Presse- und Urheberrecht

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 Präsentation transkript:

Presse- und Urheberrecht Rechte und Pflichten der periodischen Presse

Quellen des Presserechts Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG Medienfreiheiten Landespressegesetze Mediendienstestaatsvertrag a.F. für elektronische Presse Telemediengesetz/ RfStV Allgemeine Normen (Geldentschädigung, Ehrschutz)

Bedeutung der Medien gesellschaftlich/wirtschaftlich Pluralistische Meinungsbildung Kontrolle der Demokratie § 4 LPressG Wirtschaftsfaktor (Werbung) Kulturträger (Verbreitung) Bildungsfunktion Allgemeine Information (Aufklärung- /Warnfunktion) Unterhaltungsfunktion

Kommunikationsgrundrechtre Pressefreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG Schutzbereich: Presse= an Allgemeinheit gerichtete Druckerzeugnisse Inhalt der Information ist unerheblich Keine Zugangsbeschränkungen Tatsachenmitteilungen und Meinungsäußerungen sind frei Zensurverbot= keine staatliche Kontrolle Schranken sind allgemeine Gesetze, andere Grundrechte

Kommunikationsgrundrechte Meinungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG Freie Entfaltung der Persönlichkeit Freiheit der Meinungsbildung und Äußerung Geschützt sind subjektive Ansichten und grundlegende Tatsachen Inhalt ist unerheblich, Ausnahme: bewusst falsche Behauptung/ Schmähkritik Schrankenabwägung Grenze: allgemeinen Gesetze (Lüth-Urteil) weitere Grundrechte

Kommunikationsgrundrechte Informationsfreiheit/ Kunstfreiheit Informationsfreiheit Art. 5 GG Allgemeine Informationsquelle (nicht auf Einzelnen beschränkt) § 4 LPressG/ Informationsfreiheitsgesetz gegenüber staatlichen Stellen Kunst: (Mephisto-Entscheidung) Freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht wurden.

Allgemeine Rechte und Pflichten der Presse Begriffsbestimmungen LPresseG enthält wichtigsten Regelungen Def.: Alle Arten von Druckwerken mittels eines Massenvervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmter Schriften und Darstellungen als redaktionelle Darstellung (fortlaufende Berichterstattung über aktuelle Vorgänge oder bestimmten Lebens- und Interessenbereichen), welche einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden. elektronische Presse: MDStV eigenständige Regelung unkörperlicher Presseveröffentlichung a.F. TMG n.F. MDStV bzw. TMG/RfStV ist Landespressegesetz nachgebildet oder dieses ist direkt anwendbar

Allgemeine Rechte Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen § 4 LPresseG Keine Ausschlussrecht bei Pressekonferenzen Grenze: Kapazität Keine Akteneinsicht sondern wahrheitsgemäße unentgeltliche Auskunft Auskunftsverweigerungsgründe Freier Zugang § 2 LPressG

Allgemeine Rechte Beschlagnahmeverbot § 97 Abs. 5 StPO Beweissicherung Zeugnisverweigerung § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO § 98 Abs. 1 S. 2 StPO Richtervorbehalt Durchsuchungsschutz Einziehungsermächtigung §§ 74d StPO, 111m StPO Versammlungszugang § 6 Abs. 2 VersG

Allgemeine Pflichten Journalistische Sorgfaltspflicht Wahrheitsgemäße Berichterstattung Überprüfung des Wahrheitsgehalts Inhalt, Herkunft und sachliche Richtigkeit nicht einklagbar durch Allgemeinheit ABER: zivilrechtlicher Schutz (Verschulden) Zeitdruck vs. Persönlichkeitsverletzung § 7 LPressG Impressumspflicht Klarheit über Verantwortlichkeit Offenlegungspflicht §§ 11, 15 LPressG

Allgemeine Pflichten Qualifikation der Redakteure Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit Bekleidung öffentlicher Ämter § 9 LPressG Kennzeichnung der Entgeltlichkeit Werbung muss gekennzeichnet sein redaktioneller Teil erscheint objektiv und unabhängig

Rechtsschutz gegenüber der Presse Rechte der Betroffenen, die vom Einzelnen dem Zugriff der Medien entgegengestellt werden können Persönlichkeitsrecht (Tatsachen-, Meinungsäußerungen, Bilder und sonstige Darstellungen) Urheberrecht (Übernahme fremder Werke) Datenschutzrecht Jugendschutz

Persönlichkeitsrecht (1) Schutzrecht Privater packende Geschichten zerren den Einzelnen in die Öffentlichkeit Schutz durch allgemeines Persönlichkeitsrecht Werteentscheidung im Zivilrecht (Einfallstor der Grundrechte ) Abwägung der Rechte (Politiker/ Bürger)

Persönlichkeitsrecht (2) Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG Freiheitsbereich der Individuen für Entwicklung in Ebenen unterteilt Auch Firmen geschützt, Art. 19 III GG Intim- und Geheimbereich eingriffsfest Privatsphäre nicht undurchdringbar Sozialsphäre Eingriffe grundsätzlich möglich

Persönlichkeitsrecht (3) Gesprochenes Wort, soweit nicht für Allgemeinheit § 201 StGB Geschriebenes Wort, Tagebücher Äußerungsunterstellungen, korrektes Zitat, Soraya-Urteil Recht am eigenen Bild §§ 22, 23 KUrhG Ausformulierung Personenimitationen (Werbewirtschaft/ politischer Zweck) Informationelle Selbstbestimmung (Datenweitergabe) Ehre/ Namensnennung (Lebach-Urteil)/ Personendarstellung Umfassender postmortaler Schutz

Recht am eigenen Bild Ausgestaltung i.S.d. §§ 22,23 KUrhG (1) Fotos in Öffentlichkeit = Art. 5 GG Informationsfreiheit § 201a StGB Herstellung von Bildnissen aus Intimsphäre Regelungen für die Veröffentlichung von Bildnissen (äußeres Erscheinungsbild einer Person, soweit sie als solche erkennbar ist) Grundsatz: § 22 KUrhG nur mit Einwilligung (konkludente Einwilligung) Gilt nur für konkreten Zweck und zeitnahe Verwendung Ausnahmen: § 23 KUrhG gesteigertes Informationsinteresse Personen der absoluten Zeitgeschichte Personen der relativen Zeitgeschichte (Bekanntheit durch plötzliches Ereignis) Beiwerk Aufzüge, Versammlungen, Menschenmenge, Kunstinteresse, Steckbriefe

Recht am eigenen Bild Ausgestaltung i.S.d. §§ 22,23 KUrhG (2) Caroline von Monaco Fotos im öffentlichen Leben/Alltag bisher (+) EGMR (-) Allgemeines Informationsinteresse ausschlaggebend Fotos zu Werbezwecken (-) kein ber. Interesse Intimsphäre (-) Abschirmung Begleitpersonen (+/-) Staatsakt, Fahrrad/ Einkaufen, Hinterzimmer Verstoßfall: § 33 KUG/ zivilrechtliche Ansprüche

Unterlassung Tatsachenbehauptungen § 1004 i.V.m. 823 BGB Unrichtige Tatsachen bzw. Persönlichkeitsverletzung Rechtswidriger Eingriff (Duldung durch Werteordnung der Grundrechte) Gefahr des Eingriffs (Wiederholungsgefahr) Meinungen nicht betroffen Unterlassungserklärung

Gegendarstellung Abdruck der Schilderung des Geschädigten durch Schädiger § 10 LPresseG, MDStV a.F., § 56 RfStV Schutz der Selbstdarstellung Nur Tatsachenbehauptung Berechtigtes Interesse Angemessenheit Unverzüglich Unterschrift Distanzierung möglich, „Alles oder Nichts- Prinzip“

Berichtigung Widerruf, Ergänzung, Richtigstellung Falsche Tatsachen selbst richtigstellen oder ergänzen § 1004 I i.V.m. § 823 BGB (Folgenbeseitigung) Unrichtige Tatsachenbehauptung Beeinträchtigung der Persönlichkeit wirkt fort Geeignetes Mittel der Störungsbeseitigung Sachverhalt noch im öffentlichen Interesse

Schadensersatz (Vermögensnachteile) Materieller Schaden §§ 823 ff. BGB Verletzungshandlung Rechtswidrigkeit - § 193 StGB Verschulden (wenn gegen Sorgfaltspflichten verstoßen) Schadensberechnung: Lizenzanalogie § 252 BGB entgangener Gewinn bei Unternehmen

Anspruch auf sonstige Geldentschädigung (immaterieller Schaden) Anspruch auf Geldentschädigung des immateriellen Schadens § 823 i.V.m. Art. 2 I Art. 1 I GG Immaterieller Schaden Schwere Persönlichkeitsverletzung Verschulden Subsidiarität Nicht in Geld messbare Beeinträchtigung Genugtuungsfunktion/ Ausgleichsgedanke Eingriff in Intimbereich/ Abbildungen/ Degradierung

Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung Rückgabe des zu Unrecht erlangten §§ 812 ff. BGB Ersparte Aufwendungen durch Eingriff Gewinnabschöpfung

Urheberrecht Übernahme von fremden Inhalten (Bilder, Text) Schutz Hervorbringen von Geisteswerken Nutzungsrechte (wirtschaftliche Ausbeutung) Urheberpersönlichkeitsrecht (Entstellung) Lizenzmöglichkeiten uneingeschränkt § 31a UrhG

Urheberrecht Schutzbereich Geschützt sind nur Werke als schöpferisch wahrnehmbare Akte (keine Ideen, Infos) § 2 Abs. 2 UrhG Schöpfungshöhe Maßstab „kleine Münze“ auch geschützt Gestalterische Tätigkeit, bloße Informationen sind keine Werke, können übernommen werden bedarf keines Antrages Leistungsschutzrechte § 72 UrhG Lichtbilderschutz/ Computerprogramme § 69a UrhG

Urheberrecht wirtschaftliche Verwertung §§ 31 ff. UrhG ausschließliche/ einfache Übertragung Vervielfältigung Veröffentlichung Verbreitung sonstige Verwertung §§ 15, 19a UrhG

Urheberrecht Schranken allgemein § 5 UrhG amtliche Werke § 59 UrhG Werke in der Öffentlichkeit § 48 UrhG öffentliche Reden (Tagesfragen) § 49 UrhG Übernahme von Zeitungsartikeln § 50 UrhG Tagesberichterstattung § 51 UrhG Zitatrecht (Groß-, Kleinzitat, Belegcharakter, innere Verbindung) § 63 UrhG Quellenangabe Urheber und Veröffentlichungsort

Urheberrecht Schranken § 49 UrhG § 49 UrhG Übernahme von Zeitungsartikeln aufgrund Interesses an rascher Berichterstattung Zustimmungsfreie Übernahme aus Zeitungen Zeitungsartikel und Abbildungen politisch, wirtschaftlich, religiöse Tagesfragen (nicht digital) kein gegenteiliger Vermerk RF: Übernahme zustimmungsfrei, aber angemessene Vergütungspflicht (VG- Wort)

Urheberrecht Schranken § 49 UrhG Vor. Pressespiegel angemessene Vergütung § 13 UrhWG Betriebsintern, nur grafische Dateien Ausnahme der Vergütungspflicht: (Zustimmungs- und Vergütungsfreiheit) § 49 Abs. 2 UrhG vermischte Nachrichten tatsächlichen Inhalts/ Tagesneuigkeiten, bloße Informationen (keine Werke) Kurze Gegenüberstellung/ Teilentnahme zur Übersicht mehrerer Auszüge (1/4-Regelung) Quellenangabe § 63 Urheber und Entnahmequelle, Kettenverweisung (Ausnahme: § 49 Abs. 2 UrhG)

Urheberrechte Rechtsverfolgung Unterlassung § 97 I 1 UrhG bei Wiederholungsgefahr Beachte: verschuldensunabhängig Beseitigung § 97 I 1 UrhG bei aktueller Störung Schadensersatz bei schuldhafter Störung

Urheberrechte Rechtsverfolgung Schadensberechnng (Urteil MMR 02/2009 S. 137) Lizenzanalogie, Gewinnabschöpfung, Entgangener Gewinn/ immaterieller Schaden Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MfM) bzw. eigene Lizenzvergabe