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Veröffentlicht von:Jens Glöckner Geändert vor über 6 Jahren
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Korruption bei der Vergabe von sportlichen Großereignissen Prof. Dr
Korruption bei der Vergabe von sportlichen Großereignissen Prof. Dr. Thomas Rönnau
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Beispiel I
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Beispiel II
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Begleittaten der Korruption
Untreue (§ 266 StGB) Vorfelddelikt Steuerhinterziehung (§ 370 AO) Folgetat
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Beispiel Im Bewerbungsverfahren um die FIFA-WM 2026 werden der DFB und der französische Fußballverband als Favoriten gehandelt. Um ein zweites „Sommermärchen“ zu ermöglichen, zahlt ein hochrangiger Mitarbeiter des DFB in Berlin insgesamt fünf Millionen Euro an zehn nichtdeutsche Mitglieder des 209-köpfigen FIFA-Kongresses. Das Geld fließt als Gegenleistung dafür, dass diese bei der WM- Vergabe für den DFB stimmen.
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§ 335a StGB (1) Für die Anwendung der §§ 332 und 334, jeweils auch in Verbindung mit § 335, auf eine Tat, die sich auf eine künftige […] Diensthandlung bezieht, stehen gleich: […] einem sonstigen Amtsträger: ein Bediensteter einer internationalen Organisation und eine Person, die beauftragt ist, Aufgaben einer internationalen Organisation wahrzunehmen;
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§ 299 StGB (1) […] (2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem […] Beauftragten eines Unternehmens einen Vorteil für diesen […] als Gegenleistung dafür […] gewährt, dass er bei dem Bezug von […] Dienstleistungen […] einen anderen im […] ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, […] […]
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Schutzgut des § 299 II Nr. 1 StGB
Rechtsgutsbündel (h.M.) (nur) der lautere Wettbewerb
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Wann verletzt eine Bevorzugung den lauteren Wettbewerb?
Umgehung der Regeln des Wettbewerbs sachfremde, insbesondere eigennützige Entscheidung Verstoß gegen ein subjektives Leistungsprinzip
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Leistungswettbewerb bei Rotationsprinzip?
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§ 299 StGB (1) […] (2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem […] Beauftragten eines Unternehmens einen Vorteil für diesen […] als Gegenleistung dafür […] gewährt, dass er bei dem Bezug von […] Dienstleistungen […] einen anderen im […] ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, […] […]
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§ 299 StGB (1) […] (2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem […] Beauftragten eines Unternehmens einen Vorteil für diesen […] als Gegenleistung dafür […] gewährt, dass er bei dem Bezug von […] Dienstleistungen […] einen anderen im […] ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, […] […]
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§ 299 StGB (1) […] (2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem […] Beauftragten eines Unternehmens einen Vorteil für diesen […] als Gegenleistung dafür […] gewährt, dass er bei dem Bezug von […] Dienstleistungen […] einen anderen im […] ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, […] […]
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§ 299 StGB (1) […] (2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem […] Beauftragten eines Unternehmens […] ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für diesen als Gegenleistung dafür […] gewährt, dass er bei dem Bezug von […] Dienstleistungen eine Handlung vornehme […] und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.
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§ 299 StGB (1) […] (2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem […] Beauftragten eines Unternehmens […] ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für diesen als Gegenleistung dafür […] gewährt, dass er bei dem Bezug von […] Dienstleistungen eine Handlung vornehme […] und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.
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