RT Austria, Verband der RadiologietechnologInnen Österreichs

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 Präsentation transkript:

RT Austria, Verband der RadiologietechnologInnen Österreichs Mitgliederinformation

Mit Jahresbeginn 2008 genießen alle Vollmitglieder und Juniormitglieder (Studenten Radiologietechnologie) des Berufsverbandes den kostenlosen Zusatznutzen einer Berufshaftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung für Ihren Berufsbereich. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär, d.h. Leistung wird erbracht, soweit nicht aus anderen bestehenden Verträgen Deckung gewährt wird. November 2007 Norbert Beneder

1. Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen, die aus der beruflichen Tätigkeit entspringen. Die Versicherungsleistung umfasst die Prüfung der Haftung, die Erfüllung gerechtfertigter und die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche. November 2007 Norbert Beneder

1.1 Versicherungssummen: EUR 1.000.000,- für Personen-, Sach- und davon abgeleitete Vermögensschäden EUR 15.000,- für reine Vermögensschäden EUR 50,- genereller Selbstbehalt je Sachschaden 1.2 Versicherungsbedingungen: Allgemeine und Ergänzend Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB 2004) und Sondervereinbarung MTD-Austria vom Juli 2007. November 2007 Norbert Beneder

2. Straf-Rechtsschutzversicherung Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, welches von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen eingeleitet wurde. Bei Handlungen und Unterlassungen, die bei vorsätzlicher Begehung strafbar sind, besteht bei endgültiger Einstellung des Verfahrens oder Freispruch ebenfalls. Mitversichert sind darüber hinaus Kosten für anwaltliche Beratungs- und Vertretungshandlungen in einem Diversionsverfahren. November 2007 Norbert Beneder

2.1 Versicherungssumme: 2.2 Versicherungsbedingungen: EUR 50.000,- Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt bis zur vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht, Zeugengebühren, vom Gericht bestellte Sachverständige, Prozesskosten des Gegners, sofern Sie dafür aufkommen müssen 2.2 Versicherungsbedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2005) und Sondervereinbarung MTD-Austria vom Juli 2007. November 2007 Norbert Beneder

3. Serviceleistungen im Versicherungsfall Beratung über den weiteren Ablauf der Angelegenheit (z.B. Strafverfahren) Hilfestellung bei Beurteilung von behördlichen Schriftstücken (z.B. Honorarnote eines medizinischen Sachverständigen) und einiges mehr .... November 2007 Norbert Beneder

Ihr Ansprechpartner zu allen Versicherungsfragen: Verskonzept Versicherungsmakler GmbH Norbert Beneder, akad. Versicherungskaufmann Tel.: 0723 770 701 (8-13 Uhr) Fax: 0723 770 701 11 Mail: beneder@verskonzept.at Im Schadenfall: Donau Versicherung AG Dr. Jutta Frühberger Tel.: 050 330 72347 Fax: 050 330 99 72347 Mail: j.frueberger@donauversicherung.at November 2007 Norbert Beneder