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ZWECK DER VERSICHERUNGEN » Übernahme von Risken, die selbst nicht getragen werden können; » Transfer oder Begrenzung von Haftungen der Teilnehmer.

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Präsentation zum Thema: "ZWECK DER VERSICHERUNGEN » Übernahme von Risken, die selbst nicht getragen werden können; » Transfer oder Begrenzung von Haftungen der Teilnehmer."—  Präsentation transkript:

1 ZWECK DER VERSICHERUNGEN » Übernahme von Risken, die selbst nicht getragen werden können; » Transfer oder Begrenzung von Haftungen der Teilnehmer der Erziehungsberechtigten der Mitarbeiter und Helfer des Vermögens der Distrikte und Klubs

2 RICHTLINIEN » Neufassung des „Rotary Code of Policies“ vom März 2012 – gültig ab 1. Juli 2013; » Entscheidungen der Governors nach Empfehlung des Governorrates.

3 TRAGENDE GEDANKEN » Haftpflicht: Es kann immer etwas passieren. Es sollen eventuelle Haftungen für unsere Freiwilligen begrenzt bleiben; » Straf-Rechtsschutz: Steigende Empfindlichkeit gegenüber Übergriffen, Gefahr unredlicher Beschuldigungen, Schutz des Vermögens Rotarys; » Reiseversicherung: Vorschrift von RI, außerdem eine Frage der Verantwortung für die Jugend.

4 ÖRTL. GELTUNGSBEREICH » Haftpflicht: für die Klubs: Europa persönlich: weltweit » Straf-Rechtsschutz: weltweit, einschl. Nordamerika !! » Reiseversicherung: weltweit

5 PERSÖNLICHER GELTUNGSBEREICH HAFTPFLICHT
Alle juristischen Personen Rotarys, also Klubs, Zweckvereine (Hauptrisiko Jugend) einschl. div. Komitees und ad-hoc-Ausschüsse usw. Natürliche Personen: Rotarier, bezahlte und ehrenamtliche Helfer, Gastkinder, Gasteltern,

6 PERSÖNLICHER GELTUNGSBEREICH STRAF-RECHTSSCHUTZ
Nur natürliche Personen: Rotarier, bezahlte und ehrenamtliche Helfer, Gastkinder, Gasteltern. Eine besondere Rolle spielen dabei der Schutz vor ungerechtfertigten Anschuldigungen und das mitunter „teure“ Auswahlverschulden.

7 PERSÖNLICHER GELTUNGSBEREICH REISEVERSICHERUNG
(BIS 1. JULI 2013 NUR KRANKENVERS.) » Teilnehmer an den Programmen des Jugenddienstes; » Teilnehmer an VTT (bisher GSE) der RF; » Fallweise Nahestehende; » Rotarier auf Dienstreise.

8 ROTARISCHER GELTUNGSBEREICH
Rotary, Rotaract*), Interact*), Inner Wheel*) in den am Multidistrikt-Jugenddienst teilnehmenden Distrikten 1910, 1911, 1912, 1913 und 1920. Anmerkung: 1912 (Slowenien) und 1913 (Kroatien) überlegen eigene Lösungen. *) ausgenommen Straf-RS, außer als Teilnehmer an Projekten Rotarys

9 INKASSO » Haftpflicht und Straf-Rechtsschutz:
Das Inkasso besorgt der Schatzmeister des Vereins „Jugendaustausch“ aus den Mitteln der Jugenddienst-Umlage mit Aufteilung der Prämie auf die Distrikte (nach Köpfen). Der Jugenddienst ist das Hauptrisiko, außerdem ist dadurch ist ein absolut gerechtes und sehr verwaltungsarmes Inkasso möglich. » Reiseversicherung: Anmeldesystem – jeder zahlt selbst.

10 DECKUNGSUMFANG HAFTPFLICHT
(IN SCHLAGWORTEN) » Vereins-Haftpflicht nach österreichischen Standard-Bedingungen » Persönliche Haftpflicht » Einschluss Rotary Büro » Subsidiarität » Versicherungssumme 2, €

11 DECKUNGSUMFANG RECHTSSCHUTZ
(IN SCHLAGWORTEN) » Analog Industrie-Straf-RS-Versicherung » Hauptversicherungssumme € » Verteidigung gegen Vorwürfe im Straf- und Verwaltungs-Strafverfahren » Gerichts-, Rechtsanwalts-, Zeugen-, Reise-, SV-, Ermittlungskosten » Steuerliche Strafverfahren

12 DECKUNGSUMFANG REISEVERSICHERUNG
» Bis 1. Juli 2013 nur Krankenversicherung; » Hauptversicherungssumme €; » Volle Deckung (Arzt, Spital, Transport, Medikamente, Behandlungen, Heimflug usw.); » Subsidiarität (kommt fast nie zum Tragen); » Reisegepäck (Dauerdeckung) bis 2000 € (Zeitwert); » Unfallversicherung € für den Tod, bis € für bleibende Invalidität.

13 RISIKOTRÄGER » Haftpflicht: Helvetia Versicherungen AG, Wien;
» Straf-Rechtsschutz: Chubb Insurance Company of Europe SE, London, bzw. ZN für Österreich, Wien; » Reiseversicherung: Uniqa Österreich Versicherungen AG, Wien.

14 INFORMATION Versicherungsbüro Dr. Nemling
Post: Gobergasse 17, 1130 Wien Telephon: (01) , Fax: (01) Web:


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