Inklusion Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Ina Korter, MdL.

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 Präsentation transkript:

Inklusion Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Ina Korter, MdL

Die UN-Konvention und was sie für Niedersachsen bedeutet Gliederung Die UN-Konvention und was sie für Niedersachsen bedeutet Wo steht Deutschland bei der Inklusion? Wo steht Niedersachsen im Bundesvergleich? Was wollen wir? Grüne auf dem Weg zur inklusiven Schule Die Landesregierung und die Inklusion Resümee Ina Korter Schulpolitische Sprecherin Ina Korter, MdL

I. Die UN-Konvention und was sie bedeutet UN – Behindertenrechtskonvention gültig seit 26. März 2009 Artikel 24 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, (…) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen. Ina Korter, MdL

I. Die UN-Konvention und was sie bedeutet (2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; Ina Korter, MdL

I. Die UN-Konvention und was sie bedeutet  UN-Konvention seit 26. März 2009 rechtsgültig  Deutschland ist verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen Doch wie sieht die Realität in Niedersachsen aus? Ina Korter, MdL

II. Wo steht Deutschland bei der Inklusion Deutschland und die Inklusion Daten und Fakten: Deutschland: 3.302 Förderschulen mit über 480.00 Schülerinnen und Schüler (2008/2009), In Niedersachsen besuchen knapp 40.000 Schülerinnen und Schüler eine Förderschule: Sonderpädagogische Förderschwerpunkte (absolute Zahlen/2010/11): 1.) Lernen: 18.100 2.) Geistige Entwicklung: 6.983 3.) Emotionale und soziale Entwicklung: 3.412 4.) Sehen: 269 5.) Hören: 881 6.) Sprache und Kommunikation: 3.718 7.) Körperliche und motorische Entwicklung: 2.178 Die Mehrzahl beim Förderbedarf liegt beim Schwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung Schülerinnen und Schüler in Förderschulklassen nach Art der Schwerpunkte in Prozent / (Stand 2010/ 2011) Ina Korter, MdL

II. Wo steht Deutschland bei der Inklusion Unzureichende Bildungsabschlüsse an den Förderschulen: Über ¾ der FörderschülerInnen verlassen 2008 die Schule ohne Hauptschulabschluss EU-weit niedriger Anteil an integrativ/ inklusiv geförderten Schülerinnen und Schülern Besonders weiterführende Schulen haben Inklusionsdefizite Quellen: 1.) Bildungsbericht (Bildung in Deutschland 2010), im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, 2010 2.) Gemeinsam lernen, Inklusion leben, Bertelsmannstiftung, 2010 3.) Dieter Katzenbach, Joachim Schroeder: "Ohne Angst verschieden sein können" Über Inklusion und ihre Machbarkeit - erschienen in: Zeitschrift für Inklusion-online 01/2007, 4.) Die niedersächsischen allgemein bildenden Schulen in Zahlen / Stand: Schuljahr 2010/2011 Ina Korter, MdL

II. Wo steht Deutschland bei der Inklusion Ina Korter, MdL

II. Wo steht Niedersachsen bei der Inklusion Vergleich der Bundesländer Große Unterschiede deutschlandweit bei den Inklusionsquoten. Kein Fortschritt in Niedersachsen: Vom Jahr 2009 zum Jahr 2010 stagniert dieser ohnehin sehr niedrige Wert. Nur 4,7 % der Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden inklusiv beschult. (Die Bertelsmannstiftung spricht 2009 von 6,6%, Bildungsbericht von 6%) Niedersachsen weist deutschlandweit den niedrigsten Wert auf. Ina Korter, MdL

II. Wo steht Niedersachsen bei der Inklusion Stand der sonderpädagogischen Förderung an niedersächsischen Schulen Integrationsklassen bisher noch in Abhängigkeit von personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen (§ 4 NSchG) Zuweisung von Förderschullehrerstunden durch das Kultusministerium festgelegt: A.) Sonderpädagogische Grundversorgung: zwei Stunden pro Klasse nur für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Sprechen, Emotionale und soziale Entwicklung Ina Korter, MdL

II. Wo steht Niedersachsen bei der Inklusion B.) Zieldifferente Integrationsklassen: Sonderpädagogischer Förderbedarf (SpF) nach Schwerpunkten: Geistige Entwicklung 5,0 Stunden Lernen bis 4. Schuljahrgang 2,0 ab 5. Schuljahrgang 3,0 Zielgleiche Integrationsklassen: Schülerinnen und Schüler mit SpF, die zielgleich in anderen Schulformen unterrichtet und durch Mobile Dienste unterstützt werden, erhalten einen Zusatzbedarf gemäß folgender Orientierungswerte für die Förderschwerpunkte: Sprache ab 5. Schuljahrgang 3,0 Stunden Emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen       bis 4. Schuljahrgang 3,0       ab 5. Schuljahrgang 3,5 Körperliche und motorische Entwicklung       bis 4. Schuljahrgang 3,0       ab 5. Schuljahrgang 4,0 Quelle: Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen (Runderlass des MK vom 7.7.2011) Ina Korter, MdL

II. Wo steht Niedersachsen bei der Inklusion Anträge der Schule oder des Schulelternrates können nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden. Der schriftliche Antrag auf die Einrichtung einer Integrationsklasse ist jeweils bis zum 15. Februar des Jahres, in dem die Einrichtung zum Schuljahresbeginn erfolgen soll, bei der Schulbehörde zu stellen. Schule und Schulaufsicht entscheiden, ob die Schülerin oder der Schüler in eine allgemeine Schule aufgenommen wird. Quellen: 1.) Sonderpädagogische Förderung RdErl. d. MK v. 1.2.2005 2.) Bekanntmachung der KMK - Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen und soziale und emotionale Entwicklung Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.10.1999 Ina Korter, MdL

III. Grüne auf dem Weg zur inklusiven Beschulung III. Was wollen wir und wie möchten wir inklusive Schule umsetzen Gesetzentwurf und Antrag vom 06.01.2009 Inklusive Schule verwirklichen – Sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen - Förderschulen LE, EuS, Sp schrittweise in die allgemeinen Schulen integrieren (auflösen) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in der Regel an allgemeinen Schulen gemeinsam mit Nichtbehinderten unterrichtet werden. Elternwunsch entscheidend Jedes Kind bekommt einen Rechtsanspruch auf einen inklusiven Schulplatz. Ina Korter, MdL

III. Grüne auf dem Weg zur inklusiven Beschulung Warum ist uns das gemeinsame Lernen so wichtig? Leistungsschwache und leistungsstarke Kinder profitieren vom gemeinsamen Unterricht Separierung in Förderschulen/Sonderschulen beeinträchtigt das Selbstbild und die Sozialkontakte. 3. Die gesellschaftliche Ausgrenzung wird durch die Überweisung in gesonderte Schulen verfestigt. Ina Korter, MdL

III. Grüne auf dem Weg zur inklusiven Beschulung Konzept für den Ausbau der allgemeinen Schulen zu inklusiven Schulen Schulen sollen mit einem Qualifizierungsprogramm auf den inklusiven Unterricht vorbereitet werden Personelle Ressourcen gehen vollständig in die inklusiven Schulen In den Schulen sollen Unterstützungs-Zentren eingerichtet werden Bereitstellung von kommunalen Beratungs- und Unterstützungsdiensten Ganztagsschule mit kleineren Klassen Ina Korter, MdL

IV. Die Landesregierung und Inklusion IV. Inklusion: Für die Landesregierung ein Randthema Chronologie der Ereignisse: Januar 2009: Gesetzentwurf Grüne Mai 2009: umfangreiche Anhörung zum Gesetzentwurf Grüne Mai 2010: Besuch des Kultusausschusses in der autonomen Provinz Bozen (Südtirol) August 2010: Gesetzentwurf SPD Erste Ankündigung von CDU eines Gesetzentwurfes für Herbst 2010 10.10.2011: „Wir sind nicht unter Zeitdruck.“ Karl-Heinz Klare (stellvertretender Vorsitzender der niedersächsischen CDU Landtagsfraktion) Bis zum 26.10.2011 (rund 2,5 Jahre) untätig Ina Korter, MdL

IV. Die Landesregierung und Inklusion Gesetzentwurf der Fraktion CDU und FDP am 26.10. 2011 Ab 2013 freier Elternwille bei der Schulanwahl Alle Förderschulen mit Ausnahme der Primarstufe der Förderschule Lernen bleiben erhalten Bis 2018 findet Inklusion nur an Schwerpunktschulen statt Kritik: Elternwille kann ausgehebelt werden: Zwangs-Abschulung auf Förderschulen § 59 und § 61 (teure) Doppelstruktur wird geschaffen zu Lasten der Inklusion Inklusion wird weiter verschleppt Ina Korter, MdL

V. Resümee V. Resümee Zögerliches Vorgehen der Landesregierung kann Vorbehalte verstärken Eltern müssen weiter für das Recht ihrer Kinder kämpfen Gemeinsamer Unterricht bleibt die Ausnahme Niedersachsen bleibt bundesweit Schlusslicht bei der Inklusion Ina Korter, MdL

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung ! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ina Korter, MdL Landtagsfraktion B'90/DIE GRÜNEN Niedersachsen Bildungspolitische Sprecherin Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 *** 30159 Hannover Telefon 0511-3030-3312 Fax 0511-3030-993312 Email: ina.korter@lt.niedersachsen.de Ina Korter, MdL