Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012

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 Präsentation transkript:

Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012 14.06.2013 Vorstellung des neuen Veranstaltungsgesetzes Juni 2013 | Schloss Laubegg Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012 Ing. Andreas Köhler Magistrat Graz, Bau- und Anlagenbehörde | Veranstaltungsreferat Wurmbrandgasse 4 | 8011 Graz

MAGISTRAT GRAZ, BAU- und ANLAGENBEHÖRDE 14.06.2013 MAGISTRAT GRAZ, BAU- und ANLAGENBEHÖRDE AMTSLEITUNG Mag.a Verena Ennemoser REFERATSLEITUNG Ing. Andreas Köhler REFERENT/IN Dipl.-Ing.in Nora Pilgram Ing. Michael Wilke ASSISTENTIN Alexandra Bratuscha

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 14.06.2013 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Anwendungsbereich

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 14.06.2013 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Anwendungsbereich Ausnahmen

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 14.06.2013 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Anwendungsbereich Ausnahmen Begriffsbestimmungen

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 14.06.2013 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Anwendungsbereich Ausnahmen Begriffsbestimmungen Persönliche Voraussetzungen der VeranstalterInnen

14.06.2013 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn

14.06.2013 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn Anzeigepflicht schriftliche Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn

14.06.2013 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn Anzeigepflicht schriftliche Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn Bewilligungspflicht schriftliche Beantragung spätestens 3 Monate vor Beginn

14.06.2013 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn Anzeigepflicht schriftliche Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn Bewilligungspflicht schriftliche Beantragung spätestens 3 Monate vor Beginn Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe

14.06.2013 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn Anzeigepflicht schriftliche Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn Bewilligungspflicht schriftliche Beantragung spätestens 3 Monate vor Beginn Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe Verbotene Veranstaltungen

14.06.2013 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn Anzeigepflicht schriftliche Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn Bewilligungspflicht schriftliche Beantragung spätestens 3 Monate vor Beginn Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe Verbotene Veranstaltungen Überwachung von Veranstaltungen

VERANSTALTUNGSSTÄTTEN 14.06.2013 VERANSTALTUNGSSTÄTTEN Bewilligungspflicht bei regelmäßig oder dauernd stattfindenden Veranstaltungen

VERANSTALTUNGSSTÄTTEN 14.06.2013 VERANSTALTUNGSSTÄTTEN Bewilligungspflicht bei regelmäßig oder dauernd stattfindenden Veranstaltungen Bewilligte Veranstaltungsstätte – Meldung der einzelnen Veranstaltungen

VERANSTALTUNGSSTÄTTEN 14.06.2013 VERANSTALTUNGSSTÄTTEN Bewilligungspflicht bei regelmäßig oder dauernd stattfindenden Veranstaltungen Bewilligte Veranstaltungsstätte – Meldung der einzelnen Veranstaltungen Wesentliche Änderungen

VERANSTALTUNGSSTÄTTEN 14.06.2013 VERANSTALTUNGSSTÄTTEN Bewilligungspflicht bei regelmäßig oder dauernd stattfindenden Veranstaltungen Bewilligte Veranstaltungsstätte – Meldung der einzelnen Veranstaltungen Wesentliche Änderungen Pflichten der Inhaberin/des Inhabers

VERANSTALTUNGSSTÄTTEN 14.06.2013 VERANSTALTUNGSSTÄTTEN Bewilligungspflicht bei regelmäßig oder dauernd stattfindenden Veranstaltungen Bewilligte Veranstaltungsstätte – Meldung der einzelnen Veranstaltungen Wesentliche Änderungen Pflichten der Inhaberin/des Inhabers Wiederkehrende Überprüfung alle 10 Jahre

BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN 14.06.2013 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde

BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN 14.06.2013 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde Bezirkshauptmannschaft

BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN 14.06.2013 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung

BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN 14.06.2013 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe

BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN 14.06.2013 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe Veranstaltungseinrichtungen

BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN 14.06.2013 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe Veranstaltungseinrichtungen Parteien und Beteiligte

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN 14.06.2013 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Anhängige Verfahren

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN 14.06.2013 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Anhängige Verfahren Genehmigte Betriebsstätten

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN 14.06.2013 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Anhängige Verfahren Genehmigte Betriebsstätten Varietè-, Zirkus- und pratermäßige Veranstaltungen

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN 14.06.2013 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Anhängige Verfahren Genehmigte Betriebsstätten Varietè-, Zirkus- und pratermäßige Veranstaltungen Geld- und Unterhaltungsspielapparate

ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN 14.06.2013 ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN Zivilrecht

ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN 14.06.2013 ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN Zivilrecht Veranstaltungen auf Straßen (StVO 1960)

ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN 14.06.2013 ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN Zivilrecht Veranstaltungen auf Straßen (StVO 1960) Geschützte Landschaftsteile (NschG 1976)

ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN 14.06.2013 ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN Zivilrecht Veranstaltungen auf Straßen (StVO 1960) Geschützte Landschaftsteile (NschG 1976) Pyrotechnische Effekte (PyroTG 2010)

ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN 14.06.2013 ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN Stmk. Formularverordnung 2012 - VFVO

ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN 14.06.2013 ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN Stmk. Formularverordnung 2012 - VFVO Landes - Verwaltungsabgaben - Verordnung

ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN 14.06.2013 ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN Stmk. Formularverordnung 2012 - VFVO Landes - Verwaltungsabgaben - Verordnung Gemeinde - Verwaltungsabgaben - Verordnung

ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN 14.06.2013 ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN Stmk. Formularverordnung 2012 - VFVO Landes - Verwaltungsabgaben - Verordnung Gemeinde - Verwaltungsabgaben - Verordnung Veranstaltungssicherheitsverordnung - VSVO

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE in Graz 14.06.2013 ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE in Graz Mag. Abt. 17 / Bau- und Anlagenbehörde Veranstaltungsreferat Wurmbrandgasse 4, 8011 Graz Tel: +43 316 872-5974 Fax: +43 316 872-5979 veranstaltungen@stadt.graz.at www.graz.at/veranstaltungsreferat