1 / Dobesberger / BRV / 01.12..09 Bericht zur aktuellen Situation.

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 Präsentation transkript:

1 / Dobesberger / BRV / Bericht zur aktuellen Situation

2 / Dobesberger / BRV_Info_ / Teilnehmerstand und Betreuungssituation Entwicklung durchschnittlicher Teilnehmerstand (Stahlstiftung klassisch) November August 2011

3 / Dobesberger / BRV_Info_ / Teilnehmerentwicklung 1/2009 bis 8/2011

4 / Dobesberger / BRV_Info_ / Eintritte Stahlstiftung klassisch (1/ /2011)

5 / Dobesberger / BRV_Info_ / Altersstruktur nach Divisionen

6 / Dobesberger / BRV_Info_ / Teilnehmerzahl nach Divisionen Teilnehmer nach Divisionen im Zeitraum in Prozent und alle Teilnehmer seit 1987

7 / Dobesberger / BRV_Info_ / Teilnehmer mit Invalidität und über 50-jährige Teilnehmer mit über 50 % Invalidität und über 50-jährige Teilnehmer (Krise )

8 / Dobesberger / BRV_Info_ / Zeitintensive Teilnehmer Eintritte seit in Linz: 105 Teilnehmer davon 4 mit über 50 % Invalidität 18 über 50-jährige von den 105 Teilnehmern sind 29 Personen sehr zeitintensiv Gründe für die Zunahme der Zeitintensivität sind: Psychische Probleme (z.B. Burnout) Gesundheitliche Probleme Die Verkomplizierung des Ausfüllens der Maßnahmenpläne des AMS, welche für viele Teilnehmer ein großes Problem darstellt

9 / Dobesberger / BRV_Info_ / Eintritte, Austritte und Vermittlungsquote Jänner August 2011 Eintritte: Austritte: Jobsuche ohne Erfolg 15,5 % Eintritte und Austritte 01/ /11 Stahlstiftung klassisch

10 / Dobesberger / BRV_Info_ / in Tsd. Rücklagen per 31. Dezember Rücklagen per 20. August Rücklagen per 28. Jänner Rücklagen per 2. Februar Rücklagen per 3. Juni Rücklagen per 15. September Entwicklung der Rücklagen 2011

11 / Dobesberger / BRV / Finanzierungsstruktur der Stahlstiftung

12 / Dobesberger / BRV_Info_ / Lohn- und Gehaltsverzicht von 0,5 % der Mitarbeiter/innen Basis: Zusatz-Kollektivverträge 1987, (1989), 2009, 2010 Sehr unterschiedliche Praxis in den Mitgliedsgesellschaften bei der Umsetzung Mit Verrechnungssätzen - basierend auf durchschnittlichen Löhnen bzw. Gehältern - werden die Solidaritätsbeiträge von der Stahlstiftung den Mitgliedsgesellschaften in Rechnung gestellt Arbeiter: = 12 (12 x jährlich) Angestellte: = 18 (12 x jährlich) Leitende Ang.: = 48 (12 x jährlich) Solidaritätsbeiträge

13 / Dobesberger / BRV_Info_ / Jährliche Erhebung von 0,5 % der Lohn- und Gehaltssumme im November Erhebung der genauen Zahl der Mitarbeiter/innen Erhebung der Zahl der KV-Sitzer Liste, welche Lohn- bzw. Gehaltsbestandteile dafür herangezogen werden Monatliche Vorschreibung von 1/12 der erhobenen Summe und von entsprechenden Durchschnittsbeträgen für die KV-Sitzer Nachverrechnung bzw. Gutschrift für Veränderungen beim Personalstand 12 Monate später Vorschlag für die zukünftige Verrechnung der Solidaritätsbeiträge

14 / Dobesberger / BRV / Zugangsregelungen für Teilnehmer/innen

15 / Dobesberger / BRV_Info_ / Wirtschaftliche oder strukturelle Gründe Personalabbau aus wirtschaftlichen Gründen der Mitgliedsgesellschaft Personalabbau bedingt durch Rationalisierungsmaßnahmen der Mitgliedsgesellschaft Kein weiterer innerbetrieblicher Einsatz des/der betroffenen Mitarbeiters/in in der Mitgliedsgesellschaft möglich, wegen - gesundheitlicher Einschränkungen - nicht berufsbegleitend behebbarer Qualifizierungsmängel - Unvermittelbarkeit in verbundene Unternehmen

16 / Dobesberger / BRV_Info_ / Voraussetzungen für den Eintritt in die Stahlstiftung 1.Anspruch des/der betroffenen Mitarbeiters/in auf den Bezug von Arbeitslosengeld 2.Bei Mitarbeiter/innen mit einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung: Eine unmittelbare Vermittelbarkeit durch das AMS (prüft das AMS innerhalb von 14 Tagen vor Stiftungseintritt) darf nicht gegeben sein 3.Zustimmung des/der betroffenen Mitarbeiters/in 4.Zustimmung der innerbetrieblichen Sozialpartner (Personalmanagement, zuständiger Betriebsrat). Sollte es zwischen diesen keine Einigung geben, dann fungieren Unternehmens- bzw. Belegschaftsvertreter aus dem Kuratorium bzw. der Geschäftsführung als Eskalationsinstanz 5.Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses aus wirtschaftlichen und/oder strukturellen Gründen

17 / Dobesberger / BRV_Info_ / Rückforderung Ausbildungskosten Die Stahlstiftung ist dezidiert kein Angebot für Mitgliedsgesellschaften, die wegen Auftragsschwankungen ihre Mitarbeiter/innenzahl vorübergehend reduzieren. Um ein derartiges Vorgehen zu verhindern, kann die Stahlstiftung die angefallenen Ausbildungskosten in solchen Fällen von der Mitgliedsgesellschaft zurückfordern.

18 / Dobesberger / BRV / Stipendien für Teilnehmer/innen

19 / Dobesberger / BRV_Info_ / Das Grundstipendium -Höchststipendium: 450,-- pro Monat (14 x jährl.) -Mindeststipendium: 170,-- pro Monat (14 x jährl.) Das Zusatzstipendium -Alleinverdienern bzw. Alleinerhaltern wird ein Zusatzstipendium von 75,-- und für jedes unversorgte Kind von 40,-- pro Monat gewährt (12 mal jährlich) Die Höchstgrenzen -Das Arbeitslosengeld und das Grundstipendium dürfen 80 % der Berechnungsgrundlage nicht übersteigen. Das 13. und 14. Grundstipendium wird bei dieser Limitierung nicht berücksichtigt. -Sämtliche von der Stahlstiftung gewährten Zahlungen (Grund- und Zusatzstipendium) und das Arbeitslosengeld dürfen 100 % der Berechnungsgrundlage nicht überschreiten. Stipendienmodell(e) Stiftungseintritte bis Das Grundstipendium -Höchststipendium: 370,-- pro Monat (14 x jährl.) -Mindeststipendium: 170,-- pro Monat (14 x jährl.) Das Zusatzstipendium -Alleinverdienern bzw. Alleinerhaltern wird ein Zusatzstipendium von 75,-- und für jedes unversorgte Kind von 40,-- pro Monat gewährt (12 mal jährlich) Die Höchstgrenzen -Das Arbeitslosengeld und das Grundstipendium dürfen 80 % der Berechnungsgrundlage nicht übersteigen. Das 13. und 14. Grundstipendium wird bei dieser Limitierung nicht berücksichtigt. -Sämtliche von der Stahlstiftung gewährten Zahlungen (Grund- und Zusatzstipendium) und das Arbeitslosengeld dürfen 100 % der Berechnungsgrundlage nicht überschreiten. -Die Zahlungen der Stahlstiftung dürfen 370,-- monatlich nicht überschreiten (inklusive Grund- und Zusatzstipendium). Stiftungseintritte ab

20 / Dobesberger / BRV_Info_ / Schreiben des Sozialministeriums: Ab (korrigierter Termin: ) keine Ausbildungsstipendien über der Geringfügigkeitsgrenze Potenziell ca Betroffene in der Stahlstiftung Offene Frage 13. und 14. Stipendium Vorgangsweise: Weitere Gespräche Stipendien kürzen (ab ) und Klage usw. Handlungsnotwendigkeit Stiftungsstipendien

21 / Dobesberger / BRV_Info_ / Personelles

22 / Dobesberger / BRV_Info_ / Vorschlag Personelle Änderung Kuratorium: Mag. Andreas Stockinger (Siemens VAI Metals Technologies GmbH) statt: Dr. Reinhard Kastl (Siemens VAI Metals Technologies GmbH)

23 / Dobesberger / BRV_Info_ / : 25 Jahre Stahlstiftung