“) Besonderheiten der Mietsachschadendeckung : Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden an fremden Sachen, die von einer WLSB-Mitgliedsorganisation a) zur Ausübung des Sportbetriebes oder b) zur Jugendarbeit gemietet oder geliehen worden sind Verschuldensabhängige Haftung Anspruch des Geschädigten auf Zeitwerterstattung Deckungssumme : je Schaden EUR 10.000,-
Zusätzlich bestehender Versicherungsschutz Württ. Sportjugend : VS-Nr. 93.105.029 : Gebündelte Geschäftsversicherung bei ARAG für eingelagerte Zelte der WSJ bzw. SpK oder SpKJ zum Neuwert VS für Feuer/ ED/ Raub/ Vandalismus/ LW/ Sturm und Hagel Deckungssumme: DM 513.000,- für insges. 285 Zelte a DM 1.800,- Besonderheiten: Einlagerung in massiven Gebäuden mit harter Bedachung Sicherheitsschlösser an Zugangstüren der Lagerräume Hinzukommende Zelte müssen innerhalb von drei Monaten dem VR schriftlich angezeigt werden, sonst kein VS Wie viele Zelte sind gemeldet ? Alb-Donau (11) Biberach (2) Bodensee (4) Böblingen (3) Calw (10) Esslingen (17) Göppingen (16) Heidenheim (11) Heilbronn (16) Hohenlohe (14) Ludwigsburg (31) Ostalb (19) Ravensburg (14) Rems-Murr (8) Reutlingen (13) Rottweil (7) Sigmaringen (22) Schwäbisch Hall (10) Stuttgart (8) Tübingen (11) Tuttlingen (37) Zollern-Alb (1)
Zusätzlich bestehender Versicherungsschutz Sportkreis Ludwigsburg : VS-Nr. 93.104.347 : Inhaltsversicherung für Untersteinbach (Unterkunftsstätte & Gerätehütte zu je EUR rd. 76.690,- VS für Feuer/ ED/ Raub/ Vandalismus, Gerätehütte zzgl. Sturm) VS-Nr. 93.104.348 : Inhaltsversicherung für Füllmenbacher Hof (Unterkunftsstätte zu EUR rd. 61.350,- VS für Feuer/ ED/ Raub/ Vandalismus/ LW Sportkreis Rems-Murr : VS-Nr. 93.104.349 : Inhaltsversicherung Jugendhaus Am Ebnisee (Wirtschafts- und Sanitärgebäude zu EUR rd. 35.800,- VS für Feuer/ ED/ Vandalismus/ LW/ Sturm Zusätzlich : Gebäudeschutz bei ARAG (VS für Feuer/ Sturm/ LW) Vers.-summe : EUR rd. 104.000,-
Die fünf Schadenszenarien lt. Infobrief WSJ Zelt befindet sich im Lagerraum Zelt aufgebaut, Veranstalter SKJ Zelt aufgebaut, Veranstalter/ Entleiher WLSB-Verein Zelt aufgebaut, Veranstalter/ Entleiher kein WLSB-Verein Zelt aufgebaut, Veranstalter/ Entleiher Privatperson
Auswertung der Risikoerfassung der SpK/ SpKJ Kann über die bestehende Zusatzversicherung der WSJ für eingelagerte Zelte auch für aufgestellte bzw. ausgeliehene Zelte mit der ARAG eine Zusatzversicherung vereinbart werden ?
Versicherungsbüro beim Württ. Landessportbund im SpOrt Stuttgart Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart Telefon : 0711 - 28077 - 800 Telefax : 0711 - 28077 - 825 eMail : vsbstuttgart@ARAG-Sport.de