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Veröffentlicht von:Manfried Kant Geändert vor über 11 Jahren
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Effiziente UVP-Verfahren aus der Sicht der Wirtschaft
BMLFUW – Runder Tisch Effiziente UVP-Verfahren aus der Sicht der Wirtschaft RA Dr. Christian Schmelz
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Einleitung Antritts-Statement eines Umweltministers
Ich werde die UVP-Verfahren gesetzlich auf Monate verkürzen 2. Abschnitt: 9 Mo (Spalte 1), 6 Mo (Spalten 2+3) 3. Abschnitt: 12 Mo Was wirklich Not tut Probleme an der Wurzel anpacken Christian Schmelz 2
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Inhalt Anregungen für den Vollzug
Vieles kann schon im Rahmen der geltenden Rechtslage getan werden Vermeidung mancher Diskussionsvorschläge für Gesetzesänderungen Anregungen für den Gesetzgeber Nicht Grundlegendes, nur Details One Stop Shop beibehalten (im 3. Abschnitt erweitern) Christian Schmelz 2
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Anregungen für den Vollzug, kein Gesetz
Ausstattung der Behörden (Personal)Ausstattung; UVP-Koordinatoren Raschere Feststellungsverfahren Screening Leitfäden Konzentration auf das Wesentliche Scoping Leitfäden für UVE/UVP UVE eingrenzen zB keine „Wirtschafts-FB“ Christian Schmelz 2
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Anregungen für den Vollzug, kein Gesetz
Keine „Worst-Case“-Betrachtung Praxis (ev gesetzlich noch mehr klarstellen) Beachte UVE – UVGA – Genehmigungsbescheid Praxis „Detailwahn“ eindämmen sinnvolle Grundsatz- und Detailgenehmigung Appell an US (ev doch Gesetzgeber) Eingrenzung der Detailschärfe der Vorhabens- beschreibung Praxis / Gesetzgeber Christian Schmelz 2
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Anregungen für den Vollzug, kein Gesetz
„Verfahrensmonitoring“ verbessern / intensivieren „Investorenservice“ in der Praxis ausbauen Ausgleichsmaßnahmen „Maßnahmenpools“ der Länder oder Dritter 3. Abschnitt kein Instanzenzug letzte Novellen- vorschläge „begraben“ und für Sinnvolles nutzen Christian Schmelz 2
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Anregungen für den Gesetzgeber
Ausufernden Vorhabensbegriff anpassen, zB „Querende Infrastruktur“ Ausgleichsmaßnahmen Zwangsrechte für Ausgleichsmaßnahmen (zumindest für „Infrastrukturvorhaben“) Zivilrecht Zustimmungsnachweis Fristsetzung für Verbesserungsauftrag Christian Schmelz 2
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Anregungen für den Gesetzgeber
Kumulation mit bestehenden Anlagen abschaffen Klarstellung der Präklusion auch der „Formalparteien“ Interessenabwägung (über § 17 Abs 5 hinaus) Generell Nebenbestimmungen Christian Schmelz 2
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Anregungen für den Gesetzgeber
Detailkorrekturen Wasserkraft Kumulation (Sonderregelung „Kette“) Stauhaltung Detailkorrekturen 3. Abschnitt Konzentration verstärken / Vollkonzentration Schluss des Ermittlungsverfahrens Fortbetriebsrecht Änderungsgenehmigungsregime Christian Schmelz 2
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Ergebnis Es gibt enorme Optimierungspotenziale in der UVP
weitgehend ohne Gesetzesänderung sowie mit nur kleinen legistischen Korrekturen Christian Schmelz 22
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Christian Schmelz A-1010 Wien, Tuchlauben 17 T: +43 1 53437 127
A-1010 Wien, Tuchlauben 17 T: F: M: .
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