Lärmschutz der EU Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Ruhr-Universität Bochum Geographisches Institut Dozent: Prof.

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Lärmschutz der EU Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Ruhr-Universität Bochum Geographisches Institut Dozent: Prof. Dr. H. Fleer Studienprojekt I: Lärm Referent: Martin Stadtkowitz Winter-Semester 2006/2007

Gliederung Teil 1 EU RL 2002/49/EG Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 1.1 Was ist Umgebungslärm? 1.2 Ziel der Richtlinie 1.3 Geltungsbereich 1.4 Lärmkarten 1.5 Strategische Lärmkarten 1.6 Aktionspläne 1.7 Berichterstattung

Gliederung Teil 2 Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene 2.1 Zeitlicher Rahmen 2.2 Kartierungsumfang 2.3 Eingangsdaten 2.4 Datenbereitstellung 2.5 Kosten der Kartierung Teil 3 Kartierung in NRW 3.1 Situation in NRW 3.2 Forderungen der Kommunen

Gliederung Teil 4 Umsetzung der Richtlinie am Beispiel Düsseldorf 4.1 Situation in Düsseldorf 4.2 Lärmkartierung 4.3 Ziel der Kartierung 4.4 Zu klärende Fragen 4.5 Datengrundlage 4.5.1 Emissionsquellen 4.5.2 Digitales Stadtmodell 4.5.3 Gebäudemodell 4.5.4 Lärmschutzanlagen 4.5.5 Genauigkeit der Eingangsdaten

EU RL 2002/49/EG Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Teil 1 EU RL 2002/49/EG Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Was ist Umgebungslärm? unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien → die durch Aktivitäten des Menschen verursacht werden Lärm von Verkehrsmitteln → Straßenverkehr → Eisenbahnverkehr → Flugverkehr Lärm von Industriegeländen

Ziel der Richtlinie Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm → anhand von Lärmkarten einholen von Informationen der Öffentlichkeit über Umgebungslärm Erstellen von Aktionsplänen → um Umgebungslärm zu mindern und zu verhindern

Geltungsbereich Die Richtlinie 2002/49/EG zielt auf die Bekämpfung von Lärm ab, der: von der Bevölkerung in bebauten Gebieten in öffentlichen Parks in ruhigen Gebieten auf dem Land in Schulen, Krankenhäusern und anderen vor Lärm zu schützenden Gebäuden und Gebieten wahrgenommen wird.

Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt nicht für: Lärm der von den Betroffenen selbst verursacht wird Lärm der durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen entsteht Nachbarschaftslärm Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln Lärm der auf Tätigkeiten auf militärisch genutzten Gebieten zurückzuführen ist

Lärmkarten Inhalt: aktuelle, frühere oder vorhersehbare Lärmsituationen Grenzwertüberschreitungen Geschätzte Anzahl an Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern in einem Lärmbelasteten Gebiet

Lärmkarten Lärmkarten können der Öffentlichkeit vorgelegt werden als: Grafik Zahlenangaben in Tabellen Zahlenangaben in elektronischer Form

Lärmkarten Lärmkarten für Ballungsräume weisen besonders Lärm aus folgenden Quellen auf: Straßenverkehr Eisenbahnverkehr Flughäfen Industriegeländen

Strategische Lärmkarten Eine Karte zur Gesamtbewertung der auf verschiedene Lärmquellen zurückzuführenden Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet oder für die Gesamtprognosen für ein solches Gebiet

Strategische Lärmkarten Ausarbeitung strategischer Lärmkarten bis zum 30. Juni 2007 für: Ballungsräume > 250.000 Einwohner Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr Großflughäfen Lärmkarten werden alle 5 Jahre erneuert

Strategische Lärmkarten Bis zum 31. Dezember 2008 sollen der Kommission: alle Ballungsräume alle Hauptverkehrsstraßen alle Haupteisenbahnstrecken mitgeteilt werden

Strategische Lärmkarten Bis zum 30. Juni 2012 sollen für alle: Ballungsräume Hauptverkehrsstraßen Lärmkarten erstellen werden Diese werden ebenfalls alle 5 Jahre aktualisiert

Aktionspläne In denen sollen: Lärmprobleme Lärmauswirkungen Lärmminderungen geregelt werden

Aktionspläne Aktionspläne sollen erstellt werden für: Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr Orte in der Nähe von Großflughäfen Ballungsräume > 250.000 Einwohnern Ziel: Ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen

Aktionspläne Aktionspläne müssen folgende Angaben enthalten: eine Beschreibung: → des Ballungsraums → der Hauptverkehrsstraßen → der Haupteisenbahnstrecken → der Großflughäfen → andere Lärmquellen die zuständige Behörde den rechtlichen Hintergrund

Aktionspläne Aktionspläne müssen folgende Angaben enthalten: alle geltenden Grenzwerte eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der geschätzten Anzahl an Personen, die Lärm ausgesetzt sind Angabe von Problemen und verbesserungsdürftigen Situationen Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete

Aktionspläne Aktionspläne müssen folgende Angaben enthalten: geplante Maßnehmen für die nächsten 5 Jahre finanzielle Informationen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Aktionspläne

Berichterstattung Fertigstellung eines Berichts über die Durchführung dieser RL bis zum 18. Juni 2009. Bericht soll enthalten: lang- und mittelfristige Ziele für die Verringerung der Anzahl an Personen, die unter Umgebungslärm leiden zusätzliche Maßnahmen für eine Minderung des Umgebungslärms

Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene Teil 2 Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene

Zeitlicher Rahmen Zeitlicher Rahmen der Erstellung der Lärmkarten Erste Stufe, bis zum 30. Juni 2007: Ballungsräume > 250.000 Einwohner Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Zügen/Jahr Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen/Jahr

Zeitlicher Rahmen Zeitlicher Rahmen der Erstellung der Lärmkarten Zweite Stufe, bis zum 30. Juni 2012: Ballungsräume > 100.000 Einwohnern Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/Jahr Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr

Kartierungsumfang Zu Kartieren sind: > 80 Ballungsräume → mehrer Tausend km kommunaler Straßen ca. 40.000 km Hauptverkehrsstraßen ca. 10.000 km Haupteisenbahnstrecke 11 Großflughäfen

Eingangsdaten Beispiel Bahnverkehr: Emissionsbezogene Eingangsdaten: → Anzahl/Arte der Züge → zeitliche Verteilung → Zuglänge → Fahrbahnart Wohnbebauung, -bevölkerung → Lage/Höhe der Bebauung → Anzahl der Einwohner

Eingangsdaten Geländedaten: → Geländemodell → Lagespezifische Daten von Straßen und Schienen

Datenbereitstellung Bereitzustellen sind: emissionsbezogene Eingangsdaten von Verkehrsunternehmen und Anlagebetreibern Daten über die Wohnbevölkerung von den Gemeinden erforderliche Daten anderer Behörden. Diese Daten sind den zuständigen Behörden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Kosten der Kartierung Bis Juni 2007: 18.600.000 € bis 34.000.000 € Gesamtsumme: 39.540.000 € bis 72.070.000 €

Teil 3 Kartierung in NRW

Situation in NRW 12 Ballungsräume 3.800 km Straßen 2 Großflughäfen 250 Kommunen

Situation in NRW große Städte besitzen Daten, haben Erfahrung und können Lärmkarten selbst erstellen es mangelt an Erfahrung zur Gewerbelärm-Kartierung kleinere Städte an Hauptverkehrsstraßen besitzen keine Daten, sind fachlich, personell und finanziell nicht in der Lage die Lärmkartierung zu erstellen Hauptproblem liegt in der Erhebung und Aufbereitung von Daten

Forderungen der Kommunen Bereitstellung ausreichender Finanzmittel Unterstützung der kleinen Kommunen Weiterverwendung bisheriger Daten

Umsetzung am Beispiel Düsseldorf Teil 4 Umsetzung am Beispiel Düsseldorf

Situation in Düsseldorf Düsseldorf ist ein Ballungsraum > 250.000 Einwohner → Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2007 Städtisches Umweltamt ist zuständig für: → Verkehrslärmschutz → Lärmkataster → Lärmminderungsplanung

Lärmkartierung Lärmkarten mit getrennten Geräuscharten → Straße → Schiene → Flugzeug → Industrie Darstellung von Grenzwertüberschreitungen Darstellung der unter Lärm leidenden Personen Darstellung der Flächengröße und Anzahl an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern

Ziel der Kartierung Erfassung der Daten, die der EU-Kommision zu übermitteln sind Informationsquellen für die Öffentlichkeit Grundlage für die Aktionsplanung

Zu klärende Fragen Welche Lärmarten sind relevant? Was ist der Untersuchungsraum? Eigene Berechnungen oder Vergabe an ein Fachgutachter? verfügbare Finanzmittel?

Datengrundlage

Emissionsquelle Beispiel Straße: Lage und Höhe Fahrbahnquerschnitt Verkehrsdaten Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche signalgeregelte Kreuzungen

Emissionsquelle Beispiel Straße: Steigungen > 5 % Informationen über die Straße → ID → Datenquelle → Erfassungsstand Emissionspegel aus Berechnung

Digitales Stadtmodell natürliche Geländehöhen Lärmschutzanlagen Gebäude / weitere Schallhindernisse Anzahl der Einwohner/Wohnungen Stand der Datenerfassung

Gebäudemodell Lagedaten aus digitalisierter Stadtgrundkarte Gebäudehöhen → Lagegenauigkeit: ± 0,5 m → Höhengenauigkeit: ± 1 m Reflektionsverlust der Außenwände Anzahl der Wohnungen und Einwohner

Lärmschutzanlagen weitgehend im digitalen Geländemodell enthalten Erfassung durch Ortsbegehung

Genauigkeit der Eingangsdaten Gelände-/Höhenmodell: → vertikale Genauigkeit ± 1 m Gebäudemodell: → Lage ± 0,5 m → Höhe ± 1 m Gebäude unter 2 m Höhe und 5 m Länge bleiben unberücksichtigt Schallschirme: → Lage/Höhe ± 0,5 m

Noch Fragen? Quellen: EU Richtlinie 2002/49/EG Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [Hrsg.], Scholz (Autor): Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], Dr. Elke Stöcker-Meier (Autor): Lärmkartierung in NRW. Umweltamt Düsseldorf [Hrsg.], Dipl.-Ing. Gerd Wiechers (Autor): Lärmkartierung aus fachlicher Sicht.