Schnittstelle Rettungsdienst Handlungsgrundlagen

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 Präsentation transkript:

Schnittstelle Rettungsdienst Handlungsgrundlagen H.-M. Just Nürnberg 5. Fortbildungsveranstaltung AG „MRE-Netzwerk Neumarkt i.d. Opf.“

Rettungsdienste Bodengebundener Rettungsdienst Luftrettung Notfallrettung Qualifizierter Krankentransport Luftrettung Berg- u. Höhlenrettung Wasserrettung In Deutschland Ländersache Rettungsdienstgesetze © H.-M. Just

© H.-M. Just

Bay RDG Art. 40 Hygiene im Rettungsdienst und Transport von Patienten mit Infektionskrankheiten (2) Patienten, ....... 3. die mit multiresistenten Erregern besiedelt sind und bei denen die konkrete Gefahr einer Keimstreuung besteht dürfen nur mit nach diesem Gesetz genehmigten, für den Transport dieser Patienten geeigneten Krankenkraftwagen oder Luftfahrzeugen sowie mit für den Transport dieser Patienten geeigneten Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes transportiert werden. nach Änderung 2013

© H.-M. Just

Ziel: Die Zahl der nosokomialen Infektionen zu senken insbesondere mit resistenten Erregern bessere Einhaltung von Hygieneregeln sachgerechte Verordnung von Antibiotika Berücksichtigung von sektorenübergreifenden Präventionsansätzen Qualität und Transparenz der Hygiene in medizinischen Einrichtungen sollen gestärkt werden. © H.-M. Just

§ 23 IfSG: (3) Die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. © H.-M. Just

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Regelwerke Verbindlich „Hilfreich“ Gesetze Verordnungen SGB; IfSG; MPG; ArbSchG; RDG Verordnungen BioStoffV; MPBetreibV; MedHygV Regelungen des autonomen Rechts „Hilfreich“ TRGS / TRBA TRBA 250; TRGS 525 Leitlinien S2-, S3-Leitl. der FGs (AWMF) Richtlinien RKI-Richtl.; RiLiBäk Empfehlungen KRINKO; ART; CDC; ECDC Standards © H.-M. Just

ABAS KRINKO © H.-M. Just

Regelwerke „Leitlinien stellen ein unverbindliches, abstraktes Regelwerk dar. Im individuellen Fall muss der aktuelle Stand der Wissenschaft zur Entscheidungsfindung herangezogen werden. Dieser verändert sich entsprechend des ständigen medizinischen Fortschritts.“ „Empfehlungen, Leit- oder Richtlinien, die nicht dem aktuellen Standard entsprechen, dürfen nicht befolgt werden.“ „Die Befolgung bzw. das Abweichen von Leitlinien haben nicht automatisch eine haftungsbefreiende bzw. –belastende Wirkung.“ Ulsenheimer K Krankenhaushygiene up2date 1 (2006) 169-75 © H.-M. Just

Kommentar: § 23 Absatz 3 IfSG konkretisiert den Stellenwert der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und der Empfehlungen der neuen Kommission ART. Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft, der sich in verschiedenen Regelwerken zum Thema findet, wird vermutet, soweit vorhandene Empfehlungen der Kommissionen beachtet worden sind. Die Regelung verdeutlicht den Leiterinnen und Leitern der aufgezählten Einrichtungen ihre Pflichten im Rahmen der Infektionsprävention. Sie werden dazu verpflichtet, die Empfehlungen der KRINKO und der Kommission ART zu berücksichtigen. © H.-M. Just

Evidenz-Kategorien © H.-M. Just

KRINKO - Empfehlungen „ Zur Durchführung dienen Maßnahmen, die nach systematischer Risikoanalyse sowie aufgrund von epidemiologischen Studien, hygienisch-mikrobiologischen oder experimentellen Untersuchungen wissenschaftlich belegt (evident) ... sind ...“ RKI - Richtlinie © H.-M. Just 5

Erforderliche Schutzmaßnahmen haben das Ziel Schutz des aktuellen Patienten Schutz der Beschäftigten und Schutz nachfolgender Patienten © H.-M. Just

Erforderliche Schutzmaßnahmen richten sich nach Übertragungsweg Virulenz des Erregers und Arbeitsplatzspezifischen Infektionsrisiko © H.-M. Just

Notfallmedizin up2date 8 ⎢ 2013 ⎢ DOI: http://dx. doi. org/ 10 Notfallmedizin up2date 8 ⎢ 2013 ⎢ DOI: http://dx.doi.org/ 10.1055/s-0032-1324914 ⎢VNR 2760512013141210246 © H.-M. Just

 1999 !

KRINKO-Empfehlungen Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (in Erarbeitung)

KRINKO-Empfehlung MRSA Aufbau der Empfehlung: Allgemeine Empfehlungen ... Empfehlungen für Krankenhäuser Empfehlungen für Schwangere und Gebärende Empfehlungen für Rehabilitationskliniken Empfehlungen für Arztpraxen und sonstige nichtstationäre Einrichtungen Empfehlungen für den Rettungsdienst und den Krankentransport

Andere Guidelines ... CDC / HICPAC Management of Multidrug-Resistant Organisms in Healthcare Settings, 2006 Guideline for Isolation Precautions: Preventing Transmission of Infectious Agents in Healthcare Settings 2007 © H.-M. Just

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Infektionsprävention in Heimen Unterbringung Art der Betreuung   Betroffene Person überwiegend sozial überwiegend pflegerisch MRSA-positiver Bewohner wie zuhause bis hin zu Einzelzimmer Mitbewohner a) ohne Risikofaktoren i.d.R. keine Einschränkungen Übertragungsrisiko ausschließen b) mit Risikofaktoren (siehe Tab. 1) abhängig v. Risiko bes. Maßnahmen bei offenen Wunden, Hautdefekten, Sonden, Katheter, Tracheostoma © H.-M. Just

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Maßnahmen zur Prävention der Verbreitung von MRGN Aktives Screening und Isolierung bis zum Befund1 Prävention der Übertragung Sanierung Normalbereiche Risikobereiche1,2 3MRGN E. coli Nein Basishygiene Isolierung3 Nicht empfohlen 4MRGN E. coli Risikopopulation4 (Rektal, ggf. Wunden Urin) Isolierung 3MRGN Klebsiella spp. 4MRGN Klebsiella spp. Risikopopulation (Rektal, ggf.Wunden Urin) 3MRGN Enterobacter spp. Standardhygiene 4MRGN Enterobacter spp. (Rektal) andere 3MRGN Enterobakterien andere 4MRGN Enterobakterien 3MRGN P. aeruginosa 4MRGN P. aeruginosa (Rektal, Rachen) 3MRGN A. baumannii ungeklärt 4MRGN A. baumannii (Mund-Rachen-Raum, Haut) © H.-M. Just

Maßnahmen zur Prävention der Verbreitung von MRGN Fußnoten zu Tab. 5 1 Risikobereiche sind nach individueller Risikoabwägung, z.B. auf Basis des Patientengutes und baulich struktureller Gegebenheiten festzulegen, wobei Intensivstationen, inklusive der Neonatologie und hämatologisch-onkologische Stationen als Bereiche mit besonders gefährdeten Patienten gelten. 2 In der Neonatologie kann bereits eine alleinige Resistenz gegenüber 3. Generations- Cephalosporinen bei bestimmten Erregern (wie zum Beispiel K. pneumoniae, E. cloacae, S. marcescens, P. aeruginosa, Acinetobacter spp., C. koseri) interdisziplinäre Überlegungen zur Notwendigkeit einer krankenhaushygienischen Intervention nach sich ziehen 3 Eine gemeinsame Isolierung (Kohorten-Isolierung) kann nur für Patienten mit einem MRGN derselben Spezies mit gleichem Resistenzmuster erfolgen 4 Als Risikopatienten gelten Patienten mit kürzlichem Kontakt zum Gesundheitssystem in Ländern mit endemischem Auftreten und Patienten die zu 4MRGN positiven Patienten Kontakt hatten, d. h. im gleichen Zimmer gepflegt wurden © H.-M. Just

Im Vergleich zu belebten Reservoiren (z.B.Haut, Schleimhäute und Wunden), kontaminierten Medizinprodukten und Arzneimitteln ist die Bedeutung der unbelebten Flächen als Quelle nosokomialer Infektionen nachrangig und wissenschaftlich weniger umfangreich untersucht. Bundesgesundheitsbl 2004 · 47:51–61 © H.-M. Just

Version 1.0 Stand: 14.12.2011 © H.-M. Just

© H.-M. Just

Krankenhaushygiene up2date 2011, 6: 133-151 © H.-M. Just

Bessler S. Krankenhaushygiene up2date 2011, 6: 133-151 © H.-M. Just

MedHygV 2013 © H.-M. Just Schulz-Stübner (Hrsg.) Krankenhaushy- giene u. hygiene- beauftragter Arzt Springer-Verlag 2013 1 Verweis auf datenschutzrechtliche Bestimmungen 2 vorher Einwilligung des Patienten 3 Patient ist vorab zu informieren 4 Hinweis auf Übergabebogen © H.-M. Just

Rettungsdiensthygieneverordnung (RDHygV)

Rettungsdiensthygieneverordnung (RDHygV; Entwurf) § 1 Regelungsgegenstand, Geltungsbereich § 2 Pflichten der Einrichtungen des Rettungsdienstes und der im Rettungsdienst Beteiligten § 3 Spezielle Pflichten der Einrichtungen des Rettungsdienstes und der im Rettungsdienst Beteiligten § 4 Hygienebeauftragte im Rettungsdienst § 5 Teilnahme an Netzwerksitzungen § 6 Information und Schulung der Hygienebeauftragten sowie der Einsatzkräfte und der im Rettungsdienst mitwirkenden Ärzte § 7 Überwachung § 8 Ordnungswidrigkeiten § 9 Inkrafttreten

LARE © H.-M. Just

© H.-M. Just

LARE Informationsweitergabebogen http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/informationsweitergabebogen_lare.doc

LARE Informationsweitergabebogen http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/informationsweitergabebogen_lare.doc

LARE Informationsweitergabebogen

Die Zeitschrift zum Thema Gesichertes Wissen – effizient handeln! Hygienemaßnahmen Nosokomiale Infektionen Antibiotikaanwendung Reinigung, Desinfektion, Sterilisation Technische und bauliche Aspekte Ökonomie und Recht

Die Zeitschrift zum Thema Kostenlos testen unter: www.thieme.de/aktionen/khh-u2d 4 Ausgaben pro Jahr Sammelordner zum Archivieren inklusive

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrf. geändert (G v. 22. 3

nach Änderung 2013