Accounting: Kennzahlen C: Erfolgswirtschaftliche Analyse

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Umsatz24,525,2- 2,8 % Betriebsgewinn0,90,812,5 % Prozent vom Umsatz3,73,2 Gewinn vor außerordentlichen Posten 0,90,90,0 % prozent vom Umsatz3,73,6 Gewinn.
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Umsatz11,912,7-6,3 % Betriebsgewinn0,30,7-57,1 % Prozent vom Umsatz2,55,5 Gewinn vor außerordentlichen Posten 0,30,8-62,5 % prozent vom Umsatz2,56,5 Gewinn.
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 Präsentation transkript:

Accounting: Kennzahlen C: Erfolgswirtschaftliche Analyse Prof. Dr. Marc Beutner FH Köln Veranstaltung

Erfogswirtschaftliche Was steht an? Ergebnisquellenanalyse EBT, EBT, EBITDA Erfogswirtschaftliche Analyse

Wie ergibt sich der Bilanzgewinn?

Erfolgsaufspaltung I – GuV nach IAS 1 und HGB §275 reicht nicht aus Ziele: Analyse der Ergebnisstruktur! Frühwarnsystem Feststellung des nachhaltigen Erfolgs Betriebsbedingter Erfolg Betriebsfremder Erfolg Regelmäßige ordentliche Erfolgs-bestandteile Unregelmäßige außerordentliche Erfolgs-bestandteile Einmalige außerordentliche Erfolgs-bestandteile

Erfolgsspaltung II Operatives Ergebnis = Unregelmäßiges Ergebnis = Ordentliches Betriebsergebnis + Finanzergebnis Unregelmäßiges Ergebnis = Finanzwirksames sowie außerordentliches Ergebnis + Bewertungserfolg Ordentliches Betriebsergebnis: ist auf den Betriebszweck ausgerichtet, liegt regelmäßig vor und ist durch Leistungen bedingt! Finanzergebnis: ist aufgrund finanzwirtschaftlicher Aktivitäten vorhanden, damit zwar betriebsfremd jedoch regelmäßig und beinhaltet keine Sondereinflüsse Finanzwirksames sowie außerordentliches Ergebnis: besteht aus den aperiodischen sowie außergewöhnlichen Erfolgsanteilen, wie Liquidationserlöse oder Erfolgen aus Problemsituationen und Stillegungen von Betriebssteilen Bewertungserfolg: Erfolgsbestandteile aus bilanzpolitischen Maßnahmen wie z.B. Auflösung stiller Reseven

Bisheriger Blick (Veranstaltung 3) auf die Gewinn- und Verlustrechnung   in Tsd.€ Umsatz 150.000 - Materialaufwand -45.000 Personalaufwand -60.000 Sonstige Betriebsaufwendungen -15.000 Abschreibungen -7500 = Betriebserfolg 22.500 Beteiligungsergebnis 45.000 Zinsenergebnis Finanzerfolg 30.000 EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) 52.500 Steuern Jahresüberschuss

Vom Umsatzerlös zum EBIT und vom EBIT zum Ordentlichen Betriebserfolg Vgl. Gräfer, H.: Bilanzanalyse. 10. Aufl. 2008, S. 34

Kennzahlen – Analysepraxis - E B I T D A Keine definierten Kennzahlen nach HGB und IFRS EB:= „Earnings Before“ I = Interest = Zinsen (bzw. Finanzergebnis) T = Taxes = Steuern D = Depreciation = Abschreibungen Sachanlagen A = Amortisation = Abschreibungen immaterieller Vermögens-werte (inkl. Abschreibungen Geschäfts- oder Firmenwert) Es handelt sich um eine Korrektur des Jahresergebnis von HGB oder IFRS um ausgewählte Aufwands- und / oder Ertragsposten mit dem Ziel Vergleichbarkeit zu schaffen!

Kurzberechnung EBT – Earnings before Taxes EBT = Jahresergebnis + Steuern von Einkommen und Ertrag Herstellung Vergleichbarkeit im Zeitablauf und zwischen Unternehmen durch Elimination von Steuereffekten aufgrund unterschiedlicher Gewinnverwendungspolitik unterschiedlicher Hebesätze unterschiedlicher Kapitalstruktur Steuernachzahlungen und –erstattungen unterschiedlicher Rechtsform (Kapital- oder Personengesellschaft)

Kurzberechnung EBIT – Earnings before Intrest andTaxes Jahresergebnis + Steuern vom Einkommen und Ertrag +/- außerordentliche Aufwendungen und Erträge +/- Finanzergebnis Achtung: In der Praxis gibt es diverse Berechnungsmethoden! Daher stets selbst einheitlich berechnen.

Kurzberechnung EBITDA – Earnings before Intrest and Taxes Depreciation and Amortisation + Abschreibung auf immatrielle Vermögenswerte + Abschreibungen auf Sachanlagen Vorteil des EBITDA: Es ergibt sich eine Vergleichbarkeit von Unternehmen mit unterschiedlicher Kapitalstruktur und Altersstruktur der Produktionsanlagen.

Finanzergebnis

Außerordentliches Ergebnis

Bewertungsergebnis

Erfolgsspaltung im Überblick

Bewertungshinweise I Ausgangssituation: Der Jahresüberschuss ist im Vergleich zur Vorperiode leicht gestiegen! Eindruck: normaler Entwicklungstrend Sollte die Erfolgsspaltung aber zeigen, dass der ordentlicher Betriebserfolg gesunken ist, so wird das Jahresergebnis i.d.R. durch außerordentliche Vorgänge und Bewertungsmaßnahmen beeinflusst, was weitere Analyse bedarf und zur Vorsicht mahnt!

Bewertungshinweise II Blick: Steuern auf Einkommen und Ertrag! Steuern: ESt, KSt, GewSt Die Steuern sind nicht allein vom Erfolg des laufenden Jahres abhängig. Sie werden durch die Art der Gewinnverwendung, steuerliche Verlustvorträge, steuerfreie Erträge und Aufwendungen etwa aus Beteiligungen sowie Rückstellungen und Nachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen beeinflusst.

Bewertungshinweise III Blick: Unregelmäßger Teil der Ertrag! Auflösungen von Rückstellungen, Versicherungserstattungen, ungewöhnlich hohe Währungsgewinne, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil sind in der Regel nach HGB nicht erkennbar, sofern nicht freiwillig auf diese Elemente hingewiesen wird. Nach IFRS ist dies aber aufgrund IAS 1.86 zumeist erkennbar !

Bewertungshinweise IV Blick: Unregelmäßger Teil der Aufwendungen! Restrukturierungsaufwendungen, ungewöhnlich hohe Währungsverluste, Aufwendungen für die Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil, Abschreibungen auf Forderungen sind in der Regel ebenfalls nach HGB nicht erkennbar, sofern nicht freiwillig auf diese Elemente hingewiesen wird. Nach IFRS ist dies aber aufgrund IAS 1.86 zumeist erkennbar !

Blick auf IFRS - Schwierigkeiten Kein klar vorgegebenes Gliederungsschema für die GuV, sondern lediglich das Mindestgliederungsschema nach IAS 1.81 Keine explizite Angabepflicht des Ergebnisses der betrieblichen Tätigkeit Keine Bezeichnung von Erträgen und Aufwendungen als außerordentliche Posten zulässig (IAS 1.85)

Blick auf IFRS – Zusatzangaben als Gegengewicht Angabepflicht besteht in der GuV oder im Anhang Darstellung zusätzlicher Posten, Überschriften und Zwischensummenin der GuV zwingend, wenn Darstellung für das Verständnis der Ertragslage relevant (IAS 1.83) Wesentliche Ertrags- und Aufwandsposten sind nach Art und Betrag gesondert anzugeben (IAS 1.86) Ergänzende Angabepflichten zu Aufwendungen und Erträgen Gesonderte Angabepflichten bei Aufgabe von Geschäftsbereichen

Aufwandstrukturkennzahlen I Hinweis: Materialaufwendungen sind i.d.R. variable Kosten. Je höher die Materialaufwandsquote, desto höher der Anteil an zugekauften Teilen desto geringer die Fertigungstiefe. Die Risiken schwankender Beschäftigungsgrade werden teilweise auf Zulieferer verlagert!

Aufwandstrukturkennzahlen II Je höher die Kennzahl, desto höher sind auch die kurzfristig fixen Kosten (Ausnahme: Akkordlöhne bzw. Einsatz von Zeit- und Leiharbeitern)