Kehren die Seuchen zurück ?

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 Präsentation transkript:

Kehren die Seuchen zurück ? „Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe“

Briefe aus den USA mit Milzbranderregern, Quelle FBI-Internet

Briefe aus den USA mit Milzbranderregern, Quelle FBI-Internet

Briefe aus den USA mit Milzbranderregern, Quelle FBI-Internet

Briefe aus den USA mit Milzbranderregern, Quelle FBI-Internet

Geschichtlicher Einsatz „biologischer Medien“ Kontamination von Trinkwasserbrunnen mit Tier- oder Menschenleichen bei Belagerungen (Römer) 1346 Belagerung der Stadt Kaffa auf der Krimhalbinsel -Tataren katapultierten Pestleichen über die Stadtmauer - Europäische Epidemie mit 25 Millionen Toten 1763 Fort Pitt - Briten schenkten Indianer Wolldecken aus einem Krankenhaus mit Pockenkranken - zahlreiche Todesfälle

Gesetzliche Grundlagen § 30 Abs.1 IfSG: Absonderung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern gilt namentlich für Lungenpest und virusbedingte hämorrhagische Fieber, die von Mensch zu Mensch übertragbar sind Sonstige Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können „in einem Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise“ abgesondert werden Ausscheider jedoch nur dann, „wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen könnten oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden“ Bei Nichteinhaltung von Absonderungsmaßnahmen sind gerichtliche Maßnahmen der Freiheitsentziehung möglich

Gesetzliche Grundlagen Aufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz Gemeinden - Brandschutz und allgemeine Hilfe Landkreise - überörtlicher Brandschutz und überörtliche allgemeine Hilfe Landkreise und kreisfreie Städte - Katastrophenschutz (Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen) Land - Zentrale Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes, sowie des Gefahrenschutzes alle Behörden Behörden und Dienststellen des Landes, sowie der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Aufgaben - Hilfe über die normale Amtshilfe hinaus

Schutzmaßnahmen Beobachtung Quarantäne verpflichtend bei Verdacht oder Erkrankung an: Lungenpest übertragbaren hämorrhagischen Fiebern Absonderung auch bei sonstigen Krankheiten möglich, nicht bei Ausscheidern gegen ihren Willen Tätigkeitsverbot

Gesetzliche Grundlagen §16 IfSG Handlungsverpflichtung für zuständige Behörde (Ortspolizeibehörde) bei Tatsachen, die zum Auftreten einer übertragbaren Erkrankung führen können Aufhebung von Grundrechten Betretungsrecht von Grundstücken und Räumlichkeiten Duldungspflicht von Untersuchungen und Ermittlungsmaßnahmen Bei Gefahr im Verzug alle Maßnahmen direkt durch das Gesundheitsamt

Gesetzliche Grundlagen Aufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (§ 17) Heranziehen zusätzlicher öffentlicher und privater Hilfsorganisationen Arbeitersamariterbund, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Technisches Hilfswerk ................. „wenn sich diese allgemein zur Mitwirkung bereit erklärt haben“

Gesetzliche Grundlagen Aufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz Zusammenarbeit von Aufgabenträgern mit Sanitätsorganisationen, Krankenhäusern, Apotheken, berufsständischen Vertretungen, Angehörigen von Gesundheitsberufen Einbeziehung in Alarm- und Einsatzpläne Verpflichtung von Krankenhäusern zur Erstellung eigener Alarm- und Einsatzpläne und zur gegenseitigen Unterstützung Einbeziehung der Unterstützungsmöglichkeiten durch niedergelassene Ärzte Maßnahmen zur Ausweitung der Bettenkapazität

Gesetzliche Grundlagen Aufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz § 24 Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe Berufstätige Ärzte, Zahnärzte,Tierärzte, Apotheker, Angehörige sonstiger Gesundheitsberufe, ärztliches und tierärztliches Hilfspersonal sind verpflichtet sich für die besonderen Anforderungen fortzubilden an angeordneten oder genehmigten Einsätzen Übungen Lehrgängen sonstigen Ausbildungsveranstaltungen ......teilzunehmen und den dort ergangenen Weisungen zu folgen.

Landesgesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Rheinland-Pfalz Beratende Tätigkeit für die Bevölkerung und die Träger öffentlicher Aufgaben bei gesundheitlichen Fragestellungen Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen Ermittlung von Infektionswegen Veranlassung von Schutzimpfungen

Vorläufiger Alarmplan von Rheinland-Pfalz für virale hämorrhagische Fieber (1986) Lassa-Fieber, Ebola-Fieber, Marburg-Virus-Krankheit Behandlung, Pflege und Transport im Isolator (Berlin) alternativ Schutz des Personals durch außenluftunabhängige Schutzkleidung Defizitanalyse - in Rheinland-Pfalz keine Einrichtungen, Hochsicherheitslaboratorien, Schutzausrüstungen, Transport- oder Behandlungsisolatoren vorhanden Inanspruchnahme anderer Bundesländer - Hinweise in Alarmplan vorhanden Behandlung von hochkontagiösen Leichen - Plastiksack aus verrottbarem Material Desinfektionsmaßnahmen mit Mitteln und Verfahren nach § 18 Abs. 1 IfSG

Massenanfall von Patienten mit hochkontagiösen Erregern Keine ausreichende Vorsorge in KatSchutzPlänen der Kommunen oder der Krankenhäuser Geeignete Transportmittel in ausreichender Anzahl nicht verfügbar Geeignete Absonderungseinrichtungen mit virussicherer Lüftungstechnik nicht vorhanden (Unterdruck, geeignete Filter) Keine ausreichende Bevorratung von Medikamenten Keine Impfstoffe in ausreichender Zahl (Milzbrand) und zeitlich angemessener Dimension vorhanden Keine ausreichenden Mengen von Antibiotika in Notalldepots, Apothekengroßhandel und bei Industrie Botulismusantitoxin nur kleine Mengen vorhanden

Mögliche Erreger bei biologischen Kampfstoffen* Bakterien: Milzbrand, Yersinia pestis, Francisella tularensis, Brucella spezies (Brucellosis), Coxiella burneti (Q-Fieber). Viren: Pockenvirus, Virus der Pferdeencephalitis, Arenaviren, Bunyaviren, Filoviren, Flaviviren (Hämorrhagische Fieber). Toxine: Staphylokokken enterotoxin B, Ricin, Botulismustoxin, Trichlothecin sonstige Mykotoxine, Saxitoxin. *Sidell, R., Takafuji, T., Franz, R., Medical Aspects of Chemical and Biological Warfare, Textbook of Military Medicin, Office of the Surgeon General, Department of the Army, United States of America, (1997)

Mögliche Erreger bei biologischen Kampfstoffen* Erreger Erkrankung INKUBATIONSZEIT Yersinia pestis Lungenpest 1-2 Tage Bacillus anthracis Milzbrand 2-3 Tage, gelegentlich Stunden Francisella tularensis Tularämie (Hasenpest) (1)-2-4-(12) Tage Yersinia pestis Beulenpest - Lungenpest 2-12 Tage Filoviren Ebola-Fieber 2-21 Tage Togavius Venezuelanische Pferdeencephalitis 3-5 (2-10) Tage Flaviviren Gelbfieber 3-6 Tage Bunyaviren Krim- Kongo-Hämorrhagisches Fieber 3-12 (5-9) Tage Variola-Virus Pocken 5-8 (10-14) Tage Arenaviren Lassa-Fieber 6-21 Tage Bunyaviren Hanta-Virus Infektionen 12-16 (5-42) Tage Brucella spezies Brucellosen 1-3 Wochen Coxiella burneti Q-Fieber 2-5 Wochen

Hinweise in der jüngeren Vergangenheit Botulinum-Toxin Irak Bestückung von Raketen und Bomben Japanische Weltuntergangssekte Aum Shinrikyo Anfang der 90er Jahre 3 Versuche mit Aerosolen

Hinweise in der jüngeren Vergangenheit - Pest USA und UDSSR Versuche in der UDSSR gelang Herstellung waffenfähigen Materials Erreger aber in Aerosol nicht lange stabil trotzdem wahrscheinlich Infektion größerer Menschenmengen möglich

Pocken

Hinweise in der jüngeren Vergangenheit - Pocken Simulationsrechnung Infektion von 3000 Menschen im US-Bundesstaat Oklahoma führt zu mehreren hundertausend Pockenerkrankungen in den gesamten USA Besondere Gefahr fehlender Impfschutz in der jüngeren Bevölkerung, da Pocken als ausgerottet gelten, nur Teilschutz in der geimpften Bevölkerung Selbstinfizierter Selbstmordattentäter könnte Virus in der Bevölkerung verbreiten - bis zu 3 Wochen infektiös

Pocken Hohe Ansteckungsrate über Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen) Sterblichkeit bei früheren Epidemien 30% entstellende Narbenbildungen im Gesicht Bei früher geimpften Sterblichkeit noch auf ca. 1% geschätzt Impfstoff - z.Zt. nur ca. 6 Millionen Dosen in der BRD verfügbar Benötigt würden 120 Millionen Dosen

Pocken Impfung innerhalb von 4 Tagen nach Ansteckung noch möglich 1 Impfteam ca. 400-500 Impfungen pro Tag Für die Stadt Trier und Trier-Saarburg ca. 150 Ärztinnen/Ärzte erforderlich

Schadensszenarien Eher Viren wegen fehlender antibiotischer Behandlungsmöglichkeit Hochkontagiöse aerogen übertragbare Erreger Kontamination von Nahrungsmitteln oder Trinkwasser (Enteritiserreger, Botulismustoxin) Militärischer Einsatz - eher kurze Inkubationszeit Terroristischer Einsatz - eher längere Inkubationszeit (Verschleierung Fluchtmöglichkeiten nach Anschlag)

Übertragungswege Inhalation, Ingestion, Injektion, Hautresorption indirekte Wege über infizierte Nagetiere oder Insekten Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes

Geschätzte Auswirkungen bei verschiedenen Erregern* Agent Downwind Reach (km) Dead Incapacitated Rift Valley Fever 1 400 35,000 Tick-Borne Encephalitis 1 9,500 35,000 Typhus 5 19,000 85,000 Brucellosis 10 500 100,000 Q-Fever >20 150 125,000 Tularemia >20 30,000 125,000 Anthrax >20 95,000 125,000 *Sidell, R., Takafuji, T., Franz, R., Medical Aspects of Chemical and Biological Warfare, Textbook of Military Medicin, Office of the Surgeon General, Department of the Army, United States of America, (1997)

Vorgehen bei vermuteten Schadensfällen mit biologischen Waffen 1. Feststellen eines untypischen Geschehens 2. Identifikation des auslösenden Erregers/Toxins 3. Die Art und Weise einer möglichen Weiterverbreitung ermitteln und verhindern Infektiosität von Mensch zu Mensch Mögliche Vektoren Einfluß der Inkubationszeit Zeitpunkt der Ansteckungsfähigkeit 4. Dekontaminationsmaßnahmen am Ort des Geschehens um eine Weiterverbreitung zu verhindern (falls möglich) 5. Identifizierung und Überwachung der exponierten Bevölkerung

Vorgehen bei vermuteten Schadensfällen mit biologischen Waffen 6. Therapieeinleitung 7. Feststellen und Dokumentation der Identität, Information von Angehörigen 8. Falls erforderlich Absonderungsmaßnahmen 9. Kommunikation mit medizinischen Einrichtungen (Ärzte, Laboratorien, Krankenhäuser, Hilfsorganisationen) 10. Meldung an Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung, Ministerium und RKI 11. Information der Fachwelt und der Bevölkerung 12. Eventuell je nach Infektiosität und Übertragungsmöglichkeit Besuchsverbot

Welche Probleme können sich ergeben? 1. Nach einem biologischen Anschlag können längere Zeiten vergehen, ohne dass Symptome auftreten. 2. Durch eine mehrtägige oder -wöchige Inkubationszeit treten Erkrankungsfälle aus vielen verschiedenen Stadt- oder Landkreisteilen auf, ohne dass rasch eine räumliche Zuordnung bzw. ursächliche Zuordnung möglich ist. 3. Erkrankte suchen viele verschiedene Ärzte auf, so dass eine Fallhäufung erst spät erkannt wird. Es werden anfänglich kaum Spezialisten konsultiert, sondern eher Ärzte, die hierfür nicht besonders ausgebildet oder trainiert sind. 4. Es kommen eher Erreger und Krankheitsbilder in Frage, die bei uns sehr selten sind oder normalerweise nicht vorkommen, mit gentechnisch veränderten Organismen muß gerechnet werden (Antibiotikaresistenz, Übertragung von Pathogenitätsfaktoren anderer Erreger). 5. Durch die räumliche Verteilung werden Absonderungsmaßnahmen nur schwierig möglich sein.

Welche Probleme können sich ergeben? 6. Es handelt sich um Erkrankungen, die auch natürlicherweise vorkommen und eventuell über eine Reise eingeschleppt worden sein können. 7. Anschläge in anderen Ländern, z.B. im Bereich größerer Flughäfen führen eventuell zu Erkrankungsfällen in vielen verschiedenen Ländern, was eine rasche Quellenfindung erschweren kann. 8. Viele mikrobiologische Labors führen überwiegend bakterielle Diagnostik durch. 9. Durch die in Deutschland eingeführte Budgetierung von Laborleistungen sinkt die Anzahl der eingesandten Materialien drastisch, hierdurch wird das Erkennen einer besonderen Situation erschwert. 10. Die Toxin- und Virusdiagnostik ist nicht weit genug verbreitet7.

Zusammenfassung: 1. Ein Anschlag mit biologischen Waffen ist auch in der BRD nicht nur denkbar, er ist auch praktisch möglich. 2. Anti-Bioterrorismus Programme sind erforderlich. 3. Die epidemiologische Überwachung von Infektionskrankheiten muss auf hohem Niveau gehalten werden. 4. Mindestmengen an Impfstoffen und Medikamenten (Antibiotika, Antitoxine) müssen bevorratet werden. 5. Wissenschaft und Forschung hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten, einschließlich Impfstoffherstellung müssen verstärkt werden.

Zusammenfassung: 6. Früherkennungssysteme mit differentialdiagnostischen Möglichkeiten müssen vorgehalten werden. 7. Bei Terroranschlägen mit biologischen Waffen ist vor allem der Öffentliche Gesundheitsdienst gefordert. Ein weiterer Personalabbau ist nicht weiter zu tolerieren. 8. Es ist eine enge Kooperation von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, im Katastrophenschutz Tätigen und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst erforderlich. 9. Die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich muss auf einem hohen Niveau gehalten werden. 10. Da sich Krankheitserreger nicht an Staats- und Ländergrenzen halten, ist eine länderübergreifende Information und Zusammenarbeit erforderlich.