Doktorandin: Frau Simonetta Vezzoso Witten, den 13. Dezember 2006 Inaugural-Dissertation Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Witten/Herdecke Zur Beurteilung vertikaler Beschränkungen in der europäischen Wettbewerbspolitik aus evolutionsökonomischer Sicht Doktorandin: Frau Simonetta Vezzoso Witten, den 13. Dezember 2006
Forschungsgegenstand „Das zentrale Anliegen dieser Arbeit liegt darin zu untersuchen, inwiefern aus „traditionellen“ und jüngeren evolutionsökonomischen Ansätzen zusätzliche Einsichten zur Wettbewerbsauffassung vertikaler Beschränkungen zu gewinnen sind, welche in die aktuelle wettbewerbspolitische Diskussion einbezogen werden könnten“
Dissertationsüberblick Kap. I: Einleitung und Problemstellung Kap. II: Die wettbewerbspolitische Behandlung von vertikalen Beschränkungen in der EU Kap. III: Die wettbewerbstheoretische und –politische Diskussion vertikaler Beschränkungen Kap. IV: Theorien dynamischen - evolutorischen- Wettbewerbs Kap. V: Vertikale Beschränkungen und die Berücksichtigung evolutorischer Wettbewerbsprozesse über mehrere Wirtschaftsstufen Kap. VI: Dynamische Erklärungsansätze vertikaler Beschränkungen Kap. VII: Grundzüge einer um die evolutorische Dimension erweiterten wettbewerbspolitischen Beurteilung vertikaler Beschränkungen
Kap. II: Die wettbewerbspolitische Behandlung von vertikalen Beschränkungen in der EU Die Reformbewegung der neunziger Jahre: Anfang der Ökonomisierung Die Schirm-Gruppenfreistellung für vertikale Beschränkungen - der geschützte Bereich - Effizienzwirkungen vertikaler Vereinbarungen - die Kernbeschränkungen Anwendung von Artikel 81 im Einzelfall - Fokussierung auf Marktmacht Die Sonderregeln für den Kfz-Vertrieb (GVO 1400/2002): Förderung der Innovationsdimension der Handelsstufe
Kap. III: Die wettbewerbstheoretische und –politische Diskussion vertikaler Beschränkungen Harvard Schule Chicago Schule Transaktionskostenökonomie Agency-Vertragsökonomie Theoretische Industrieökonomik
Kap. IV: Theorien dynamischen - evolutorischen - Wettbewerbs Österreichische Ansätze Schumpetersche Ansätze Die innerhalb Ressourcen-basierter Ansätze entwickelte Wettbewerbsauffassung
Kap. V: Vertikale Beschränkungen und die Berücksichtigung evolutorischer Wettbewerbsprozesse über mehrere Wirtschaftsstufen Preisbezogene und evolutorische Wettbewerbsprozesse innerhalb der vertikalen Kette Zerlegung evolutorischer Wettbewerbsprozesse in der horizontalen und vertikaler Dimension. Mögliche Auswirkungen von vertikalen Vereinbarungen auf die unterschiedlichen evolutorischen Wettbewerbsprozessen
Kap. VI: Dynamische Erklärungsansätze vertikaler Beschränkungen Vorteile bzgl. der Generierung vom Wissen Zusammenführung und Entdeckung von Komplementarität Erleichterung der Kommunikation
Kap. VII: Grundzüge einer um die evolutorische Dimension erweiterten wettbewerbspolitischen Beurteilung vertikaler Beschränkungen Zusammenfassung der positiven und negativen Auswirkungen vertikaler Beschränkungen aus evolutionsökonomischer Sicht Beurteilung einzelner Arten von vertikalen Vereinbarungen
Überblick der positiven und negativen Wirkungen (Unterabschnitt VII.2) POSITIVE WIRKUNGEN Behandlung von Kommunikationsschwierigkeiten Experimentieren mit Ressourcen und neuen Organisationsformen NEGATIVE WIRKUNGEN Beeinträchtigungen der Innovationsfunktion von Wettbewerbsprozessen Ineffizienter Einsatz vom subjektiven,örtlichen Wissen
Selektivvertriebsvereinbarungen Aktuelle Wettbewerbspolitik Evolutorische Wettbewerbsanalyse Qualitativer Art unbedenklich Homonogisierung der Handelsstufe negativ für den evolutorischen Interbrand-W. Effizienz im Zusammenhang mit Opportunismus Testen von neuen Ressourcenkombinationen Feinere Abstimmung zwischen Teilleistungen
Meistbegünstigungsklauseln Aktuelle Wettbewerbspolitik Evolutorische Wettbewerbsanalyse Unterhalb der 30% Marktanteilsschwelle zulässig Schwerwiegende Beeinträchtigung der Innovationsfunktion? Note: PowerPoint does not allow have nice default tables – but you can cut and paste this one
Vertikale Preisbindungen Aktuelle Wettbewerbspolitik Moderne Industrieökonomik Evolutorische Wettbewerbsanalyse Nicht anders als Nichtpreisbindungen Nichtpreisbindungen sogar schädlicher? Kernbeschränkung Innovationswettberb auf der Handelsstufe? Ineffiziente Übernahme von Leistungen durch die Handelsstufe?
Alleinbezugsvereinbarungen Aktuelle Wettbewerbspolitik Evolutorische Wettbewerbsanalyse Unterhalb der 30% Marktanteilsschwelle und für 5 Jahre zulässig Eintrittsbarriere für Innovatoren wegen Kommunikationskosten Potentieller Wettbewerb kein Ersatz für aktuellen Wettbewerb Potentieller Wettbewerb wirksam
Entscheidung der EU-Kommission Evolutorische Wettbewerbsanalyse Der Fall Speiseeis II Entscheidung der EU-Kommission Evolutorische Wettbewerbsanalyse Nur Preiswettbewerb berücksichtigt Auswirkungen auf evolutorische Wettbewerbsprozesse? Auf die positiven Auswirkungen nicht explizit eingegangen Schutz vor Opportunismus wichtig in der Pionierphase? Wichtig: Entstehung eines Marktes für die Bereitstellung von Speiseeiskühltruhen: Nichtanwendungserklärung der GVO !
Vertriebsvereinbarungen im Kraftfahrzeugsektor GVO 1400/2002 GVO 2790/1999 Evolutorische Wettbewerbsanalyse Selektivvereinbarung mit Gebietsschutz nicht zulässig Selektivvereinbarung mit Gebietsschutz zulässig Argumente zur Unterstutzung der negativen Haltung Bündelung vom Verkauf und Kundendienst nicht zulässig Pro Entbündelung: Desintegration der Wirtschaftsstufen wichtig Bündelung vom Verkauf und Kundendienst zulässig Contra:Synergien zwischen Verkauf und Kundendienst
Schlussbemerkungen Die alleinige Fokussierung der neuen Wettbewerbspolitik der Kommission auf die ökonomischen Wirkungen vertikaler Beschränkungen ist zu begrüssen Vermisst: Breite Diskussion sowohl unter Ökonomen als auch unter Juristen darüber, welche ökonomischen Theorien verwendet werden sollten Die vorherrschende neoklassische Theorie soll mit Einsichten aus mehr dynamischen Ansätzen integriert werden In meiner Dissertation habe ich mich bemüht zu zeigen, welche dynamische Argumente bzgl. der Beurteilung vertikaler Beschränkungen schon heute in die ökonomische und juristische Diskussion einbezogen werden könnten. Vor dem Ableiten von wohlfundierten Kriterien und Regeln zur Auffassung vertikaler Beschänkung aus evolutionsökonomischer Sicht ist allerdings weitere Forschung notwendig !