Effiziente UVP Verfahren Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen Wien, 29. September 2011 Mag. Thomas ALGE
ÖKOBÜRO - Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen Justice and Environment: Europäische Netzwerk -NGO (Umweltrecht) Rechtsservice: Unterstützung der betroffenen Öffentlichkeit in Verfahren
Übersicht Effiziente Verfahren Verfahrensdauer UVP-Pflicht Rechtsschutz Forderungen
Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit bis 2009: 68 UVP-Verfahren, davon 11 BMVIT 2 % nicht bewilligt 21 abgeschl. Umweltsenats-Verfahren = sehr überschaubar BMVIT VfGH und VwGH Beschwerden erfolglos BI-Frustration S1 West A5 Nordautobahn
Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 2 Effizienz: möglichst wirksamer und erfolgreicher Einsatz der Mittel Ziel: Verbesserung, Anpassung oder STOPP Mittel: Arbeitsleistung, Rechtsvertretung und Sachverständige: bis EUR (pro Verfahren) = 1 FTE Erfolg 2. Abschnitt: 2 % nicht bewilligt; jedoch Anpassungen durch US Erfolg BMVIT: 0 %, auch beim Rechtsschutz; Projekte jedoch besser durch Beteiligung
Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 3 Erfolg schwer/nicht erfassbar: Frustration Beteiligung ökonomisch schwer vertretbar = wenig Beteiligung von NGOs Geringer Änderungsspielraum auch wg später Phase der UVP, gleichzeitig einzige Möglichkeit der Mitsprache
Verfahrensdauer und Öffentlichkeitsbeteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht kausal für die ohnehin kurze Verfahrensdauer Warum Öffentlichkeitsbeteiligung? Rechtsstaat/Demokratie Akzeptanz/Transparenz Image des Projektwerbers u Verwaltung Bessere Entscheidungsqualität
Dauer der Genehmigungsverfahren Verfahrensdauer: 12 Monate 2. Abschnitt 10 Monate BMVIT Stellungnahmefrist: 6 Wochen Frist zu kurz für BI-Konstituierung und fundierte Einwendungen
Dauer und Anzahl der Rechtsschutzverfahren 18 Wochen Feststellungsverfahren 4,5 Monate Berufungsverfahren 21 Berufungsverfahren (7 pro Jahr) Ca 30 % Berufungen von UVP-Genehmigungen BMVIT: Kein aufschiebender Rechtsschutz 7 Berufungen pro Jahr und 6 Wochen Stellungnahmen führen zu keinen erheblichen Verfahrensverzögerungen
UVP-Pflicht UVP muss stattfinden Schwellenwerte senken Beteiligung und Rechtsschutz im Feststellungsverfahren
UVP-Pflicht: Schwellenwerte senken! Nur 20 UVP-Verfahren pro Jahr! Deutschland ca 900 Verfahren pro Jahr Frankreich ca Schweden ca Luxemburg ca 20 Tschechien ca 200 Quelle: AK Tagungsband UVP 2008, mwN
UVP-Pflicht: Beteiligung/Rechtsschutz im Feststellungsverfahren Ca 100 Verfahren pro Jahr 81 % keine UVP Umweltanwaltschaften haben limitierte Ressourcen Berufungen in NÖ? (1/3 aller Verfahren) Parteistellung für NGOs geboten durch Art 9/3 Aarhus Rechtsschutz geboten durch EuGH Rechtsprechung zum effektiven Rechtsschutz (vgl C-240/09 Slowakei)
Rechtsschutz – Allgemein Parteistellung im Feststellungsverfahren Parteistellung für BI auch im vereinfachten Verfahren Rechtsschutz unabhängig von Verfahrensbeteiligung (EuGH C-263/08 Schweden) Kein Fortbetriebsrecht (Art 9/4 Aarhus) Kostenersatz für Gutachten/Rechtsvertretung
Rechtsschutz ASFINAG und ÖBB Projekte BMVIT darf nicht Genehmigungsbehörde sein Zuständigkeit des Umweltsenates (UVP-RL, Art 9/4 Aarhus) Aufschiebender Rechtsschutz (Art 9/4 Aarhus)
Zusammenfassung/Forderungen Erhöhung der Effizienz der Öffentlichkeitsbeteiligung (frühzeitige, effektive Instrumente und Rechtsschutz, Kostenersatz) Abschaffung 3. Abschnitt Verlängerung der öffentlichen Auflage auf 12 Wochen 120 statt 20 UVP-Verfahren pro Jahr Parteistellung im Feststellungsverfahren Prä-UVP sowie /Alternativen- und Bedarfsprüfung bei öffentlichen Projekten; SUP wirkungslos