Versichertenkarte / eHealth

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 Präsentation transkript:

Versichertenkarte / eHealth VHZ /zmed 31. Oktober 2006

Abrechnung Krankenversicherung: Heute Abrechnungsinformationen sind häufig unvollständig Fehler durch manuelles Erfassen der Abrechnungsdaten Abrechnungsprozess mit Medienbrüchen und viel Papier

Abrechnung Krankenversicherung: Zukunft Abrechnungsinformationen sind vollständig (alle Beteiligten sind eindeutig identifizierbar Fehlerfreies elektronisches Erfassen der Versichertendaten beim Arzt/Spital/Apotheker Durchgehend elektronischer Abrechungsprozess

Der politische Wille (Eidgenössische Räte 2004) Wunsch nach administrativer Vereinfachung im Vordergrund (ebnet den Weg für die elektronische Abrechnung) Zuerst Versichertenkarte, späterer Ausbau zu einer Gesundheitskarte möglich

Artikel 42a Krankenversicherungsgesetz KVG 1 Der Bundesrat kann bestimmen, dass jede versicherte Person für die Dauer ihrer Unterstellung unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine Versichertenkarte erhält. Diese enthält den Namen der versicherten Person und eine vom Bund vergebene Sozialversicherungsnummer 2 Diese Karte mit Benutzerschnittstelle wird für die Rechnungsstellung der Leistungen nach diesem Gesetz verwendet 3 Der Bundesrat regelt nach Anhörung der interessierten Kreise die Einführung der Karte durch die Versicherer und die anzuwendenden technischen Standards 4 Die Karte enthält im Einverständnis mit der versicherten Person persönliche Daten, die von dazu befugten Personen abrufbar sind. Der Bundesrat legt nach Anhören der interessierten Kreise den Umfang der Daten fest, die auf der Karte gespeichert werden dürfen. Er regelt den Zugriff auf die Daten und deren Bearbeitung

Vorschlag „Verordnung Versichertenkarte“ Pflicht zum Einsatz der Karte beim Bezug von medizinischen Leistungen (jede Abrechnung, die an die Versicherung geht, muss eine Autorisierungsnummer enthalten) Autorisierungsnummer dokumentiert, dass das Versicherungsverhältnis überprüft wurde (während der Dauer der Behandlung die ein Mal pro Semester). Versicherten können von einem Arzt einige persönlich-medizinische Daten auf der Karte speichern lassen (wird nur realisiert, wenn sich die Akteure darauf einigen und die Finanzierung klären)  für alle Beteiligten freiwillig.

Vorgehen „Verordnung Versichertenkarte“ November 2006 Auswertung Anhörungsverfahren Ende 2006 / Anfang 2007 Entscheid Bundesrat Anschliessend: Erlass der Standards (Entscheid Chef EDI) 2008 Einführung der Versichertenkarte Mitte 2008 Versichertenkarte im Abrechnungsprozess Aktueller Vorschlag in der Verordnung

Minimale Ausstattung Arztpraxis Empfang 1 Kartenterminal zum Einlesen der Versichertenkarte Computer (Hardware, Betriebssystem, Praxisinformationssystem) 1 2 2

eHealth: Auftrag des Bundesrates (Januar 2006) “Das EDI wird beauftragt, bis Ende 2006 ein Konzept für eine nationale E-Health-Strategie mit Massnahmen vorzulegen, welches insbesondere Aufschluss über die Ziele die Handlungsbereiche die Kosten die Partnerschaften die Vorgehensweise und den Zeitplan geben soll”

Zwischenstand eHealth: Handlungsfelder Handlungsfeld „Umsetzung und Weiterentwicklung Strategie eHealth“ Handlungsfeld „Elektronisches Patientendossier“ Handlungsfeld „Online-Informationen und Online-Dienste“

Zwischenstand: Umsetzung Strategie ZIELKATALOG (AUSWAHL) Nationales Koordinationsorgan Bund-Kantone (für Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie) Einleiten von Gesetzgebungs-prozessen (Bund und Kantone) Einbezug der Akteure im Gesundheitswesen Klären der Modalitäten für „Public Private Partnership“ Forschung, Fort-, Aus- und Weiterbildung

Zwischenstand: Patientendossier ZIELKATALOG (AUSWAHL) Einführung Versichertenkarte Modellversuche der Kantone mit/ohne Versichertenkarte Führen von elektronischen Kranken-geschichten bei Ärzten und Spitälern Standards für elektronisches Patientendossier Sichere Identifikation der Versicherten (z.B. Gesundheitskarte) und Leistungs-erbringer (z.B. Health Professional Card) Persönliches elektronisches Patientendossier (z.B. via Internet)

Wie weiter? Das Thema kommt – und es geht nur gemeinsam vorwärts.