Strafrecht BT Straftaten gegen Amts- und Berufspflichten

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Strafrecht BT Straftaten gegen Amts- und Berufspflichten Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern

Straftaten gegen Amts- und Berufspflichten (Achtzehnter Titel) – Allgemeines bilden das Gegenstück zu den Straftaten gegen die öffentliche Gewalt (fünfzehnter Titel) Straftaten gegen die öffentliche Gewalt schützen das Funktionieren des Staates gegen Angriffe bzw. Beeinträchtigungen von aussen. Straftaten gegen Amts- und Berufspflichten schützen das Funktionieren des Staates in einem weiten Sinn gegen Beeinträchtigungen durch Amtsträger (d.h. Vertreter des Staates) selbst. übergeordnetes Rechtsgut der Straftaten gegen die Amts- und Berufs-pflichten: öffentliches Interesse, dass die Staatsmacht durch Beamte, Behördenmitglieder oder weitere "staatlich konzessionierte" Personen nicht missbraucht oder beeinträchtigt wird generell: echte Sonderdelikte Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Straftaten gegen Amts- und Berufspflichten (Achtzehnter Titel) – Die einzelnen Tatbestände Art. 312: Amtsmissbrauch (Verfolgung sachfremder Zwecke durch Beamte etc.) Art. 313: Gebührenüberforderung (Verfolgung sachfremder Zwecke) Art. 314: Ungetreue Amtsführung (Verfolgung sachfremder Zwecke) (Art. 315-316: Aufgehoben) Art. 317 und 317bis: Urkundenfälschung im Amt [Urkundenstraftaten] Art. 318: Falsches ärztliches Zeugnis [Urkundenstraftaten] (Art. 319: Entweichenlassen von Gefangenen) Art. 320: Verletzung des Amtsgeheimnisses (Geheimnisverletzung durch Beamte etc.) Art. 321: Verletzung des Berufsgeheimnisses (Geheimnisverletzung durch konzessionierte Berufspersonen) (Art. 321bis: Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung) (Art. 321ter: Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses) (Art. 322: Verletzung der Auskunftspflicht der Medien) (Art. 322bis: Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Amtsmissbrauch (Art. 312) – Allgemeines Art. 312: Amtsmissbrauch Mitglieder einer Behörde oder Beamte (Täterkreis), die ihre Amtsgewalt miss- brauchen (Tathandlung), um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen (besonde- re Absicht), werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Rechtsgut: einwandfreies Funktionieren des Einsatzes hoheitlicher Gewalt zwecks Eindämmung möglicher (ungerechtfertigter) Freiheitseinschrän-kungen des Einzelnen zwecks Abwendung möglichen (materiellen oder immateriellen) Schadens vom Staat Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Amtsmissbrauch (Art. 312) – Obj. TB: Täterkreis Täterkreis: Beamte und Behördenmitglieder echtes Sonderdelikt Einschränkung des Täterkreises auf Beamte und Behördenmitglieder, die hoheitliche Amtsgewalt innehaben hoheitliche Amtsgewalt: Machtmittel, die zur Durchführung einer hoheitlichen Handlung eingesetzt werden können; Berechtigung, Zwang auszuüben Beamte: Art. 110 Abs. 3 funktioneller Beamtenbegriff; entscheidend: Erfüllung einer dem Gemeinwesen zukommenden öffentlich-rechtlichen Aufgabe Behördenmitglieder: Mitglied einer eigenständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft; nicht weisungsgebunden Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Amtsmissbrauch (Art. 312) – Obj. TB: Tathandlung Tathandlung: Missbrauch der Amtsgewalt unrechtmässige Anwendung von Machtbefugnissen, die das Amt verleiht; d.h. Verfügungen kraft des Amtes oder Zwangsausübung kraft des Amtes, in unzulässigen Bereichen oder in einem unzulässigen Ausmass; erfasst wird ausschliesslich hoheitliches Handeln auch ein legitimer Zweck rechtfertigt keine missbräuchlichen Mittel u.U. auch als unechtes Unterlassungsdelikt Überschreitung von Amtsbefugnissen: Abgrenzung des Amtsmissbrauchs von der Amtsanmassung gemäss Art. 287 Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Amtsmissbrauch (Art. 312) – Subj. TB Vorsatz Vorteilsabsicht oder Nachteilsabsicht Vorteilsabsicht: Absicht, sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen Nachteilsabsicht: Absicht, einem anderen einen Nachteil zuzufügen Vor- und Nachteile brauchen sich nicht auf Vermögensinteressen zu beziehen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Amtsmissbrauch (Art. 312) – Konkurrenzen Verhältnis zur Amtsanmassung gemäss Art. 287 liegt die Handlung innerhalb der generellen Amtsbefugnisse, ist sie aber im konkreten Fall unverhältnismässig: Art. 312 werden die generellen Kompetenzen des Amts überschritten: Art. 287 Verhältnis zu den durch den Amtsmissbrauch gegebenenfalls mitbetroffenen individuellen Rechtsgüter (Freiheit, körperliche Unversehrtheit, …) echte Konkurrenz Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Gebührenüberforderung (Art. 313) – Allgemeines, Täterkreis, Tatobjekt Art. 313: Gebührenüberforderung Ein Beamter, der in gewinnsüchtiger Absicht Taxen, Gebühren oder Vergütun- gen erhebt, die nicht geschuldet werden oder die gesetzlichen Ansätze über- schreiten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Spezialfall des Missbrauchs einer Amtsstellung: Missbrauch erfolgt bei Art. 313 durch die finanzielle Ausbeutung mittels Erhebung überhaupt nicht geschuldeter oder nicht in dieser Höhe geschuldeter Gebühren Art. 313 ist ebenfalls ein Sonderdelikt; Täterkreis jedoch eingeschränkt auf Beamte (Behördenmitglieder gehören nicht zum Täterkreis) Gebühren, Taxen oder Vergütungen: materielle Leistungen (Abgaben), die an den Staat entrichtet werden müssen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Gebührenüberforderung (Art. 313) – obj. TB: Tathandlung Tathandlung: erheben von Gebühren etc., die nicht geschuldet sind Täter muss durch Täuschung beim Opfer den Irrtum hervor rufen, dass die Abgaben tatsächlich in der geltend gemachten Höhe geschuldet sind falls der Täter zu erkennen gibt, dass er die Abgaben für sich selbst einfordert: Korruptionsstraftat erheben von Gebühren etc.: tatsächliches Einziehen, nicht bereits das Verlangen von Gebühren Art. 313 ist folglich ein Erfolgsdelikt; erst dann erfüllt, wenn der Betrag tatsächlich entrichtet worden ist Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Gebührenüberforderung (Art. 313) – subj. TB Vorsatz gewinnsüchtige Absicht: private Bereicherungsabsicht Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Gebührenüberforderung (Art. 313) – Konkurrenzen Verhältnis zum Betrug gemäss Art. 146 echte Konkurrenz Verhältnis zum Amtsmissbrauch gemäss Art. 312 Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Ungetreue Amtsführung (Art. 314) – Allgemeines und Täterkreis Art. 314: Ungetreue Amtsführung Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die bei einem Rechtsgeschäft die von ihnen zu wahrenden öffentlichen Interessen schädigen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, werden mit Freiheits- strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden. Täter: Beamte oder Behördenmitglieder echtes Sonderdelikt müssen die Befugnis haben, für das Gemeinwesen Rechtsgeschäfte abzu-schliessen, oder in dieser Hinsicht mindestens faktische Entscheidungs-kompetenz besitzen d.h. Art. 314 ist nur anwendbar, wenn das Gemeinwesen als Subjekt des Privatrechts handelt und der Täter als Vertreter des Gemeinwesens nicht-hoheitlich auftritt; d.h. kein Handeln mittels Verfügung, sondern Abschluss eines Vertrages zwischen zwei gleichberechtigten Vertragsparteien Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Ungetreue Amtsführung (Art. 314) – Tathandlung und Taterfolg Tathandlung: durch ein pflichtwidriges Tun oder Unterlassen bei einem Rechtsgeschäft die zu wahrenden öffentlichen Interessen schädigen Tathandlung liegt nicht in der Schädigung als solcher; die Schädigung ist vielmehr der Taterfolg kann in jeder Phase der Entstehung oder des Abschlusses eines Rechts-geschäfts erfolgen bei Ermessen des Täters: Ermessensspielraum muss offensichtlich über-schritten sein Taterfolg: Schädigung öffentlicher Interessen muss durch Rechtsgeschäft selber und dessen Wirkungen eintreten Schaden kann sowohl materieller als auch ideeller Natur sein Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Ungetreue Amtsführung (Art. 314) – Subj. TB Vorsatz Vorteilsabsicht Absicht, sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen Vorteil kann materiellen oder ideellen Charakter haben Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Ungetreue Amtsführung (Art. 314) – Konkurrenzen Verhältnis zur Veruntreuung gemäss Art. 138 echte Konkurrenz BGer-Urteil 6S.262/2003 vom 14.10.2003 Verhältnis zur ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 unechte Konkurrenz; Art. 314 geht vor (Subsidiarität von Art. 158) BGE 118 IV 246 Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320) – Allgemeines und Täterkreis Art. 320: Verletzung des Amtsgeheimnisses 1. Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Behörde oder als Beamter anvertraut worden ist, oder das er in seiner amtlichen oder dienstlichen Stellung wahrgenommen hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Rechtsgut: primär: Interesse des Staates an einer diskreten und geordneten Durchführung seiner Aufgaben sekundär: Privatsphäre des Bürgers Täterkreis: Beamte und Behördenmitglieder; echtes Sonderdelikt Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320) – Tatobjekt Tatobjekt: Geheimnis = relativ unbekannte Tatsache, welche der Geheimnisherr geheim halten will (ausdrückliche oder konkludente Bekundung des Geheimhaltungs-willens) und an deren Geheimhaltung er ein rechtlich geschätztes Interesse hat Tatsachen: Zustände oder Geschehnisse in der Vergangeheit oder der Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind entscheidend: materieller Geheimnisbegriff Kausalität zwischen Kenntnis des Geheimnisses und Ausübung der amtlichen Funktion anvertraut: vom Geheimnisherrn oder einer Drittperson mitgeteilt wahrgenommen: Informationen entstammen bspw. aus Akten Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320) – Tathandlung Tathandlung: Offenbaren = sämtliche Ausdrucksformen, durch welche geheimhaltungspflichtige Tatsachen einem Unberechtigten zur Kenntnis gebracht werden schriftliche oder mündliche Mitteilung; Zugänglichmachen Amtsgeheimnis ist auch gegenüber anderen Amtsstellen zu wahren die Bekanntgabe von an sich geheimhaltungspflichtigen Informationen ist zulässig, wenn sie für die Erfüllung der amtlichen Aufgaben notwendig ist Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320) – Schriftliche Genehmigung (Ziff. 2) 2. Der Täter ist nicht strafbar, wenn er das Geheimnis mit schriftlicher Einwilli- gung seiner vorgesetzten Behörde geoffenbart hat. schriftliche Genehmigung der vorgesetzten Behörde besonderer Rechtfertigungsgrund (auf der Ebene der Rechtswidrigkeit zu prüfen) kann auch erst nach Bekanntgabe des Geheimnisses erfolgen (nachträgliche Genehmigung) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320) – Fortdauer des Geheimnisses (Ziff. 1 Abs. 2) Die Verletzung des Amtsgeheimnisses ist auch nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses strafbar. Schweigepflicht dauert über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus; "Fortdauer der Sonderpflicht" Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320) – Subj. Tatbestand Vorsatz bei bloss fahrlässigem Offenbaren kommen u.U. disziplinarische (personalrechtliche) Massnahmen in Betracht Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320) – Konkurrenzen Verhältnis zur Verletzung des Berufsgeheimnisses gemäss Art. 321 bei Verletzung des Berufsgeheimnisses durch eine Amtsperson (z.B. Spitalarzt): unechte Konkurrenz; der im konkreten Sachverhalt überwiegende Aspekt (Amtseigenschaft oder Berufseigenschaft) entscheidet über die Anwendbarkeit von Art. 320 oder Art. 321 Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321) – Allgemeines Art. 321: Verletzung des Berufsgeheimnisses 1.Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, nach Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichtete Revisoren, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen sowie ihre Hilfspersonen, die ein Geheimnis offenbaren, das ihnen infolge ihres Berufes anvertraut worden ist, oder das sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben, werden, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. (…) Rechtsgut öffentliches Interesse an der fachgerechten Ausübung der betreffenden Berufe Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung Antragsdelikt antragsberechtigt ist nur der Geheimnisherr; d.h. diejenige Person, die das Geheimnis betrifft Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321) – Obj. TB: Täterkreis abschliessend aufgezählter Personenkreis von Berufsgeheinmisträ-gern: Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, nach OR zur Verschwiegenheit verpflichtete Revisoren, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen echtes Sonderdelikt angehörige anderer Berufe (z.B. Psychotherapeuten, Tierärztinnen, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter) werden von Art. 321 nicht erfasst Gemeinsamkeit: öffentlich-rechtliche Konzessionierung; daher erhöhtes Vertrauen in diese Berufsgruppen Hilfspersonen: Personen, die bei der Berufstätigkeit des Berufsgeheim- nisträgers mitwirken z.B. Assistenten, Sekretäre, Kanzleipersonal, Telefonisten, medizinische Mitarbeiterinnen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321) – Obj Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321) – Obj. TB: Täterkreis (Fortsetzung) Ziff. 1 Abs. 2: Ebenso werden Studierende bestraft, die ein Geheimnis offenba- ren, das sie bei ihrem Studium wahrnehmen. Studierende aus Fächern, welche auf eine Berufstätigkeit gemäss Abs. 1 vorbereiten: Theologie, Recht, Wirtschaft, Humanmedizin, Pharmazie, Geburtshilfe Informationen, die den Studierenden im Rahmen des praktischen bzw. klinischen Unterrichts zugehen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321) – Obj. TB: Tatobjekt Tatobjekt: Berufsgeheimnis Geheimnisbegriff stimmt mit jenem von Art. 320 überein nicht nur Tatsachen, die der Schweigepflichtige für die Ausübung seiner Tätigkeit braucht (notwendige Informationen), sondern jede sensible Information Kausalzusammenhang zwischen Berufstätigkeit und Kenntniserlangung anvertraut oder wahrgenommen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321) – Obj. TB: Tathandlung Tathandlung: offenbaren jedes Zugänglichmachen einer geheimhaltungspflichtigen Information gegenüber einer unberechtigten Person u.U. bereits die unzureichende Aufbewahrung von Akten "unberechtigt" ist jeder Aussenstehender, auch wenn dieser seinerseits einer Schweigepflicht unterliegt Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321) – Obj. TB: Fortdauer Ziff. 1 Abs. 3: Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendi- gung der Berufsausübung oder der Studien strafbar. Verpflichtung, das Berufsgeheimnis oder "Studiengeheimnis" lebenslang zu wahren Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321) – Obj. TB: subj. TB Vorsatz, wobei Eventualvorsatz ausreicht Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321) – besondere Rechtfertigungsgründe (Ziff. 2) 1. Variante: Einwilligung des Berechtigten (Geheimnisherrn) ausdrücklich oder stillschweigend wenn Geheimhaltungswille generell aufgegeben wird, liegt kein Geheimnis mehr vor 2. Variante: Bewilligung durch die vorgesetzte Behörde oder Aufsichts-instanz auf Gesuch des Geheimnisträgers schriftlich vorgängig Rechtsgüterabwägung nach pflichtgemässem Ermessen: öffentliche oder private Interessen an Bekanntgabe versus Geheimhaltungsinteresse des Geheimnisherrn Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321) – gesetzliche Zeugnis- und Auskunftspflicht (Ziff. 3) Zeugnis- und Auskunftspflicht in eidgenössischen oder kantonalen Vorschriften Zeugnis- und Auskunftspflicht geht der Gemeinhaltungspflicht gemäss Art. 321 vor prozessuales Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger hebt hingegen Gemeinhaltungspflicht gemäss Art. 321 nicht auf Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht

Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321) – Konkurrenzen Verhältnis zur Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis-ses gemäss Art. 162 unechte Konkurrenz; Art. 321 geht als Spezialbestimmung vor Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Prof. Dr. H. Vest / Ass.-Prof. Dr. J. Weber Straftaten gegen die Amts- und Berufspflicht