Entscheidungsbefugnisse im Betrieb Grimm, Sven Szmigielski, Dominik Wendrich, Malte
Gliederung Führungsebenen Der Unternehmer Kapitalgesellschaften Der Handlungsbevollmächtigte Arten der Vollmachten Der Prokurist
1. Führungsebenen Oberste Führungsebene (Top-Management)
1. Führungsebenen Oberste Führungsebene (Top-Management) Träger unternehmerischer Entscheidungen sind Eigentümer oder von diesen angestellte Manager
1. Führungsebenen Oberste Führungsebene (Top-Management) Träger unternehmerischer Entscheidungen sind Eigentümer oder von diesen angestellte Manager Grundsatzentscheidungen
1. Führungsebenen Oberste Führungsebene (Top-Management) Träger unternehmerischer Entscheidungen sind Eigentümer oder von diesen angestellte Manager Grundsatzentscheidungen Nicht an Weisungen gebunden
1. Führungsebenen Mittlere Führungsebene (Middle-Management)
1. Führungsebenen Mittlere Führungsebene (Middle-Management) Der Unternehmensspitze unterstellt
1. Führungsebenen Mittlere Führungsebene (Middle-Management) Der Unternehmensspitze unterstellt Im jeweiligen Tätigkeitsbereich weisungsbefugt
1. Führungsebenen Mittlere Führungsebene (Middle-Management) Der Unternehmensspitze unterstellt Im jeweiligen Tätigkeitsbereich weisungsbefugt Setzt getroffene Grundsatzentscheidungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich durch
1. Führungsebenen Untere Führungsebene (Lower-Management)
1. Führungsebenen Untere Führungsebene (Lower-Management) Keine Stellen mit Anordnungsbefugnis unterstellt
1. Führungsebenen Untere Führungsebene (Lower-Management) Keine Stellen mit Anordnungsbefugnis unterstellt Zuständig für die Durchführung der von den beiden obersten Führungsebenen getroffenen Entscheidungen
Führungsebenen Ausführungsebene
Führungsebenen Ausführungsebene Keine Anordnungsbefugnis
Führungsebenen Ausführungsebene Keine Anordnungsbefugnis Führt Arbeiten nach Anweisung durch
2. Der Unternehmer Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
2. Der Unternehmer Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Der Unternehmer ist Leiter des Unternehmens.
2. Der Unternehmer Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Der Unternehmer ist Leiter des Unternehmens. Bringt das gesamte Kapital auf und trägt das Risiko allein
2. Der Unternehmer Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Der Unternehmer ist Leiter des Unternehmens. Bringt das gesamte Kapital auf und trägt das Risiko allein Führt die Geschäfte und vertritt das Unternehmen nach außen
3. Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften werden von Ihren Angestellten Geführt und Vertreten
3. Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften werden von Ihren Angestellten Geführt und Vertreten Angestellte sind so genannte Organe
3. Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften werden von Ihren Angestellten Geführt und Vertreten Angestellte sind so genannte Organe Kapital und Risiko werden von Gesellschaftern getragen
4. Der Handlungsbevollmächtigte
§ 54: Erklärung Berechtigt zu gewöhnlichen Geschäften im Unternehmen
§ 54: Erklärung Berechtigt zu gewöhnlichen Geschäften im Unternehmen Vornahme von bestimmten und einzelnen Geschäften
Nicht dazu berechtigt: Grundstücke veräußern oder belasten
Nicht dazu berechtigt: Grundstücke veräußern oder belasten Grundstücke zu verkaufen
Nicht dazu berechtigt: Grundstücke veräußern oder belasten Grundstücke zu verkaufen Wechselverbindlichkeiten eingehen
Nicht dazu berechtigt: Grundstücke veräußern oder belasten Grundstücke zu verkaufen Wechselverbindlichkeiten eingehen Darlehen aufnehmen
Nicht dazu berechtigt: Grundstücke veräußern oder belasten Grundstücke zu verkaufen Wechselverbindlichkeiten eingehen Darlehen aufnehmen Prozesse (im Namen der Firma) führen
Erteilung:
Erteilung: Kann formlos erfolgen
Erteilung: Kann formlos erfolgen Schriftlich
Erteilung: Kann formlos erfolgen Schriftlich Mündlich
Erteilung: Kann formlos erfolgen Schriftlich Mündlich Stillschweigend
Erteilung: Kann formlos erfolgen Schriftlich Mündlich Stillschweigend Muss im Gegensatz zu Prokura nicht in das HR eingetragen werden
5. Arten der Vollmachten
5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht
5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten
5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten
5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter
5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter Artvollmacht
5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter Artvollmacht Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit
5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter Artvollmacht Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit z.B. Kauf von Büromaterial
5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter Artvollmacht Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit z.B. Kauf von Büromaterial Einzelvollmacht
5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter Artvollmacht Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit z.B. Kauf von Büromaterial Einzelvollmacht Berechtigt zu einer bestimmten Aufgabe z.B. Auslieferfahrer übergibt Rechnung und erhält Geld
Untervollmachten
Untervollmachten Jeder Bevollmächtigte kann in seiner Vollmacht, Untervollmachten verteilen
Untervollmachten Jeder Bevollmächtigte kann in seiner Vollmacht, Untervollmachten verteilen Mit allg. Handlungsvollmacht -> Artvollmacht
Untervollmachten Jeder Bevollmächtigte kann in seiner Vollmacht, Untervollmachten verteilen Mit allg. Handlungsvollmacht -> Artvollmacht Mit Artvollmacht -> Einzelvollmacht
Unterzeichung
Unterzeichung Handlunsbevllmächtige unterschreiben mit ausdrückenden Zusatz:
Unterzeichung Handlunsbevllmächtige unterschreiben mit ausdrückenden Zusatz: i.A. (im Auftrag)
Unterzeichung Handlunsbevllmächtige unterschreiben mit ausdrückenden Zusatz: i.A. (im Auftrag) i.V. (in Vertretung)
6. Der Prokurist
6. Der Prokurist § 49 Abs. 1 HGB: „Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.“
6. Der Prokurist „zweites Ich“
6. Der Prokurist Besondere Vollmachten Verkauf/Belastung von Grundstücken
6. Der Prokurist Verbote
6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung HR-Eintragungen
6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung HR-Eintragungen Aufnahme Gesellschafter
6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung HR-Eintragungen Aufnahme Gesellschafter Erteilung Prokura
6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung HR-Eintragungen Aufnahme Gesellschafter Erteilung Prokura Veräußerung des Geschäfts
6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung HR-Eintragungen Aufnahme Gesellschafter Erteilung Prokura Veräußerung des Geschäfts Beantragung Insolvenzverfahren
6. Der Prokurist Formalitäten Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer
6. Der Prokurist Formalitäten Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit:
6. Der Prokurist Formalitäten Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit: Innenverhältnis: Ab Erteilung
6. Der Prokurist Formalitäten Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit: Innenverhältnis: Ab Erteilung Außenverhältnis:
6. Der Prokurist Formalitäten Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit: Innenverhältnis: Ab Erteilung Außenverhältnis: Ab HR-Eintragung
6. Der Prokurist Formalitäten Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit: Innenverhältnis: Ab Erteilung Außenverhältnis: Ab HR-Eintragung Ab Kenntnis des Dritten
6. Der Prokurist Formalitäten Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit: Innenverhältnis: Ab Erteilung Außenverhältnis: Ab HR-Eintragung Ab Kenntnis des Dritten Unterschrift: ppa. (per procura)
6. Der Prokurist Arten der Prokura Einzelprokura
6. Der Prokurist Arten der Prokura Einzelprokura Filialprokura
6. Der Prokurist Arten der Prokura Einzelprokura Filialprokura Gesamtprokura
6. Der Prokurist Gesamtprokura Ausübung nur durch alle Prokuristen gemeinsam
ENDE