Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten

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 Präsentation transkript:

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 16. Mai 2013

Was sind Betriebsausgaben? Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass nicht alle Betriebsausgaben den Gewinn mindern dürfen

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Zum Beispiel: Bestimmte Schuldzinsen (über 2.050€) Geschenke an Nichtarbeiter (über 35€) Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass (30%) Mehraufwendungen für Verpflegung (6/12/24) bestimmte Pkw-Kosten/Fahrten zum Betrieb Büroraum/Home Office (evtl. nur 1.250€) Geldbußen / Spenden Gewerbesteuer

Home Office I grundsätzlich durch den Betrieb veranlasst aber: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung Ein ausschließlich betrieblich genutzter Raum in der selbst genutzten Wohnung/Haus (evtl. aufgrund neuer Rechtsprechung des BFH auch bei gemischter Nutzung anteilig möglich) wenn für die betriebliche und berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, allerdings dann Begrenzung auf 1.250 €/Jahr

Home Office II Welche Aufwendungen gehören dazu: Miete und alle Nebenkosten für die Nutzung der Wohnung auch zum Beispiel die Hausratversicherung oder bei Nutzung von Eigentum: Gebäude Absetzung für Abnutzung (AK, HK) Schuldzinsen Wasser-, Entwässerungs-, Energiekosten Grundsteuer, Versicherungen, Müll, Schornsteinfeger, Straßenreinigung usw. Renovierungs-, Reinigungskosten

Fahrtkosten I grundsätzlich alle nachgewiesenen Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Taxi) Pkw – Kosten (allerdings mit Einschränkungen je nach betrieblicher Nutzung) ebenso Einschränkung für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, max. wie bei Arbeitnehmern 0,30 EUR/Entfernungs-km

Fahrtkosten II bei Nutzung eines Pkw zu mehr als 50% zu betrieblichen Zwecken, gibt es zwei Alternativen für die Berechnung des Privatanteils: Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches oder Versteuerung des (geschätzten) Privatanteils mit 1% des inländischen Listenpreises für jeden Monat der Nutzung

Fahrtenbuch Anforderungen: gebundene oder geschlossene Form zeitnahe Erfassung der Fahrten in fortlaufendem zeitlichen Zusammenhang Angabe Gesamtkilometerstand am Fahrtende Datum, Reiseziel, Kunde, Grund des Besuchs Kilometerangabe für private Fahrten keine Excel Tabellen, da abänderbar

Privatanteil PKW 1% Regelung Ansatz für jedes der Privatnutzung zur Verfügung stehende Fahrzeug soweit kein Fahrtenbuch geführt wird Berechnung: Listenpreis incl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung Fahrten zum Betrieb mit 0,03% des Brutto - Listenpreises (incl. USt) (180 Tage x Entfernungskilometer x 0,30 EUR) Kostendeckelung

Absetzung für Abnutzung (AFA) Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens liegt vor, bei einer voraussichtlichen Nutzung von mehr als einem Jahr Anschaffungskosten sind dann nur über die Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe abzugsfähig AfA: ab 2011 nur noch linear und nach Maßgabe der Leistung, außergewöhnliche Absetzung evtl. Sonderabschreibung (20%)

Geringwertige Wirtschaftsgüter abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind Anschaffungskosten bis 150 EUR immer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben Anschaffungskosten/Einlagewert bis 410 EUR, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag = sofort BA Anschaffungskosten 150 EUR aber nicht mehr als 1.000 EUR = Verteilung auf 5 Jahre a) und b) alternativ für alle angeschafften Wirtschaftsgüter innerhalb eines Wirtschaftsjahres

Investitionsabzugsbetrag wird außerhalb der Gewinnermittlung gebildet bis zu 40% der AK / HK möglich Voraussetzung: fast ausschließlich betriebliche Nutzung Betriebsvermögen nicht über 235.000 EUR Gewinn bei § 4(3) nicht über 100.000 EUR Anschaffung innerhalb von drei Jahren nach dem Jahr der Bildung Bildung bis zu 200.000 EUR insgesamt möglich Bei Nichtanschaffung innerhalb von 3 Jahren, rückwirkende Auflösung (der Gewinnminderung)!!

Pauschaler Betriebsausgabenabzug nur möglich für bestimmte Berufe, zum Beispiel: hauptberufliche Journalisten, Schriftsteller 30% der BE als BA max. 2.455 EUR nebenberufliche wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, erzieherische Tätigkeiten 25% der BE als BA max. 614 EUR Tagesmütter für 8 Std/täglich 300 EUR/Kind nebenberufliche Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen bis 2.100/500 EUR/Jahr