Personalverrechnung
„Lohngerechtigkeit“ wer verdient wie viel? Bei 37 Berufen Mindestlohn unter € 1.000,-- Frauen verdienen ca. 15% weniger als Männer 253.000 Menschen in Österreich sind armutsgefährdet € 900,--/Mo netto 1-Personenhaushalt + € 449,--/Mo netto pro weiterem Erwachsenen + € 270,--/Mo nett für jedes Kind Mindestsicherung € 794,91/Monat ersetzt Sozialhilfe EU-Abgeordnete im Vergleich (Bruttogehälter) Ungarn € 761,--, Italien € 12.007,--, Österr. € 8.794,--
Abrechnungsschema Brutto: 1.500,00 Sozialversicherung: SV-Gehalt 1.500,00 x 18,07% - 271,05 Lohnsteuer: LSt-Gehalt brutto 1.500,00 - SV - 271,05 - FB 0,00 - PP 0,00 - Gewerksch. 0,00 LSt-Bemess. 1.228,95 - 116,77 Netto: - Gewerkschaftsbeitrag - Akontozahlung - Betriebsratsumlage Auszahlung 1.112,18
Die Sozialversicherung 20 Sozialversicherungsträger (GKK, AUVA, PVA, SV der Bauern,…) Versicherte Risiken: Krankheit Unfall Arbeitslosigkeit Pension,…. Einzahlung durch Dienstnehmer (SV-DNA) und Dienstgeber (SV-DGA)
Die Sozialversicherung
Die Sozialversicherung Lehrlinge
Zusammenfassung Sozialversicherung Höchstbemessungs-grundlage laufendes Entgelt - monatlich € 4.440 ,00 laufendes Entgelt - täglich € 148,00 Sonderzahlungen € 8.880,00 Geringfügigkeitsgrenze € 29,70 pro Arbeitstag, € 374,02 pro Kalendermonat 1,4% Unfallvers. € 580,20 das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze Dienstgeberabgabe 17,8% € 54,59 freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung Service-Entgelt (E-Card-Gebühr) € 10,30 pro Kalenderjahr
Beispiele zur SV
Beispiele zur SV Lösung Hier fällt für den DG nur 1,4% Unfallversicherung an
Anmeldung zur SV Ab 1.1.08 muss Anmeldung bei GKK vor Dienstantritt erfolgen. Anmeldung elektronisch Mindestangaben vor Arbeitsbeginn (Aviso) Innerhalb von 7 Tagen Vollanmeldung Abmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Ausscheiden
Die Lohnsteuer = Erhebungsform der Einkommenssteuer für unselbständig Beschäftigte Tarif: Bis 10.000,--/Jahr keine ESt. Von 10.000,-- bis 25.000,-- 38,5% ESt. vom übersteigenden Betrag Von 25.000,-- bis 51.000,-- 43,5% ESt. vom übersteigenden Betrag Über 51.000,-- 50% ESt. vom übersteigenden Betrag
Die Lohnsteuer Effektiv-Tarif-Tabelle Monatslohn Alleinverdiener oder Alleinerzieher von bis ohne AV(E)AB 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder keine Steuer bis 1.011,44 1.124,23 1.164,18 1.214,41 1.264,64 1.314,87 Grenz- steuersatz Abzug Abzug mit AVAB oder AEAB bis 1.011,44 0% 1.011,45 2.099,34 36,50% € 369,18 € 410,34 € 424,93 € 443,26 € 461,59 € 479,93 2.099,35 5.016,00 43,21429% € 510,13 € 551,30 € 565,88 € 584,22 € 602,55 € 620,88 darüber 50% € 850,50 € 891,67 € 906,25 € 924,59 € 942,92 € 961,25
Die Lohnsteuer AVAB, AEAB Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag Voraussetzungen: Steuerpflichtiger lebt mehr als 6 Monate mit Partner zusammen Partner verdient nicht mehr als 6.000,-- /J. mind. 1 Kind für das mehr als 6 Monate in diesem Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde
Die Lohnsteuer Pendlerpauschale Kleines Pendlerpauschale Arbeitsweg > 20 km, öffentliche Verkehrsmittel möglich Großes Pendlerpauschale kein öffentliches Verkehrsmittel möglich
Die Lohnsteuer Freibetrag Muss beim FA beantragt werden Für Sonderausgaben (Pensionsversicherung) Für Werbungskosten (Arbeitsmittel privat gekauft) Außergewöhnliche Belastungen (Behinderungen)
Sonderausgaben Topfsonderausgaben 25% Wohnraumbeschaffung oder –sanierung Pensionsversicherungen, zusätzliche Kranken-, Unfallversicherung Junge Aktien Höchstbetrag 2.920,--/Jahr (mit AVAB 5.840,--; ab 3. Kind 1.460,--/Jahr mehr) Kirchenbeitrag bis max. € 400,-- Steuerberatungskosten unbegrenzt
Werbungskosten Fortbildungskosten Computer (ND 3 Jahre, nur 60% - weil Privatnutzung) Fachbücher Internet Arbeitskleidung Studium zur berufl. Weiterbildung Höhe unbegrenzt; 132,--/Jahr als Pauschale automatisch berücksichtigt.
Außergewöhnliche Belastungen Pflegekosten Studium der Kinder Medikamente Zahnspangen Kindergarten Begräbniskosten Selbstbehalt: bis € 7.300,-- 6% bis € 14.600,-- 8% bis € 36.400,-- 10% über € 36.400,-- 12%
Übungen
Weitere Übungen
Und noch ein paar Beispiele
Noch was zum Üben Mag. Ilse Kogler, 29 Jahre, Absolventin FH Urstein, Brutto € 3.100,--, ledig, Freibetrag € 90,-- Dipl. Ing. Ulrich Krenn, 28 J., Marketing-Assistent, Brutto € 3.750,--, ledig, Freibetrag € 68,-- Ing. Karl Stern 45 J.; Bilanzbuchhalter Brutto € 2.700,--, 2 Kinder, Alleinverdiener
Überstunden Wöchentliche Normalarbeitszeit = 40 Stunden Bei Überschreitung der NAZ fallen Überstunden an In Gastronomie/Hotellerie --> Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen mögl. (erst danach fallen Überstunden an) Überstundenzuschlag -> 50% (außer Sonn-/Feiertage, Nachtarbeit = 100%)
Abrechnung von Überstunden Angestellte (Gehalt) --> mit Überstundenteiler (z.B. 1/158, 1/143, 1/173) wird Grundstundengehalt ermittelt Bruttogehalt 2.400,--, Überstundenteiler 1/158, Überstundengrundgehalt 2.400,--/158 = 15,19/Std. Arbeiter (Lohn) --> Grundlage ist der Stundenlohn (inkl. ev. Zulagen oder Zuschlägen), bei Monatslohn auch Überstundenteiler
Überstundenpauschale Überstunden werden mit einem bestimmten Betrag abgegolten, ohne die Stunden einzeln zu erfassen Tatsächliche Überstunden sind in gewissen zeitl. Abständen zu erfassen (= Kontrolle) – lt. AK 2005 18,3% der Überstunden nicht abgegolten! Überstundenpauschale häufig bei leitender Tätigkeit
Mehrarbeit Differenz zwischen kollektivvertragl. vereinbarter Arbeitszeit (Handel z. B. 38,5 Stunden) und Normalarbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz (40 Std.) Für diese Mehrarbeit gibt es keine Ü-Zuschläge. Seit 1.1.2008 steht Teilzeitbeschäftigten ein 25%-Zuschlag für Mehrarbeitsstunden zu.
Abrechnung von Überstunden sozialversicherungspflichtig bis zur Höchstbemesssungsgrundlage von 4.440,-- Lohnsteuer: Überstundengrundlohn = LSt-pflichtig Überstundenzuschlag 50% -> Zuschläge für die ersten 10 Überstunden sind bis zu einem Höchstbetrag (gesamt) von € 86,-- LSt-frei. Überstundenzuschlag 100% -> SFN-Zuschläge sind bis zu € 360,-- LSt-frei.
Überstundenabrechnung Beispiel
Sonderzahlungen 13./14. Lohn bzw. Gehalt (Urlaubsgeld – Juni; Weihnachtsremuneration – November) Sozialversicherung: normale SV bis Höchstbemessungsgrundlage € 8.880 (2x4.440) Lohnsteuer: Freigrenze bis € 2.100,--; 1/6 des Jahreseinkommens --> mit festem Steuersatz von 6%, darüber normale Besteuerung (=„Sechstel-Bestimmung“) gilt nur bis Bruttobezug/Mo. von € 13.280,-- (Solidarbeitrag befristet 1.1.2013-31.12.2016)
Lohn-/Gehaltsverbuchung Verbuchung der Abrechnung: (Ende d. Monats) 6200 Gehälter (6000 Löhne) an 3550 Verb. Krankenkasse an 3540 Verb. Finanzamt an 3600 Verb. Mitarbeiter Verbuchung der Auszahlung der Gehälter/ Löhne: 3600 Verb. Mitarbeiter/2800 Bank
Lohn-/Gehaltsverbuchung Lohn-/Gehaltsnebenkosten: SV-DGA (Dienstgeberanteil) Angestellte 23,36% Arbeiter 23,23% DB (Dienstgeberbeitrag zum Familien lastenausgleichsfonds – FLAF) 4,5% DZ (Zuschlag zum DB) KU2 0,36% bis 0,44% Kommunalsteuer 3% an Gemeinde an die SV ans Finanzamt
Lohn-/Gehaltsverbuchung Verbuchung der Abrechnung der Lohn-/ Gehaltsnebenkosten: (Ende d. Monats) SV-DGA: 6560 Sozialversicherung/3550 Verb. KK DB und DZ: 6600 DB 6610 DZ 3540 Verb. Finanzamt Kommunalsteuer: 6620 Kommunalst./3560 Verb. Gemeinde
Lohn-/Gehaltsverbuchung Überweisungen der Lohnsteuer, Sozialver-sicherung und übrigen Lohnnebenkosten (15. d. Folgemonats) 3540 Verb. Finanzamt/2800 Bank (LSt.+DB+DZ) 3550 Verb. KK/2800 Bank (SV-DNA+SV-DGA) 3560 Verb. Gemeinde/2800 Bank (Komm.-St.)