Informationsveranstaltung des Landesverbandes der Ungarischen Bauunternehmen (ÉVOSZ) in Kooperation mit der Budapester Industrie- und Handelskammer (BKIK)

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Informationsveranstaltung des Landesverbandes der Ungarischen Bauunternehmen (ÉVOSZ) in Kooperation mit der Budapester Industrie- und Handelskammer (BKIK) 27. November 2013 Antragsverfahren für die Erteilung und Verlängerung von Erlaubnissen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bei der Bundesagentur für Arbeit Nutzungshinweise zur Titelfolie: Version: „Ohne Bild“ Alternativ zur Version „mit Bild“ Logo: Größe und Stand nicht abänderbar. Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn: Menüreiter: „Bild/Logo einfügen“ > Logoauswahl Textfeld oben links: Vertiefende Information zum Inhalt (nicht Überschrift) bis max. drei Zeilen. Text einfach überschreiben. Kann auch entfallen. Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Weiß -- 1 bis 3 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- linksbündig Textfeld „ Referent - Datum - Version“: Text einfach überschreiben. Kann auch entfallen. Achtung: Weiße Linie bleibt in jeden Fall stehen Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 14pt -- Weiß -- 1 Zeile Grauer Block oben rechts: Bleibt leer; keine Beschriftung. Grauer Block Mitte: Graues Rechteck farblich belassen – ist k e i n Bildplatzhalter (= kein Bild einfügen). Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 31pt -- Weiß -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- linksbündig RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26

Inhalt Gesetzliche Grundlagen Besonderheiten bei der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens Anwendung des Gleichstellungsgrundsatzes und die Tarifausnahme Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in der Bundesrepublik Deutschland Entwicklung der Erlaubnisinhaber mit Sitz im EU – Ausland Zuständigkeiten für das Erlaubnisverfahren Erlaubnisverfahren November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Gesetzliche Grundlagen (1) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.2972, zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 46 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) Erste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (LohnUGAÜGV1) vom 21.12.2011 (BGBl. I 2011, Nr. 195, S. 4608) Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20. 04 2009, zuletzt geändert durch Art. 1c des Gesetzes vom 25.11.2012 (BGBl. II, S. 1381) Baubetriebe-Verordnung vom 28.10.1980, zuletzt geändert durch Art. 37 des Gesetzes vom 20. 12.2011 (BGBl. I, S. 2854) Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Gesetzliche Grundlagen (2) Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Achte Baugewerbearbeitsbedingungenverordnung - 8. BauArbbV) Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) (Anlage 1 der Achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe) Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) (siehe: TVMindestlohnDachd 6) Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk Tarifvertrag vom 18. Februar 2013 zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Reformen und Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung Quelle: IAB/BA ab 1.1.1982 Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe 1.5.1985 Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 3 auf 6 Monate Verlängerung der Regelung zum 1.5.1990 bis 31.12.1995 1.1.1994 Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 6 auf 9 Monate bis 31.12.2000 Aufhebung des Synchronisationsverbots für von der BA zugewiesene schwer vermittelbare Arbeitslose 1.4.1997 Verlängerung der Überlassungshöchst - dauer von 9 auf 12 Monate Zulassung der Synchro nisation von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag beim erstmaligen Verleih Erlaubnis einmaliger Befristung ohne sachlichen Grund Wiederholte Zulassung lücken los aufeinander folgender Befristungen mit demselben Leiharbeitnehmer 1.1.2002 von 12 auf 24 Monate Gleichbehandlungsgrundsatz nach 12 Monaten 1.1.2003 Wegfall des Synchronisations und Wiedereinstellungsverbots und der Überlassungshöchstdauer Lockerung des Entleihverbots im Bauhauptgewerbe Gleichbehandlungsgrundsatz sofern keine abweichenden Tarifvereinbarungen 1.2.2009 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität schafft gesetzlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der Zeitarbeit ab „Drehtürklausel“ im April 2011 Einführung Lohnuntergrenze zum 1.1.2012 2011/-12 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Erlaubnispflicht (§ 1 Abs. 1 AÜG) Voraussetzungen der Erlaubnispflicht: Arbeitsverhältnis zwischen Überlassendem (Verleiher) und Überlassenem (Leiharbeitnehmer) Überlassung erfolgt an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Verleihers wirtschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt angeboten werden, bei der Zurverfügungstellung von Personal ist regelmäßig davon auszugehen (Rechtsprechung EuGH) Arbeitnehmerüberlassung erfolgt immer vorübergehend (§ 1 Abs. 1 S.2 AÜG) Nichtbeachtung der Erlaubnispflicht kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 € geahndet werden (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 und 1a und Abs. 2 AÜG) Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Gesetzliche Ausnahmen von der Erlaubnispflicht Abordnungen von Arbeitnehmern zu einer zur Herstellung eines Werkes gebildeten Arbeitsgemeinschaft Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen aufgrund tarifrechtlicher Vorschriften konzerninterne ANÜ, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird ANÜ in Gemeinschaftsunternehmen im Ausland gelegentliche Überlassung zwischen Arbeitgebern, sofern der Arbeitnehmer nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Besonderheiten im Rahmen des Erlaubnisverfahrens § 3 Abs. 4 AÜG stellt Verleiher aus der EU/dem EWR deutschen Verleihern gleich. Es gelten die Bestimmung des AÜG. Antragsteller mit Sitz in Ungarn erhalten die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung daher grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen wie Antragsteller mit Sitz in der BRD. Neben dem deutschen AÜG ist auch das einschlägige Recht von Ungarn für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten. November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Gleichstellungsgrundsatz und Tarifausnahme Während der Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch einen ungarischen Verleiher nach Deutschland ist der Gleichstellungsgrundsatz zu beachten. Gleichstellungsgrundsatz = Die Zeitarbeitnehmerin bzw. der Zeitarbeitnehmer sind während der Beschäftigung bei einem Entleiher gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Entleihers in Bezug auf die Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgeltes gleich zu behandeln. vgl. auch § 219 d. ungar. Arbeitsgesetzbuches wesentliche Arbeitsbedingungen: alle nach dem allgemeinen Arbeitsrecht vereinbarten Bedingungen wie z.B. das Arbeitsentgelt, die Dauer der Arbeitszeit und des Urlaubs sowie die Nutzung sozialer Einrichtungen Arbeitsentgelt: das laufende Entgelt einschließlich der Zuschläge, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Sozialleistungen sowie weitere Lohnbestandteile November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Gleichstellungsgrundsatz und Tarifausnahme Ausnahme für das Abweichen vom Gleichstellungsgrundsatz: Abweichung durch Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis kraft beiderseitiger Tarifbindung anzuwenden ist rechtswirksame arbeitsvertragliche Inbezugnahme eines auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrages Abweichen mit einem ausländischen (z.B. ungarischen) Tarifvertrag ist unter den gleichen Voraussetzungen möglich Geltungsbereich bezieht sich auch auf Zeitarbeit/Arbeitnehmerüber- lassung Erfüllen von bestimmen Mindestanforderungen – u.a. Regelungen zum Arbeitsentgelt, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Enthalten von gerichtlich einklagbaren Regelungen (normativer Teil eines Tarifvertrages) Beachtung der Lohnuntergrenze nach § 3a AÜG in Verbindung mit der Ersten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Mindestentgelte - § 8 Abs. 3 AEntG Wird ein Zeitarbeitnehmer mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich eines im Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder einer Rechtsverordnung nach dem AEnrG fallen, so ist das dort vorgeschriebene Mindestentgelt zwingend zu zahlen. Abfallwirtschaft einschl. Straßenreinigung und Winterdienst, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen, Pflegebranche, Sicherheitsdienstleistungen, Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Gerüstbauerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Elektrohandwerk, Gebäudereinigung Die Vorschriften des AEntG haben Vorrang gegenüber dem AÜG als auch abweichenden tariflichen Regelungen. Diese zwingende Regelung gilt unabhängig davon, ob der Verleiher seinen Sitz im In- oder Ausland hat. November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Drehtürregelung - § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG keine abweichende tarifliche Regelung bei Zeitarbeitnehmer-innen und Zeitarbeitnehmern, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem Arbeitgeber, der mit dem Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 AktG bildet, ausgeschieden sind Verpflichtung Gleichstellungsgrundsatz anzuwenden November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Einschränkungen der Überlassung in das Baugewerbe (1) Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, gemäß § 1b Satz 1 AÜG unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes (sofern der Verleiher eine Erlaubnis nach § 1 AÜG hat), gestattet, wenn verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird (§ 1 b Satz 2 lit. b AÜG). Die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung ergeben sich hier aus § 16 Abs. 1 Nr. 1 b und Abs. 2 AÜG. Bei Mischbetrieben ist das Überwiegen der Gesamtarbeitszeit der Arbeitnehmer maßgeblich; November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Einschränkungen der Überlassung in das Baugewerbe (2) Voraussetzung 1: Baubetriebeeigenschaft Betriebe des Baugewerbes sind nur Betriebe des Bauhauptgewerbes, d. h. solche, die überwiegend Bauleistungen erbringen, wie sie in § 1 der Baubetriebe – Verordnung aufgeführt sind. Dort nicht aufgeführt ist das Überlassen von Arbeitnehmern, weil dieses keine baugewerbliche Tätigkeit ist. D. h. keine Betriebe des Baugewerbes sind Verleiher und zwar auch dann, wenn sie überwiegend Arbeitnehmer beschäftigen, die im Baubereich eingesetzt sind. November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Einschränkungen der Überlassung in das Baugewerbe (3) weiter Voraussetzung 1: Baubetriebeeigenschaft Werden von den Arbeitnehmern eines Betriebes nebeneinander bau- und baufremde Arbeiten ausgeführt, liegt ein Betrieb des Baugewerbes vor, wenn die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer auf Bauarbeiten entfällt (BAG, Urteil vom 10.09.1975 – 4 AZR 456/74 – AP Nr. 24 zu § 1 TVG – Tarifverträge: Bau). Dazu gehört nicht die Überlassung von gewerblichen Arbeitnehmern an Dritte zur Erbringung von baulichen Leistungen. Die Gewichtung der Bauleistungen zu den baufremden Arbeiten ist in Fällen zu erwartender Gewichtsverschiebung in Zeitabschnitten von jeweils einem Kalenderjahr zu beurteilen (BAG – Urteil vom 22.04.1987 – 4 AZR 496/86). November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Einschränkungen der Überlassung in das Baugewerbe (4) Voraussetzung 2: Verbindlichkeit derselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträge Betriebe des Baugewerbes mit Geschäftssitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes ist Arbeitnehmerüberlassung auch gestattet, wenn die ausländischen Betriebe nicht von deutschen Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen erfasst werden, sie aber nachweislich seit mindestens drei Jahren überwiegend Tätigkeiten ausüben, die unter den Geltungsbereich derselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträge fallen, von denen der Betrieb des Entleihers erfasst wird November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Einschränkungen der Überlassung in das Baugewerbe (5) weiter Voraussetzung 2: Verbindlichkeit derselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträge Verleih ist nur jeweils innerhalb der vier Tarifbereiche Garten- und Landschaftsbau, Gerüstbau, Dachdeckerhandwerk und Bauhauptgewerbe zulässig, d. h. ein Betrieb des Dachdeckerhandwerks darf nur an einen anderen Betrieb des Dachdeckerhandwerks verleihen, nicht an einen Betrieb des Bauhauptgewerbes. November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Einschränkungen der Überlassung in das Baugewerbe (6) Voraussetzung 3: 3 Jahre Bautätigkeit Der Verleiher muss nachweislich seit mindestens drei Jahren als Baubetrieb tätig gewesen sein, d. h. tatsächlich Bauleistungen erbracht haben, zu denen nicht die Überlassung von gewerblichen Arbeitnehmern an Dritte zur Erbringung von baulichen Leistungen gehört. Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der jeweils zuständigen Einzugsstelle für Sozialkassenbeiträge (z. B. SOKA Bau, Abt. Europaangelegenheiten  www.soka- bau.de ) oder einer als vergleichbar anerkannten Sozialkasse des Herkunftslandes November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Zahl der Leiharbeitnehmer hat sich in den letzten 10 Jahren annähernd verdreifacht Entwicklung der Anzahl von Leiharbeitnehmern und Reformen der Arbeitnehmerüberlassung Bestand Deutschland 1980 bis 2012 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitnehmerüberlassungsstatistik November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Zahl der Verleihbetriebe nimmt weiter zu Zahl der Verleihbetriebe nach Anzahl der Mitarbeiter Bestand, Anteile Deutschland 2008 bis 2012 (jeweils 30. Juni) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitnehmerüberlassungsstatistik 15 % 13% 36% 35% 49% 51% 52% 15.200 Betriebe mit… 16.100 Betriebe 18.500 Betriebe (ca. 9.500 unbefr. Erlaubnisse) 17.400 Betriebe 100 und mehr Arbeitnehmern 15.300 Betriebe 14% 9% 20-99 Arbeitnehmern 36% 36% 1-19 Arbeitnehmern 55% 50% rundungsbedingt sind Abweichungen in der Summe von 100% möglich November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Zeitarbeit reagiert frühzeitig auf Veränderungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt und in der Zeitarbeit Bestand (saisonbereinigt) Deutschland Januar 2004 bis Oktober 2012 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik endgültige Werte vorläufige hochgerechnete Werte November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Zahl der Erlaubnisinhaber mit Sitz im EU/EWR-Ausland Österreich 112 Groß- britannien 73 Slowenien 7 Polen 116 Frankreich 37 übrige (je<5) 22 Ungarn 24 Nieder- lande 46 Litauen 13 Luxem- burg 16 Slowakei 18 Finnland 5 Irland 7 Tschechien 13 Schweden 5 EU/EWR-Staaten insgesamt: 514 Quelle: Bundesagentur für Arbeit – IT-Fachverfahren VERA (Stand: 31. Dezember 2012) November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Antragsverfahren – allgemein (1/2) Zuständige Erlaubnisbehörde für Antragsteller aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen (sowie 12 ausländischen Staaten*): Agentur für Arbeit Kiel 091 - Team Arbeitnehmerüberlassung 24131 Kiel Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben sein und sollte mit möglichst allen Anlagen eingereicht werden. * Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Island, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowakische Republik, Tschechische Republik November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Antragsverfahren – allgemein (2/2) Ablauf Antragsverfahren Antragseingang in der Behörde erste grobe Prüfung, Anlage der Daten, Erstellen einer Zahlungsaufforderung, Anfrage an das zuständige Finanzamt bzgl. der Zahlung der Lohnsteuer, ggf. Anforderung von fehlenden Unterlagen wenn Unterlagen vollständig und Gebühr eingegangen, intensive Prüfung und Entscheidung über den Antrag wenn positive, Bewilligung für ein Jahr mit Fristbeginn ab dem Tag nach der Zustellung, ggf. mit Auflagen oder unter Widerrufsvorbehalt fünf Monate vor Ablauf der Bewilligung: Zusendung eines Schreibens bzgl. der evtl. Beantragung der Verlängerung Antragstellung muss drei Monate vor Ende erfolgen November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Grundstruktur: Antragsverfahren (1) Neuantragsverfahren (§ 2 Abs. 4 AÜG) Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers Erteilung der Erlaubnis befristet für ein Jahr Kostenpflicht nach § 2 a AÜG i.V.m. der AÜKostV; 750 € Verlängerungsverfahren (§ 2 Abs. 4 AÜG) Betriebsprüfung im Vorfeld der 1. oder 2. Verlängerung Verlängerung der Erlaubnis für ein Jahr; Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Verlängerung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 4 AÜG) Antragsfrist: spätestens drei Monate vor Ablauf der Erlaubnis (§ 2 Abs. 4 S. 2 AÜG); materiell rechtliche Ausschlussfrist Entscheidung über den fristgerecht gestellten Verlängerungsantrag vor Ablauf der Erlaubnis; anderenfalls gesetzliche Fiktion der Verlängerung für ein Jahr Wirkung des verspäteten Verlängerungsantrages: Behandlung als Neuantrag und keine Fiktion der Verlängerung i.S.d. § 2 Abs. 4 S. 3 AÜG Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Grundstruktur: Antragsverfahren (2) unbefristete Erlaubnis (§ 2 Abs. 5 AÜG) Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers und Betriebsprüfung, beides ohne Beanstandungen Erteilung der Erlaubnis unbefristet möglich (Kann – Vorschrift); frühestens nach drei Jahren erlaubter Tätigkeit; bei Beanstandungen: Teilablehnung oder komplette Ablehnung Kostenpflicht nach § 2 a AÜG i.V.m. der AÜKostV; 2000 € Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Unbefristete Erlaubnis (§ 2 Abs. 5 AÜG) Voraussetzungen: Antrag auf unbefristete Erlaubnis tatsächliche Ausübung der erlaubten Verleihtätigkeit für drei aufeinanderfolgende Jahre Gesamtbild der bisherigen Geschäftstätigkeit des Antragstellers bietet Gewähr für ein gesetzestreues Verhalten als Arbeitgeber und eine zuverlässige Erfüllung seiner Arbeitgeberpflichten sofern eine unbefristete Erlaubnis nicht in Betracht kommt, ist die Erteilung einer befristeten Erlaubnis zu prüfen Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Grundsätzliche Informationen - Fundstelle Gesetzestext, Merkblätter, Formulare unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27716/Navigation/zentral/Unternehmen/Recht/Arbeitnehmerueberlassung/Arbeitnehmerueberlassung-Nav.html November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Formulare - Fundstelle Antrag und Anlagen unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_175694/zentraler-Content/Vordrucke/A08-Ordnung-Recht/Allgemein/Formulare-Arbeitnehmerueberlassung.html November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Formulare – Antrag (1/7) unbefristet: erst nach 3 Jahren! Antragsteller: Gemeinde/Körperschaft Persönliche Angaben: der gesetzlichen Vertreter (Bürgermeister, Landrat, …) wenn über 300 Beschäftigte, kann ein Verantwortlicher benannt werden November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Formulare – Antrag (2/7) Zweigniederlassungen: z.B. ausgelagerte Ämter mit Verleih, Geschäftsstellen Betriebsnummer der Zweigniederlassung nur, falls vorhanden Steuerliche Angaben für Lohnsteuer – auch wichtig, da Meldung von uns an Finanzamt erfolgt November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Formulare - Antrag 6.1 geplante Leiharbeitnehmer 6.2 erst bei Verlängerungen 6.3 Hintergrund der Frage: gibt es geordnete Geschäftsverhältnisse, ca-Angabe genügt 6.5 immer Tarifvertrag angeben, auch wenn es keine Öffnungsklausel für die Zeitarbeit gibt 6.6 ausgelagerte Verwaltungsarbeiten, z.B. Gehaltsabrechnung November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Formulare - Antrag für die Firma/Behörde und die gesetzlichen Vertreter November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Formulare – Antrag (5/7) für die Firma/Behörde und die gesetzlichen Vertreter November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Formulare - Antrag Unterschrift wieder des gesetzlichen Vertreters Arbeitnehmerüberlassung 03.07.2013 © Bundesagentur für Arbeit

Antragsunterlagen zur Zuverlässigkeitsprüfung Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges Kopien des Gesellschaftsvertrages Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) für den/die Antragsteller/in oder - bei anderen als natürlichen Personen - für die Vertreter/innen nach Gesetz / Satzung / Gesellschaftsvertrag sowie für Niederlassungsleiter/innen zuständige Behörde: Bundesamt für Justiz  www.bundesjustizamt.de Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - GZR 3 - (Belegart 9) für den/die Antragsteller/in oder – bei anderen als natürlichen Personen - für die Vertreter/innen nach Gesetz / Satzung / Gesellschaftsvertrag sowie für Niederlassungsleiter/innen zuständige Behörde: Bundesamt für Justiz  www.bundesjustizamt.de Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - GZR 4 - für juristische Personen oder Personenvereinigungen (z. B. GmbH) (Belegart 9)  zuständige Behörde: Bundesamt für Justiz  www.bundesjustizamt.de Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherungsträger, Unfallkasse)  vgl. Vordruck Bescheinigungen der Krankenkassen, bei denen die Mehrzahl der Arbeitnehmer/innen versichert ist / werden soll  vgl. Vordruck Aktuelle Liquiditätsnachweise: Auszüge aller Geschäftskonten, ggf. Kreditbestätigungen (hinsichtlich der Bonität müssen mindestens 10.000 € liquide Mittel nachgewiesen werden, bei Beschäftigung von mehr als 5 Leiharbeitnehmern jedoch 2.000 € pro Leiharbeitnehmer) Muster eines Leiharbeitsvertrages, bzw. eines Arbeitsvertrages mit Zusatzvereinbarung für Leiharbeitnehmer - gemäß § 11 AÜG 12) Muster eines Überlassungsvertrages gemäß § 12 AÜG 12) Beachte: Alle Unterlagen zuzüglich beglaubigter Kopie in die deutsche Sprache! zu 5. bei Beamten auf Lebenszeit: unterschriebene Bestätigung des Beamten, dass er Beamter auf Lebenszeit ist oder Kopie der Urkunde zu 11. Achtung: es geht nur um Muster, auch Zusatzvereinbarung zur Ergänzung des Arbeitsvertrages möglich Anlagen mitnehmen! November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Besonderheiten im Rahmen des Erlaubnisverfahrens Weitere beizubringenden Unterlagen durch ungarische Antragsteller: Ungarische Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung mit beglaubigter Übersetzung Behördliches Führungszeugnis vom Zentralamt für öffentliche Verwaltung und elektronische Dienstleistungen mit beglaubigter Übersetzung = Hatósági erkölcsi bizonyítvány Gemeinsame Steuerbescheinigung des nationalen Finanz- und Zollamtes in Ungarn mit beglaubigter Übersetzung anstatt Bescheinigungen der Berufsgenossenschaft, der Krankenkassen, u.a. mit beglaubigter Übersetzung Vorlage eines Arbeitsvertrags- und Überlassungsvertragsmuster mit beglaubigter Übersetzung November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Anforderungen (§ 11 Abs. 1 AÜG) die Regelung bezweckt – wie § 2 NachwG - den LAN über seine Rechte und arbeitsrechtliche Stellung zu informieren in Niederschrift bzw. einem schriftlichem Arbeitsvertrag ist der wesentliche Inhalt des Arbeitsverhältnisses (AV) aufzunehmen Mindestinhalt von Niederschrift bzw. Arbeitsvertrag sind die Angaben gemäß § 11 Abs. 1 AÜG und die nach dem § 2 Nachweisgesetz ein Verstoß gegen die Informationspflicht nach § 11 Abs. 1 AÜG ist bußgeldbewährt nach § 16 Abs. 1 Nr. 8 AÜG Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Mindestinhalt der Niederschrift bzw. des schriftlichen Arbeitsvertrages § 2 Nachweisgesetz (für alle Arbeitsverhältnisse): Name und Anschrift der Vertragsparteien Beginn des Arbeitsverhältnisses Dauer des Arbeitsverhältnisses (sofern befristet) Arbeitsort oder ggf. Hinweis dass LAN an verschiedenen Orten beschäftigt sein kann kurze Beschreibung der vom LAN zu leistenden Tätigkeit Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts (einschließlich Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile) detaillierte Angabe zur Grundvergütung und aller Zusatzentgelte (Überstunden, Sonn- und Feiertagszuschläge, Auslösungen, Provisionen und Tantiemen sowie sonstige entgeltwirksame Leistungen) Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Fortsetzung: Mindestinhalt… vereinbarte Arbeitszeit Umfang des Urlaubsanspruchs vertragliche Kündigungsfristen Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen § 11 Abs. 1 AÜG (Sondervorschriften für Leiharbeitnehmer) Firma und Anschrift des Verleihers, Erlaubnisbehörde Ort und Datum der Erlaubniserteilung Art und Höhe der Leistungen für verleihfreie Zeiten Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Merkblatt für LAN (§ 11 Abs. 2 AÜG) Verpflichtung zur Übergabe bei Vertragsschluss – also nicht früher und nicht später Zweck der Vorschrift ist die Unterrichtung der LAN über die Gesetzeslage und insbesondere seine Rechte und Pflichten, um ihn vor einer leichtfertigen oder ungewollten Aufgabe seiner Rechtspositionen zu schützen ein Verstoß gegen die Informationspflicht nach § 11 Abs. 2 AÜG ist bußgeldbewährt nach § 16 Abs. 1 Nr. 8 AÜG Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Überlassungsvertrag (§ 12 AÜG) Mindestinhalt: Vertragsparteien Erklärung, dass der Verleiher im Besitz einer Erlaubnis ist Tätigkeit des LAN beim Entleiher und dafür erforderliche Qualifikation wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitnehmers beim Entleiher Beachte: Von dieser Pflicht ist der Entleiher nur befreit, wenn der Verleiher erklärt, dass ein Tarifvertrag auf die Leiharbeitsverhältnisse Anwendung findet. Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Anzeige- und Auskunftspflichten (§ 7 AÜG) Verleiher haben der Erlaubnisbehörde: unaufgefordert vorher die Verlegung, Schließung und Errichtung von Betrieben, Betriebsteilen und Nebenbetrieben vorher anzuzeigen, soweit diese die Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung zum Gegenstand haben bei Erteilung der Erlaubnis an Personengesamtheiten, Personengesellschaften oder juristischen Personen unaufgefordert jeden Wechsel in der Geschäftsführung mitzuteilen Auskünfte zur Durchführung des AÜG zu erteilen Wer eine Anzeige nach § 7 Abs. 1 nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig erstattet, handelt ordnungswidrig nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 AÜG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 AÜG. Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Statistische Meldungen (§ 8 AÜG) halbjährlich hat der Verleiher statistische Meldungen zu erstatten kommt der Verleiher der Meldepflicht nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig nach, kann Versäumnis als Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 AÜG mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden zuständig für die Durchführung der Statistik ist seit 1. Juli 2007 der Zentrale Statistische Meldedienst(ZMD) bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Erstellen und Bereithalten von Dokumenten (§ 17b AÜG) Überlässt ein Verleiher mit Sitz im Ausland einen Leiharbeitnehmer zur Arbeitsleistung einem Entleiher, hat der Entleiher, sofern eine Rechtsverordnung nach § 3a AÜG auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, vor Beginn jeder Überlassung der zuständigen Behörde der Zollverwaltung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache mit folgenden Angaben zuzuleiten: Familienname, Vornamen und Geburtsdatum des überlassenen Leiharbeitnehmers, Beginn und Dauer der Überlassung, Ort der Beschäftigung, Ort im Inland, an dem die nach § 17c erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden, Familienname, Vornamen und Anschrift in Deutschland eines oder einer Zustellungsbevollmächtigten des Verleihers, Branche, in die die Leiharbeitnehmer überlassen werden sollen, und Familienname, Vornamen oder Firma sowie Anschrift des Verleihers Versicherung des Verleihers, dass dieser seine Verpflichtung nach § 10 Abs. 5 AÜG einhält Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

Erstellen und Bereithalten von Dokumenten (§ 17c AÜG) Jeder Verleiher ist verpflichtet, die für die Kontrolle der Einhaltung einer Rechtsverordnung nach § 3a AÜG (Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung) erforderlichen Unterlagen im Inland für die gesamte Dauer der tatsächlichen Beschäftigung des Leiharbeitnehmers im Geltungsbereich dieses Gesetzes, insgesamt jedoch nicht länger als zwei Jahre, in deutscher Sprache bereitzuhalten. Auf Verlangen der Prüfbehörde sind die Unterlagen auch am Ort der Beschäftigung bereitzuhalten. Nichtbeachtung kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 € geahndet werden (§ 16 Abs. 1 Nr. 17 und 18 und Abs. 2 AÜG). Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten. Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menüreiter „Start“ > Zeichnung > Anordnen > Ausrichten > Rastereinstellungen > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm anzeigen] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 12 pt – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4 pt – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung des Standorts innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 November 2013 © Bundesagentur für Arbeit

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