Ausgangssituation Öffentlicher Arbeitgeber weigert sich Menschenrechte an seinen ca. 4500 Schulen in Schleswig-Holstein zu beachten. Landesrechnungshof.

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Ausgangssituation Öffentlicher Arbeitgeber weigert sich Menschenrechte an seinen ca Schulen in Schleswig-Holstein zu beachten. Landesrechnungshof deckt im Jahre 2002 arbeitsbedingte Frühpensionierungen auf Lehrkräfte erkrankt 15 Millionen Euro Kosten Mehr als Unterrichtsstunden Ausfall

Korruption als Vorteilsgewährung durch Unterlassen - Rechtsgrundlage § 333 Strafgesetzbuch - Vorteilsgewährung (1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 336 Unterlassen der Diensthandlung Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen der Handlung gleich.

Menschenrechte in der Arbeitswelt UN Sozialpakt (ICESCR)ICESCR Artikel 7 Buchstabe b.) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen an, durch die insbesondere gewährleistet wird b) sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.

Verbot von Missbrauch der Menschenrechte in der Arbeitswelt gemäß UN Sozialpakt ICESCRICESCR Artikel 5 (1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen,hinzielt.

Öffentlicher Arbeitgeber weigert sich erneut Öffentlicher Arbeitgeber weigert sich erneut Menschenrechte an seinen ca Schulen in Schleswig-Holstein zu beachten. Landesrechnungshof deckt im Jahre 2009 arbeitsbedingte Frühpensionierungen erneut auf.

Netzwerk – Korruption SH Ministerpräsident SH - Vorteilsempfänger Bildungsminister SH - Vorteilsempfänger Direktor Arbeitsschutzbehörde Vorteilsgewährung durch unterlassene Überwachung Geschäftsführer Berufsgenossenschaft Vorteilsgewährung durch unterlassene Überwachung Richter der Arbeitsgerichte Vorteilsgewährung durch Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Vorteilsgewährung und des Missbrauchs der Menschenrechte aus dem UN Sozialpakt mittels Scheinurteile Staatsanwaltschaft Kiel Vorteilsgewährung durch unterlassene Strafverfolgung Petitionsausschuss SH Vorteilsgewährung durch Aussitzen eines Beschlusses über Scheinurteile Landeskriminalamt Kiel Vorteilsgewährung durch Weigerung einer Beratung zur Feststellung von Korruption Antikorruptionsbeauftragter SH Vorteilsgewährung durch beharrliches Untätigbleiben

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