Abend für Kirchenvorsteher am 08. März 2013

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 Präsentation transkript:

Abend für Kirchenvorsteher am 08. März 2013 Das Kirchenkreisamt Lüneburg

Das Kirchenkreisamt

Hier finden Sie uns

Die Haushaltsabteilung des Kirchenkreisamtes Herr König, Abteilungsleiter, Gemeindebetreuer für die Kirchengemeinden St. Dionys, Barskamp, Bleckede, Dahlenburg, Garlstorf, Nahrendorf, Scharnebeck, Neuhaus Stapel und Tripkau Frau Morié, stv. Abteilungsleiterin, Gemeindebetreuerin für die Kirchengemeinden Artlenburg, Hittbergen-Echem, Neetze, Thomasburg, Frau Schäfer Gemeindebetreuerin für die Kirchengemeinde Reinstorf

Frau Graf Haushaltssachbearbeiterin für die Kirchengemeinden Artlenburg, Dahlenburg, Hittbergen, Nahrendorf und Scharnebeck Frau Solinger Haushaltssachbearbeiterin für die Kirchengemeinden Barskamp, Bleckede, Garlstorf, Neetze und Thomasburg Frau Zilm Haushaltssachbearbeiterin für die Kirchengemeinden St. Dionys, Reinstorf, Neuhaus, Stapel und Tripkau

Haushalt Einnahmen

Friedhof Friedhofsverwaltung sowohl in der Kirchengemeinde als auch im Kirchenkreisamt Bei den Haushaltssachbearbeitern/ Buchhaltung/ Kasse Auskontieren, buchen und überwachen der Gebührenfälle, Zuordnung der Zahlungen zu den Gebührenbescheiden, ggf. Zahlungserinnerungen und Mahnverfahren Im Pfarramt/Sekretariat Anmeldung von Bestattungen, Erstellen von Gebührenbescheiden, Schriftwechsel, Gespräche mit Bestattern, Steinmetzen, Nutzungsberechtigten Teilweise manuell, teilweise EDV unterstützt durch das Friedhofsverwaltungsprogramm Hades

Hades Gemeinsame Datenbank für alle Nutzer, Steuerung durch Zugriffsrechte Umfassende Datenhaltung, Historie über Nutzungsrechte, Anschreiben aus dem Programm, z.B. über Ablauf von Nutzungsrechten, Erinnerungen, Schnittstelle in das Finanzwesenprogramm Kosten: Hoher Personalaufwand für die Einrichtung, Erfassung der „alten“ Daten, eventuell Ehrenamtliche Laufende Kosten für das Programm: Wartungsgebühr jährlich bei ca. 3.900,00 €, Verteilung auf die Friedhöfe prozentual nach Anzahl der Gebührenfälle.

Besondere Aufgaben des Kirchenvorstandes und der Gemeindebetreuer im Kirchenkreisamt Erstellen, Überarbeiten der Friedhofsordnung, z.B. wegen Anpassungen an eine neue Rechtslage, Änderungen der Grabarten, z.B. Wahlgräber mit beschränkter Nutzung, Baumgräber, Beschluss durch KV, kirchenaufsichtliche Genehmigung durch KKV, Veröffentlicheung im Amtsblatt Kalkulation der Gebühren, Beschluss einer neuen Satzung; Probleme auf dem Friedhof, ungepflegte Gräber, unklare Nutzungsrechte, vorzeitige Beendigung der Nutzungsrechte Entscheidung über die Durchführung von Verwaltungszwangsverfahren, Ausführung im KKA, zur Zeit oft Einzelfallentscheidung, standardisiertes Vorgehen möglich? Widerspruchsverfahren, grundsätzliche Entscheidung des KV, ob das Verfahren eingeleitet werden soll, erstellen des Bescheides und weiteres Verfahren im KKA

Die Kirchengemeinde ist Friedhofsträger und somit auch für die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof verantwortlich, z.B. Grabsteinprüfung, Baumbestand, Wege, Winterdienst u.a. Der KV als Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich (Sicherheitskleidung, Grabverschalung, Toiletten u.a. Veränderungen Wandel in der Bestattungskultur ( Verlust der örtlichen Bindung, Preis, ev. Änderungen im Bestattungsrecht, Aufhebung des Friedhofszwangs Geänderte Zahlungsmoral, finanzielle Belastung der Hinterbliebenen durch die Bestattung Gestiegene Klagebereitschaft, höheres Anspruchsdenken (Aussehen/ Gestaltung des Friedhofes, Rasengrabpflege u.a.) Wichtig: Friedhof muss eine Angelegenheit des ganzen KV sein, Entscheidungsvorbereitung durch Ausschuss