Demokratie in Deutschland

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 Präsentation transkript:

Demokratie in Deutschland Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

Inhalt Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland Staatsbürgerliche Grundrechte Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Pluralismus Informationsmöglichkeiten und Meinungsbildung Interessengruppen und Verbände in der Demokratie Die Mitwirkung der politischen Parteien Wahlen Bundestagswahlen Der Bundestag Die Bundesregierung Der Bundesrat Das Bundesverfassungsgericht Der Bundespräsident Möglichkeiten der Willensäußerung durch Demonstrationen und Leserbriefe Möglichkeiten der Willensdurchsetzung durch Bürgerinitiativen und Petitionen Föderalismus © Thomas Roth, GK

Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland Art. 20 (2), Grundgesetz (Grundlagen staatlicher Ordnung) Judikative (richterliche Gewalt) Exekutive (vollziehende Gewalt) Legislative (gesetzgebende Gewalt) Bundesverfassungsgericht Oberste Bundesgerichte Ländergerichte (z.B. Amtsgericht) Bundestag / Bundesrat Landtage Bundesregierung Länderregierung Ziel der Gewaltenteilung Gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane Rechtsschutz des Bürgers gegenüber dem Staat durch unabhängige Gerichte © Thomas Roth, GK

Staatsbürgerliche Grundrechte Art. 20 (2), Grundgesetz (Grundlagen staatlicher Ordnung) Demokratischer Staat alle Staatsgewalt geht vom Volk aus Macht wird durch gewählte Volksvertreter ausgeübt Teilung der Staatsgewalt politische Willensbildung wird von Parteien wahrgenommen Rechtsstaat Schutz der Persönlichkeitsrechte durch den Staat Bindung aller staatlichen Organe an Gesetze Freiheitsentzug nur auf richterliche Anordnung Sozialstaat Sozialhilfe als Auffangnetz für in Not geratene Bürger Versuch, gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung zu erreichen möglichst gleiche Lebens- und Berufschancen Art. 20 (4) GG Recht auf Widerstand gegen jeden, der diese Organe beseitigen will © Thomas Roth, GK

Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 1, Grundgesetz „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Freiheitsrechte freie Entfaltung der Persönlichkeit Freiheit der Person Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Meinungsfreiheit Schutz der Ehe und Familie Versammlungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses Recht auf Freizügigkeit Recht auf freie Berufswahl Unverletzlichkeit der Wohnung Recht auf Eigentum Gleichheitsrechte Gleichheit vor dem Gesetz Gleichberechtigung von Männern und Frauen Gleichstellung von ehelichen und nicht ehelichen Kindern Keine Bevorzugung oder Benachteiligung wegen Geschlecht, religiöser oder politischer Anschauungen Einschränkungen Beispiele Eigentum soll auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen Entzug des elterlichen Sorgerechts Versammlungen nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort © Thomas Roth, GK

PLURALISTISCHE GESELLSCHAFT Pluralismus Meinungen Meinungen Interessen Interessen Problem / Sachverhalt Meinungen Meinungen Interessen Interessen Eine Gesellschaft, die verschiedene Meinungen/Interessen von Einzelnen und Gruppen zulässt, bezeichnet man als PLURALISTISCHE GESELLSCHAFT verschiedene Meinungen/Interessen KONFLIKTE staatliche Maßnahmen Gespräche Möglichkeiten der Konfliktregelung Abbau von Vorurteilen Toleranz Kompromisse © Thomas Roth, GK

Informationsmöglichkeiten und Meinungsbildung Aufgaben der Massenmedien kontrollieren Kritisieren von Regierung und Politikern Aufdecken von Missständen informieren vollständig, sachlich, richtig, verständlich unterhalten Filme / Shows Musik (Radio) Romane (Zeitung) Gesetzliche Grundlagen Art. 5 Grundgesetz Recht auf freie Meinungsäußerung Recht auf ungehinderten Zugang zu Quellen Pressefreiheit wird staatlich gewährleistet keine Zensur Probleme gezielte Auswahl von Informationen weglassen von Informationen Verfälschen von Informationen einseitige Berichterstattung Pressekonzentration GEFAHR Gelenkte Meinungsbildung (Manipulation/Zensur) Ziel: Sachliche Meinungsbildung durch kritischen Vergleich mehrerer Informationsquellen zum Thema, z.B. Bild + Stuttgarter Zeitung, Tagesschau + Heute, Privat TV © Thomas Roth, GK

Interessengruppen und Verbände in der Demokratie = setzen sich für die speziellen Interessen Ihrer Mitglieder (z.B. Arbeitnehmer, Verbraucher) ein Einfluss auf Auswirkungen Gefahren Meinungsbildung Öffentliche Meinung Einzelinteressen gehen vor Allgemeinwohl Parteien Parteiprogramme Abhängigkeit der Partei von finanz- oder mitgliederstarken Verbänden Staatsorgane Gesetze Leben der Bürger © Thomas Roth, GK

Die Mitwirkung der politischen Parteien = Vereinigung von Bürgern, die Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen Innere Ordnung Muss demokratischen Grundsätzen entsprechen, d.h.: Mitwirkung der Mitglieder an der Willensbildung der Partei Mitgliederversammlung Aufstellung von Satzungen und Programmen Aufgaben Einfluss auf Gestaltung der öffentlichen Meinung Bewerber für Wahlen aufstellen auf politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen Einflussnahme durch Parteizeitungen Darstellung der Parteimeinung in den Medien Wahlpropaganda Informations-veranstaltungen Probleme Parteiverbot: Vom Bundesverfassungsgericht (auf Antrag), wenn die Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt. Finanzierung: bei Spenden besteht die Gefahr der Abhängigkeit © Thomas Roth, GK

Wahlen Wahlrecht Wahlsystem Wahlgrundsätze a) aktives Wahlrecht (Recht zu wählen) Deutsche 18 Jahre nicht von der Wahl ausgeschlossen allgemein jeder Mehrheitswahl - Gewählt ist, wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält (Person) unmittelbar direkt b) passives Wahlrecht (Recht gewählt zu werden) mindestens ein Jahr deutsche Staatsangehörigkeit 18 Jahre frei Kein Zwang b) Verhältniswahl - Sitzverteilung erfolgt im Verhältnis der prozentualen Stimmanteile der Partei gleich Jede Stimme gleich geheim Wahlkabine © Thomas Roth, GK

Die politischen Parteien in der Bundesrepublik SPD CDU/CSU FDP Grüne PDS G R U N D S Ä T Z E Forderung nach sozialer Gerechtigkeit Unterstützung und Hilfe für wirtschaftlich Schwache Befürwortung der sozialen Marktwirtschaft Befürwortung des freiheitlich-demokratischen Regierungs-systems Soziale Markt-wirtschaft mit Schwerpunkt auf privat-wirtschaftlichen Grundsätzen Befürwortung der sozialen und wirtschaftlichen Eigenverantwortung bei gleichzeitiger Hilfe für sozial benachteiligte Gruppen Persönliche Freiheit und wirtschaftliche Eigenverantwortung im Vordergrund Staat soll mit den Mitteln der Staatsgewalt nur die notwendigsten Maßnahmen ergreifen Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Friedens-sicherung ohne militärischen Einsatz Aufbau der Partei nach basisdemokratischen Grundsätzen Bekenntnis zum sozialistischen Pluralismus Suche nach dem dritten Weg zum Sozialismus neben Kapitalismus Veränderung der Eigentumsverhältnisse (starker Sektor gesellschaftlichen Eigentums) © Thomas Roth, GK

Parteiprogramme SPD CDU/CSU FDP Grüne PDS Grundsatzprogramme – Grundhaltung und langfristige Ziele Wahlprogramme – Schwerpunktthemen von kurz- bis mittelfristiger Dauer Aussage zur Energie-, Umwelt- und Verkehrspolitik (Bundestagswahl 1990) SPD CDU/CSU FDP Grüne PDS Einschränkung des Energieverbrauchs Konzept für den ökologischen Umbau Energiesparer werden belohnt Umweltabgaben Umweltordnungsrecht Schneller Ausstieg aus der Kernenergie Ausbau des Schienennetzes und des öffentlichen Nahverkehrs Einführung von Tempolimits Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel in die Verfassung Einsatz neuer Techniken und Produktionsverfahren zur Vermeidung von Umweltschäden Nutzung der Kernenergie und erneuerbarer Energien Belohnung für umweltfreundliches Verhalten Ausbau der Schienen- und öffentlichen Nahverkehrs Umweltpolitisches Vermeidungs- und Vorsorgeprinzip muss stärker in den Vordergrund treten Straf- und Haftungsrecht muss Beitrag zum Umweltschutz leisten Festhalten an der Kernenergie als Übergangslösung Anreize zur Verlagerung des Schwerlastverkehrs auf die Schiene - Sofortprogramm zur Bremsung des Temperaturanstiegs Kohlendioxid-Emission reduzieren Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bis zum Jahr 2100 Ozonschädigende Chlorverbindungen sofort verbieten Sofortige Stilllegung von Atomanlagen - Einführung von Tempolimits und Katalysatoren Forderung nach Alternativen in der Wirtschaft, der technologischen Entwicklung und im Massenkonsum Ziel der Politik ist deshalb eine Umstellung der Produktion © Thomas Roth, GK

Bundestagswahlen 656 Abgeordnete Sitzverteilung im Bundestag Bundestagswahl = Verhältniswahl mit 5%-Klausel Erststimme = Personenwahl Zweitstimme = Parteiwahl 656 Abgeordnete 328 Wahlkreisabgeordnete (Erststimme) 328 Abgeordnete über Landesliste Partei A: 250 Direktmandate (Erststimme) Partei B: 78 Direktmandate Partei C: 0 Direktmandate 48% der Zweitstimmen = 315 Sitze 40% der Zweitstimmen = 262 Sitze 12% der Zweitstimmen = 79 Sitze Gesamt: 328 Direktmandate 100% der Zweitstimmen = 656 Sitze Sitzverteilung im Bundestag Partei B 262 Sitze (Zweitstimme) 78 Direktmandate 184 Landeslisten Partei A 315 Sitze (Zweitstimme) 250 Direktmandate 65 Landeslisten Partei C 79 Sitze (Zweitstimme) 0 Direktmandate 79 Landeslisten © Thomas Roth, GK

Der Bundestag Abgeordnete Der Bundestag 656 Abgeordnete Gesetzgebung Gewählte Volksvertreter, nur ihrem Gewissen unterworfen Einflüsse aus Partei, Fraktion, Wahlkreis, Verbänden Abgeordnete Der Bundestag 656 Abgeordnete Fraktion (12. Wahlperiode) Ja Nein CDU/CSU PDS SPD Bündnis 90/ FDP Grüne Ausschüsse z.B. Finanzausschuss Sportausschuss Haushaltsausschuss Wahl des Bundeskanzlers Kontrolle der Regierung Gesetzgebung © Thomas Roth, GK

bestimmt die Richtlinien der Politik Die Bundesregierung Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Wahl durch Bundestag (absolute Mehrheit) und Ernennung durch Bundespräsident BUNDEKANZLER Rücktritt Konstruktives Mißtrauensvotum Neuer Bundestag tritt zusammen bestimmt die Richtlinien der Politik BUNDESMINISTER Vorschlag durch Bundeskanzler, Ernennung durch Bundespräsident z.B. Verteidigungsminister z.B. Innenminister Entlassung z.B. Umweltminister z.B. Finanzminister Aufgaben der Bundesregierung Gesetze vorschlagen Regieren Gesetze ausführen Um politische Ziele durchzusetzen - Entscheidungen treffen - Verträge abschließen Sorge für Durchführung der Gesetze tragen © Thomas Roth, GK

Der Bundesrat Bundestag Bundestag BUNDESRAT Aufgaben und Rechte Interessen-vertretung der Bundesländer Vermittlungs-ausschuß Gemeinsamer Ausschuß 16 Vertreter BUNDESRAT 16 Vertreter Bestehend aus 68 Vertretern der einzelnen Landesregierungen - Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat bei der Gesetzgebung - „Notparlament“; nimmt im „Notstandsfall“ (Bürgerkrieg, Verteidigungsfall) die Gesetzgebungsaufgabe wahr, wenn Bundestag oder Bundesrat nicht dazu in der Lage sind Aufgaben und Rechte Gesetzesvorschläge Einspruchsrecht bei einfachen Bundesgesetzen Zustimmung bei zustimmungspflichtigen Gesetzen Stellungnahme bei Gesetzesentwürfen der Bundesregierung Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter © Thomas Roth, GK

Das Bundesverfassungsgericht Bundestag Bundesrat Bundesverfassungsgericht 16 Richter Wählt die Hälfte der Richter auf 12 Jahre Wählt die Hälfte der Richter auf 12 Jahre wird auf Antrag tätig entscheidet über Verfassungsbeschwerden Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz (Normenkontrolle) Zuständigkeit von einzelnen Staatsorganen Verbot von politischen Parteien © Thomas Roth, GK

Der Bundespräsident BUNDESPRÄSIDENT Bundesversammlung Alle Mitglieder des Bundestages (656) Vertreter der Länderparlamente (656) W A H L Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Begnadigungsrecht Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, -beamten und Offizieren Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland Vorschlag und Ernennung des Bundeskanzlers Verkündung des Verteidigungsfalles BUNDESPRÄSIDENT Ernennung und Entlassung von Bundesministern Amtszeit von fünf Jahren, nur einmalige Wiederwahl zulässig Auflösung des Bundestages in bestimmten Fällen Unterschrift unter Gesetze © Thomas Roth, GK

Möglichkeiten der Willensäußerung durch Demonstrationen und Leserbriefe Gesetzliche Grundlage – Art. 8 (1) GG „ Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis und ohne Waffen zu versammeln.“ b) Ziele Öffentlichkeit auf allgemeine Probleme hinweisen (z.B. Frieden, Umwelt) Öffentlichkeit über spezielle Probleme informieren (z.B. Probleme von Minderheiten, drohende Betriebsschließung, Einschränkung von Sozialleistungen) c) Gefahren Gesetzesübertretungen (z.B. bei Sitzblockaden) Straftaten (schwere Krawalle) meist durch kleine gewalttätige Gruppen Demonstrationsrecht gerät in Verruf 2. Leserbriefe Möglichkeit des einzelnen Bürgers, seine Meinung in Massenmedien zu veröffentlichen © Thomas Roth, GK

Parlamente, Regierung, Verwaltung, Politiker Möglichkeiten der Willensdurchsetzung durch Bürgerinitiativen und Petitionen Parlamente, Regierung, Verwaltung, Politiker Öffentliche Meinung 1. Bürgerinitiativen Meist lose, regional begrenzte Zusammenschlüsse von Bürgern, um bestimmte Projekte (z.B. Flughafenausbau oder Umgehungsstraße) zu verhindern oder zu fördern Nachteil Für die Allgemeinheit vielleicht wichtige Projekte können durch Einzelinteressen verzögert werden Überregionale Probleme können nicht gelöst werden Vorteil - Bürger können direkt Einfluss auf die betreffenden Probleme nehmen 2. Petitionen Bittschriften (z.B. an den Landtag oder Bundestag) als Hilfe in Einzelfällen © Thomas Roth, GK

Vorteile des Föderalismus Nachteile des Föderalismus Bürgernähe kulturelle Besonderheiten bleiben erhalten Gewaltenteilung zwischen Bund und Länder mehr staatliche Organe kosten mehr Geld Entscheidungen können längern dauern Gleichbehandlung erschwert 16 Bundesländer Ländergesetzgebung Bundesgesetzgebung z.B. – Kultur - Bildungswesen - Polizeiwesen - Gesundheitswesen z.B. – Auswärtige Angelegenheiten - Währungs- und Geldwesen - Verteidigung - Paßwesen Konkurrierende Gesetzgebung Bund und Länder können Gesetze erlassen z.B. Arbeitsrecht oder Ausländerrecht, aber: „Bundesrecht bricht Landesrecht“ © Thomas Roth, GK