Aktuelle Entwicklung Inklusion Gesehen und gehört am
Kop Forderungen des Landeselternrates zur Inklusion Inklusiver Unterricht beinhaltet über die Integration hinaus auch die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers. Volle und wirksame gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreichen wir nur, wenn wir schon in Kindheit und Jugend miteinander leben, insbesondere in Kita und Schule. Gemeinsames Aufwachsen und Lernen trägt nicht nur für Kinder mit Förderbedarf Früchte, sondern fördert die soziale Kompetenz aller Kinder In besonderem Maße und muss für alle Schüler zu einem höheren Bildungsniveau führen. Das Ziel der Landesregierung, in großem Umfang inklusiven Unterricht einzuführen und schrittweise Förderschulen zu reduzieren und zu schließen, kann nur gelingen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Inklusive Klassen dürfen nicht mehr als 22 Schüler haben. - Die Lehrkraft muss durch sonderpädagogische Begleitung im Unterricht unterstützt werden. - Förderressourcen dürfen nicht für Vertretungsunterricht missbraucht werden. Die Vertretungsreserve vor Ort ist zu erhöhen. - Inklusion setzt ein hohes Maß an selbstständigem und kooperativem Unterricht voraus. Der Anteil des jetzt vorherrschenden Frontalunterrichtes muss deutlich verringert werden. - Die von der Landesregierung angekündigte Fortbildungsoffensive wird nur dann nachhaltig sein, wenn die Lehrkräfte ihre neuen Kompetenzen in Teams umsetzen- Ohne Jahrgangs- oder andere Teams funktioniert die notwendige Revolution der Pädagogik nicht. - Die Förderschulen sollen als Partner in den Prozess einbezogen werden. - Für Schülerinnen und Schüler, die in einer inklusiven Regelklasse nicht ausreichend gefördert werden können, sind individuelle Lösungen zu finden. - Es müssen wieder Sonderpädagogen an der Universität ausgebildet werden. - Die umfassende Aufklärung und Einbeziehung der Gesellschaft in den Prozess der Inklusion ist unbedingt erforderlich. Christine Schaade (Sprecherin des LER), Falkensee, den
Kop Veröffentlichung des Maßnahmepaketes am
Kop Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Realisierung des Rechts auf inklusive Bildung: a) Anpassung bzw. Änderung von Rechtsnormen (Schulgesetz, Lehrerbildungsgesetz, untergesetzliche Vorschriften) MBJS Vorbereitung ab 2012, Inkrafttreten NormanpassungzumSchuljahresbeginn2015/2016 Planung erforderlicher HaushaltsmittelimGesetzgebungsverfahren b) Schaffung von verbindlichen curricularen Grundlagen für den Unterricht in einer inklusiven Schule; verbesserte Möglichkeiten zum Erreichen von bundesweit anerkannten Schulabschlüssen, Außerkraftsetzen des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen ab 2012
Kop Inklusionsgutachten Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz Brandenburg auf dem Weg zur inklusiven Schulentwicklung bis 2020 Analyse und Empfehlungen zur Umsetzung – Schule für Alle – Abs. 26
Kop Problem Förderdiagnostik Diagnoseverfahren ergeben keine einheitlichen und belastbaren Ergebnisse, Diagnoseverfahren ergeben keine einheitlichen und belastbaren Ergebnisse, Teilweise wird Diagnostik als Schulunter- stützung betrieben Teilweise wird Diagnostik als Schulunter- stützung betrieben Bsp.: in Kreisen mit der geringsten Förderquote (PM, OHV) gibt es die höchste Quote von Schulabschlüssen Bsp.: in Kreisen mit der geringsten Förderquote (PM, OHV) gibt es die höchste Quote von Schulabschlüssen
Kop Neues aus Potsdam I Staatssekretär Jungkamp am : Verlängerung des Zeitkorridors bis 2021 Verlängerung des Zeitkorridors bis 2021 Festlegung von Standards zur Feststellung von Förderbedarfen; Festlegung von Standards zur Feststellung von Förderbedarfen; Richtwert für Klassengröße 23 Schüler, ab 26 Schüler werden die Klassen geteilt; Richtwert für Klassengröße 23 Schüler, ab 26 Schüler werden die Klassen geteilt; Förderverfahren (im Bereich L/E/S) zur Feststellung von Ressourcenzuweisungen entfällt. Direkte individuelle Förderung Förderverfahren (im Bereich L/E/S) zur Feststellung von Ressourcenzuweisungen entfällt. Direkte individuelle Förderung
Kop Neues aus Potsdam II Staatssekretär Jungkamp am : Pauschale Zuweisung von 5% LWS an Sonderpädagogen zusätzlich; Pauschale Zuweisung von 5% LWS an Sonderpädagogen zusätzlich; In Problembereichen ( soz. Brennpunkte, problematische Landkreise ) zus. Aufstockung; In Problembereichen ( soz. Brennpunkte, problematische Landkreise ) zus. Aufstockung; Veränderung der Rahmenlehrpläne; Veränderung der Rahmenlehrpläne; Veränderung der Leistungsbewertung Veränderung der Leistungsbewertung
Kop Neues aus Potsdam III Staatssekretär Jungkamp am : Einschränkung: vorerst nur für teilnehmende Pilot-Schulen !!! Das Problem des Stundenausfalls und der mangelnden Vertretungsreserve besteht nach wie vor!
Kop Gewalt an Schulen
Kop Download Die angeführten Dokumente und Broschüren können unter in den Rubriken Schule für Alle, Inklusion und Literatur herunter geladen werden.