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Veröffentlicht von:Ludwig Woltering Geändert vor über 10 Jahren
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01.Mai 2003 Neues Luftrecht Europäisches Luftrecht JAR –FCL
(Joint Aviation Regulation – Flight Crew Licensing) Nationales Luftrecht Nationale Lizenzen u.a.
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Eine Präsentation von:
Joachim S. Gluzek und Henryk Thier
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Nationale Lizenzen Segelflugzeugführer - PPL-C
- Lehrberechtigung Segelflugzeugführer - Klassenberechtigung Reisemotorsegler - Lehrberechtigung Reisemotorsegler Nationaler PPL-A (als Folie!)
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JAR – FCL 1 Umschreibung PPL-B/RMS in JAR – FCL
Umschreibung Lehrberechtigung PPL-B in JAR - FCL Classrating Touring Motorglider Lehrberechtigung Touring Motorglider ( Beide Punkte sind nicht Gegenstand dieser Power Point Präsentation!)
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PPL – C Voraussetzungen: - Mindestalter: Beginn 14 Jahre
Lizenz 16 Jahre - Tauglichkeitszeugnis
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PPL-C / Ausbildung: - theor. Ausbildung in 7 Fächern
- Flugausbildung min. 25 h / 15h Alleinflug - 60 Starts u. Landungen / 20 Allein - 3 Landungen auf fremdem Platz - min. eine Außenlandeübung mit Fluglehrer - 50 km Streckenflug im Alleinflug (Erleichterung: 100 km mit Fluglehrer) - praktische Einweisung in Grenzflugzustände - neben den herkömmlichen Startarten; Startart E für eigenstartfähige Segelflugzeuge (10 Eigenstarts mit Lehrer und 10 Allein)
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PPL-C / Prüfung: - theor. Prüfung, spätestens vor dem 1.Alleinüberlandflug (gilt 24 Monate) - prakt. Prüfung, spätestens 12 Monate nach der theor. Prüfung - Wie (?) soll das gehen??
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PPL-C Gültigkeit / Verlängerung:
Die Lizenz ist unbefristet gültig Flugberechtigung jedoch nur, wenn innerhalb der letzten 24 Monate folgender Nachweis erbracht wird: - min. 25 Starts - davon min. 5 Starts in jeder Startart (Der Nachweis erfolgt im Flugbuch!) - gültiges Tauglichkeitszeugnis (Fehlende Starts mit Fluglehrer oder unter Aufsicht eines Fluglehrers)
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Lehrberechtigung PPL - C
Voraussetzungen: - min. 150 h und 250 Starts auf Segelflgz. - einen 200 km Streckenflug (Beide Bedingungen nach Scheinerhalt!) - theor. und prakt. Vorausbildung - Auswahlprüfung
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Lehrberechtigung PPL-C / Ausbildung:
- Teilnahme an einem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang mit theor. und prakt. Prüfung. Der Ausbildungslehrgang muss einen zusammenhängenden Abschnitt von min Wochen Dauer enthalten und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein. - anschließende Ausbildung unter Aufsicht
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Lehrberechtigung PPL-C
Gültigkeit / Verlängerung: - 3 Jahre - innerhalb der 3 Jahre Nachweis von der 3 nachfolgenden Voraussetzungen, 10 h oder 60 Starts/Ldg. als Lehrer oder Prüfer Fluglehrerfortbildungslehrgang innerhalb der letzten 12 Mon. vor Ablauf der Gültigkeit Befähigungsprüfung innerhalb der letzten 12 Mon. vor Ablauf der Gültigkeit
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Klassenberechtigung RMS
Voraussetzungen: - Segelflugzeugführerlizenz (Eine ausschließliche Ausbildung auf RMS ohne Segelfluglizenz ist künftig nicht mehr möglich!)
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Ausbildung RMS - ergänzende theor. Ausbildung
- Flugausbildung min. 10 h - 20 Alleinstarts/Landungen - An- und Abflüge zu kontrollierten Flugplätzen - 1 Nav-Dreiecksflug mit Fluglehrer von mehr als 270 km (2 Zwischenlandungen, die erste nach min. 100 km)
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noch Ausbildung RMS: - ein zweiter 270 km Nav-Flug im Alleinflug - eine praktische Einweisung in besondere Flugzustände
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RMS: Gültigkeit / Verlängerung:
Die Lizenz ist unbefristet gültig. Flugberechtigung nur, wenn innerhalb der letzten 24 Monate folgender Nachweis erbracht wird: - min. 12 h , davon 6h als verantwortlicher Flugzeugführer mit 12 Starts / Landungen (6h können durch Motorflug oder Ultraleicht ersetzt werden) - ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer (Nachweise erfolgen im Flugbuch!) - gültiges Tauglichkeitszeugnis
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Lehrberechtigung RMS Voraussetzungen:
- Lehrberechtigung Segelflugzeugführer - Klassenberechtigung RMS (Bei diesen Voraussetzungen gilt die Ausbildungsberechtigung als erteilt, wenn eine ausreichende Flugerfahrung vorliegt!)
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Nationaler PPL-A Siehe separate Folie
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Umschreibung PPL-B in JAR-FCL 1 TMG
Bedingungen: CVFR 75 h Gesamtflugzeit RMS/MF Nachweis von Kenntnissen JAR-FCL
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Umschreibung Lehrberechtigung PPL–B in JAR-FCL 1 TMG
Bedingungen: CVFR 4h Einweisungslehrgang (Seminar LBA) in JAR – FCL mit Lernzielkontrolle 150 h davon 20 h Überlandflug 540 km Dreiecksflug (2 Landungen) In den letzten 12 Monaten vor Umschreibung 10 h Flugzeit auf RMS
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Vor Beginn des nächsten Fluges!!
Ab wann zählt die Gültigkeitsdauer von 24 bzw. 12 Monaten oder 90 Tagen bei nationalen Lizenzen?? Vor Beginn des nächsten Fluges!!
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PPL – C 24 Monate Mindestens 25 Starts 5 Starts in jeder Startart
(Fehlende Starts können mit oder unter Aufsicht eines Fluglehrers ergänzt werden) Gültiges Tauglichkeitszeugnis
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Klassenberechtigung RMS 24 Monate
Mindestens 12 h davon 6 h als verantwortlicher Flugzeugführer mit 12 Starts / Landungen (6 h können durch Flüge auf Flugzeugen oder aerodynamisch gesteuerten Uls ersetzt werden) Ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer (Fehlende Bedingungen können nur durch eine Befähigungsprüfung ersetzt werden!) Gültiges Tauglichkeitszeugnis
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Weitere Fristen Schleppflugberechtigung:
Min. 5 Schleppflüge in den letzten 12 Monaten! (Sonst wieder 5 Schleppflüge unter Aufsicht!) Mitnahme von Fluggästen Segelflug bzw. RMS: Min. 3 Starts auf derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters in den letzten 90 Tagen! Mitnahmen von Fluggästen beim Kunstflug: Nach Erteilung der Kunstflugberechtigung min. 50 Kunstflüge im Alleinflug, davon 3 innerhalb der letzten 90 Tage!
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Beginn der Ausbildung vor und nach dem 01.05.03
Wenn die Ausbildung zum Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung vor dem begonnen wurde und die Ausbildung einschließlich der geforderten Prüfungen vor dem Ende des dritten darauffolgenden Jahres nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wird, so gelten noch die Vorschriften der alten LuftPersV! Wird die Ausbildung zum Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung nach dem begonnen, so gelten die Vorschriften der neuen LuftPersV!
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Erstmalige Verlängerung einer Lizenz nach dem 01.05.03
Es wird ein neuer Schein ausgestellt! In den neuen Schein werden grundsätzlich nur die Berechtigungen eingetragen, für die die neuen Voraussetzungen erfüllt sind! Bis zum werden Berechtigungen auch noch nach den alten Voraussetzungen eingetragen, wenn die neuen noch nicht erfüllt sind! (BMVBW, Schreiben vom )
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Medical Tauglichkeit Klasse II
Gültigkeit: Bis 30. Lebensjahr 60 Monate Bis 50. Lebensjahr 24 Monate Ab 50. Lebensjahr 12 Monate Übergangsregelung: Bis zum werden Tauglichkeitszeugnisse, unabhängig vom Alter, mit einer Gültigkeit von 24 Monaten ausgestellt!
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Vielen Dank fürs Zuhören!
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