Transportleistungen in der Sozialversicherung

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Transportleistungen in der Sozialversicherung Priv.-Doz. Dr. Harun Pačić Zell am See, 22.03.2013

Zum Thema Bedeutung: Staatsausgaben für Krankentransporte und Rettungseinsätze 114 Mio € im Jahr 1990 323 Mio € im Jahr 2011 Themenbereiche: Ansprüche der Leistungsberechtigten Organisation der Transportleistungen Beziehungen zwischen SV-Tr und Leistungserbringern Falsche Einschätzung der Erforderlichkeit eines Transports

Rechtlicher Rahmen für Transportleistungen Kompetenzverteilung Aufgabe der Länder (und Gemeinden) Beispiel Wien Rettungsdienst – Krankentransportdienst Privater – öffentlicher Rettungsdienst Gebühr Eintrittserklärung der SV-Tr Entgelt Geschäftsführung ohne Auftrag (schlüssige) Vereinbarung

Kostenübernahme durch die SV-Träger § 135 Abs 4 ASVG Im Falle der Notwendigkeit der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe kann der Ersatz der Reise(Fahrt)kosten nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung gewährt werden. Bei der Festsetzung des Ausmaßes des Kostenersatzes bzw. eines allfälligen Kostenanteiles des Versicherten ist auf die örtlichen Verhältnisse und auf den dem Versicherten für sich bzw. seinen Angehörigen bei Benützung des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels erwachsenden Reisekostenaufwand Bedacht zu nehmen; dies gilt auch bei Benützung eines Privatfahrzeuges. Die Satzung kann überdies bestimmen, daß nach diesen Grundsätzen festgestellte Reise(Fahrt)kosten bei Kindern und gebrechlichen Personen auch für eine Begleitperson gewährt werden. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Behandlungsstelle ist in jedem Fall nachzuweisen.

Kostenübernahme durch die SV-Träger § 135 Abs 5 ASVG Die Satzung bestimmt unter Bedachtnahme auf Abs. 4, unter welchen Voraussetzungen für gehunfähig erkrankte Versicherte und Angehörige der Transport mit einem Krankentransportwagen zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe sowie der Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme eines Lohnfuhrwerkes bzw. privaten Kraftfahrzeuges gewährt werden können. Die medizinische Notwendigkeit eines solchen Transportes muß ärztlich bescheinigt sein § 144 Abs 5 ASVG Sofern der körperliche Zustand des Erkrankten oder die Entfernung seines Wohnsitzes seine Beförderung in die oder aus der Anstalt erfordert, sind auch die notwendigen Kosten einer solchen Beförderung vom Versicherungsträger unter Bedachtnahme auf § 135 Abs. 4 zu übernehmen.

Kostenübernahme durch die SV-Träger Unterbringung nach dem UbG Behandlungsbedürftigkeit? Asylierungsfall? § 144 Abs 4 ASVG: „Ist die Anstaltspflege oder die medizinische Hauskrankenpflege nicht durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingt, so wird sie nicht gewährt.“ Unfälle, plötzliche Erkrankungen § 131 Abs 3 ASVG „Bei im Inland eingetretenen Unfällen, plötzlichen Erkrankungen und ähnlichen Ereignissen kann der nächsterreichbare Arzt … in Anspruch genommen werden, falls ei Vertragsarzt … für die ärztliche Hilfe … nicht rechtzeitig die notwendige Hilfe leisten kann. Der Versicherungsträger hat in solchen Fällen für die dem Versicherten tatsächlich erwachsenen Kosten … den in der Satzung festgesetzten Ersatz zu leisten. Darüber hinaus können nach Maßgabe der Satzung auch die notwendigen Reise(Fahrt)kosten übernommen werden. …“

Kostenübernahme durch die SV-Träger § 131 Abs 4 ASVG „Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt.“ (Freizeit-)Unfälle – plötzliche Erkrankungen Freizeitunfälle – Arbeitsunfälle / Skikurse

Kostenübernahme durch die SV-Träger Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt Ex ante! Geeignetes Transportmittel Rechtslage bei verweigerter Rettungsfahrt?

Organisation der Transportleistungen Schriftliche (Gesamt-)Verträge Risiko ausreichender Honorierung? Verrechnungsvereinbarungen

Vergaberecht Öffentliche Auftraggeber Keine (Bereichs-)Ausnahmen Gebietskörperschaften, SV-TR - § 3 Abs 1 Z 2 BVergG: „Einrichtungen, die zu dem besonderen Zwecke gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Interessen zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, und zumindest teilrechtsfähig sind und überwiegend von Auftraggebern gemäß Z 1 … finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch letztere unterliegen oder …“ Keine (Bereichs-)Ausnahmen prioritäre oder nicht-prioritäre Dienstleistungen? Dienstleistungskonzessionsverträge Direktverrechnungsverträge

Danke für ihre Aufmerksamkeit!