Bayerische Architektenkammer

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 Präsentation transkript:

Bayerische Architektenkammer Auswahlverfahren nach VOF - Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -

Bayerische Architektenkammer Auswahlverfahren nach VOF kommen seit dem 12. Mai 1997 zur Anwendung für öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Architekten und Ingenieure); sofern der Auftragswert (Honorar) den sogenannten „Schwellenwert“ von € 200.000,- ohne Umsatzsteuer übersteigt;

Bayerische Architektenkammer Berechnung des Schwellenwertes Bei der Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen: Bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen an Architekten also von den Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Der Wert eines Auftrages darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung der VOF zu entziehen.

Bayerische Architektenkammer Grundsätze der Vergabe Aufträge sind unter ausschließlicher Verantwortung des Auftraggebers zu vergeben. Alle Bewerber sind gleich zu behandeln,d.h. keine Bevorzugung einzelner (z.B. ortsansässiger) Bewerber möglich. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sollen angemessen beteiligt werden.

Bayerische Architektenkammer Vergabeverfahren Aufträge über freiberufliche Leistungen sind nach vorheriger Vergabebekanntmachung (EU-Amtsblatt) zu vergeben: - im Verhandlungsverfahren oder - im Planungswettbewerb.

Bayerische Architektenkammer Verhandlungsverfahren sind zweistufige Verfahren, bei denen der Auftraggeber ausgewählte Personen anspricht, um über die Auftragsbedingungen zu verhandeln: 1.Stufe Auswahl von mindestens 3 Teilnehmern nach formalen, fachlichen und nicht-diskriminierenden Kriterien aus den eingegangenen Bewerbungen (Regionalität ist kein Kriterium!) 2.Stufe Verhandlungen mit den Teilnehmern über die Auftragsbedingungen

Bayerische Architektenkammer Verhandlungsverfahren Ergebnis: Feststehen eines Auftragnehmers (aber noch kein Entwurf!) oder eine parallele Mehrfachbeauftragung der Teilnehmer ( mind. 3 Teilnehmer, die nach HOAI bezahlt werden müssen, d.h. mindestens dreimal das Vorentwurfshonorar) Risiko: zweimalige, ausführliche Begründungspflicht des Auftraggebers gegenüber den nicht ausgewählten Bewerbern: - Einsprüche - Verfahrensstop - kein geregeltes Verfahren

Bayerische Architektenkammer Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Planungen auf der Grundlage der GRW 1995 zu erhalten und können im Übrigen auch jederzeit vor, während oder ohne einem Verhandlungsverfahren durchgeführt werden. Offene ohne beschränkte Teilnehmerzahl Wettbewerbe Begrenzt-offene mit beschränkter Teilnehmerzahl, die nach Wettbewerbe eindeutigen und nichtdiskriminierenden Auswahlkriterien ausgewählt wurden ( Los oder Bewerbungs-/Auswahlverfahren)

Bayerische Architektenkammer Planungswettbewerbe Ergebnis Vorliegen einer Vielzahl von Vorentwürfen Vorteile - Anonymität - Verfahrenssicherheit - Transparenz des Verfahrens - Beteiligung „entscheidender“ Stellen am Verfahren - Vorliegen der optimalen Lösung (Volumen-und Kosteneinsparungen)

Bayerische Architektenkammer Auslober von Architektenwettbewerben werden von der Bayerischen Architektenkammer durch die Bezirkswettbewerbsausschüsse und dem Referat für Wettbewerb und Vergabe kostenlos beraten und unterstützt.