Geschriebene und ungeschriebene Alterslimiten bei politischen Ämtern

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 Präsentation transkript:

Geschriebene und ungeschriebene Alterslimiten bei politischen Ämtern Heinz ERNST Diplomarbeit NDS „Lebensgestaltung 50+“ HSA Bern

Geschriebene und ungeschriebene Alterslimiten bei politischen Ämtern Heinz ERNST Referentin: Dr. Annemarie Engeli Koreferent: Prof. Dr. Erhard Olbrich

Frage I Sind gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern aus gerontologischer Sicht gerechtfertigt, obschon die Bundesverfassung eine Diskriminierung wegen des Alters verbietet?

Frage II Gibt es „ungeschriebene“ Alterslimiten bei politischen Ämtern (mittelbare Diskriminierung)?

Frage III Wie kann das Verhalten der Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht („ungeschriebene Gesetze“) beeinflusst werden, damit ältere Menschen für politische Ämter kandidieren können und eine echte Wahlchance haben, wenn sie über die nötigen Voraussetzungen verfügen?

Stand der Forschung Zusammenfassend: Es existiert weit und breit keine „Altersgrenze“, die sich mit neueren gerontologischen Forschungsergebnissen belegen liesse.

Stand der Forschung Altersbilder – Altersstereotype Defizit-Modell und Disengagement-Theorie Aktivitäts-Theorie und Disuse-Modell Kompetenzmodell des Alters

Stand der Forschung Geistige Leistung im Alter Kristalline und fluide Intelligenz Intellektuelle Leistungsunterschiede Kohorteneffekte Expertenwissen und Lebenserfahrung Bildung Arbeit und Freizeit Gesellschaft, Politik und Altern

Kristalline und fluide Intelligenz

Zwei Typen sozialer Strukturen

Kampf gegen Diskriminierung Internationale Diskussion (WHO, UNO) Europäische Union Römer Verträge 1957 Richtlinien und Aktionsprogramme

Lebenserwartung in der Schweiz

Bisherige Befunde zum Thema Politische Chancen und Risiken der Alterung Einfluss auf das Stimm- und Wahlverhalten Deutsche Politik „Demografische Herausforderung“ „Fall Madiswil“

Begriffserklärungen (Definitionen) Politik und politische Ämter Alter und Alterslimiten Diskriminierung Intelligenz Kompetenz

Im Altertum Ramses der Grosse (1304 – 1212 v. Chr.) Platon (427 – 347 v. Chr.) Massinissa (240 – 148 v. Chr.) Cato der Ältere (234 – 149 v. Chr.) Cicero 106 – 43 v. Chr.) Arganthonios (?)

Prägende Gestalten der neueren Geschichte Henri Guisan (1874 – 1960) Winston Churchill (1874 – 1965) Konrad Adenauer (1876 – 1967) Golda Meir (1898 – 1978) Nelson Mandela (geb. 1918)

Heutige Spitzenpolitiker über 70 Chacques Chirac, 73 Kalam Abdul, 72 Thomas Klestil, 73 Shimon Peres, 80 Johannes Rau, 74 Donald Rumsfeld, 71 Ariel Sharon, 75

Fragwürdige ältere Politiker Sandro Pertini (Italien) Sowjetische Machthaber (Breschnew etc.) Urho Kekkonen (Finnland) Ronald Reagan (USA) Strom Thurmond (USA) Es war allen bekannt!!!

Geschriebene Alterslimiten in der Schweiz? Gesetzliche Alterslimiten? Bund ja Kantone ja Gemeinden ja Alterslimiten in Parteien? Schweizerische Parteien nein Kantonal- und Lokalparteien ja Trotz Diskriminierungsverbot in der Verfassung!

Alterslimiten in der EU und anderen Staaten Offiziell nein Spitzenpositionen nein Untere Ebene vermutlich „Grauzone“

Zulässigkeit von Alterlimiten (Gutachten Schefer/Rhinow) Unzulässig bei Legislativämtern Bei exekutiven Vollämtern in engen Grenzen zulässig (körperliche Belastbarkeit und schnelle Auffassungsgabe) Generell: Altersschranken zulässig, wenn sie verhältnismässig sind

Umfrage bei der Bevölkerung Total Antwortende 239 Mit vorheriger Information 121 Ohne vorherige Information 118

Informationen über…

Welche Informationen? Wer ein politisches Amt bekleiden möchte oder Richter werden will, muss dafür vorgeschlagen werden, er/sie muss – falls Gegenkandidaten vorhanden sind – einen oft strapaziösen und teuren Wahlkampf führen und er/sie muss – das ist das Wichtigste – vom Volk gewählt werden. In der Regel gelten vierjährige Amtszeiten. Wer sein Amt länger ausüben möchte, muss sich der Wiederwahl stellen, die sich oft in der gleichen Art und Weise abspielt wie bei der erstmaligen Kandidatur. Viele Amtsträger bestätigen, dass manche Volkswahl eine hohe Hürde darstellt, und zwar für ältere wie für jüngere Kandidaten. Die meisten Politiker und Richter im In- und Ausland treten freiwillig von ihren Ämtern zurück, wenn sie ungefähr das gesetzliche Rentenalter (in der Schweiz AHV-Alter) erreicht haben. Es kommt aber immer wieder vor, dass auch ältere Menschen ein politisches Amt bekleiden und sogar im höheren Alter vom Volk gewählt und wieder gewählt werden.

Bevölkerung: Ergebnis Bei den „Informierten“ deutlich weniger Befürworter von Alterslimiten

Bevölkerung zu Alterslimiten bei Exekutivämtern (z. B Bevölkerung zu Alterslimiten bei Exekutivämtern (z.B. Regierungsrat oder Bundesrat)

Bevölkerung zu Alterslimiten bei Legislativämtern (z. B Bevölkerung zu Alterslimiten bei Legislativämtern (z.B. Kantons- oder Nationalrat)

Bevölkerung zu Alterslimiten bei richterlichen Ämtern (z. B Bevölkerung zu Alterslimiten bei richterlichen Ämtern (z.B. Friedens- oder Bezirksrichter)

Gleiche Umfrage bei 246 eidg. Parlamentariern (200 Nationalräte u Gleiche Umfrage bei 246 eidg. Parlamentariern (200 Nationalräte u. 46 Ständeräte) Total Antwortende : 135 (55 %)

Parlamentarier zu Alterslimiten bei Exekutivämtern (z. B Parlamentarier zu Alterslimiten bei Exekutivämtern (z.B. Regierungsrat oder Bundesrat)

Parlamentarier zu Alterslimiten bei Legislativämtern (z. B Parlamentarier zu Alterslimiten bei Legislativämtern (z.B. Kantons- oder Nationalrat)

Parlamentarier zu Alterslimiten bei richterlichen Ämtern (z. B Parlamentarier zu Alterslimiten bei richterlichen Ämtern (z.B. Friedens- oder Bezirksrichter)

Die schweizerischen Bundesräte seit 1848 Vierteljahrhundert Anzahl gewählte Bundesräte 1848 – 1875 23 1876 – 1900 13 1901 – 1925 14 1926 – 1950 15 1951 – 1975 21 1976 – 2003 20 1848 - 2003 Total 106

Die schweizerischen Bundesräte seit 1848

Die zurückgetretenen Nationalräte

Die Wahlen 2003 im Kanton Zürich

Alle gewählten Nationalräte 2003

Das Durchschnittsalter der Nationalräte nach den Wahlen Jahr Durchschnittsalter 1971 52 1975 53 1979 51 1983 1987 50 1991 1995 1999 51 (genauer: 50,7) 2003 51 (genauer: 51,3)

Interview 1 Bei der Witwe des „Löwen von Siders“ Heidi Dellberg Rte du Rawyl 28 3960 Sierre VS 23.12.1918 Witwe des des verstorbenen Nationalrates Karl Dellberg (1886 – 1978) Sierre/Siders VS 16.08.2003

Interview 2 (vertraulich) 70-jährige Präsidentin eines Gemeindeparlamentes Lee Streit-Krähenbühl Thunstrasse 142 3074 Muri bei Bern 02.08.1933 Präsidentin des Gemeindeparla- mentes von Muri BE Muri BE 04.07.2003

Interview 3 (vertraulich) 68-Jähriger als Friedensrichter wieder gewählt Theodor Specker Steinstrasse 19 8630 Rüti ZH 15.06.1935 Friedensrichter von Rüti ZH 09.07.2003

Interview 4 (vertraulich) Wegen des Alters diskriminiert und doch gewählt Marianne de Mestral-Strehler Weingartenstr. 47 8708 Männedorf ZH 30.08.1936 Mitglied des Verfassungsrates des Kantons Zürich Zürich 08.09.2003

Interview 5 (vertraulich) Mit 65 Jahren nicht mehr nominiert Lisbeth Fehr Unteres Güetli 2 8457 Humlikon ZH 14.04.1938 Nationalrätin Humlikon ZH 19.09.2003

Interview 6 (vertraulich) Ein 60-Jähriger will in den Nationalrat. Dr. Thomas Wagner Krähbühlstrasse 10 8044 Zürich 17.10.1943 Alt Stadtpräsident und Alt Stadtrat von Zürich Zürich 01.10.03

Interview 7 (vertraulich) Die Meinung eines Parteipräsidenten Willy Nägeli Kurhausstrasse 3 8374 Oberwangen TG 10.01.1954 Thurgauischer Kantonalpräsident der Schweizerischen Volkspartei (SVP) Oberwangen TG 11.09.203

Zurück zur Frage I Sind gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern gerechtfertigt?

Argumente bei Frage I Voraussetzungen bei gesunden Älteren so gut wie bei Jungen. Heute viel mehr gesunde Ältere als früher. Regelmässige Wiederwahl gegen Sesselkleber. Geschriebene Alterslimiten sind diskriminierend. Kein namhafter Verfassungsrechtler verlangt gesetzliche Alterslimiten. Der Wähler soll entscheiden, nicht das Gesetz!

Antwort auf Frage I Gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern sind aus gerontologischen und anderen Gründen in jedem Fall abzulehnen.

Zurück zur Frage II Gibt es „ungeschriebene“ Alterslimiten bei politischen Ämtern?

Argumente bei Frage II Tatsächliche Wahlchancen, ernsthafte Absichten und Teilnahme am Wahlkampf berücksichtigen! Parteien können „Personalplanung“ betreiben, dürfen aber nicht diskriminieren. Wenig Fälle von wirklicher mittelbarer Diskriminierung Definition „Diskriminierung“ nicht zu weit! Der Wähler ist der Wähler und nicht der „Diskriminierer“.

Antwort auf Frage II Es gibt in der Schweiz deutliche „ungeschriebene Alterslimiten“ bei politischen Ämtern. Ob es sich dabei um mittelbare Diskriminierung wegen des Alters handelt, muss offen gelassen werden.

Zurück zu Frage III Wie kann das Verhalten der Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht („ungeschriebene Gesetze“) beeinflusst werden?

Antwort auf Frage III Mit einer einfachen Methode konnte gezeigt werden, dass sich die Haltung von Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht beeinflussen lässt, was die Wahlchancen von fähigen älteren Kandidaten verbessern kann.

Was erstaunlich ist Bevölkerung und Parlamentarier lassen sich durch „klassische alten Männer“ beeinflussen. Richter werden in Bezug auf Alterslimiten strenger beurteilt. Wenig klare Fälle von Diskriminierung aufgedeckt.

Was in der Öffentlichkeit besser bekannt gemacht werden sollte Heute viel mehr gesunde ältere Menschen als früher. Geistige Leistungsfähigkeit lässt bei gesunden älteren Menschen kaum nach. Starre Altersstrukturen sollen und können flexibler gemacht werden. „Sesselkleber“ sind seltener geworden. Parteien sollten ihre Nominierungspraxis hinterfragen und sich an das Diskriminierungsverbot halten. Viele ältere Menschen haben gute Voraussetzungen für die Ausübung eines Teilzeitamtes.

Konkrete Schritte zur Abschaffung der Alterslimiten Durch Änderung der Bundesverfassung Volksinitiative ist ein direktes, aber aufwändiges und risikoreiches Verfahren. Abschaffung durch Gemeinden und Kantone Verfahren wie bei der Einführung des Frauenstimmrechtes Pro Senectute schafft ein Argumentarium Öffentlichen Druck aufrecht erhalten Demokratischer Weg, welcher der föderalistischen Struktur unseres Landes angepasst ist. Entspricht dem Prinzip „Steter Tropfen höhlt den Stein!“

Die „Wägsten und Besten“ findet man …

… nicht mit Altersguillotinen …

… sondern indem Wähler und Gewählte ihre Verantwortung wahrnehmen!