Dorferneuerung Fleeste, Lanhausen, Overwarfe und Ueterlande

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 Präsentation transkript:

Dorferneuerung Fleeste, Lanhausen, Overwarfe und Ueterlande Wie geht es nach der Fertigstellung des Dorferneuerungsplans weiter? Die Förderung öffentlicher und privater Maßnahmen Von der Antragstellung bis zur Überweisung des Zuschusses Beispielrechnung

Genehmigung des Dorferneuerungsplans Anerkennung des Plans finanzieller Rahmen 750.000 € (Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln) Dauer der Förderung bis 2014

Maßnahmenförderung im privaten Bereich 1 Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz, wenn sie nach den Feststellungen der Dorferneuerungsplanung dörflichen Charakter hat. Z.B. Maßnahmen zur Erhaltung der Außenansicht vorhandener sanierungsbedürftiger Bausubstanz, wie Maßnahmen an Grundmauern, Fassaden, Türen, Fenstern und Dächern. kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters, z.B. die Anlage von Stützmauern, Zäunen (Beispiele für eine dorfgerechte Gestaltung finden sich im DE Plan) oder die Wiederherstellung typischer Bauerngärten. die Umnutzung ortsbildprägender Gebäude für Wohn- Arbeits- oder Fremdenverkehrszwecke bzw. für sonstige Funktionen, die das dörfliche Gemeinwesen stärken, z.B. Dorfladen.

Maßnahmenförderung im privaten Bereich 2 Speziell für landwirtschaftliche Betriebe werden Maßnahmen gefördert, die geeignet sind, landwirtschaftliche Bausubstanz einschließlich der Nebengebäude und Hofräume an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen oder in das Ortsbild einzubinden (allerdings nur, wenn keine Förderung aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) möglich ist). Außerdem ist für die landwirtschaftlichen Betriebe die Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz förderfähig, wenn dadurch außerlandwirtschaftliche Einkünfte erschlossen werden können. Für private Maßnahmen ist die Förderung je Objekt auf 25.000 € begrenzt, der Zuschusssatz beträgt 30%, bei Umnutzungsvorhaben landwirt-schaftlicher Betriebe gelten max. 75.000 € und 30% Förderhöchstsatz. Achtung: Mindestfördersumme bei priv.Antragstellern 2.500 € (Investitionsvolumen mindestens 8.335 €)

Wegweiser für die Antragstellung 1 Stehen Erneuerungsabsichten an, dann mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen, von dort wird dafür gesorgt, dass der Dorferneuerungsbetreuer mit Ihnen ein Beratungsgespräch vereinbart. Zweck: Fachkundige und kostenlose Beratung in gestalterischer Hinsicht, Hilfe bei der Ausfüllung des Förderantrages. 1. Schritt: Vorüberlegungen 2. Schritt: Antragstellung Einholung eines detaillierten Kostenanschlages auf der Grundlage des Beratungsgesprächs, dann Abgabe des Antrags dreifach an die Gemeinde (incl. Antrag auf Vergabe einer Registriernummer) Die Gemeinde leitet den Antrag über den Dorferneuerungsbetreuer und den Landkreis an das Amt für Landentwicklung (AfL) weiter.

Wichtiges zum Kostenanschlag Der Kostenanschlag dient zur genauen und vollständigen Ermittlung der tatsächlich zu erwartenden Kosten durch Zusammenstellung von Unternehmer-angeboten sowie anderen Kosten (z.B. für Genehmigungen, Architektengebühren, Statik). Ermittlungsgrundlagen sind genaue Bedarfsberechnungen einschließlich aller Massen- und Mengenberechnungen sowie die endgültigen Ausführungs-zeichnungen. Die Unternehmerangebote sind in den einzelnen Positionen in Lohn - und Materialkosten aufzuteilen. Grund: - Kostenanschlag ist Grundlage für die Bewilligung der Zuwendung durch das Amt für Landentwicklung, spätere Kostenerhöhungen gehen voll zu Lasten der Antragsteller (keine Erhöhung der Zuwendung möglich). Bei Antragstellung ist anzugeben, ob und welche Positionen in Eigenleistung ausgeführt werden.

Wegweiser für die Antragstellung 2 3. Schritt: Zuwendungsbe-scheid  Das AfL bewilligt durch schriftlichen Bescheid die Zuwendung, erst dann darf mit der Maßnahme begonnen werden! 4. Schritt: Maßnahmen- ausführung Die Maßnahmenausführung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen. (Materialbestellung und -kauf sowie die Auftragsvergabe gehören auch dazu). Für Ausnahmen in dringenden Fällen muss vorher die Zustimmung des AfL eingeholt werden. Bei der Ausführung sind die im Zuwendungs- bescheid enthaltenen Fristen und Auflagen zu beachten. Wer sich hieran nicht hält oder die Maßnahme anders als beantragt oder genehmigt ausführt, läuft Gefahr, die Zuwendung zu verlieren.

Wegweiser für die Antragstellung 3 5. Schritt: Maßnahmen-abrechnung Nach vollständiger Fertigstellung der Maßnahme kann die Abrechnung mit dem vorgesehen Formular beim AfA erfolgen. Beizufügen sind: alle Rechnungen mit Quittung oder Überweisungsbeleg in Original und Kopie. Fotos vom Zustand des Objektes vor und nach Ausführung der Maßnahme. Auch bei der Ausfüllung dieses Formulars ist der Dorferneuerungsbetreuer behilflich. Das AfL ist rechtzeitig zu informieren, wenn die Maßnahme nicht innerhalb der im Zuwendungs-bescheid festgesetzten Frist fertiggestellt werden kann. Nach einer "Bauabnahme" durch das AfL erfolgt die Überweisung der Zuwendung und die Rückgabe der Rechnungsbelege.

Allgemeine Hinweise 1 Zuwendungsfähige Ausgaben in der Dorferneuerung a) Gekauftes Material (entsprechend vorgelegter Rechnungen) b) An einen Unternehmer vergebene Arbeiten Zuwendungsfähig als bare Ausgaben sind alle Rechnungen für von Unternehmern geleistete Arbeiten. Dazu gehören aber z.B. auch Rechnungen eines mit der Planung der Maßnahme beauftragten Architekten. c) Eigene Arbeitsleistungen sind nicht zuschussfähig Ausnahme: Nur bei Vereinen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, mit der Hälfte des Betrages, der sich bei der Vergabe an einen Unternehmer (ohne Mehrwertsteuer) ergeben würde.

Beispielrechnung Zuwendungen bei Ausführung durch einen Unternehmer: Angebot: Gesamtkosten brutto: 20.000€ Zuwendungsberechnung: 30 % von 20.000 € 6.000 € Zuwendungen bei teilweiser Ausführung in Eigenleistung: Gesamtkosten lt Angebot: 20.000 € Wert der durch Eigenleistung erbrachten Arbeitsleistung: 11.000 € es verbleiben: 9.000 € Materialkosten und Unternehmerleistungen Zuwendungsberechnung: 30 % von 9.000 € 2.700 €

Allgemeine Hinweise 2 Baugenehmigungen und andere Genehmigungen Der Bewilligungsbescheid in der Dorferneuerung ersetzt keine anderen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalrechtliche Genehmigung); d. h. diese sind wie sonst üblich zu beantragen Zeitraum der Förderung Der Förderzeitraum dauert bis zum 31.12.2014, d. h. Anträge können auch noch im letzten Jahr der Förderung gestellt werden. Ihre Ansprechpartner für Dorferneuerung sind: Herr Windhorst, Gemeinde Loxstedt, Tel. 04744/ 4831 Herr Weber, Amt für Landentwicklung, Tel. 0471 / 183-290 Herr Wilke, StadtLandFluß (DE-Betreuer), Tel. 04163/ 3147