Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter

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 Präsentation transkript:

Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand Wirksam seit 1. Oktober 2012 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Wer wird gefördert? kleine Unternehmen mittlere Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte Jahresumsatz oder Jahresumsatzbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro mittlere Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte Jahresumsatz ≤ 50 Mio. Euro oder Jahresumsatzbilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro sonstige Unternehmen bis zu 500 Beschäftigte Jahresumsatz ≤ 100 Mio. Euro nicht als KMU im Sinne des Anhangs 1 der AGVO eingestuft

Wer wird gefördert? Energiedienstleister - Contracting Mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz ≤ 100 Mio. Euro, die die in dieser Richtlinie genannten Energieeffizienzmaßnahmen sowie andere Energiedienstleistungen bei einem Antragsberechtigten Unternehmen erbringen oder durchführen und dabei in gewissem Umfang das finanzielle Risiko tragen. Das Entgelt für die erbrachten Leistungen richtet sich ganz oder teilweise nach der Erzielung von Energieeffizienzverbesserungen und der Erfüllung der anderen vereinbarten Leistungskriterien.

Was wird gefördert ? Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten Querschnittstechnologien Ersatzinvestitionen komplexe Optimierung von Systemen oder Teilsystemen

Was wird nicht gefördert? Maßnahmen aus gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung gebrauchte Anlagen oder neue Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E) Energiemanagementsysteme (EMS) Eigenleistungen des Antragstellers bereits begonnene Projekte

Welche Maßnahmen werden gefördert ? Einzelmaßnahmen Systemische Optimierung Es ist möglich erst eine Zuwendung für eine Einzelmaßnahme und dann für eine Systemische Optimierung zu beantragen 1. Einzelmaßnahmen Netto-Investitionsvolumen von 5.000 Euro bis zu max. 30.000 Euro je Antragsteller in den folgenden Querschnittstechnologien

1. Einzelmaßnahmen Elektrische Motoren und Antriebe - Einsatz hocheffizienter Elektromotoren und –antriebe - Drehzahlregelung bei elektrischen Motoren und Antrieben Pumpen - Einsatz hocheffizienter Nassläufer-Pumpen - Einsatz hocheffizienter Trockenläufer-Pumpen - Einsatz hocheffizienter Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser - Drehzahlregelung bei Trockenläufer-Pumpen Raumlufttechnische Anlagen - Einsatz hocheffizienter Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen - Drehzahlregelung bei raumlufttechnischen Anlagen Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3

1. Einzelmaßnahmen Druckluftsysteme - Einsatz hocheffizienter Drucklufterzeuger - Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung zur Optimierung des Einsatzes mehrerer Kompressoren - Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckage Messgerät) in Verbindung mit einer der genannten Maßnahmen bei Druckluftsystemen Abbildung 4

1. Einzelmaßnahmen Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärme Nutzung - Einsatz hocheffizienter Wärmeüberträger zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen (z.B. Kanalstromwärmetauscher) - Einsatz hocheffizienter Wärmeüberträger für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen Beleuchtungssysteme - Einsatz hocheffizienter Beleuchtungssysteme (z.B. die Ausleuchtung von 40 m² mit 13,5 Watt) Abbildung 5 Abbildung 6

2. Systemische Optimierung Ersatz und Erneuerung von mindestens 2 Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind Ab 30.000 Euro Netto-Investitionsvolumen einschließlich der dabei in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Nebenkosten inklusive der zur Energieverbrauchserfassung notwendigen Messtechnik Sie umfasst alle Anlagen und Anlagenteile des technischen Systems Bedingung: Endenergieeinsparung von mindestens 25 %

Die Anlage mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben wird Wann wird gefördert? Die Maßnahme auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert wird Die Anlage mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben wird Schriftlich eine eigene Kostendeckung des gesamten Eigenanteils an zuwendungsfähigen und nichtzuwendungsfähigen Ausgaben sowie der Folgekosten vorliegt Abbildung 7

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Wann ist der Förderantrag zu stellen? Antragstellung ab dem 01.10.2012 vor Beginn der Maßnahme Die M-VENA hilft bei der Erstellung des Förderantrags Der Förderantrag ist einzureichen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Antragsformulare sind über die Internetseite des BAFA und der M-VENA erhältlich Abbildung 7

Was muss zusätzlich eingereicht werden? Eine genaue Beschreibung des Vorhabens (erstellt die M-VENA Ihnen gern) Nachweis des Einsatzes hocheffizienter Querschnittstechnologien durch einen unabhängigen dritten (z.B. M-VENA) Finanzierungsplan (mit Unterstützung durch M-VENA) „De-minimis“-Bescheinigung über erhaltene staatliche Beihilfen der letzten drei Jahre Abbildung 7

Wann kommt der Bescheid? Die Zuwendungsbescheide werden, getrennt nach den Maßnahmen, in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge bei der Bewilligungsbehörde erteilt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendungen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Abbildung 7

Wann und wie kommt der Förderanteil? Die Auszahlung erfolgt unbar nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises Bargeldlos aufs Konto Bei Förderung nach „De-minimis“-Verordnung wird automatisch eine „De-minimis“-Bescheinigung ausgestellt Abbildung 7

Was sind Nebenkosten? Nebenkosten Kosten für Planung Kosten für Installation Aufstellung Montage Anschluss an vorhandene Systeme Diese Nebenkosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme stehen. Die Nebenkosten dürfen nicht aus Eigenleistungen des KMU bzw. mittelständischen Unternehmens resultieren.

Wie hoch sind die Förderungen? Einzelmaßnahmen (nach „De-minimis“) Nettoinvestitionsvolumen von 5.000 Euro bis max. 30.000 Euro kleine und mittlere Unternehmen Sonstige Unternehmen Nettoinvestitionskosten Minimum - Maximum 5.000 – 30.000 Euro Nebenkosten max. 6.923 Euro Zuwendungsfähig Gesamt 30.000 Euro Maximale nicht Rückzahlbare Zuwendung 30% = 9.000 Euro 20% = 6.000 Euro

Wie hoch sind die Förderungen? Systemische Optimierung (nach „De-minimis“) mehr als 35% nachgewiesener Energieeinsparung Nettoinvestitionsvolumen ab……………………………………………… Zuwendung maximal………………………………………………………. Nettoinvestitionsvolumen……………………………………………..... maximal 30% Nebenkosten………………………………………………. maximal Zuwendungsfähige Gesamtkosten………………………. 30 000,00 € 100 000,00 € 256 409,74 € 76 923,00 € 333 333,00 € kleine und mittlere Unternehmen Sonstige Unternehmen Nettoinvestitionskosten Minimum - Maximum Bis max. 333.333 Euro in Abhängigkeit der NK-Summe Bis max. 500.000 Euro in Abhängigkeit der NK-Summe Nebenkosten max. 76.923 Euro 115.385 Euro Zuwendungsfähig Gesamt 333.333 Euro 500.000 Euro Maximale nicht Rückzahlbare Zuwendung 30% = 100.000 Euro 20 % = 100.000 Euro

Wie hoch sind die Förderungen? Systemische Optimierung (nach „De-minimis“) 25% bis zu 35% nachgewiesener Energieeinsparung Nettoinvestitionsvolumen ab……………………………………………… Zuwendung maximal………………………………………………………. Nettoinvestitionsvolumen………………………………………………… maximal 30% Nebenkosten………………………………………………. maximal Zuwendungsfähige Gesamtkosten………………………. 30 000,00 € 100 000,00 € 256 409,74 € 76 923,00 € 333 333,00 € kleine und mittlere Unternehmen Sonstige Unternehmen Nettoinvestitionskosten Minimum - Maximum Bis max. 500.000 Euro in Abhängigkeit der NK-Summe Bis max. 1.000.000 Euro in Abhängigkeit der NK-Summe Nebenkosten max. 115.385 Euro 230.770 Euro Zuwendungsfähig Gesamt 500.000 Euro 1.000.000 Euro Maximale nicht Rückzahlbare Zuwendung 20% = 100.000 Euro 10 % = 100.000 Euro

Externe Energieberatung Energieeinsparkonzept für 2 Technologien - BAFA (bei systemischer Optimierung) 60 % der förderfähigen Beratungskosten (5.000 Euro) maximal 3.000 Euro Oder ganzheitliches Energieeinsparkonzept - KfW (zweistufig: Initial- und danach Detailberatung) 63 % der förderfähigen Beratungskosten (9.600 Euro) maximal 6.080 Euro Abbildung 8

Kumulierbarkeit allgemeine Förderhöchstgrenzen innerhalb von 3 Jahren Die Gesamtsumme aus diesem und anderen Förderprogrammen in dem betreffenden Steuerjahr sowie den zwei vorausgegangenen Steuerjahren darf maximal 200.000 Euro betragen. Wird der Betrag bei Systemischer Optimierung überschritten, ist eine Förderung ausschließlich nach den Kriterien der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) möglich.

Investitionsmehrkosten alles was über 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren ist dann nur AGVO - Förderung und nur bei Systemischer Optimierung nur AGVO = wenn schon 190.000 Euro „De-minimis“ Zuwendungen und zusätzlich 30.000 Euro beantragt werden, dann greift AGVO für den kompletten Antrag (d.h. nicht 10.000 Euro „De-minimis“ und 20.000 Euro AGVO) kleine Unternehmen Netto-Investitionsmehrkosten hiervon 40% jedoch max. 15% der Gesamtinvestitionskosten Nebenmehrkosten maximal 30% der Netto- Investitionsmehrkosten (durch unabhängige Dritte) Abbildung 8

Investitionsmehrkosten AGVO – Förderung nur bei Systemischer Optimierung mittlere Unternehmen Netto-Investitionsmehrkosten hiervon 30% jedoch max. 7,5% der Gesamtinvestitionskosten Nebenmehrkosten maximal 30% der Netto- Investitionsmehrkosten (durch unabhängige Dritte) Abbildung 8

Investitionsmehrkosten AGVO – Förderung nur bei Systemische Optimierung sonstige Unternehmen Netto-Investitionsmehrkosten hiervon 20% jedoch max. 5% der Gesamtinvestitionskosten Nebenmehrkosten maximal 30% der Netto- Investitionsmehrkosten (durch unabhängige Dritte) Abbildung 8

Was ist zu beachten? Nein Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten; Umsatzsteuer, die der Vorhabensträger als Vorsteuer abziehen kann; Betriebskosten; Abgaben und Eigenleistungen. Kosten für Installation und Systemeinbindung bei Anträgen von Energiedienstleistern sind von den nicht zuwendungsfähigen Eigenleistungen ausgenommen. Nein Keine Förderprogramme von Bund und Länder für die selbe Maßnahme Nein Eine Kumulation der Beratungsförderung nach dieser Richtlinie mit der Energieberatung nach der Richtlinie der KfW über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand vom 10. Februar 2012 ist nicht zulässig Aber JA Nur KfW-Mittel für die Inanspruchnahme einer ganzheitlichen Energieberatung nach der KfW-Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittel- stand ist erlaubt

Abbildung 10 Abbildung 11 und Abbildung 12 Abbildung 13

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf! Telefon: 0381 - 200 00 02 Telefax: 0381 - 200 00 01 E-Mail: info@m-vena.de Den genauen Wortlaut der Richtlinie beziehen Sie unter: https://www.bundesanzeiger.de

Quellenverzeichnis Abbildung 1 :GRUNDFOS GMBH Abbildung 6 :LowPower LED - Allemagnus Technologie Verte Abbildung 7 :© Thommy Weiss / PIXELIO Abbildung 8 :© GG-Berlin / PIXELIO Abbildung 9 :© GG-Berlin/ PIXELIO Abbildung 10 :© Gerd Altmann/ PIXELIO Abbildung 11:© knipseline/ PIXELIO Abbildung 12:© Gerd Altmann/ PIXELIO Abbildung 13:© Michael Staudinger/ PIXELIO