Koordination der Gläubiger in Einzelzwangsvollstreckung.

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 Präsentation transkript:

Koordination der Gläubiger in Einzelzwangsvollstreckung

Instrumente zur Sicherung der Gleichbehandlung der Gläubiger Mögliche Systeme : -Zeitpriorität -Gruppenbildung -konkursähnliche Verfahren Andere Bestimmungen : - Zeitliche Beschränkung der Lohnpfändung (hierzu …). - Verzicht des Gesetzgebers auf das sog. Pfändungspfandrecht:

Pfändungsanschluss 110 SchKG Voraussetzungen: Stellung des Fortsetzungsbegehrens innerhalb 30 Tagen seit erster Pfändung Behandlung der Gl. in der Gruppe: Konkurs 219 Individualrechte in der Gruppe: Beschwerde 17 ff. SchKG Verwertungsbegehren Widerspruchsverfahren Kollokationsklage

Privilegierte Anschlusspfändung 111 SchKG Privileg: -40 Tage -Ohne Einleitungsverfahren! Privilegierte Forderungen: Familienrechtliche Beziehung: Eheliche Beziehung; Beziehung Eltern/Kind. Vormundschaftliche Beziehung: Mündel/ Vormund; Verbeiständeter/ Beistand Schuldrechtliche Beziehung: Pfründnehmer/Pfründgeber (529 OR).

Kollokationsverfahren G 2 (1000) G3 (500) G4 (500) Unterhaltsgläubiger G 1 (219) (2000) G 2 macht geltend, dass er privilegiert sei. G 3 macht geltend, dass der Unterhaltsgläubiger bereits bezahlt sei. Beschwerde gegen Kollokationsplan Klage gegen G1

Anfechtungsklage Definition: Rechtsbehelf zum Einbezug von Vermögenswerten in die Zwangsvollstreckung (Betreibung auf Pfändung und Konkurs), die der Schuldner vor der Pfändung oder vor dem Konkurs zur Benachteiligung der Gläubiger veräussert hat. Kombination der Berufung auf zivilrechtliche Ungültigkeit und Anfechtungsklage: Primär: Geltendmachung der zivilrechtlichen Ungültigkeit; Sekundär: Vorliegen eines Anfechtungstatbestandes

Anwendungsfall BGE 134 III 452 = Fall ZKB Entscheid: Bejahung der Anfechtbar der Darlehensrückzahlungen im Zeitraum von 2 bis 6 Wochen vor Bewilligung der Nachlasstundung bejaht nach Art. 288 SchKG. Begründung: Benachteiligung der anderen Gläubiger = Volle Befriedigung statt Konkurdividende, Absicht des Schuldners zur Gläubigerbenachteiligung = Wissen um Nähe zu Konkurs/Nachlassverfahren, Erkennbarkeit durch Dritten: Erkennen müssen der sehr schlechten Finanzlage.

288: Absichtsanfechtung: Gläubigerschädigung Schuldner hat Ansicht hierzu Dritter kann dies erkennen 5 Jahre vor Konkurs/Pfändung 287: Überschuldungsanfechtung Tilgung nicht fällige Schuld etc. Gegenbeweis der Unkenntnis der Überschuldung 1 Jahr vor Konkurs/Pfändung 286: Schenkung und Ähnliches 1 Jahr vor Konkurs/Pfändung Typen von Anfechtungsklagen Schwierig zu beweisen Leicht zu beweisen

Technik der Anfechtungsklage Berechtige Personen: Def./prov. Verlustschein; Konkurseröffnung (285) Fristen: 1 bzw. 5 Jahre vor Pfändung …und Verwirkungsfrist 2 Jahre nach Zustellung Verlustschein Wirkungen einer erfolgreichen Anfechtung: Realherausgabe; Wertherausgabe …Handlung bleibt zivilrechtliche gültig.