1 Entwurf TKG-Änderungsgesetz MinR W. Ulmen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bonn 14.11.2006.

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 Präsentation transkript:

1 Entwurf TKG-Änderungsgesetz MinR W. Ulmen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bonn

Postreform I Trennung der hoheitlichen und unternehmerischen Aufgaben / Liberalisierung: Endgeräte, Mobilkommunikation, Satellitenkommunikation, Corporate Networks 1995 Postreform II. Privatisierung der Unternehmen DBP / Verfassungsänderung Art. 87f 1996/ 1998 Liberalisierung: Aufhebung des Netzmonopols und Sprachtelefondienst (TKG) 2002: Einführung Call by Call im Ortsnetz 2003: Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterunummern 2004: TKG-Novelle: Flexibler Regulierungsansatz Historie der TK-Politik

3 TKG-ÄnderungG Vorratsdatenspeicherung Roaming-Verordnung der EU Review Neue EU-Richtlinien Was steht kurzfristig an ?

4 Verbraucherschutz Regulierung Neue Märkte (Umsetzung des Koalitionsvertrages) Anpassung an EU-Rahmen TKÄndG: Schwerpunkte

5 Spannungsfeld Kundenschutz Unternehmen Optimale Rahmen- bedingungen schaffen Vertrauen und erhöhen die Akzeptanz in neue innovative Dienstleistungen Verbraucher Wettbewerb bei gleichzeitig sicheren Rahmenbedingungen nutzen dem Verbraucher Starke Preissenkungen Breites und qualitativ gutes Produktangebot innovative Dienstleistungen

6 Aspekte des EC-Commerce / TK-Marktes Hohe Dynamik (Dialer,MMS u.a.) Hohes Missbrauchspotential (Mangelnde Transparenz) Geringe Zutrittsschwellen bei Abschluss von Rechtsgeschäften (Faktischer Vertragsschluss) Schwache Rechtsposition der Verbrauchers (keine Widerrufsrechte) Hohes Gefahrenpotential für Minderjährige (Klingel- Abo)

7 Selbstverpflichtung der Wirtschaft mit Sanktionsmöglichkeiten Gesetzgeberische Maßnahmen: – Missbrauchsgesetz 2003: u.a. Preisansage bei 0190/0900, Auskunftsanspruch ggü BNetzA -TKG 2004: Ausweitung der Befugnisse der BNetzA bei Missbrauch von Rufnummern Maßnahmen der BNetzA: Personelle Verstärkung und konsequentes Vorgehen gegen Missbräuche Erfolgreiche Anstrengungen von Gesetzgeber, Staat und Wirtschaft

8 AKTUELLES STIMMUNGSBILD Beschwerde-Anfrageaufkommen bei der BNetzA

9 Inhaltliche Schwerpunkte bildeten (2005): Entgeltforderungen (TK-Rechnungen)17,5 Prozent Premium Rate Dienste (inkl. Dialer) 5,4 Prozent Unerwünschte Werbung ( Fax, Anrufe)13,4 Prozent Vertragsangelegenheiten 16,9 Prozent Rufnummernangelegenheiten 8,2 Prozent (Mitnahme, Zuteilung und Sperrung von Rufnummern) Entgelte / Tarife 6,0 Prozent Sonstige 28,6 Prozent Quelle: RegTP Anfragen und Beschwerden IV

10 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften Kabinettbeschluss / Stellungnahme Bundesrat / Gegenäußerung Lesung Bundestag Anhörung Ende November/Anfang Dezember 2./3. Lesung Bundesrat TK-ÄnderungsG

11 §§ 43a ff : Ausgangspunkt TKV Anbieter Kunde privatrechtliche Beziehung §§ 66 ff Nummerierung BNetzA - Anbieter von TK-Diensten - Netzbetreiber - Nutzer von Rufnummern öffentl.-rechtliche Beziehung Verbraucherschutz: Struktur Kundenschutz /Nummerierung

12 Umfassende Preisangabepflicht in der Werbung bei allen Diensterufnummern für den Werbenden Erweiterung der Preisansagepflicht: Neben Premium- Diensten auch bei 0137 und bei der Weitervermittlung von einer Auskunftsnummer – nicht bei Call-by-Call-Gesprächen! –ab einem Preis von 2 Euro bei Auskunftsdiensten, Kurzwahl- Sprachdiensten und Neuartigen Dienste (ab 3 ) Preisanzeigeverpflichtung bei nicht sprachgestützten Kurzwahldiensten (ab 2 ) Erweiterung der Auskunftsrechte der Verbraucher (Wer steckt hinter einer Diensterufnummer?) Preishöchstgrenze bei Premium-Diensten von 2 / 3 / Min. oder zeitunabhängig bis 30 Euro Kernmaßnahmen Verbraucherschutz

13 Neuregelung von Dauerschuldverhältnissen bei SMS (Kurzwahldienste): - Info-SMS bei Abschluss von Abonnements (Preis, Bezugszeitraum, Umfang der Leistung) - Jederzeitiges Kündigungsrecht durch SMS) - Warn-SMS bei Überschreiten von 20 /Dienstanbieter Erweiterung des Anwendungsbereiches Qualitätsmessung (volumenabhängige Tarife) Erweiterung der Verpflichtung einen EVN zu erstellen Optimierung der Dialer-Regelung (1 Dialer = 1 Rufnummer) Weitgehende Veröffentlichungspflichten (Qualität) Kernmaßnahmen Verbraucherschutz

14 R-Gespräch (§ 66h): Verbot der Ausschüttung von Entgelten an Anrufer / Sperrmöglichkeit von R-Gesprächen (Sperrliste bei der RegTP) Verbot der Manipulation der CLI (§ 66j) : Beschränkung der Rufnummernanzeige auf Ortsnetzrufnummern / Mobilfunkrufnummern Umgehungsverbot (§ 66l) Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer TK- Nummerierungsverordnung TKG-Entwurf (§§ 66a ff) - weitere Bestimmungen -

15 Regulierung Neue Märkte Konzeption des § 9a TKG-E Regel: Keine Vorabregulierung Neuer Märkte Aber: Das Entstehen dauerhafter Monopole muss verhindert werden = Marktzutritt von Unternehmen, die selbst investieren (Voraussetzung: Netz ist duplizierbar), muss grds. möglich sein bzw. regulatorisch geöffnet werden.

16 Regulierung Neuer Märkte Keine Duplizierbarkeit = Ex-ante Regulierung: Aber: Besondere Berücksichtigung der Ziele Schaffung von Innovations- und Investitionsanreizen Folge: Regulierung light bei Auswahl der Verpflichtungen

17 Weitere Änderungen 1.Tk-rechtliche Ermächtigung für den Einsatz von Frequenzstörern u.a. 2.Besondere Info-Verpflichtung bei Risiken der Netzsicherheit. 3.Beschränkung des Personenkreises, die Standortdaten verarbeiten dürfen.

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !