Vermögen erhalten - Ihr gutes Recht! Altea, Hotel Villa Gadea Fachveranstaltung 12. Oktober 2011 Referenten: 18:00 Dr. Burckhardt LöberFernando Lozano.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Möglichkeit zur Inanspruchnahme
Advertisements

BAU 2011 Europas Bauwirtschaft nach der Krise – wie geht es weiter?
Der Sozialstaat ist finanzierbar!
Solidarische Einfachsteuer
Anzahl der ausgefüllten und eingesandten Fragebögen: 211
Umfairteilen! Geld ist genug da! Juli 2013
Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher:
Rechtsformwahl.
Aktuelle Steuerfragen zur KSt und zum UmwStG Prof. Matthias Alber
Steuern und Sozialversicherung für international mobile Forscher
Vermögen- und Erbschaftsteuern – Profiteure zur Kasse! Stand: Oktober 2009 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
AWA 2007 Natur und Umwelt Natürlich Leben
Ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik, Konzept Steuergerechtigkeit, September 2008 Konzept Steuergerechtigkeit Gerechte Steuern für mehr Zukunftsvorsorge.
20:00.
JUGENDARMUT in Deutschland
ECOVIS Berlin - Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte
Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Gute Planung zahlt sich aus.
Erbschaftsteuerreform
Testament und Überlassung
Staatlich geförderte Altersvorsorge
Erbschaftsteuerreform
Neues Erb- und Schenkungssteuerrecht
Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien
...ich seh´es kommen !.
1 7. Mai 2013Mag. a Karin Ortner Arbeiten und Studieren Bericht zur sozialen Lage der Studierenden 2011 (Quelle: IHS, Martin Unger)
Wir üben die Malsätzchen
Die Betriebliche Altersvorsorge: Versprochen ist noch nicht gehalten Dr. Maximilian Arbesser Vorstandsmitglied des Schutzverbands der Pensionskassenberechtigten.
Einführung in das Erbrecht
Titel, Thesen, Testamente
Öffnung des Arbeitsmarktes 2011
Neuerungen im Gesellschaftsrecht
Ausländische Staatsangehörige
WIRTSCHAFTSGESPRÄCHE
Die Veräußerung von Grundstücken im Einkommensteuerrecht
Bevölkerungsentwicklung und –struktur der Stadt Bozen und ihrer Stadtviertel 21. Mai 2009 Amt für Statistik und Zeiten der Stadt.
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Steueroptimale Investitionen im Ausland INTER Wirtschaftsprüfungs GmbH STEUEROPTIMALE INVESTITIONEN IM AUSLAND INTER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG.
Unternehmensteuerreform 2008 Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referentin: Johanna Lodes Steuerberater.
Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien Erbrecht.
Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien
MINDREADER Ein magisch - interaktives Erlebnis mit ENZO PAOLO
Bevölkerungsentwicklung und –struktur der Stadt Bozen
Bevölkerungsentwicklung und –struktur der Stadt Bozen
2014 Januar 2014 So Mo Di Mi Do Fr Sa So
Schiffsbeteiligungen
Zuger Treuhändervereinigung
SPIEGEL Jahres-Chronik 2010 Der erfolgreiche 53. SPIEGEL!
ESt-Training Sophie.
Folie Beispiel für eine Einzelauswertung der Gemeindedaten (fiktive Daten)
Stolpersteine in der Betriebsübergabe
Zuschlag bei Witwen- und Witwer-
Gemeinschaftliches Testament
Die richtige Vorbereitung
Besteuerung von Gastwissenschaftlern in Deutschland
Schenken und Vererben von Liegenschaften
Der Erotik Kalender 2005.
Folie Einzelauswertung der Gemeindedaten
Inhaltsübersicht Einführung 2. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen
1. Vorarlberger Immobilien-Tag
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
Vorweggenommene Erbfolge
Das Unternehmertestament
Besteuerung von Liegenschaftsübertragungen Stichwort: „Grunderwerbsteuer“ bisher und Auswirkungen der Änderungen ab Dr. Hermann Gittmaier öffentlicher.
Testamentsgestaltung für Eheleute Recht-Verständlich! e. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht
Prof. Dr. Angelika Dölker Fokus Europa: Kroatiens Weg in die EU- steuerliche Aspekte des EU Beitritts.
Steuerliche Betrachtung einer Immobilie
 Präsentation transkript:

Vermögen erhalten - Ihr gutes Recht! Altea, Hotel Villa Gadea Fachveranstaltung 12. Oktober 2011 Referenten: 18:00 Dr. Burckhardt LöberFernando Lozano Rechtsanwalt und AbogadoAbogado y Asesor Fiscal

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!2 Vermögen Recht Steuern Vermögen erhalten – Ihr gutes Recht!

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!3 A) Vorweggenommene Erbfolge Konzept: Steueroptimierte Vermögens- und Immobilienübertragung zu Lebzeiten Ausgangsfall: Ehepaar, Ende 60, Anfang 70, Nichtresidente in Spanien, mit einem Haus im aktuellen Verkehrswert von ,-- Euro, hat zwei Kinder Ein Verkauf des Bungalows kommt zur Zeit wegen niedriger Verkehrswerte nicht in Betracht

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!4 A) Vorweggenommene Erbfolge Gestaltungsmöglichkeiten: 1.Schenkweise Übertragung 2.Geldschenkung in Deutschland, Immobilienkaufvertrag in Spanien 3.Geltendmachnung von Pflichtteilsansprüchen 4.Übertragung durch Aufhebung der Eigentümergemeinschaft

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!5 1. Schenkweise Übertragung Die Schenkungsteuer entspricht in ihrer Höhe der Erbschaftsteuer, hat jedoch den Nachteil, dass bei der Schenkung keine Freibeträge gewährt werden Kein steuerlicher Freibetrag für Nichtansässige: EU-Rechtswidrigkeit wegen Ungleichbehandlung Gebietsfremder gemäß EuGH - Urteil vom 22. April Steuerlich ungünstigstes Modell, selbst wenn eine Schenkung des bloßen Eigentums (nuda propiedad) unter Beibehaltung des lebenslangen Nießbrauchsrechts zu Gunsten der aktuellen Eigentümer vereinbart wird: Steuerliche Belastung: insg Euro ( Euro pro Kind), effektiver Steuersatz: 16% Zusätzliche Besteuerung der Veräußerungsgewinne der Eltern Plusvalía fällt an

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!6 2. Geldschenkung in Deutschland, Immobilienkaufvertrag in Spanien Deutscher Kinderfreibetrag ( Euro pro Kind) wird durch eine Geldschenkung in Deutschland ausgenutzt 7%-ige Grunderwerbsteuer in Höhe von ,-- Euro Steuersparnis gegenüber Schenkung: ,-- Euro, steuerlich akzeptable Gestaltungsmöglichkeit Geldfluss muss stattfinden (auch im Ausland möglich) Beibehaltung eines Nießbrauchsrechts? Zusätzliche Milderung der Steuerbelastung durch Übertragung des bloßen Eigentums im Rahmen des Kaufvertrages Nachteile: Zusätzliche Besteuerung der Veräußerungsgewinne der Eltern Plusvalía fällt an

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!7 3. Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen der Kinder Sogenanntes Berliner Testament als Steuerfalle: Der überlebende Ehepartner wird Alleinerbe, die Kinder Schlusserben. Beim zweiten Erbfall geht das gesamte Vermögen beider Ehegatten auf die Kinder über Niedrige Freibeträge für Nichtansässige: Euro für Ehegatte, Kinder (Diskriminierung EU-Bürger) Lösung: Einvernehmliche Geltendmachung der Pflichtteilsrechte durch die Kinder nach Ableben des ersten Ehepartners Vergleich der Erbschaftsteuerbelastung: Berliner Testament: 1. Erbfall: Euro, 2. Erbfall: Euro, insgesamt Euro, effektiver Steuersatz: 30% Bei Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche: 1. Erbfall: Euro, 2. Erbfall: Euro, insgesamt: Euro (Steuerersparnis: Euro), effektiver Steuersatz: 24,25%

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!8 4. Übertragung durch Aufhebung der Eigentümergemeinschaft Extinción de Condominio: Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums an einer Immobilie zu Gunsten eines einzigen Miteigentümers Vorgang unterliegt der Beurkundungsteuer mit einem Steuersatz in Höhe von 1% des Gesamtwertes Beispiel: Überlebender Ehepartner besitzt wertmäßig am Grundstück Euro, die Kinder je Euro. Wird in einer spanischen notariellen Urkunde vereinbart, dass die Witwe und ein Kind ihr Eigentum an der spanischen Immobilie zu Gunsten des zweiten Kindes übertragen im Rahmen der Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums, so bedeutet dies bei einer Bemessungsgrundlage von Euro lediglich Euro Steuern (1 %)

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!9 B) Bankguthaben in Spanien, Wohnsitz in Deutschland In diesem Falle findet eine Doppelbesteuerung in Bezug auf die Erbschaftsteuer statt: Spanien erhebt Erbschaftsteuer auf das in Spanien belegene Bankvermögen Ausländische Bankguthaben gelten in Deutschland als inländisches Nachlassvermögen Kein Erbschafts-DBA zwischen Deutschland/Österreich/Schweiz – Spanien! Die Anrechnung der im anderen Staat bezahlten Erbschaftsteuer findet nicht statt EuGH hat durch Urteil vom die Zulässigkeit der doppelten Erbschaftsbesteuerung auf Bankguthaben erklärt

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!10 C) Das neue DBA Deutschland / Spanien (1) Das noch geltende Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1966 soll ab dem 1. Januar 2012 durch das neue, am 3. Februar 2011 unterzeichnete DBA ersetzt werden Rentenbesteuerung: Der Grundsatz der Besteuerung im Sitzstaat bleibt im neuen DBA bestehen Ausnahme für Beamtenrenten bleibt ebenfalls bestehen: Stets in dem Staat steuerpflichtig, in dessen Diensten die Ansprüche generiert wurden Neuigkeit: Begrenztes Besteuerungsrecht des Kassenstaates bei Sozialversicherungsrenten, also etwa Renten der deutschen Rentenversicherung an Residente in Spanien. Erst für Neurentner ab dem Jahr Der Quellensteuersatz beträgt 5% (10% für Neurentner ab 2030) Die (deutsche) Quellensteuer wird auf die (spanische) Einkommensteuer angerechnet

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!11 C) Das neue DBA Deutschland / Spanien (2) Wesentliche Änderungen für Inhaber einer Immobiliengesellschaft: Gewinne aus der Übertragung von Anteilen an Immobiliengesellschaften (z.B. Beteiligungen an einer spanischen Immobilien-SL) können im Belegenheitsstaat der Immobilie besteuert werden (Art. 13) Fazit: Der größte Steuervorteil der spanischen Immobiliengesellschaften fällt am weg Kurzfristiger Gestaltungsspielraum für Anleger Vermögensteuer: Vermögen, das auf Anteilen an Immobiliengesellschaften beruht, kann im Belegenheitsstaat der Immobilie besteuert werden (Art. 21), z.B. Besteuerung einer deutschen GmbH mit Immobilieneigentum in Spanien

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!12 D) Immobiliengesellschaften (1) Konzept: Einbringung der Immobilie in eine Gesellschaft, z.B. in eine spanische SL (sociedad limitada) oder in eine deutsche GmbH, um die Erbfolge zu regeln Anschließende Übertragung der Anteile an die Kinder (mit warmer oder kalter Hand) Beim Weiterverkauf der Immobilie bestehen zwei Möglichkeiten: Verkauf der Immobilie durch die Gesellschaft Veräußerung der Anteile an den neuen Eigentümer Vielfach von Beratern und Rechtskundigen empfohlen Steuervor- und Nachteile?

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!13 D) Immobiliengesellschaften (2) Wesentliche Steuervorteile: Einbringung von Immobilien in eine (ggf. neu zu gründende) Gesellschaft ist seit Dezember 2010 kapitalverkehrsteuerfrei Erwerb von Beteiligungen an einer spanischen oder ausländischen Gesellschaft (idR einer span. GmbH, SL), die bereits eine Immobilie hält, ist grunderwerb- und mehrwertsteuerfrei Ausnahme: Bei Anteilsübertragungen fällt Grunderwerbsteuer in Höhe von 7% an, wenn: es sich um eine Immobiliengesellschaft handelt: > 50 % der Aktiva besteht aus Immobilien der Erwerber der Anteile Kontrolle an der Gesellschaft erlangt: > 50 % der Anteile in einer Hand

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!14 D) Immobiliengesellschaften (3) Steuerliche Nachteile (1/2): Höhere Steuersätze beim Verkauf der Immobilie durch SL: Höhere Gewinnbesteuerung bei Körperschaften : 25-30% vs. 19% für nichtansässige Personen Zusätzliche Dividendenbesteuerung (15% gem. Art. 10 DBA- Spanien). Im Zuge der Steuerreform 2007 wurden die Steuervorteile für Vermögensgesellschaften (sog. sociedades patrimoniales) abgeschafft: früherer Steuersatz 15% sowie steuerfreie Dividendenauschüttung Ähnliche steuerliche Behandlung der Vermietungseinkünfte ab dem 1. Januar 2010: Absetzbarkeit aller Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Vermietung stehen, auch beim direkten Halten der Immobilie möglich Die Einbringung einer Immobilie in eine Gesellschaft befreit nicht von der spanischen Erbschaftsteuer

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!15 D) Immobiliengesellschaften (4) Steuerliche Nachteile (2/2): Besteuerung des Wertzuwachses mit 19% bei Einbringung der Immobilie in eine Gesellschaft. Beispiel : Die Eltern haben für das Haus Euro im Jahre 1995 bezahlt. Nach Berücksichtigung aller Erwerbskosten und der Inflation beläuft sich der steuerliche Anschaffungswert auf Euro. Auf die Differenz zwischen dem heutigen Wert von Euro und dem Erwerbswert fällt Einkommensteuer mit einem Steuersatz von 19% an: – = x 19% = Besteuerung in Spanien der Veräußerungsgewinne aus der Übertragung von Anteilen an Immobiliengesellschaften für Steueransässige in Deutschland (Art. 13 DBA Spanien) Besteuerungsrecht Spaniens war im alten DBA abgeschnitten; dieser Vorteil ist ab dem 1. Januar 2012 weggefallen Fazit: Die Einbringung einer Immobilie in eine Gesellschaft macht in wenigen Ausnahmefällen Sinn

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!16 Vermögen erhalten – Ihr gutes Recht! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! © Jorge Castro

12. Oktober AlteaVermögen erhalten - Ihr gutes Recht!17 Vermögen erhalten – Ihr gutes Recht! Fachveranstaltung Referenten: Dr. Burckhardt LöberFernando Lozano Rechtsanwalt und AbogadoAbogado und Asesor Fiscal LOEBER & LOZANO ABOGADOS, SLP Marqués de Campo 27Conde de Salvatierra 21 E DeniaE Valencia Tel Tel Fax Fax © Loeber & Lozano Abogados SLP