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Informationen zur Höheren Handelsschule: Das halbjährige einschlägige Praktikum ( einschließlich der Neuregelungen zum 01.08.2007) (24 Wochen Dauer)

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Präsentation zum Thema: "Informationen zur Höheren Handelsschule: Das halbjährige einschlägige Praktikum ( einschließlich der Neuregelungen zum 01.08.2007) (24 Wochen Dauer)"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zur Höheren Handelsschule: Das halbjährige einschlägige Praktikum ( einschließlich der Neuregelungen zum 01.08.2007) (24 Wochen Dauer)

2 Die Fachhochschulreife erlangt, wer......den Abschluss der Klasse 12 mit der staatlichen Abschlussprüfung in Deutsch Mathematik Englisch Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (lt. Beschluss der Bildungsgangkonferenz) erreicht und......ein halbjähriges einschlägiges Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann.

3 Informationspflicht Vor Eintritt in die Klasse 11 muss die Schule die Schülerinnen und Schüler über die Bedeutung des Praktikums und die entsprechenden Angebote informieren. Im folgenden wird der Rahmen aufgezeigt, in dem das 24-wöchige einschlägige Praktikum abgeleistet werden kann.

4 Die vier Möglichkeiten 24 Praktikumswochen zu sammeln: b) Ergänzendes schulisches Praktikum im Differenzierungsbereich (0 - 4 Wochen) d) Zusammenhängende Praktika vor, während oder nach dem Bildungsgang (12 - 20 Wochen) c) Zusammenhängendes Praktikum während des Bildungsgangs (0 - 4 Wochen) a) In den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs integriertes Praktikum (4 Wochen)

5 Zu a) In den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs integriertes Praktikum Die in den Lehrplänen vorgegebenen und in den Fächern zu vermittelnden berufs-praktischen Verfahren und Inhalte (z.B. aus BWRE oder Informationswirtschaft) werden im Umfang von 4 Wochen auf das Praktikum am Ende des Bildungsgangs angerechnet und auf dem Abschlusszeugnis bescheinigt.

6 Zu b) Ergänzendes schulisches Praktikum im Differenzierungsbereich Soweit im Differenzierungsbereich ergän- zende berufspraktische Unterrichtsinhalte angeboten werden, können diese im Umfang von bis zu 4 Wochen auf das halbjährige Praktikum von der Schule am Ende des Bildungsgangs angerechnet und von der Schule bescheinigt werden.

7 Zu c) Zusammenhängendes Betriebspraktikum während des Bildungsgangs Soweit die Schule ein Betriebspraktikum im Umfang von bis zu 4 Wochen während der Unterrichtszeit organisiert (incl. Vor- und Nachbereitung), wird dieses von der Schule im abgeleisteten Umfang am Ende des Bildungsgangs angerechnet. Der Praktikumsbetrieb bescheinigt die ordnungsgemäße Durchführung.

8 Zu d) Zusammenhängende Betriebspraktika vor, während oder nach dem Bildungsgang Weitere Betriebspraktika sind unmittelbar vor und/oder nach dem Bildungsgang bzw. während der Ferienzeiten im Bildungsgang zu absolvieren und werden von der Schule im abgeleisteten Umfang nach Ende des Bildungsgangs angerechnet. Der Praktikumsbetrieb bescheinigt die ordnungsgemäße Durchführung.

9 a) (4 Wochen) RMBK: 4 Wochen Die einzelnen Praktikumwochen werden bescheinigt und addiert... b) (0 - 4 Wochen) im Differenzierungsbereich RMBK: 2-4 Wochen d) (12 - 20 Wochen) individuell..... c) (0 - 4 Wochen) RMBK: 0-2 Wochen (evtl. für eine Klasse) In der Summe sind es: 24 Wochen Der Betrieb bescheinigt auf einem Formblatt Die Schule bescheinigt auf dem Abschlusszeugnis

10 Rechenbeispiel: a) 4 Wochen (integriert) b) 4 Wochen (Differenzierungsbereich) c) 0 Wochen (während des Bildungsgangs) d)16 Wochen (Rest - außerschulisch) Summe:24 Wochen Mögliche Zusammensetzung der 16 restlichen Wochen : 1. Sommerferien vor der Einschulung6 Wochen 2. Sommerferien nach der Klasse 114 Wochen 3. Osterferien in der Klasse 122 Wochen 4. Nach Abschluss des Bildungsgangs4 Wochen

11 Jeder Praktikumbetrieb muss geeignet sein! Bei der Auswahl des Praktikumbetriebes (einer Einrichtung oder einer Behörde) muss darauf geachtet werden, dass sie geeignet ist. Möglich sind: 1.Betriebe, die zur Ausbildung in den entsprechenden Berufen berechtigt sind. 2.Einrichtungen oder Behörden, die die Berechtigung haben, in einem entsprechend anerkannten Beruf auszubilden. 3.Weitere von der oberen Schulaufsicht zugelassene Stellen. Fragen Sie uns vorher, ob die Stelle für das geplante Praktikum geeignet ist.

12 Jedes Praktikum muss einschlägig sein! Bei der Auswahl des Praktikums muss darauf geachtet werden, dass es „einschlägig“ ist, also dem Bereich „Wirtschaft und Verwaltung“ zuzuordnen ist.(vgl. hierzu das Merkblatt: Inhalte des Praktikums) Gut gewählt ist zum Beispiel: –Industriebetrieb Einkauf –Großhandelsbetrieb Verkauf Nicht erlaubt ist zum Beispiel: –Fahrradmechaniker oder Bäcker Die Einschlägigkeit wird von der Schule festgestellt. Lassen Sie sich vor dem Antritt des Praktikums von der Schule diesbezüglich beraten.

13 Schriftstücke: 4 Schriftstücke spielen für Ihr Praktikum eine Rolle: 1.Bescheinigung des Betriebes über die Ableistung der Praktikumwochen. ( Diese lassen Sie vom Betrieb ausfüllen. Vordruck im Büro erhältlich.) 2.Praktikumvertrag (Der Abschluss wird empfohlen.) 3.Auflistung der Bestandteile des Praktikums (Diese Auflistung wird von der Schule geführt.) 4.Bescheinigung der vollen (schulischer Teil und Praktikum) Fachhochschulreife (wird nach Erreichen ausgestellt.)

14 Sonst noch Fragen..... Darf man jeden Tag eine Stunde Praktikum machen? Nein, das wenigste sind zwei zusammenhängende Wochen.


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