Die neue VOB 2009.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
XVergabe Story 1.
Advertisements

an der Fachhochschule Kiel
Werkvertrag Raumplanung NEU. Werkvertrag Raumplanung Vergabe von Raumplanungsleistungen nach dem Bundesvergabegesetz 2002.
1 XVergabe Story. Um die Zusammenhänge von XVergabe mit den Plattformen/Formularen/Abläufen in einen Kontext zu bringen, wird eine Story verwendet. Sie.
7. Oktober 2010, Bonn Rechtsanwalt Guido Bormann
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2009 Weitere Veröffentlichungssprachen Zusätzliche internationale Recherchen (SIS – Supplementary.
Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen
Exportoffensive für Beratende Ingenieure in der Consultingwirtschaft
6. Umsatzsteuer Grundlagen
Übung Bauvertrags-, Vergütungs- und Haftungsrecht Klausurfragen
Versand der Arzneimittel
Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen
VOB-Sofortpaket Anwendung der Präqualifikation
Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER EU- KOMMISSION in Kraft seit In deutsches Recht.
Herr Dr. Mitko Vassilev Hauptgeschäftsführer AHK Bulgarien
Neugründer Informationen
Erfurt 17. Februar 2013 EFRE-Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur in Thüringen im Jahr EFRE-Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur.
Umsetzung des Projektes - CZ Zentrum für Regionalentwicklung.
Hauptabteilung Gemeindekanzlei 1 Richtlinien Beschaffungswesen.
Wahl der Verfahrensart für Dienstleistungsaufträge NSV (ausser für den Kanton Freiburg, der Anhang B1 anwendet) Auch wenn für Aufträge, die der Nationalstrassenverordnung.
Nachtragsfall 1: Leistungsänderung
Exkursion ÖNORM A2050 und B2110 1/7 Die Bauabwicklung in Österreich:
Bayerische Architektenkammer
Erstellt durch Universitätsverwaltung - Abteilung I
Vergaberechtliche Grundlagen
Nachtragsfall 1: Leistungsänderung
Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008
Auftrag- geberin Nr Publika- tions- organe Teilsystem Tätigkeit Anbieterin Doku- mente Seite 1 von 2 Start / EndeAusführenPrüfenEntscheidenInformation.
Auftragsvergabe und Vergaberecht - update
Schulung Beschaffungswesen 2005
Bundesvergabegesetz 2006 Kommunales Bildungsforum 24. September 2010
BVerG 2002 Vollziehungsbereich des Bundes: § 37
Europäisches Vergaberecht
Bemerkungen: Im Allgemeinen wird das selektive Verfahren dem offenen Verfahren vorgezogen, wenn vorgängig die Eignung des Anbieters beurteilt werden muss.
wer Fehler macht, zahlt 2 X
Wahl der Verfahrensart für Lieferaufträge NSV (ausser für den Kanton Freiburg, der Anhang B2 anwendet) Auch wenn für Aufträge, die der Nationalstrassenverordnung.
Mindestanforderungen an die Maßnahmezertifizierung
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Öffentliche Aufträge.
Ökostrom-Ausschreibungen
"Der Einsatz elektronischer Beschaffungsformen nach dem BVergG 2002 "
von Bauleistungen nach VOB/A
Erfahrungen aus der Praxis
Anhang B1 Bemerkungen: Im Allgemeinen wird das selektive Verfahren dem offenen Verfahren vorgezogen, wenn vorgängig die Eignung des Anbieters beurteilt.
Wahl der Verfahrensart für Lieferaufträge Seit der Revision der IVöB müssen alle Aufträge ausser die in Artikel 10 IVöB aufgeführten Ausnahmen öffentlich.
Submissionsrichtlinien Bonstetten Bonstetten..... aktuell Verabschiedet durch den Gemeinderat 20. März 2007.
Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co.
Bemerkungen: Im Allgemeinen wird das selektive Verfahren dem offenen Verfahren vorgezogen, wenn vorgängig die Eignung des Anbieters beurteilt werden muss.
Auswahlmodus Austauschprogramme Erweiterte Schulleitung - Do, 19.März 2009.
Erstellt durch Universitätsverwaltung - Abteilung I
Hinweise zur Sperre von Spielern nach einer Roten Karte mit Bericht
Sören Kirkegaard Kopenhagen
Ein erster Blick auf das BVergG 2002
Vortrag Ausschreibung regelmäßiger Instandhaltungsarbeiten über
Schulung Beschaffungswesen 2005 Neues Beschaffungsrecht im Kanton Schwyz: Ein Überblick Dr. August Mächler Vorsteher Rechts- und Beschwerdedienst.
Bundesvergabegesetz 2002 aus der Sicht einer Prüferin 97. Tagung des Fachausschuss für Kontrollamtsangelegenheiten 16. und Mag. Hildegard.
Orientierungshilfe: Wann muss ein VOF-Verfahren durchgeführt werden
- 1 - Frustrierte Aufwände in Vergabeprozessen Kurzdarstellung der Inhalte des BVergG Linz – 7. Mai www.finkrecht.at.
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
Quelle: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf © Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreis Auftragsvergabe 2001 – 2009 in Marzahn-Hellersdorf 2001 – 2009 Entwicklung.
Umsatzsteuer = Allphasensteuer
Samtgemeinde Hankensbüttel
Rechtliche Grundlagen von Erwerbung und Beschaffung von Dr. jur. Eric W. Steinhauer.
SO : FAIR „ Rechtliche Hintergrund zur sozial-fairen öffentlichen Beschaffung“
Erfolgreiche Suche nach Aufträgen auftrag.at Ausschreibungsservice GmbH Erfolgreiche Vergabe von Aufträgen Ihre Drehscheibe zum Erfolg Kundentag
Qualifizierender Hauptschulabschluss im Schuljahr 2011/12.
K KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Wesentliche Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016 für private Zimmervermietung.
Friederike von eichel vergabeunterlagen _inhalt _vorgehensweise _aufbau.
Anwendung des Vergabe- und Haushaltsrechts
Informationsabend „Weiterführende Schulen“ am 26. Oktober 2017
 Präsentation transkript:

Die neue VOB 2009

Die VOB 2009, Teil A und Teil B ist im Bundesanzeiger der Ausgabe Nr. 155 vom 15. Oktober 2009 veröffentlicht worden. Die VOB 2009 ist zusammen mit der Vergabe-verordnung am 11.06.2010 in Kraft getreten.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen – Ausgabe 2009 – Abschnitt 1: Basisparagrafen

§ 5 Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe Bauleistungen sollen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird; sie sollen daher in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen vergeben werden. Bauleistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teil-lose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fach-lose) zu vergeben. Bei der Vergabe kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden.

§ 6 VOB/A Teilnehmer am Wettbewerb (2) 1. Bei Öffentlicher Ausschreibung sind die Unterlagen an alle Bewerber abzugeben, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen. 2. Bei Beschränkter Ausschreibung sollen mehrere, im Allgemeinen mindestens 3 geeignete Bewerber aufgefordert werden.

Sicherheitsleistung (7) Auf Sicherheitsleistung soll ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn Mängel der Leistung voraus- sichtlich nicht eintreten. Unterschreitet die Auftragssumme 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer, ist auf Sicherheitsleistung für die Ver- tragserfüllung und in der Regel auf Sicherheitslei- stung für die Mängelansprüche zu verzichten.

Bei Beschränkter Ausschreibung sowie bei freihän- diger Vergabe sollen Sicherheitsleistungen in der Regel nicht verlangt werden.

Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 19 VOB/A Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote (5) Auftraggeber informieren fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in ihren Beschafferpro-filen über beabsichtigte Beschränkte Ausschrei-bungen nach § 3 Abs. 3 Nummer 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers gewähltes Vergabeverfahren soweit bekannt, Auftragsgegenstand, Ort der Ausführung, Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung, voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung. ( sog. ex-ante-Transparenz)

Diese Dokumentation muss mindestens enthalten: § 20 VOB/A Dokumentation (1)Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Diese Dokumentation muss mindestens enthalten: 1. Name und Anschrift des Auftraggebers, 2. Art und Umfang der Leistung, 3. Wert des Auftrags, 4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl, 5. Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für die Ablehnung, 6. Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten, 7. Name des Auftragnehmers und Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf sein Angebot, 8. Anteil der beabsichtigten Weitergabe an Nachunternehmen, soweit bekannt, 9. bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe Gründe für die Wahl des jeweiligen Verfahrens, 10. gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet hat. Der Auftraggeber trifft geeignete Maßnahmen, um den Ablauf der mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren zu dokumentieren.

(3) Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer 2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten: a) Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und Emailadresse des Auftraggebers b) gewähltes Vergabeverfahren, c) Auftragsgegenstand, d) Ort der Ausführung, e) Name des beauftragten Unternehmens. ( so. ex-post-Transparenz )