Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbands Hessen 2005 Vortrag Was muss bei der Umstellung von Käfighaltung auf alternative Haltungsformen beachtet werden ? Technische und behördliche Anforderungen Michael Herdt Ingenieurbüro + Agrarberatung Barbarossastrasse 2 D-63654 Büdingen www.michaelherdt.de
Rechtliche Rahmenbedingungen Die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) vom 25. Oktober 2001, (BGBl. I S. 2759) geändert durch : Erste Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002, (BGBl. I S. 1026) führt zu genehmigungsbedürftigen „Nutzungsänderungen“ per 01.01.2007 Beurteilungskriterien dafür sind: Eingriff in die Statik Änderung der Ansichten Änderung der Nutzungsart Änderung des Emissionsverhalten
Art des Genehmigungsverfahren in Abhängigkeit der Bestandsgröße X ab 42.000 Sonderfall in Abstimmung mit den Behörden > 2 GV / ha ?? 15.000 – < 42.000 Nach Gesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit geb. im BImSchG ab 20.000 15.000 - < 20.000 < 15.000 UVPG Vorprüfung UVPG §3 BImSchG Spalte 2 BImSchG Spalte 1 Baurecht Bestand (Stk) BImSchG Spalte 1, mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Spalte 2 ohne Beteiligung der Öffentlichkeit
Welche Anforderungen sind durch die geplanten Anlagen zu erfüllen ? Anforderungen an die geplante Anlage aus der Nutztierhaltungsverordnung hinsichtlich Platzangebot Futterversorgung Wasserversorgung Nester Natürliches Licht Anforderungen an die geplante Anlage aus der TA-Luft 2002 Geruchsemissionen Ammoniakemissionen Staubemissionen
Exkurs „Bauen im Außenbereich“ Bei notwendigen Neubauten im Aussenbereich müssen die Gemeinden ihr Einvernehmen erteilen. Dazu sind nur folgende Fragenstellungen zu beantworten: stehen dem Vorhaben Planungsabsichten der Gemeinde entgegen handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben ist die Erschließung gesichert Bei rechtswidriger Verweigerung kann das Einvernehmen durch die übergeordnete Behörde hergestellt werden.
Exkurs „Bestandsschutz“ Bestandsschutz gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des BImSchG nur noch mit Einschränkungen Bei neuen, strengeren Grenzwerten (TA-Luft 2002) können: Nachrüstung (Stand der Technik) angeordnet werden Auflagen ausgesprochen werden ( Anlagen stillgelegt werden ) Im Regelfall werden Übergangsfristen für Altanlagen gewährt
Umfang der Arbeiten zur Prüfung der UV Standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit Beantwortung eines Fragenkatalogs z.B. über Umfang des Eingriffs z.B. über dadurch betroffene Gebiete (FFH usw.) Obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Festlegung des Untersuchungsrahmen ca. 1 * 1 km Umfangreiche Sondergutachten Dauer ca. 12 – 24 Monate
Anforderungen nach TA-Luft 2002 – ALLGEMEIN Bauliche und betriebliche Anforderungen (Auszug) Mindestabstand von 150 m zu Biotopen soll eingehalten werden Größtmögliche Sauberkeit und Trockenheit im Stall Optimales Stallklima nach DIN 18910 (z.B. Abluft 10m über Grund und 3 m über First !!!) Grundsätzlich Kotbandbelüftung bei Käfigen / Volieren mit Bändern Trockenkotlagerung unter Dach Bei Auslauf Gestaltung der Flächen so, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Nähstoffeinträge zu befürchten sind.
Anforderungen nach TA-Luft 2002 – GERUCH Prüfung im Einzelfall 203 20.000 257 40.000 350 100.000 90 180 14.000 80 160 10.000 63,5 127 5.000 Abstand zum Dorfgebiet (MD) in m Abstand zum Wohngebiet (WA) in m Hennenzahl (Stk.)
Anforderungen nach TA-Luft 2002 - GERUCH Falls die Mindestabstände nach Tabelle nicht eingehalten werden können ist im Regelfall eine Sonderfallbeurteilung erforderlich: weniger als 15.000 Tiere Beurteilung nach VDI 3471 + Wind + Topografie Kosten ca. 1.000 bis 1.500 € ab 15.000 Tiere Ausbreitungsberechnung nach TA-Luft (Austal 2000) mit Winddaten des DWD und der Berücksichtigung der Topografie Kosten ca. 2.500 bis 5.000 €
Anforderungen nach TA-Luft 2002 - AMMONIAK Erstmalige Einführung verbindlicher Ammoniakemissions- faktoren als Rechenwerte für die Genehmigungsverfahren 0,3157 Bodenhaltung (Kot 1 Haltungsperiode im Stall) 0,0911 Voliere mit belüfteten Kotbändern 0,0389 Käfighaltung mit Kotbandbelüftung kg NH / Platz / Jahr nach TA- Luft 2002 Verfahren Falls abweichende Werte vorliegen, die einer Prüfung stand halten, können diese verwendet werden.
Anforderungen nach TA-Luft 2002 - AMMONIAK 221 338 30.000 181 276 20.000 255 390 40.000 404 616 100.000 151 230 14.000 128 195 10.000 91 138 5.000 Abstand bei 10yg (m) Abstand bei 3yg Hennenzahl (Stk.)
Anforderungen nach TA-Luft 2002 - AMMONIAK Falls die Mindestabstände nach Tabelle nicht eingehalten werden können ist eine Sonderfallbeurteilung erforderlich: Grundsätzlich Ausbreitungsberechnung nach TA-Luft (Austal 2000) mit Winddaten des DWD und der Berücksichtigung der Topografie zusätzliche Prüfung der Deposition im Boden Kosten ca. 3.500 bis 5.000 € Sind die Grenzwerte dann nicht einzuhalten: Emissionsmindernde Massnahmen (Filter) Tierbesatz verringern
Anforderungen nach TA-Luft 2002 - STAUB Maximale Emission von 1 kg Schweb-Staub (PM10) pro Stunde über Kamine Bagatellgrenze wird erst ab 138.468 Hennenplätzen überschritten Darüber hinaus Ausbreitungsberechnung nach TA-Luft (Austal 2000) mit Winddaten des DWD und der Berücksichtigung der Topografie Kosten ca. 2.500 bis 5.000 € Sind die Grenzwerte dann nicht einzuhalten: Emissionsmindernde Massnahmen (Filter)
Verfahrensabläufe bei weniger als 20.000 Hennenplätzen Prüfung der örtlichen Gegebenheiten Vorgespräch mit dem Bauamt Gegebenenfalls Anfertigung von Geruchs- und/oder Ammoniakprognose Abgabe der Bauantragsunterlagen Bearbeitungszeit 5 – 8 Wochen
Verfahrensabläufe bei mehr als 20.000 Hennenplätzen Prüfung der örtlichen Gegebenheiten Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde Wenn die Emissionen nicht größer werden Anzeige nach §15 BImSchG (4 Wochen) Falls nötig, Antrag nach Baurecht Bearbeitungszeit 4 Wochen + 5 – 8 Wochen, (falls Ihre Unterlagen vollständig sind !!)
Verfahrensabläufe bei mehr als 20.000 Hennenplätzen Prüfung der örtlichen Gegebenheiten Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde Vorgespräch mit der Gemeinde (bei UVP !) Wenn die Emissionen größer werden Antrag nach §16 BImSchG Sondergutachten falls nötig Gesondertes UVP-Verfahren falls nötig Bearbeitungszeit ab 3 Monate bis 2 Jahre Bearbeitungszeiten gelten nur, falls Ihre Unterlagen vollständig sind !!