Umsetzung EU-Richtlinie Änderung des Güterbeförderungsgesetzes (GütBefG) Gelegenheitsverkehrsgesetzes (GelVerkG) Kraftfahrliniengesetzes (KflG) Führerscheingesetzes (FSG)
Fahrerqualifizierungsnachweis C Betroffene: Lenker von Kraftfahrzeugen mit EU-Staatsbürgerschaft bzw. Drittstaatsangehörige, die innerhalb der EU beschäftigt oder eingesetzt werden Führerscheinerwerb der Klassen C1+C nach dem 9.9.2009 – Nachweis der Grundqualifikation durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen (Fahr-)Prüfung Lenkern, denen vor dem 10.9.2009 eine Lenkerberechtigung für die Klasse C1 oder C erteilt wurde, gelten als grundqualifiziert und haben ab dem 10.9.2014 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen und den Aufsichtsorganen auf Verlangen auszuhändigen
Fahrerqualifizierungsnachweis Eintragung des entsprechend harmonisierten Gemeinschaftscodes Ein Fahrerqualifizierungsnachweis nach dem Modell der Richtlinie Eintragung in einer ausgestellten Fahrerbescheinigung
Prüfungskommission Bestellt durch den Landeshauptmann Zusammensetzung: Rechtskundiger Beamter des höheren Dienstes (Vorsitzender) Zwei weitere Mitglieder über Vorschlag der Kammer für Arbeiter und Angestellte über Vorschlag des zuständigen Fachverbandes
Verordnungsermächtigung Sachgebiete der Prüfung Form und Dauer der Prüfung Anforderungen an die Prüfer Bestimmungen über die Wiederholung der Prüfung Auszustellende Bescheinigungen Kostenbeiträge
Weiterbildung Alle 5 Jahre (nach Erwerb der Grundqualifikation) Für Altlenker spätestens bis zum 10.9.2014 Weiterbildung nur durch genehmigte Ausbildungsstätten
Verordnungsermächtigung Vorschriften über die Sachgebiete Umfang und die Art der Weiterbildung Voraussetzungen für die Genehmigung von Ausbildungsstätten Voraussetzungen über die Zulassung der Ausbilder Auszustellende Bescheinigungen
Fahrerqualifizierungsnachweis D Betroffene: Lenker von Kraftfahrzeugen mit EU-Staatsbürgerschaft bzw. Drittstaatsangehörige, die innerhalb der EU beschäftigt oder eingesetzt werden Führerscheinerwerb der Klassen D nach dem 9.9.2008 – Nachweis der Grundqualifikation durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen (Fahr-)Prüfung Lenkern, denen vor dem 10.9.2009 eine Lenkerberechtigung für die Klasse D erteilt wurde, gelten als grundqualifiziert und haben ab dem 10.9.2013 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen und den Aufsichtsorganen auf Verlangen auszuhändigen