Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater BWLC – WORKSHOP 18.OKTOBER.2007 Wie sichere ich die Fortführung meines Unternehmens? Teil 2 Rechtliche/Steuerliche Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
A. VORBEMERKUNG Anlass Verkauf/Kauf Mischformen Schenkung/Erbschaft ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS A. VORBEMERKUNG Anlass Verkauf/Kauf Mischformen Schenkung/Erbschaft Übertragungsver-trag mit teilweiser Gegenleistung Rechtliche Ebene Kaufvertrag Schenkungsvertrag/Testament Vermögensüber-tragung (Renten) Niessbrauch Steuerliche Ebene ESt´liche/KöSt´liche Auswirkung ESt´liche Auswirkung ESt´liche/ErbSt´liche Auswirkung Verkäufer Käufer Beschenkter Erbe Übergeber Übernehmer 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
1.2. Steuerliche Grundlagen /Probleme/ Besonderheiten ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 1.2. Steuerliche Grundlagen /Probleme/ Besonderheiten Steuerliche Grundlagen Verkauf 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
- Personengesellschaft GmbH-Anteile ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS Unternehmens- Verkauf - Einzelunternehmen - Personengesellschaft GmbH-Anteile durch natürliche Person durch Kapitalgesellschaft 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
a) Steuerpflicht des Veräußerungsgewinnes ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 1.2.1. Grundlagen aus Verkäufersicht a) Steuerpflicht des Veräußerungsgewinnes 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
aa) Verkauf Personengesellschaft/ Einzelunternehmen ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS aa) Verkauf Personengesellschaft/ Einzelunternehmen 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
1.2.1. GRUNDLAGEN AUS VERKÄUFERSICHT ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 1.2.1. GRUNDLAGEN AUS VERKÄUFERSICHT a) Steuerpflicht des Veräußerungsgewinnes Verkauf Personengesellschaft / Einzelunternehmer Ermäßigter ESt´satz (§34 Abs. 3 EStG) = 56,0 % des durchschnittlichen Satzes, der sich ergäbe, wenn der Veräußerungsgewinn zusammen mit den Rest- einkünften normal besteuert würde (max: 56,0 % v. 42,0 %) = mindestens jedoch 15 % 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
aa) Verkauf Personengesellschaft/Einzelunternehmen VORAUSSETZUNGEN: ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS aa) Verkauf Personengesellschaft/Einzelunternehmen VORAUSSETZUNGEN: oder Verkäufer hat 55. Lebensjahr vollendet Verkäufer ist dauerhaft berufsunfähig i. S. d. Sozialversicherung Veräußerungsgewinn beträgt max. 5,0 Mio. Verkauf des gesamten Unternehmens bzw. aller Anteile an Personengesellschaft aab) Freibetrag von Euro 45.000,00 aac) Keine Gewerbesteuer 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
aac) Keine Gewerbesteuer ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS aab) Freibetrag von Euro 45.000,00 aac) Keine Gewerbesteuer 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
KEINE BEGÜNSTIGUNG (STEUERSATZ/FREIBETRAG) ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS zu aa) Verkauf PHG / EU KEINE BEGÜNSTIGUNG (STEUERSATZ/FREIBETRAG) a) Verkäufer < 55. Jahren b) Verkauf von Teilen der Beteiligung an PHG (= Aufnahme eines Gesellschafters) > laufender Gewinn > voller Steuersatz bei ESt > Gewerbesteuer 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
zu a) Umwandlung in GmbH (Fristen !!) ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS zu aa) Verkauf HEILUNG zu a) Umwandlung in GmbH (Fristen !!) zu b) Veräusserungsgewinn bleibt im Unternehmen 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Keine Begünstigung /Freibetrag ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS zu aa) Verkauf PHG / EU Keine Begünstigung /Freibetrag c) Veräußerungsgewinn ist zu hoch (> Euro 181.000,00) 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
./. Buchwert Eigenkapital - 200.000,00 ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS Beispiel: Veräußerungspreis 500.000,00 ./. Buchwert Eigenkapital - 200.000,00 Veräußerungsgewinn 300.000,00 Freibetrag 0,00 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Schenkungsweise Beteiligung der Ehefrau 55 Jahre (Fristen beachten) ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS zu aa) Verkauf PHG / EU HEILUNG Schenkungsweise Beteiligung der Ehefrau 55 Jahre (Fristen beachten) 2. Verkauf der Anteile durch Ehefrau / Ehemann 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Veräußerungsgewinn/Person 150.000,00 ./. max. Gewinn - 136.000,00 ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS Beispiel: Euro Veräußerungsgewinn/Person 150.000,00 ./. max. Gewinn - 136.000,00 Minderungsbetrag 14.000,00 Veräußerungsgewinnfreibetrag/ Person 45.000,00 Anzusetzender Freibetrag/ Person 31.000,00 Ersparnis/Person (56% v. 42% vom 31.000,00 €) 6.930,00 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
ab) Verkauf Kapitalgesellschaft ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS ab) Verkauf Kapitalgesellschaft 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
ab) Verkauf Kapitalgesellschaft ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS ab) Verkauf Kapitalgesellschaft aba) Verkauf durch natürliche Person (§17 EStG) - Halbeinkünfteverfahren, d. h. 50% des Veräußerungs- gewinnes (ist mit normalem) Steuersatz zu besteuern (= je nach Steuersatz bis zu max. 21 %) - Freibetrag von 9.060,00 Euro (=100%) bei Voräußerungs- gewinn von max 36.100,00 Euro) Voraussetzungen: - Beteiligung > 1% < 100% Während der letzten 5 Jahre 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
(= Maximal - Steuersatz: 60% v. 42% = 25,2) ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS ab 2009: Abgeltungssteuer von 25,0 % des Veräußerungsgewinnes wenn Anteil im Privatvermögen - Steuerpflicht von 60,0% des Veräußerungsgewinnes, wenn sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden (= Maximal - Steuersatz: 60% v. 42% = 25,2) 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
ab) Verkauf Kapitalgesellschaft abb) Verkauf durch Kapitalgesellschaft ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS ab) Verkauf Kapitalgesellschaft abb) Verkauf durch Kapitalgesellschaft Veräußerungsgewinn = Steuerfrei (§8b KStG) + 5% des Gewinnes gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe > 95 % = Steuerfrei 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
1.2.2. Besonderheiten aus Verkäufersicht ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 1.2.2. Besonderheiten aus Verkäufersicht - Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Verkauf der GmbH-Beteiligung - Überführung von Wirtschaftsgütern der Kapitalgesellschaft auf Verkäufer - Verkauf des Einzelunternehmens bei Zurückhaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen (Maßnahmen,Immobilien) - Verkauf der gesamten Anteile an Personengesellschaft ohne Sonderbetriebsvermögen - Verkauf von GmbH-Anteilen, die innerhalb der letzten 7 Jahre durch Einbringung zu Buchwerten entstanden sind - Pensionsrückstellungen 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
1.2.3. Steuerliche Grundlage aus Käufersicht ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 1.2.3. Steuerliche Grundlage aus Käufersicht 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT Behandlung Kaufpreis/Finanzierung bei Erwerb eines Einzelunternehmen/ einer Personengesellschaft bzw. Anteilen an Personengesellschaft Kaufpreis wird, soweit er den Wert des buchmäßigen Eigenkapitals überschreitet, auf die Wirtschaftsgüter verteilt. ab) Finanzierungskosten sind voll abzugsfähig (ab 2008: bei Gewerbesteuer erfolgt eine Zurechnung von 25% der Zinsen) 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT b) Behandlung Kaufpeis / Finanzierung bei Erwerb von GmbH / AG – Anteilen ba) Kaufpreis für den GmbH-Anteil, soweit er den Nennwert bzw. die steuerlichen Anschaffungskosten des Veräußerers überschreitet. > keine lfd. steuerliche Auswirkung d. h. muss aus Nettoeinkommen d. Erwerbers finanziert werden > beim Weiterverkauf gilt der Kaufpreis als Anschaffungskosten 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT bb) Finanzierungskosten für den Anteilserwerb - bis einschließlich 2008: zu 50% abzugsfähig (Halbeinkünfteverfahren) - ab 2009: : keine Abzugsfähigkeit (abgegolten durch Abgeltungssteuer) : zu 60% abzugsfähig, wenn erworbene Anteile in einer GmbH & Co. KG gehalten werden 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
1.2.4. Käufersicht/Besonderheiten - Pensionsrückstellung ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 1.2.4. Käufersicht/Besonderheiten - Pensionsrückstellung - Verlustvorträge EU / PHG - Verlustvorträge des Verkäufers werden mit Veräußerungs- gewinn verrechnet. Überschießende Verlustvorträge (gewst´liche) gehen verloren - Kapitalgesellschaft – Mantelkauf Wenn: > 50% der Anteile übertragen werden Gesellschaft den Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuen Betriebsvermögen fortführt > Verlust der wirtschaftlichen Identität > Verlust der Verlustvorträge 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Zuführung von neuem Betriebsvermögen dient der Sanierung ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS Ausnahme: Zuführung von neuem Betriebsvermögen dient der Sanierung + Gesellschaft den Geschäftsbetrieb in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang 5 Jahre fortführt. 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Ab 2009 entfällt die Ausnahmeregelung ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 1.2.4. ACHTUNG Ab 2009 entfällt die Ausnahmeregelung 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
- Kapitalwert der Rente = Wert des Unternehmens Verkäufer: ARTEN DER ÜBERTRAGUNG AUS SICHT DES „ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS 1.2.4. VERÄUßERUNGSRENTE - Lebenslange Rente - Kapitalwert der Rente = Wert des Unternehmens Verkäufer: BESTEUERUNGSWAHLRECHTE nach Zufluss Sofortbesteuerung (§16/§34 EStG) Käufer: Verteilung des Mehrbetrages der Rente auf die übernommenen Wirtschaftsgüter Abschreibung Zinsanteil = Betriebsaufgabe 18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater