Die Individualförderungen 2012: Referentin: Irene Sacherer
Zuschüsse zu den Lohnkosten Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Integrationsbeihilfe für Jugendliche bei Lehre (bei bereits bestehender Förderung durch das BSB) Behinderte Lehrlinge: begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 30% restliche Dauer der Lehrzeit 400€
Zuschüsse zu den Lohnkosten Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Entgeltbeihilfe Nur für Begünstigte Behinderte 1 Jahr bei Erst-bewilligung (jeweils) 2 Jahre bei Folgebewilligung 500€ max. monatlich
Zuschüsse zu den Lohnkosten Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Arbeitsplatz- sicherungs-beihilfe Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 30% 1 Jahr In Ausnahme-fällen: bis 3 Jahre 700€ max.
Arbeitsplatzbezogene Förderungen Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Schulungs-kosten Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 30% Ohne Belang Bis 100% für Arbeitslose mit Einstellungszusage Bei bestehendem DV : 100 % behinderungs-bedingt, 50 % zur Arbeitsplatzsicherung Max. Förderung 5000€ (BSB-Anteil)
Arbeitsplatzbezogene Förderungen Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Technische Arbeitshilfen Technische Arbeitshilfen für Blinde & Sehbehinderte Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 30% Ohne Belang Kostenüber-nahme im Regelfall in voller Höhe bis zur Höchstförderung 25.000€ (BSB-Anteil pro Person, pro Förderfall)
Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Zuschuss zur Existenz-gründung Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 50% Ohne Belang Bis 50% der förderbaren Kosten, max. 23.200€ (Stand 2012)
Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Förderung für selbstständig Erwerbstätige und Land-wirtInnen Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 50% EinzelunternehmerInnen (ohne Bilanzierungspflicht oder von dieser befreit) oder als landwirt-schaftliche Betriebs-führerInnen (beschäftigen ausschließlich Familien-mitglieder oder führen den Betrieb gemeinsam) Höchstens 6 Monate Mögliche Wieder-holung bei gleichbleibenden Voraussetzungen pauschal in Höhe der monatlichen Ausgleichstaxe, Verdoppelung bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Gefährdung des Unternehmens durch behinderungs-bedingte Abwesen-heiten und dafür notwendige Einstellung einer Ersatzkraft)
Verbesserung der Barrierefreiheit von Betrieben Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Investive Maßnahmen Nur für Betriebe unter 50 DN Wenn nicht durch materialrechtliche Vorschriften vorgegeben Keine Neubauten und General-sanierungen (Antrag vor Realisierung notwendig) Ohne Belang max. 25.000€
Einschränkungen des förderbaren Personenkreises und der Fördervergabe: Folgende Rechtsträger können keine Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten: Der Bund Die Länder Träger öffentlichen Rechts, die selbst Träger der Rehabilitation sind (z.B. Sozialversicherungsträger, Arbeitsmarktservice) Sozialhilfeverbände Städte und Gemeinden, soweit sie mehr als 400 Dienstnehmer/innen beschäftigen Politische Parteien und Parlamentsklubs
Einschränkungen des förderbaren Personenkreises und der Fördervergabe: Diese genannten Rechtsträger erhalten arbeitsplatzbezogene Förderungen (technische Arbeitshilfen, Adaptierung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Schulungskosten) nur: Bei Begründung eines neues Arbeitsplatzes Bei Vorliegen eines Grades der Behinderung von mind. 70.vH Bei Vorliegen einer schweren Sinnesbehinderung