Freizeit bei der Arbeit

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 Präsentation transkript:

Freizeit bei der Arbeit Arbeit in der Freizeit Freizeit bei der Arbeit

Freizeit bei der Arbeit Wegezeiten und Dienstreisen Arbeit in der Freizeit Freizeit bei der Arbeit Wegezeiten und Dienstreisen

Arbeit in der Freizeit

Kunden Kollegen Vorgesetzte

Motivation Arbeitnehmer Prestige Jobangst Karrierewille Generationsverständnis

Vorteile Arbeitgeber abnehmende Präsenzkultur Arbeitsflexibilisierung

Nachteile Arbeitnehmer erhöhter Druck Grenzen verschwimmen Vergütungsprobleme

Risiken Arbeitgeber Vergütungsforderungen Schwierigkeiten mit dem BR

Hauptprobleme Anordnungsberechtigung Grenzen von Arbeitszeitregeln Vergütungsanspruch

Anordnungsberechtigung während der Arbeitszeit  Direktionsrecht Anordnung der Gerätebereitschaft Mitbestimmung bei Geräteausstattung

Anordnungsberechtigung in der Freizeit  grds. keine Befugnisse Ausnahmen: Vereinbarung der Verfügbarkeit aus betrieblicher Funktion fehlende Vereinbarung über Lage der AZ?

Weisungsrecht bei Sonn- und Feiertagsarbeit BAG Urt. v. 15.09.2009 – 9 AZR 757/08

Anordnungsberechtigung kein Bereitschaftsdienst keine Rufbereitschaft, aber Ähnlichkeiten

Anordnungsberechtigung bei fester Arbeitszeitregelung  keine Anordnungsbefugnis, es sei denn gesonderte Regelung bei Überstunden Berechtigungserfordernis Notfallbefugnisse

Anordnungsberechtigung fehlende Anordnung des Arbeitgebers  dem Arbeitgeber nicht zurechenbar auch nicht bei unausgesprochener Erwartung keine AZ nach ArbZG

Anordnungsberechtigung Grenzfälle: Vorgesetztenanrufe zeitabhängig vom Besprechungsgegenstand

Grenzen von Arbeitszeitregeln Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit nur tatsächlicher Abruf ist Arbeitszeit hierdurch Ruhezeitunterbrechung kein Auslösen bei kurzer Arbeitsaufnahme?

Grenzen von Arbeitszeitregeln Tageshöchstdauer 8 Stunden keine Bedenken bei Samstagsabruf Sonn- und Feiertagssperre Dokumentationspflicht?

Grenzen von Arbeitszeitregeln keine Anwendung des ArbZG auf leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG)

Vergütungsanspruch anordnungsabhängig keine Vergütung bei Tätigwerden von sich aus bei Anordnung  Vergütungspflicht kein genereller Zuschlaganspruch

Vergütungsanspruch Sonderprobleme: Pauschalierungsvereinbarungen Rufbereitschaftsvergütung?

Sanktionen Abmahnung Kündigung Schadensersatz

Mitbestimmung BetrVG Lage der Arbeitszeit § 87 Abs. 1 Ziff. 2 Überstunden § 87 Abs. 2 Ziff. 3 Technische Einrichtungen § 87 Abs. 1 Ziff. 6

Ausschlussklausel Prüfung durch Gewerbeaufsicht Betriebsvereinbarung

Freizeit bei der Arbeit

private Internetnutzung private Handytelefonate Raucherpausen

Private Internetnutzung „angemessene“ Nutzungsgewährung Nutzungsverbot rigide BAG-Rechtsprechung Betriebliche Übung? Mitbestimmung bei Verboten?

Private Internetnutzung „angemessene“ Nutzungsgewährung Nutzungsverbot rigide BAG-Rechtsprechung Betriebliche Übung? Mitbestimmung bei Verboten?

Private Handytelefonate analog private Internetnutzung

Raucherpausen Änderung Arbeitsstättenverordnung Pausen sind keine AZ Betriebliche Übung? Mitbestimmung bei Regelungen

Wegezeiten und Dienstreisen

Wegezeiten Wohnung zur Arbeit und zurück

Wegezeiten Privatangelegenheit

Wegezeiten Ausnahme: auswärtiger Einsatz  u.U. Vergütungspflicht minus ersparte Wegezeit zum Betrieb

Dienstreisen Von der Arbeit in die Welt

Dienstreisen Arbeitszeitrecht Vergütungspflicht

Arbeitszeitrecht Höchstrahmen und Ruhezeiten Aufzeichnungspflicht Vorhaltungspflicht Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Arbeitszeitrecht Dienstreise als Arbeitszeit nicht: Tätigkeitsaufnahme vor Ort BAG: Zielsetzung des ArbZG Belastung des Arbeitsnehmers

Arbeitszeitrecht Belastung des Arbeitsnehmers: öffentliche Verkehrsmittel Selbstfahrer

Arbeitszeitrecht öffentliche Verkehrsmittel: ohne Vorgabe des Arbeitgebers über Arbeit während Fahrt  keine Arbeitszeit Beanspruchungstheorie

Arbeitszeitrecht Selbstfahrer: für Kraftfahrer immer AZ für lenkenden Selbstfahrer nach hM AZ

Vergütungspflicht keine Pflicht zur Vergütung wie AZ Vorrang tariflicher und betrieblicher Regeln begrenzte Klauselhoheit im Arbeitsvertrag „den Umständen nach zu erwarten“ § 612 Abs. 1 BGB

Vergütungspflicht keine Regelung  Vergütung der Reisezeit, die in die werktägliche AZ fällt (wie § 44 Abs. 2 TVöD)