Willkommen Dank an Präsident VMS, Hans Brupbacher

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 Präsentation transkript:

Willkommen Dank an Präsident VMS, Hans Brupbacher Nach umfangreicher negativer Presse eine gute Gelegenheit, für Richtigstellung / Beruhigung in Sachen berufliche Vorsorge Ziel: Vertrauen der Mitglieder und Versicherten in die Vorsorgestiftung VMS/SMPV stärken! Fragen bitte zum Schluss  Diskussion Präsentation im Web  www.verband-musikschulen.ch

Themenübersicht Das 3-Säulen-Konzept VKKS und Vorsorge generell Wesentliches zur 1. Säule Organisation / Informationen zur Pensionskasse Musik und Bildung Vorsorgelösungen der PK Musik und Bildung für VKKS Fragen

Fortsetzung der gewohnten Individuelle Bedürfnisse Vorsorge im Überblick Drei-Säulen-Konzept Erste Säule Zweite Säule Dritte Säule Staatliche Vorsorge * Berufliche Vorsorge * Private Vorsorge Fortsetzung der gewohnten Existenzsicherung Individuelle Bedürfnisse Lebenshaltung Ergänzungs- Obligatorische Freiwillige Gebundene Freie Vorsorge AHV/IV leistungen berufliche berufliche Vorsorge (Säule 3b) (EL) Vorsorge Vorsorge (Säule 3a) * * mit Steuerbefreiung Kein Luxus, sondern Sicherung der gewohnten Lebenshaltung mittels 1. + 2. Säule Alterssparen und Risikovorsorge in einem Für Unselbständig- und Selbständigerwerbende

VKKS-Mitglieder und ihre Vorsorgesituation These: Mitglieder der VKKS arbeiten zumeist freischaffend oder selbständig- erwerbend, also in "atypischen" Erwerbsformen; für sie gilt in beson- derem Masse, sich selbst um ihre Vorsorgebelange zu kümmern. Für Festangestellte mit Lohn > CHF 20'880 ist Vorsorge grundsätzlich durch Arbeitgeber sichergestellt. Achtung: bei Teilzeitanstellung resultiert suboptimale Vorsorge infolge BVG-Lohnkoordination -> beschäftigungsgradabhängige Koordination Für Freischaffende (erwerbstätig im Dienste mehrerer Arbeitgeber; Mehrfachbeschäftigte) ist die 1. Säule in der Regel sichergestellt, nicht jedoch die 2. Säule. Selbständigerwerbende (ohne Mitarbeitende) haben selbst Beiträge in die 1. Säule zu leisten, sind jedoch ohne freiwillige Versicherung von der 2. Säule ausgeschlossen.

Unselbständig- oder selbständigerwerbend? "Unselbständigerwerbend" Arbeitnehmer in einem (oder mehreren) festen Anstellungsverhältnissen Freischaffende (Jahreseinkommen im voraus nicht bekannt): teils zeitlich gestaffelte kleinere/kürzere Anstellungen bei mehreren Arbeitgebern Berufliche Vorsorge: obligatorische Unterstellung (unbefristete Anstellung, Lohn > 20'880) Mehrfachbeschäftigte Art. 46 BVG (Gesamtlohn/-einkommen > 20'880) Beiträge 50% AG, 50% AN PK Musik und Bildung: - Vorsorgepläne BV1, BV2, BV3, BV4 - Vorsorgeplan MV "Selbständigerwerbend" eigene Abrechnung der Aufträge, eigenes wirtschaftliches Risiko frei in der Wahl seiner Betriebsorganisation Anerkannte Selbständigkeit durch AHV; eigene Abrechnung der AHV-Beiträge Berufliche Vorsorge: freiwillige Unterstellung Art. 44 BVG zahlt alle Beiträge selbst (50% als Geschäftsaufwand abziehbar) PK Musik und Bildung: - Vorsorgepläne SE1, SE2, SE3

Grundsätzliches zur 1. Säule (AHV/IV) AHV- und IV-Leistungen sind abhängig von (möglichst lückenlosen) Beitragszahlungen; Voraussetzung sind 44 Beitragsjahre (sog. Skala 44) Bei Auslandaufenthalten unbedingt Minimalbeiträge der AHV bezahlen (aktuell knapp CHF 500 pro Jahr) Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei Mutterschaft bzw. Pflege von Angehörigen werden angerechnet Mitentscheidend für die Leistungshöhe ist das durchschnittliche, beitragspflichtige Einkommen Nur bei vollen Beitragsjahren und einem beitragspflichtigen Einkommen über der dreifachen maximalen AHV-Altersrente über die gesamte Beitragsperiode erwächst Anspruch auf die maximale AHV-Altersrente bzw. die maximale IV-Rente (der staatlichen IV) Eine Berechnung der künftigen AHV-Leistungen erstellt die zuständige Ausgleichskasse gegen Verrechnung der Kosten

Wer bezahlt Beiträge in die 1. Säule Der Arbeitgeber bezahlt Beiträge auf den Löhnen seiner unselbständig-erwerbenden Mitarbeitenden für AHV/IV/EO die Hälfte von 10.30% 1) ALV die Hälfte von 2.20% bis zu einem Lohn von CHF 126'000 1) KTG die Hälfte der entsprechenden Prämie pro Versicherten 1) UVG die Beiträge der obligatorischen UV (Nichtbetriebsunfall durch AN) 1) andere Hälfte mittels Lohnabzug durch Arbeitnehmer Der Selbständigerwerbende bezahlt Beiträge auf seinem AHV-pflichtigen Einkommen AHV/IV/EO in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens ALV keine Beiträge, keine Leistungen KTG freiwillige Versicherung UVG freiwillige Versicherung

Besonderes zu AHV/IV AHVV Art. 34d geringfügiger Lohn 1 Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitgeber den Betrag von CHF 2'300 im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. 2 Auf dem massgebenden Lohn der in Privathaushalten beschäftigten Personen müssen die Beiträge in jedem Fall entrichtet werden. Dasselbe gilt für den Lohn der Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstlerischen Bereich beschäftigt werden. 3 Akzeptiert der Arbeitnehmer die ungekürzte Lohnzahlung, so kann er nachträglich nicht mehr verlangen, dass die Beiträge erhoben werden.

Leistungserwartungen 1. und 2. Säule Die Leistungen der 1. und 2. Säule zusammen sollen die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen… Goldene Regel: Gesamtleistung 60% des vorherigen Lohnes, davon rund 60% aus 2. Säule Vorausgesetzt wird eine "typische" Erwerbskarriere, d.h. Festanstellung, möglichst in Vollzeit Keine beitragslosen Unterbrüche Bei atypischen Erwerbsformen fehlen Leistungen, wenn gewisse Einkommen nicht versichert sind. Mögliche Kompensation fehlender Leistungen durch 3. Säule bei kleinen Einkommen fraglich…

Vorsorgebedarf bei Pensionierung (Soll-Altersrente)

Leistungen in % des Bruttolohnes Leistungen bei Invalidität infolge Unfall 100% Lohnfortzahlung * 90% 80% Lohn Leistungen des UVG Leistungen in % des Bruttolohnes Die Unfallversicherung leistet 80% des Lohnes. Sobald die IV leistungspflichtig wird, erbringt die Unfallversicherung eine Komplementärrente bis max. 90% des Lohnes Leistungen der IV Leistungen der AHV 0% Beginn der Erwerbsunfähigkeit 1 Jahr ordentliche Pensionierung 3 Mte. Beitragsbefreiung * Lohnfortzahlung, UVG-Leistung ab 3. Tag der Invalidität

Leistungen bei Invalidität infolge Krankheit Variante mit Krankentaggeld (Volldeckung) 100% * 80% evtl. überobligatorische Leistungen der Pensionskasse Leistungen in % des Bruttolohnes 60% Lohn Leistungen BVG Leistungen BVG Krankentaggeld Leistungen der IV Leistungen der AHV 0% Beginn der Erwerbsunfähigkeit 1 Jahr 2 Jahre ordentliche Pensionierung * Lohnfortzahlung (variabel) 3 Mte. Beitragsbefreiung

VKKS-Mitglieder und PK Musik und Bildung These: Mitglieder der VKKS arbeiten zumeist freischaffend oder selbständig-erwerbend, also in "atypischen" Erwerbsformen; für sie gilt in besonderem Masse, sich selbst um ihre Vorsorgebelange zu kümmern. Durch Anschluss der VKKS an die PK Musik und Bildung können sich die Mitglieder ihrem Bedarf entsprechend einfach und kostengünstig in der 2. Säule versichern: Erwerbstätige im Dienste mehrerer Arbeitgeber (Mehrfachbeschäf-tigte, Freischaffende) im Sinn von Art. 46 BVG im Vorsorgeplan MV Selbständigerwerbende im Sinn von Art. 44 BVG in den Vorsorgeplänen SE1, SE2 und SE3

Wer ist die PK Musik und Bildung? Kennzahlen 2011: ~680 angeschlossene Mitglieder; 8'500 Vorsorgeverhältnisse ~386 Mio Guthaben; ~16.6 Mio Stiftungsmittel und Reserven ~31 Mio Jahresbeiträge Verbandliche Pensionskasse rechtlich eigenständig gegründet 1978 durch VMS; Anschluss weiterer Verbände (wie VKKS) unabhängiger Stiftungsrat (aus eigenen Kreisen…) eigene Jahresrechnung; Deckungsgrad Ende 2010: 104,4% (aktuell ~103%) rückgedeckt zu min. 70% durch AXA Garantien für Substanzwert, Mindestzins, Renten und Liquidität Teilselbstanlage möglich bis max. 30% der Altersguthaben

Teilselbstanlage durch PK Musik und Bildung Ende 2010 sind 22% des Gesamtvermögens selbst angelegt; 78% durch AXA garantiert (100% des Rentendeckungskapitals) Anlageausschuss, in der Verantwortung des Stiftungsrates Konzeption und Beratung durch Algofin AG (Spin-off der HSG) Vermögensverwaltung durch Credit Suisse Anlagephilosophie höchstmögliche Sicherheit des Vorsorgevermögens optimale Ergänzung zu den Garantien der AXA; bestmöglicher Ertrag bei breiter Streuung des Portefeuilles Ziel: Wertschwankungsreserven zu 100% gebildet

Gesamtanlagen der PK per 31.12.2010

Vorteile unserer Vorsorgelösung (1) Umhüllende Vorsorge Vorsorge ab dem 1. Lohnfranken, ohne Koordinationsabzug Alle BVG-Vorsorgepläne übertreffen die Mindestbestimmungen des BVG PK ist günstig (erlaubt verbessertes Alterssparen) sehr tiefer Risikobeitrag bei überdurchschnittlichen Risikoleistungen kein Kostenbeitrag PK verzinst überdurchschnittlich über Jahre um 0,25-0.50% über dem BVG-Mindestzins für 2012: 2.00% (ggü 1.50% BVG-Zins) PK deckt gesamten Vorsorgebedarf ihrer Versicherten kleine Pensen im Bereich Musik, Bildung und Kunst versicherbar (MV) Verbands-PK: auch Einkommen aus selbständigem Erwerb versicherbar

Vorteile unserer Vorsorgelösung (2) PK ist transparent Jährlich zweimalige Berichterstattung an alle Versicherten alle Angaben auf www.musikundbildung.ch jährliche Vorsorgeübersicht bei mehreren Vorsorgeverhältnissen Vorsorgeleistungen Alterssparen im Beitragsprimat, d.h. angespartes, verzinstes Altersguthaben im Pensionsalter bestimmt die Höhe der Altersrente Einheitliche Risikoleistungen in allen Vorsorgeplänen Risikoleistungen in % des AHV-Lohnes – deutlich über BVG Eigene Geschäftsstelle in Basel hohe Kompetenz – kennt die Anliegen von künstlerisch tätigen Personen freundlich, erreichbar, einfach

Vorsorgeleistungen Alter, Tod und Invalidität Altersrente Bei AHV-Pensionsalter: Frauen 64 / Männer 65 Jahre Vorzeitige Pensionierung ab 58, Aufschub bis 69/70 Jahre Teilpensionierung möglich Kapitaloption (6 Monate vor Pensionierung) Ehegatten-/Lebenspartnerrente 60% der Altersrente Pensionierten-Kinderrente/Waisenrente 20% der Altersrente Invalidenrente 50% des AHV-pflichtigen Jahreslohnes Wartefrist 12 Monate (koordiniert mit Krankentaggeld) Ehegatten-/LP-Rente 60% der Invalidenrente Kinderrenten 20% der Invalidenrente (bei Ausbildung bis max. 25 Jahre) Invalidenkinderrente Waisenrente Beitragsbefreiung 3 Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit

Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte (1/2) Vorsorgeplan MV Erwerbstätige im Dienste mehrerer Arbeitgeber (Mehrfachbeschäftigte) im Sinn von Art. 46 BVG; auch für kurze Anstellungen Freiwillige Vorsorge, d.h. der Erwerbstätige muss initiativ werden Bei Entscheid für Vorsorge sind alle Arbeitgeber gebunden Voraussetzung Gesamtes jährliches Erwerbseinkommen übersteigt CHF 20'880! Betrifft nur Anstellungen, welche nicht anderweitig versichert sind! Vorgehensweise Mitglied schliesst Plan MV der PK Musik und Bildung ab Mitglied verhandelt und vereinbart mit jedem Arbeitgeber eine Vorsorgeerklärung

Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte (2/2) Versicherung, Abrechnung Vorsorgeerklärungen sind der PK einzureichen PK schickt jedem Arbeitgeber referenzierte Einzahlungsscheine Arbeitgeber zahlt den Gesamtbeitrag gemäss Alter und Lohn des Versicherten an die Pensionskasse (keine rückwirkenden Beiträge) Abzug von maximal 50% des Gesamtbeitrages vom Lohn Beitragskontrolle PK stellt dem Versicherten jährlich eine Übersicht über alle Beitragseingänge zu Kontrolle und allfällige Nachforderung fehlender Beiträge ist Aufgabe des Versicherten

Vorsorgeplan MV Frauen Männer 18-24 25-34 35-44 45-54 55-64 55-65 Gesamtbeitrag 3,0% 8,0% 11,0% 14,0% 15,0% davon Risikobeitrag 2,0% in % des effektiven AHV-Lohnes (kein Koordinationsabzug) Gesamtbeitrag – Risikobeitrag = Sparbeitrag kein Beitrag für Verwaltungskosten

Vorsorge für Selbständigerwerbende (1/2) Vorsorgeplan SE1, SE2 oder SE3 Selbständigerwerbende im Sinn von Art. 44 BVG: "Selbständigerwerbende können sich bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufes oder ihrer Arbeitnehmer versichern lassen" Freiwillige Vorsorge, d.h. der Selbständigerwerbende ist frei ob und welche Vorsorge er abschliesst Voraussetzung Der Selbständigerwerbende ist als solcher bei der AHV registriert und rechnet unter eigener Nummer Beiträge ab Regelmässiges Einkommen als SE von > CHF 5'000 pro Jahr Ordentliche Buchführung über das Einkommen als SE

Vorsorge für Selbständerwerbende (2/2) Vorgehensweise Mitglied schliesst nach Wahl einen Plan SE der Pensionskasse ab Beitrittsvereinbarung unter Nachweis der Verbandsmitgliedschaft SE1 ist v.a. Risikoversicherung; SE2 und SE3 erhöhen Alterssparen Versicherung, Abrechnung Versicherter Lohn nicht höher als AHV-pflichtiges Einkommen! Definitive Lohnmeldung wird jährlich angefordert Beitragsabrechnung: quartalsweise oder jährliche à-Conto-Zahlungen, nach Lohnmeldung definitive Abrechnung Steuern Gesamtbeitrag in SE Plan ist steuerlich abziehbar; 50% davon als Geschäftsaufwand

Vorsorgepläne SE Gesamtbeitrag Frauen Männer 18-24 25-34 35-44 45-54 55-64 55-65 … Plan SE1 3,0% 10,0% … Plan SE2 15,0% … Plan SE3 1) 20,0% davon Risikobeitrag 2,0% 1) frühestmöglicher Eintritt mit 30 Jahren in % des effektiven AHV-Lohnes (kein Koordinationsabzug) Gesamtbeitrag – Risikobeitrag = Sparbeitrag kein Beitrag für Verwaltungskosten

Fragen? Pensionskasse Musik und Bildung Marktgasse 5 4051 Basel Tel 061 906 99 00 Fax 061 906 99 01 info@musikundbildung.ch www.musikundbildung.ch Christine Stücker Sabrina Demontis