Wirtschaftsstrafrecht

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitsrecht aktuell Osnabrück,
Advertisements

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Befristung
Dienstzettel. Dienstzettel AVRAG Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz Dienstzettel lt. AVRAG AVRAG Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz Der Arbeitgeber.
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Teilzeitarbeitsverhältnisse
Vertriebsrecht (Fortsetzung)
Rechtsanwalt Daniel Klußmann Berufsakademie Lörrach
Schichtarbeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
Teilzeitarbeitsverhältnisse
Aushilfsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis
Handlungsanleitung Betriebliche Instrumente zur Beschäftigungssicherung.
Arbeitszeitregeln./. Flexibilität. aa) Welche Regeln muss sie beachten? bb) Wie ist die Rechtslage, wenn die Arbeitgeberin die von ihr zu beachtenden.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG)
II. Teil: Individualarbeitsrecht
II. Teil: Individualarbeitsrecht
II. Teil: Individualarbeitsrecht
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Aushilfsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis
GEW-Seminar „Studium und Job“ Daniel Taprogge
Individuelles Arbeitsrecht
Zukunft im Beruf Ihr gutes Arbeits-Recht
Flexible Arbeitszeitmodelle - Wege für die Praxis
Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
ist geregelt im Berufsbildungsgesetz BBiG
Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Kündigung trotz Krankheit
SoSe 2014 Goethe Univerität Frankfurt a.M.
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK
Vergütung Entgeltzahlungspflicht (§611 Abs. 1 BGB) Entgeltformen
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer Jörn Michelsen &
Vortrag von Rechtsanwältin Bianka Schmetz am
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
= Entgelt ohne Arbeit bzw. Krankheit
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - November 2009.
Daniela Riva unter Mitwirkung von Valérie Leuba 24. Januar 2008
Das neue Mindestlohngesetz
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Arbeitsrecht.
Mindestlohn Mindestlohn Gesetzliche Neuregelung:
Überstundenregelung/Arbeitszeitkonto
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
Befristung von Arbeitsverträgen
Geringfügige Beschäftigte
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung,
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Das Recht der Ausbildungsverhältnisse
Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene.
Kollektivvertrag Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau.
Gute Arbeit durch bessere Arbeitszeiten
Arbeitsverträge.
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitszeit
Arbeitsrechtsforum Hannover
Der Weg in den Beruf Herzlich willkommen! Tipps zum Berufseinstieg
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1.
D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub Arbeitsrechtseminar Hochschule Koblenz.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz.
 Präsentation transkript:

Wirtschaftsstrafrecht Cornea Franz Rechtsanwälte Wirtschaftsrecht Steuerrecht Wirtschaftsstrafrecht Steuerstrafrecht

Zentraler Begriff: Arbeitnehmer

Wichtige Gesetze: - KSchG TzBfG SGBer MuSchG BGB ArbZG etc., etc.

Gesetzliche Besonderheiten: § 310 Abs. 4 BGB (AGB)

Mögliche Ansprüche gegen Arbeitgeber: Vertrag Tarifvertrag Gesetz Gewohnheitsrecht Richterliche Rechtsfortbildung

Zentraler Punkt: Arbeitsvertrag Form grundsätzl. formlos möglich für Rechtsklarheit Schriftform dringend anzuraten Ausnahmen: insbes. für Arbeitgeber: - § 2 NachwG (1 Monatsfrist) - § 14 Abs. 4 TzBfG (Befristung)

(genaue Firmenbezeichnung nebst Vertretungsverhältnissen und Adresse ) Arbeitsvertrag zwischen (genaue Firmenbezeichnung nebst Vertretungsverhältnissen und Adresse ) - im folgenden Arbeitgeber – und (Personalien einschließlich Geburtsdatum des Arbeitnehmers)

Präambel / Vorbemerkungen wichtige Bemerkungen Die Parteien schließen folgenden Arbeitsvertrag:

Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als _____ (genaue Bezeichnung der Tätigkeit) eingestellt. Ort der Leistung? Er kann auch mit anderen Tätigkeiten befasst werden, soweit sie zumutbar sind (Zuweisungsgrenze: Direktionsrecht; evtl. Auswirkung bei betriebsbedingten Kündigungen) Entgeltänderung damit nicht verbunden.

Beginn und Ende Die Tätigkeit beginnt am_______ Sie endet (?) am _______ (Kündigung möglich?)

Probezeit Die ersten _____ Monate sind Probezeit Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von _____ (mind. 2) Wochen gekündigt werden

Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung § 622 BGB Gleichgeltungsklauseln Schriftformklausel

Probezeitvereinbarungen Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist _____ gesetzliche Kündigungsfrist, § 2 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 9 NachwG Verweis! Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ?

Arbeitsentgelt Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn! (aber zahlreiche Ausnahmen) Mögliche Regelungen: Grundgehalt Leistungszulage Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Erfolgsprovisionen Gewinnbeteiligungen/Tantiemen, etc. (beachte Regelungen bzgl. Lohnnebenkosten)

Sonderzahlungen Bspw. Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld, Gratifikationen, Anwesenheitsprämien

Dienstwagenregelungen Anspruch private Nutzung Berücksichtigung Steuerliche Konsequenzen

Rentenleistungen des AG Festbeträge Gehaltsabhängige Regelungen Gesamtversorgungsregelungen

Arbeitszeit (ArbZG) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ____ Stunden in der Woche und verteilt sich wie folgt ________

Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten Förderung Freistellung Entgelt Darlehen, etc.

Mehrarbeit / Überstunden Angeordnete Überschreitung der täglichen Arbeitszeit Ausgleich durch Freizeitausgleich (sechs Monate) oder Abgeltung (Vereinbarung)

Nebentätigkeit Erlaubnis Verbot Erlaubnisvorbehalt

Urlaub Der Urlaub beträgt _____ Arbeitstage im Jahr (mindestens ??) (Grundsatz: Arbeitsvertrag mit Übertragbarkeit und der Abgeltung des Urlaubs die gesetzlichen Vorschriften)

Arbeitsverhinderung Anzeigepflichten (Mitteilungen, etc.) Nachweispflichten (AU-Bescheinigung) vgl. § 5 EFZG

Gesetz: § 3 Abs. 1 EFZG (6 Wochen) Entgeltfortzahlung Gesetz: § 3 Abs. 1 EFZG (6 Wochen) Vorauss.: AN kein Verschulden Nicht abdingbar § 12 EFZG

bspw. wegen Entgeltfortzahlungen Abtretungsklauseln bspw. wegen Entgeltfortzahlungen

Verschwiegenheitspflicht Auch nach Ausscheiden Verschwiegenheitsverpflichtung! Problem: Kollision mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

Arbeitnehmererfindungen insbes. Entwicklungen, Patente, etc. i. d. R. Nutzungsklausel aber auch ArbnErfG (nicht abdingbar zu Lasten AN) Rechte auf Benennung, Auskünfte, Vergütung bei Inanspruchnahme AG: Inanspruchnahmerecht / Erklärung

Problemfeld: Wettbewerbsverbote

Vertragsstrafenregelungen bspw. bei vertragswidriger vorzeitiger Beendigung a. o. Kündigung des AG bei nicht rechtzeitigem Antritt

Mankoabrede Haftung des AN für best. Kassen- oder Warenbestand (generelle AN-Haftung?) Haftung des AN für best. Kassen- oder Warenbestand (Mankogeld) besondere Vereinbarung nötig, sonst nur nach allg. Grundsätzen (gestufte Haftung)

Betriebsvereinbarungen Derzeit gelten im Betrieb folgende Betriebsvereinbarungen: ______ ( Hinweis ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG nötig).

Tarifverträge Folgende Tarifverträge sind Arbeitsverhältnis anwendbar: … (Aufzählung der geltenden Tarifverträge/ Allgemeinverbindlichkeitserklärung) Alternative: Die Anwendbarkeit folgender Tarifverträge ______ (Aufzählung, z. B. Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag, abgeschlossen zwischen ______ für die XY–branche) wird vereinbart.

Ausschlussklauseln / Ausgleichsquittung Frist zur Geltendmachung Frist zur Klage Problem neue Rechtslage durch Schuldrechtmodernisierung

Pfändung des Einkommens / Abtretung Aufwandspauschalen Ausschluss der Abtretung und Verpfändung Aufrechnungsverbote

Zahlreiche weitere Regelungen zu: Arbeitspapieren, Freistellungen, etc. und ergänzende Vereinbarungen

Schriftformklausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Schriftformklausel.

Abschluss Unterschriften Würzburg, am _______ ____________________ __________________ (Unterschrift Arbeitgeber ) (Unterschrift Arbeitnehmer)

Cornea  Franz R E C H T S A N W Ä L T E www.cornea-franz.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Cornea  Franz R E C H T S A N W Ä L T E Berliner Platz 10 – 97080 Würzburg www.cornea-franz.de