Public Private Partnerships

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 Präsentation transkript:

Public Private Partnerships Felix Hörlsberger Florian Keschmann 13.11.2003

Inhaltsverzeichnis: Was ist Public Private Partnership (PPP) PPP-Modelle Vor- und Nachteile von PPP Erfahrungen aus UK Vertragsgestaltung Vergaberecht

Versuch einer Definition: PPP-Projekte sind Infrastrukturprojekte, in denen die öffentliche Hand privaten Unternehmen die Errichtung und den Betrieb eines Projekts überträgt, eine unterschiedlich stark ausgeprägte Ko-operation zwischen öffentlicher Hand und privaten Unternehmen erfolgt und die Finanzierung von marktwirtschaftlich mess-baren Erfolgen abhängt, die während der vereinbarten Nutzungsdauer(10-30 Jahre) von privaten Unternehmen sicherzustellen sind. PPP beschreibt das organisierte Zusammenwirken zwischen öffentlicher Hand und privaten Unternehmen in Form eines Kooperationsmodells. Beide Partner tragen unternehmerische Risiken. Öffentliche und private Interessen werden berücksichtigt.

Was ist PPP? PUBLIC PRIVATE Gemeinsam bilden sie PARTNERSHIPS Die öffentliche Hand ist Eigentümerin und legt die Rahmenbedingungen fest PRIVATE Die privaten Partner bringen folgendes ein: Sachkenntnisse Innovation Effizienzgewinne und idR Finanzierung Gemeinsam bilden sie PARTNERSHIPS UNCITRAL 2001, Legislative Guide on Privately Financed Projects noch nicht umgesetzt Finanzierbarkeit: Projekt muss „bankable“ sein, zB: Maut für Autobahn (direkt), „Schattenmaut“ die öff Hand zahlt (indirekt) – in beiden Fällen hat der Privat das FEREQUENZRISIKO Zusätzlich: frequenz(un-)abhängiger ZUSCHUSS der öff Hand (Finanzierung der Zurverfügungstellung der KAPAZITÄT)

Was ist PPP? Privatisierung PPP ist keine Privatisierung Verschiebung in privaten Sektor Öffentliche Kontrolle nur durch Preisregulierung „Verlust“ von Staatsvermögen PPP ist keine Privatisierung PPP ieS: neues Unternehmen Vorgabe des Outputs durch öffentliche Hand Qualitätskontrolle Rückübertragung ins Staatsvermögen bei Auslaufen des Vertrages

Merkmale: Vertrag zwischen öffentlicher Hand und privatem Anbieter Eine Dienstleistung zu liefern Spezifizierung des outputs Gestaltung, Errichtung und Wartung inkludieren Vertragspartner gewährt Investitionsmittel Kosteneffiziente Risikoverteilung Zahlungsmodalität stellt Lieferung und Erfüllung sicher

(Build, Operate, Transfer) Bandbreite von PPP BOT Modell (Build, Operate, Transfer) Öffentliches Eigentum Betriebsführungsmodell Private Beteiligung

Betriebsführungsmodell Privater betreibt Anlagen des öff AG Öff AG bezahlt Privaten Kein Vertragsverhältnis zwischen Privatem und Nutzern Öff AG trägt Risiko Budgetwirksam beim öff AG

BOT-Modell Privater erstellt Infrastrukturprojekt Privater betreibt Projekt über vereinbarte Nutzungsphase Risiko während vereinbarte Nutzungsphase (überwiegend) beim Privaten Projekt wird nach der vereinbarten Nutzungsphase (10 bis 30 Jahre) zu einem vorher vereinbarten Kaufpreis an öff AG übertragen = PFI in GB

Auswirkung von PPP: Umverteilung der Aufgabenlast = marktwirtschaftlicher Effekt: Angebotene Leistung muss ihren Preis wert sein, damit sie in Anspruch genommen wird Realistische Ertragsprognose wesentlich Zu geringer Ertragsprognose: Zuschuss oder kein Projekt

Vor- und Nachteile von PPP: Stark simplifiziert; bei Bauprojekten mittels Bauphase viel besser

Vergleich: Durchschnittliche Kostenüberschreitung bei konventionell vergebenen Dienst-leistungsprojekten in UK = 168 % Bei 400 PPP Projekten = 0% (23%) Durchschnittliche Zeitüberschreitungen bei konventionell vergebenen Projekten=75 % Durchschnittliche Überscheitung bei PPP=25 %

Projekte in UK: Seit 1992 Ca 600 genehmigte Projekte Ca 480 in Betrieb Akkumulierter Wert von € 58 Milliarden Anstieg zu über € 83 Milliarden bis zur ersten Jahreshälfte 2004 Londoner U-Bahn FSTA

Projekte in UK: 15 % des öffentlichen Investitionsaufwands PPP nur für komplexe, langfristige Dienstleistungsprojekte bei kürzerer Lebensdauer sind Vorgaben und Preis marktüblich

Anwendungsbereich: Transport Öffentliche Gebäude Versorgungseinrichtungen Sozialbereich Landesverteidigung Transport Straßen, Brücken, Stadtbahnen, Flughäfen Versorgungseinrichtungen Wasser, Müllentsorgung, Straßenbeleuchtung Öffentliche Gebäude Ministerien, regionale Büros Infrastruktur im Sozialbereich Schulwesen, Gesundheitsversorgung, Gefängnisse, Wohnbau Landesverteidigung Kasernen, Ausbildungsstätten, Trainingsausrüstung,

Beispiel: Gefängnisse 13 neue PPP-Gefängnisse gebaut Private Firmen managen 10 % der Gefangenen Bauzeit ist um 40 % gefallen Kosteneinsparungen von 20 % Geschätzte Einsparungen für 1992-2002: € 320-415 Mil Weniger Ausbrüche, weniger Rückfälle Quelle: National Audit Office Juli 2003

Erkenntnisse aus UK: Realistische Erwartungen: insbesondere hinsichtlich des Zeitrahmens Angemessene Risikoübertragung an den privaten Sektor Klare Rahmenbedingungen Öffentliche Anliegen ansprechen Alle Betroffenen in die ursprüngliche Diskussion Objektiven Nachweis der Leistung und des Wertes der Gegenleistung sicherstellen

Erkenntnisse aus UK: Prioritäten zwischen den Projekten Private Sektor muss Rückvergütung erhalten, keine garantierten Gewinne Es ist eine Partnerschaft Konfliktbegrenzung Flexible Überwachung Mit kleinen Projekten beginnen Einziges Ziel: bessere Dienstleistungen für die Öffentlichkeit Projektgröße: in D zuerst die großen Projekte (zB Flughafen Berlin-Brandenburg), dort (Anfänger-)fehler, daher schlechtes Image von PPP

Bsp für Vertragsgestaltung: Betriebserfolg und Finanzierung liegen bei PPP Projekten sehr eng zusammen 1: gesellschaftsrechl Gestaltung Zugunsten des Mindestanteils werden folgende Sonderrechte (§ 50 Abs 4 GmbHG) eingeräumt: Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf der Zustimmung es öff AG Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf der Zustimmung des öff AG Sonderrechte (insb Informations- und Kontrollrechte) können als Weisung an die GF direkt ausgeübt werden + Stimmrechtsgewichtung so geändret, dass öff AG alleine WEISUNGEN an GF erteilen kann Keine Nachteilige Änderung der Stimmrechtsgewichtung durch Kapitalerhöhung 2. Privaten Partner (als Gesellschafter der SPV) sowie deren jeweilige Konzernmütter verpflichten sich im Rahmen eines gesonderten Syndikatsvertrages und auch direkt gegenüber dem öff AG (Direktanspruch) Die Verpflichtungen des Gesellschaftsvertrages einzuhalten (insb keine Anteile an der SPV an Dritte zu verkaufen) Patronsatserklärung 3. Durch Call-Optionen zugunsten des öff AG (gesonderte Anbote) erhält der öff AG das Recht Anteile der SPV zu übernehmen, im Fall der ordentlichen und auch der außerordentlichen (ins Schlecht- oder Nichterfüllung) Vertragsbeendigung.

Gesellschaftsrecht: Sonderrechte zugunsten Mindestanteils: Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf der Zustimmung des öff AG Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf der Zustimmung des öff AG Sonderechte, Informations- und Kontrollrechte können als Weisung an die GF direkt ausgeübt werden Keine nachteilige Änderung der Stimmrechtsgewichtung durch Kapitalerhöhung (§ 50 Abs 4 GmbHG) § 59 BHG: BMF konsultieren und – allenfalls - Gesetz

Private Partner: Syndikatsvertrag mit öff AG und Direktanspruch des öff AG, dass die Verpflichtungen des Gesellschaftsvertrages eingehalten werden kein Verkauf der Anteile an der SPV an Dritte Konzernmütter geben (harte) Patronatserklärungen ab Privaten Partner (als Gesellschafter der SPV) sowie deren jeweilige Konzernmütter verpflichten sich im Rahmen eines gesonderten Syndikatsvertrages und auch direkt gegenüber dem öff AG (Direktanspruch) Die Verpflichtungen des Gesellschaftsvertrages einzuhalten (insb keine Anteile an der SPV an Dritte zu verkaufen) Patronsatserklärung

Vertragsende: Durch Call-Optionen zugunsten des öff AG erhält der öff AG das Recht alle Anteile der SPV zu übernehmen bei ordentlicher Vertragsbeendigung (insb Zeitablauf) und außerordentlicher Vertragsbeendigung (EXIT-Strategie) Nichterfüllung Schlechterfüllung Vertragsverletzung (gesonderte Anbote)

PPP und Vergaberecht (gesonderte Anbote)

Vergaberecht: Grundsätze BVergG 2002 Dienstleistungsaufträge und –konzes-sionen sind ausschreibepflichtig Funktionale Ausschreibung Öff AG beschreibt umfassend was er will Alternativangebote?

Gesellschaftsgründung Grundsatz: Suche nach Mitgesell-schaftern ist nicht vergabepflichtig Aber vergaberechtliches Umgehungsverbot Gründung des SPV daher im Ergebnis ausschreibepflichtig Funktionale Gesamtbetrachtung

In-house Vergabe Innerhalb einer Einrichtung kein öff Auftrag (staatliche Eigenleistung) Zwei juristische Personen könne so eng verbunden sein, dass keine Pflicht zur Ausschreibung gegeben (wie eigene Dienststelle) Voraussetzungen für in-house: Beteiligung (100% oder unwesentlich weniger?) eines (oder mehrer?) öff AG Tätigkeit im wesentlichen für öff AG Aber: EuGH (Rs C 107-/98 Teckal Srl), EuKom Vorlage OLG Neunburg an EuGH (ZfV 2003, 255)

Privatisierte Unternehmen Einrichtung der „öffentlichen Hand“ Gründung zum besonderen Zweck im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen Beherrschungselement => Öff Auftraggeber und ausschreibepflichtig => PPP Projekte unterliegen idR dem BVergG 2002 und sind häufig selbst ausschreibepflichtig EuGH

Erstes PPP-Projekt: Politische Unterstützung: mindestens vom Finanzminister Rasche Auswahl des Projekts Kein „politisches“ Projekt Kein technisch schwieriges Projekt Projekt muss Geld sparen

Danke für Ihre Aufmerksamkeit DBJ Akademie PPP Ende Danke für Ihre Aufmerksamkeit