Rechte und Pflichten der Jagdgenossen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Jagdrecht, Tierschutz- und Naturschutzrecht
Advertisements

Die Aktiengesellschaft (AG)
Präsentationsvorlage
NoName e.V. Mitgliederversammlung 2008
Tagesordnung 1. Begrüßung
Änderung der Satzung des BK´s hinsichtlich des Wahlrechtes
Maschinen und Betriebshilfsring Rhön-Grabfeld e.V.
Die besondere Ordnung Wichtige Neuerungen und ein grober Überblick.
Wie entstehen neue Gesetze in Deutschland
Herzlich willkommen zur Versammlung der Gemeinschaftsleiter
© SGV, Benno Wolfgang Ecker,
Die Arbeit in der Gemeindevertretung
Rechtsfragen im Ehrenamt
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am
Befreiung von Verboten der StVO
Eigenverantwortliche Schule
Personalvertretungsgesetz
Beschlussgegenstände des Aufsichtsrats
Oft gestellte Fragen.
Konsequenter Jagdbetrieb als Voraussetzung für naturgemäße Waldwirtschaft Vortrag von Dr. Franz Straubinger anlässlich des Ökojagd-Stammtisch am 16.
30 Jahre Bundespatientenbeirat/Bundesbeirat MS-Erkrankter 1983 bis September 1952: Gründung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft in Königstein/Taunus,
Wer und Was ist alles versichert Sie als Versicherungsnehmer Ihr Ehegatte /Lebenspartner + unverheiratete Kinder in der Berufsausbildung in Ihrem Haushalt.
Populationsdynamik Wildbestände und ihre Zusammensetzung
Konferenz der Aufsichtsräte am 30. März 2007
Novelle Landesjagdgesetz D ISSENSPUNKTE B ETEILIGUNGSVERFAHREN MLR (S TAND )
Satzungsreform 2009 Damit wir im Kampf gegen Mukoviszidose vereint sind …und bleiben.
Biologie Andreas Dragoun und Benedikt Streun
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Zusammenschluss der agmav en 1. Bisheriger Zuschnitt.
Förderung der Anlage von Uferrandstreifen & Vertragsnaturschutz
Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Landesbehindertenrat Art. 19 BayBGG LBRV.
Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Fokus
Fachdienst Bau und Naturschutz
1 PRESSEKONFERENZ PROJEKT WILDTIERSCHUTZ & VERKEHRSSICHERHEIT STEIERMARK BASISMODUL GRAZ, Medienzentrum Steiermark Universität für Bodenkultur.
Aufgaben des DSB und VDST
Infotag für Wassergenossen- und -gemeinschaften
Seminar „Wie führe ich die Jagd in die Zukunft?“ Die Geschäftsstelle als Drehscheibe für Service und Information Seminar „Wie führe ich die Jagd in die.
Geschichte der gesetzlichen Versicherung
Backsteinstadt Hamburg Prof. Jörn Walter. Backsteinstadt Hamburg Backsteinbestand komplett.
Im Jahre 1923 waren in Österreich 1, Menschen als unselbständig Beschäftigte in der Land- und Forstwirt- schaft tätig. Das waren 40,7 Prozent aller.
Rechtsform der Netzwerke für berufliche Fortbildung
Wie ist das Jagdsystem im Kanton Bern geregelt? Patentjagd
Wie führe ich die Jagd in die Zukunft
Der Wald in Südtirol mit besonderem Augenmerk auf den Schutzwald
Grundsätzliches Jagd-und Wildtiermanagementgesetz ist Vollgesetz, d.h. ab gelten die Regelungen des JWMG BJagdG gilt ab diesem Zeitpunkt nicht.
Nationalparks in Österreich: Nutzungskonflikte, Besitzverhältnisse, Einbindung der ortsansässigen Bevölkerung.
DORF-AG Heinsberg 2014 Ein Jahresrückblick mit Ausblick.
Grundsätzliches Jagd-und Wildtiermanagementgesetz ist Vollgesetz, d.h. ab gelten grundsätzlich die Regelungen des JWMG und der DVO dazu. BJagdG.
Jagdrecht / Jagdberechtigung-JagdbewilligungFrageJagdrecht / Jagdberechtigung-JagdbewilligungAntwort Jagdrecht / Jagdberechtigung-JagdbewilligungFrageJagdrecht.
Hochwasser 2013 Beseitigung von Schäden in der Forstwirtschaft Schwerpunkte und Stand der Beantragung im ALFF Altmark © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung.
AGRAR- UND FORSTRECHT AT 2 und 3 Version
Auszug Jagdstrecke Jagdjahr 2014/2015
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
Tagesordnung Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer.
Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht.
Von Schätzern – über’s Schätzen Was passiert, wenn es keine Pachtnachfolge gibt? Es passiert leider ziemlich oft, dass ein Pächter seinen Garten kündigt.
Langenweddinger Empfehlung zur Zusammenarbeit zwischen den Jagdausübungs- berechtigten und den Landwirtschaftsbetrieben in S-A Zur Bodennutzung gehört.
Satzung LandFrauenverein Vorsfelde und Umgebung § 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Vorsfelde und Umgebung.
Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vom Gesetz zur Technischen Regel Manfred Scherbaum,
Nach der gesetzlichen Definition in § 1 GenG sind Genossenschaften Gesellschaften (aber weder Personengesellschaften noch Kapitalgesellschaften) die die.
Die IG Metall Aufbau und Struktur. Die IG Metall und ihre größte Stärke Wir treiben den demokratischen Prozess voran, fordern Mitbestim- mung und eine.
ARBEITSGEMEINSCHAFT der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abteilungskassen im Vereine.
Neue Akteurskonstellationen in Konflikten bezüglich der Jagd in Deutschland Dr. Klaus Pukall.
Bitte WTE Bögen abholen
Jagdtourismus.
Vereinsvorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Herzlich Willkommen Mitgliederversammlung in DRK-Ortsvereinen - Planen und Durchführen – 14. August 2017 im DRK-Haus Empelde G. Dalenbrook August 2017.
1. 율령과 유교의 수립 (1) 율령과 유교 동아시아의 공통 요소 불교 : 인도→중원→동아시아 각 지역 전파 문화요소
Vereinsvorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
 Präsentation transkript:

Rechte und Pflichten der Jagdgenossen Informationsveranstaltung

Quellen Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG) Bundesjagdgesetz (BjagdG) Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG- DVO) mit Satzung der Jagdgenossenschaft

Gliederung 1. Die Jagdgenossenschaft 2. Probleme im Jagdrevier Organisation Aufgaben 2. Probleme im Jagdrevier Ursachen

1. Die Jagdgenossenschaft = Eigentümer der Flächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören ...ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts Mitgliedschaft ist eine Zwangsmitgliedschaft nach § 9 BJagdG

Jagd (ausübungs-)recht? Eigen-bewirtschaftung 1.1 Organisation der Jagd „Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an“ (BjagdG § 9(1)) Grundeigentümer unter 75 ha (= Jagdgenosse) Grundeigentümer mit über 75 ha (= Eigenjagdbesitzer) Zwangsmitglied der Jagdgenossenschaft Jagd (ausübungs-)recht? Verpachtung des Jagdausübungsrechtes oder Selbstausübung Verpachtung Eigen-bewirtschaftung

Die Jagdgenossenschaft „Der Jagdvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Mitglied des Jagdvorstandes kann nur sein, wer volljährig und geschäftsfähig ist. Die Vorstandsmitglieder sollen Jagdgenossen sein“ § 4 (1) der Satzung der Jagdgenossen aus Ljagd-DVO „Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundfläche. “ § 9 (3) BjagdG Die Jagdgenossenschaft Aufgaben (§9 BjagdG) Entgeltliche Verpachtung des Jagdrechtes Erstellung von Jagdpachtverträgen Erhalt der Lebensgrundlage des Wildes Ersatzpflicht für Wildschäden Wählt den Vorstand der Jagdgenossen. Als Interessenvertreter sollte der Vorstand ein Jagdgenosse sein Beschlüsse bedürfen der Mehrheit an Stimmen und Besitz (§ 9 Abs.3)

Die Jagdgenossenschaft Haftet für Wildschäden Nach § 29 BJagdG „so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen“ Schaden, der an der Frucht, Bewuchs oder Substanz eines Grundstückes durch Schalenwild (Paarhufer), Kaninchen oder Fasan verursacht wird. Bsp.: Schälschäden in Forstkulturen, Umbrechen der Wiesen durch Schwarzwild

2. Probleme im Jagdrevier Landesverwaltungsamt Halle vom 15.06.2009: zwischen 1995 und 2008 Anstieg der Wildunfälle um 271% 64% Rehwild Revierinhaber sind angehalten die Wildbestände zu reduzieren Unfallwild ist nicht mehr auf Abschussplan einzurechnen

Probleme im Jagdrevier im Fokus der Jäger und Forstleute. Vermehrt Raubzeug (-wild) Mink, Waschbär, Marderhund Wildschäden insbesondere durch Rehwild Soll: 5- 10 Rehe pro 100 Hektar , wildbiologisch und forstwirtschaftlich vertretbar Ist: mind. 15-20 Rehe pro 100 Hektar

Probleme im Jagdrevier Wildschäden außerhalb Weisergatter in Bölsdorf

Probleme im Jagdrevier Wildschäden Verbiss-Schäden an den Terminaltrieben

Probleme im Jagdrevier Wildschäden

Probleme im Jagdrevier Wildschäden

Probleme im Jagdrevier Wildschäden

Probleme im Jagdrevier Was sind die Ursachen? Keine konsequente Bejagung! Uneinigkeit zwischen den Pächtern Keine Fallennutzung! Abschussplan erfüllt?

Lösung: Neuverpachtung, Reorganisation und Optimierung zu Gunsten der Jagdgenossen und Jagdpächter.

Fragen? www.forst-estel.de