Werkstattgespräch Gute Arbeit

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 Präsentation transkript:

Werkstattgespräch Gute Arbeit - In Zukunft gesund Werkstattgespräch Gute Arbeit 3. Mai 2012 Berlin

„Paket“ zum alter(n)sgerechten Arbeiten  Präambel zum TV „Alter(n)sgerechtes Arbeiten“: - Die Tarifvertragsparteien stellen mit diesem Tarifvertrag ein ge- eignetes und innovatives Instrument zur Bewältigung des demo- grafischen Wandels und zur Gestaltung alter(n)sgerechten Arbeitens bereit. - Die Tarifvertragsparteien wollen mit diesem Tarifvertrag die körper- liche Beanspruchung und die Belastung älterer Arbeitnehmer spür- bar reduzieren und somit den Verbleib dieser Arbeitnehmer bei der Deutschen Post AG in der Regel bis zum Erreichen der jeweiligen gesetzlichen Regelaltersgrenze fördern. Dieser TV stellt kein Instrument zur Beschleunigung des Personalabbaus dar.“

Gesundheit ist also nicht, dass fehlen von Krankheit ! Was ist Gesundheit?  Definition: (WHO 1946) Gesundheit ist der Zustand vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheiten und Gebrechen.  Definition: (WHO 1987) Gesundheit ist die Fähigkeit und Motivation, ein wirtschaftlich und sozial aktives Leben zu führen. Gesundheit ist also nicht, dass fehlen von Krankheit !

Das „neue“ ArbSchG Früher: “Mängelbeseitigung” Verhinderung und Beseitigung von Gesundheitsschädigungen Seit 1996: Menschengerechte Arbeitsgestaltung prozessorientierte Gestaltung gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen und Verhaltensweisen in sämtlichen Bereichen Es geht um die Vermeidung von: Krankheiten, Erwerbsminderung / Arbeitsverlust, der demografischen Entwicklung mit richtigen alterns- und altersgerechten Arbeitsbedingungen begegnen „falschem Umweltschutz“ Früher: Arbeitsschutz als Mängelbeseitigung Kontrolle durch Experten, Beschäftigte = Schutzobjekt nachsorgender überwiegend technischer Arbeitsschutz Arbeitssicherheit: Vermeidung von Unfällen Maschinensicherheit Technischer Arbeitsschutz körperliche Belastung Schadstoffe

Das ArbSchG Heute: Präventiver, ganzheitlicher Arbeitsschutz Konkrete Gefährdungssituation als Basis zum Handeln - Gefährdungsbeurteilung Transparenz durch Dokumentation Rahmen für betriebliche Lösungen – Mitbestimmung Beteiligung der Beschäftigten §§ 15-17 ArbSchG Arbeitsschutz als kontinuierlicher Verbesserungsprozess Es geht um einen vorbeugenden Arbeits- und Gesundheitsschutz, um eine tatsächliche Humanisierung der Arbeit, um akzeptabel Arbeitsbedingungen, die nicht nur die Entstehung von Krankheiten verhindern, sondern den Beschäftigten ein sicheres, gesundes Arbeiten ermöglichen. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Das ArbSchG  Woran muss sich der Arbeitgeber orientieren (§ 4 ArbSchG)  Gefährdungen für Leben und Gesundheit müssen möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden  Berücksichtigt werden muss der Stand der Technik, der Arbeitsorganisation, der sozialen Beziehungen und der Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz  Gefährdungen müssen an der Quelle bekämpft werden, individuelle Maßnahmen sind nachrangig

Belastungsursachen Viele Faktoren spielen bei der Arbeitsbelastung eine Rolle, die ganz individuell wirken. Daher ist die Wirkung der Belastung auch individuell zu analysieren:  unrealistische Zielvorgaben “Optimierungsmaßnahmen“  einseitige Arbeitsabläufe  Bemessungsvorgaben, Zeitstandards, IBIS  Verschlechterung der Arbeitsmittel, falsche Anwendung

Damit es gerecht zugeht, erhalten Sie alle die gleiche Prüfungsaufgabe: Klettern Sie auf diesen Baum!

ver.di Akteure bei der GeBu Berufsgenossenschaften Arbeitgeber Vorgesetzte Betriebsrat/JAV Kolleginnen und Kollegen ver.di Vertrauensleute SchwbV Fachkräfte für Arbeitssicherheit Betriebliche Akteur/innen: Arbeitgeber Interessenvertretung Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsärztin/Betriebsarzt sachverständige Mitarbeiter/innen Beschäftigte Außerbetriebliche Akteur/innen: Kranken- und Unfallversicherung; Beratungsstellen Mögliche Gremien: Arbeitskreise; Gesundheitskommission; Gesundheitszirkel Sachverständige Betriebsärzte

BAG stärkt die Mitbestimmung 21.08.1996: Das „neue“ ArbSchG tritt in Kraft 05.05.1997: BDA verfasst ein 21 seitiges Papier gegen die Mitbestimmung des BR bei der GeBu 08.06.2004: BAG: Der Betriebsrat hat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht nach BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7 - jeder Beschäftigte muss mit einbezogen werden - alle Tätigkeiten müssen geprüft werden - alle objektiven Gefährdungsmöglichkeiten fallen unter d.GeBu - es sind Prüfkriterien fest zu legen - Verfahren / Methode sind zu vereinbaren BAG: 1 ABR 4/03 und 1 ABR 13/03 vom 08.06.2004 Einseitiges Handeln des Arbeitgebers ist rechtlich nicht möglich, Verstoß gemäß § 23 Abs. 3 BetrVG In einer BV ist der betriebliche Gesundheitsschutz als kontinuierlicher Verbesserungsprozess unter Einbeziehung der Beschäftigten zu regeln. Hierzu gehören insbesondere auch die Verfahrensweisen und die erforderlichen Maßnahmen gem. § 3 ArbSchG Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht und kann Regelungen über die Einigungsstelle erzwingen BAG: Der Betriebsrat hat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht nach BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7, bei allen Schritten der Gefährdungsbeurteilung, u. a.: bei der Auswahl des Verfahrens, bei der Maßnahmenableitung - bei der Wirksamkeitskontrolle umgesetzter Maßnahmen

Gefährdungsbeurteilung  Erst wenn man weiß, wo Gefährdungen bestehen, Kann über Maßnahmen entscheiden werden.  Nur ermittelte Gefährdungen lassen sich auch abstellen Mit der Gefährdungsbeurteilung fängt der Gesundheitsschutz an. Mit Hilfe der GeBu geraten erstmals zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, der Arbeitszeit und Qualifizierung, wie auch Fragen der Leistungsbegrenzung oder der Personalbemessung in den Mittelpunkt des gesetzlich geregelten Arbeitsschutzes. Über den Weg des Arbeitsschutzes in den Zugriff der Mitbestimmung durch den BR

„Mustergefährdungsbeurteilung“ Regelungen bei der DP AG: sogenannte „geteilte Mitbestimmung“ 1998 wurde zwischen GBR und Arbeitgeber sogenannte Mustergefährdungsbeurteilung entwickelt. Seit der veränderten Rechtsprechung nimmt der GBR nur noch Einfluss. Arbeitsblatt 1: Zusammenstellung aller Tätigkeiten (Module), weitere ortsspezifische Tätigkeiten hinzufügen Arbeitsblatt 2: Potentiellen Teilgefährdungen Arbeitsblatt 3: Erkannte Gefährdungen, Umsetzung, Dokumentation, Termin & Erfolgskontrolle

„Mustergefährdungsbeurteilung“ Regelungen bei der DP AG: - Die NL arbeiten mit dieser Muster-GeBu, dieses muss örtlich ergänzt werden. Es handelt sich nicht um ein abschließendes Verfahren.

physische Belastung Leitmerkmalmethode LMM Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen Die Bewertung erfolgt sowohl für – Heben, Halten und Tragen – Ziehen und Schieben in identischer Form als Risikoskalierung. Es wird der Grad der Wahrscheinlichkeit einer Schädigung des Muskel-Skelett- Systems angegeben – nicht ihre Schwere und nicht die Lokalisation. Die Bewertung erfolgt, abgetrennt von der Beschreibung. Die Leitmerkmalmethode ist eine orientierende Analyse zum Erkennen von Gestaltungsdefiziten und Risikosituationen.

Leitmerkmalmethode

psychische Belastung Wissenschaftlich geprüfte Instrumente: SALSA (Belastungen und soziale Ressourcen) PREVA (Belastungen, Beanspruchungen & soziale Ressourcen) IMPULS (Belastungen, Ist/Soll-Vergleich) WAI (Beanspruchungen & personale Ressourcen) FBL (Beanspruchungen) Nicht wissenschaftl. geprüftes Instrument: Start

Über- & Unterforderung Belastung Überforderung individuelle Bewältigungsvoraussetzungen

Pathogenese vs. Salutogenese Annahme in Bezug auf Pathogenetisches Modell Salutogenetisches Modell Belastungen … sind potentiell krankheitsfördernd … sind potentiell krankheits- und gesundheitsfördernd Einflussmöglichkeiten … durch Einsatz wirksamer Heilmittel … durch aktive Anpassung der Menschen und der Bedingungen mittels Verminderung von Risiko- und Belastungs-faktoren und Ressourcenentwicklung Verhältnisprävention Versus Verhaltensprävention § 4 Abs. 5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;

Arbeitspsychologisches Instrument SALSA (Salutogenetische Subjektive Arbeitsanalyse der Uni. Zürich, Inst.f. Arbeitspsychologie, U.Udris & M.Rimann) mit angepasster Arbeitsbelastungs-Liste und Gesundheitliche Beschwerde-Liste (z.B. FBL-K) Arbeitssituation & Arbeitsorganisation & Arbeitsklima Gesundheitliche Befindlichkeit SALSA-Bausteine Analyse von Belastungen und Ressourcen nicht der Beanspruchung! Der Bereich der gesundheitlichen Befindlichkeiten ist nicht mit dem SALSA Fragebogen abgedeckt. Die Untersuchen dessen ist allerdings zwingend notwendig. Dieser Bereich muss also durch ergänzende Befragungen abgedeckt werden. Eine gute Ergänzungskombination ist der WAI in Verbindung mit der Freiburger Beschwerdeliste. Arbeitsbezogene & soziale Ressourcen Arbeits- Belastungen

PREVA Basisdiagnostik Zeitdruck Wandel Umgebung Aufgabe Unterstützung Spielraum Belastungen Ressourcen Beanspruchung Analyse von Belastungen, Beanspruchungen und Ressourcen. Der PREVA Fragebogen deckt alle zu untersuchenden Bereiche ab. Erschöpfung Burnout Zufriedenheit Wohlbefinden

IMPULS-Test Für die betriebliche Anwendung überarbeiteter KFZA als Erhebungsinstrument für die Analyse von Arbeitsbedingungen. Gemessen werden einerseits belastende Stressfaktoren und andererseits Bewältigungsmöglichkeiten (Ressourcen). Das sind z. B. Handlungs-, Beziehungs- und Zufriedenheits-Ressourcen. Der Test zeigt für 11 verschiedene Bereiche im Überblick, welche Arbeitsbedingungen als mehr oder weniger passend empfunden werden. Die unmittelbare Anschaulichkeit der Passung bietet Ansatzpunkte für den betrieblichen Dialog über die Arbeitsbedingungen. Analyse von Belastungen

Das Messinstrument WAI / ABI Die Arbeitsbewältigungsfähigkeit (Work Ability) kann mit guter Genauigkeit mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens, dem Work Ability Index (WAI), gemessen werden. Die Selbstauskunft der Personen (subjektive Einschätzung) stimmt in hohem Maße mit der Expertenmeinung (objektivierende Fremd- einschätzung) überein. Der WAI wird ausschließlich eingesetzt von PräventivberaterInnen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Er ist kein Instrument für MitarbeiterInnengespräche, die von Führungskräften geführt werden. Analyse von Beanspruchung.

Freiburger Beschwerdeliste (je höher der Wert, desto häufiger die Beschwerden) Alle paar Tage & fast täglich ÖPNV 2004 ÖPNV 2003 Call-Center   Kopfschmerzen 14,3% 20,5% 2,25 2,59 2,74 Aufregung am ganzen Körper 14,9% 37,9% 2,34 2,89 2,66 Herzklopfen bei geringer Anstrengung 6,2% 9,5% 1,70 1,72 1,84 Atemnot bei geringer körp. Anstrengung 5,6% 6,8% 1,36 1,47 Empfindlicher Magen 13,1% 31,1% 2,05 2,00 Völlegefühl 12,1% 28,8% 2,06 2,41 1,99 Schwindelgefühle 4,3% 1,48 1,81 Rückenschmerzen 31,7% 44,6% 2,84 3,38 3,19 Schnelles Ermüden 26,1% 48,6% 2,65 3,20 3,33 Nervosität 41,9% 2,61 Analyse von Beanspruchung.

Start-Verfahren Gütekriterien: nicht vorhanden Anmerkung: Das Verfahren stellt sich ausdrücklich den Anforderungen betrieblicher Praxis und dem Anspruch, mit angemessenem Aufwand einen entsprechenden betrieblichen Nutzen zu erzielen. Die Umsetzungserfahrungen zeigen, dass ein qualifizierter Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung mit dem Verfahren möglich ist und psychische Fehlbelastungen reduziert oder vermieden werden können. Kurzanalyse von Belastungen, nicht wissenschaftlich.

1 + 3 = 4 2 + 4 = 6 3 + 2 = 5 5 + 1 = 6 2 + 2 = 5 Was siehst Du? wenige sehr wenige die Allermeisten 26

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!