Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute

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 Präsentation transkript:

Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute

Hier ist das Ziel vorgegeben! ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht werden Maximalprinzip Mit vorgegebenem Mitteleinsatz soll ein größtmögliches Ziel erreicht werden Zur leichteren Unterscheidung: Hier ist der Mitteleinsatz vorgegeben! Hier ist das Ziel vorgegeben! Ob der Unternehmer den Einsatz minimiert bei festgelegtem Ertrag den Ertrag maximiert bei festgelegtem Einsatz, oder Immer wird das günstigste Verhältnis beider Größen angestrebt!

…des öffentlichen Rechts Rechtsfähigkeit …ist das Vermögen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtssubjekte Natürliche Personen (alle Menschen) Juritische Personen (geschaffene Rechtspersönlichkeiten) …des privaten Rechts …des öffentlichen Rechts Eintragung in ein öffentliches Register (Vereins- und Handelsregister) Staatliche Verleihung per Gesetz, Rechtsordnung, Kabinettsbeschluss Vollendung der Geburt Beginn Tod Ende Löschung der Eintragung Auflösung Nicht wirtschaftliche Vereine: Eingetragener Verein (e.V.), z.B. Sportverein, Förderverein Wirtschaftliche Vereine: AG GmbH Genossenschaft Körperschaften: Stadt, Kreis, Land, Bund, Universität, IHK Anstalten: Rundfunkanstalten Staatliche Stiftungen: Museumsstiftungen Rechte: Eigentum Schulbildung Pflichten: Steuern zahlen Wehrpflicht Schulpflicht… Beispiele

Geschäftsfähigkeit …ist die Fähigkeit, selbstständig Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsfähigkeit Beschränkte Geschäftsfähigkeit Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit Natürliche Personen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr Dauernd Geisteskranke Natürliche Personen vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Betreute mit Einwilligungsvorbehalt (des Vormundschaftsgericht) Natürliche Personen: Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Juristische Personen, vertreten durch Vorstand, Geschäftsführer… Willenserklärung sind nichtig (ungültig). Der gesetzliche Vertreter handelt. Rechtsgeschäfte sind nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig. Rechtsgeschäfte können selbständig und rechtswirksam abgeschlossen werden. Zustimmung Einwilligung (vorher) Genehmigung (nachher) Bis zur Genehm- igung ist das Rechtsgeschäft „schwebend un- wirksam“! Ausnahme: Botengänge (Hier handelt der Bote allerdings nicht im eigenen Namen, sondern als „verlängerter Arm“ des gesetzlichen Vertreters.) Ausnahmen: Taschengeldparagraph Rechtlicher Vorteil Dienst- oder Arbeitsverhältnis Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts) Dauernd Geisteskranke sind geschäftunfähig.

Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften Nichtigkeit Anfechtbarkeit unwirksam schwebend unwirksam Rechtsgeschäft ist von Anfang an nichtig. Rechtsgeschäft ist erst bei Verweige- rung der Genehmigung durch den ge- setzlichen Vertreter nichtig. Wirksames Rechtsgeschäft kann durch Anfechtung rückwirkend unwirksam (nichtig) werden (§ 142). Bewusstlosigkeit/ vorübergehende Störung der Geistestätigkeit (§ 105,2) Geschäftsunfähigkeit (§ 105,1) Sittenwidrigkeit/Wucher (§ 138) Scheingeschäft (§ 117) Scherzgeschäft (§ 118) Verstoß gegen Formvorschriften (§ 125) Verstoß gegen gesetzliche Verbote (§ 134) Vertrag eines beschränkt Geschäftsfähigen (§ 108) Anfechtungsgründe: Erklärungsirrtum (§ 119,1) Inhaltsirrtum (§ 119) Falsche Übermittlung (§ 120) Arglistige Täuschung (§ 123,1) Widerrechtliche Drohung (§ 123,1) Anfechtungsfristen: Irrtum (§ 119) und falsche Übermittlung (§ 120) unverzüglich nach Kenntnisnahme (§ 121) Täuschung und Drohung (§ 123) innerhalb eines Jahres ab Entdeckung Bzw. Wegfalls der Zwangslage

Das Jugendarbeitsschutzgesetz „Das Jugendschutzgesetz schützt junge Menschen unter 18 Jahren, gleich, ob sie als Auszubildende oder als Arbeiterinnen und Arbeiter beschäftigt werden. Es macht einen Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt vor dem Gesetz als Kind” “Wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, ist Jugendlicher. Für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Kinder.”

Arbeitszeit Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich Nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit unter 8 h liegt, können Jugendliche in derselben Woche bis zu 8,5 h beschäftigt werden In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als 9 h täglich und nicht mehr als 85 h in der Doppelwoche beschäftigt werden

Berufsschule Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen Er darf Jugendliche nicht beschäftigen… … vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht … an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Schulstunden … in Schulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von min. 25h an min. 5 Tagen Auf die Arbeitszeit werden angerechnet: Berufschultage mit 8 Stunden Berufsschulwochen mit 40 Stunden Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten

Urlaub 15-Jähriger: 30 Werktage 16-Jähriger: 27 Werktage Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden

Beschäftigungsverbote und –beschränkungen Gefährliche Arbeiten Akkordarbeit Arbeiten unter Tage

Pausen Jugendliche haben bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden das Recht auf 60 Minuten Pause. Die erste Pause muss mindestens nach 4 ½ Stunden eingelegt werden und keine Pause darf weniger als 15 Minuten dauern.

Die Tarifvertragsarten Sozialpartner Arbeitgeberverbände Gewerkschaften Sie vereinbaren für die Arbeitgeber Sie vereinbaren für die Arbeitnehmer Tarifverträge

Arten von Tarifverträgen Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag oder Bundesentgelttarifvertrag regeln einheitlich die Eingruppierung der Facharbeiter Laufzeit über mehrere Jahre Lohn für Arbeiter und Gehalt für die Angestellten In letzter Zeit versucht die IGBCE statt Lohn- u. Gehaltstarifverträgen sogenannte Entgelttarifverträge abzuschließen. Die wichtigste Verbesserung bei der Einführung von Entgelttarifverträgen, ist das Lohn und Gehalt, also Arbeiter und Angestellte nicht mehr unterschieden werden. Dabei wird immer die Entgeltgruppe (Lohn- oder Gehaltsgruppe) als Ausgangsbasis genommen, in der sich der Arbeitnehmer befindet. (Bsp.: 1): In der Entgeltgruppe 09 erhielt ein Beschäftigter bisher 1800,- € monatlich. Der neue Tarifvertrag sieht eine Erhöhung des Entgelts um 10% vor. Dementsprechend erhält der Beschäftigte nun 1980,- € monatlich!! Meist beträgt die Laufzeit, Zeit in der ein Tarifvertrag Gültigkeit hat, für Lohn- und Gehaltstarifverträge ein Jahr! Jedoch sind kürzere oder längere Laufzeiten durchaus möglich. In den Lohn- bzw. Gehaltsrahmentarifverträgen wird mit ganz allgemeinen Merkmalen versucht, zu beschreiben, was jemand können muss, um in eine bestimmte Loh- oder Gehaltsgruppe zu kommen. Man spricht dann von der Arbeitsbewertung. So könnte die Beschreibung für die Lohngruppe 09 für einen Betriebselektriker lauten: er muss elbständig elektrische Anlagen, unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen, in Betrieb nehmen können, elektrische Fehler erkennen und beheben können usw. In Wirklichkeit, sind diese Beschreibungen einer Tätigkeit viel komplizierter und genauer!

Arten von Tarifverträgen Lohn- und Gehaltstarifverträge oder Entgelttarifverträge regeln das monatliche Einkommen Laufzeit meist 1 Jahr Lohn für Arbeiter und Gehalt für die Angestellten In letzter Zeit versucht die IGBCE statt Lohn- u. Gehaltstarifverträgen sogenannte Entgelttarifverträge abzuschließen. Die wichtigste Verbesserung bei der Einführung von Entgelttarifverträgen, ist das Lohn und Gehalt, also Arbeiter und Angestellte nicht mehr unterschieden werden. Dabei wird immer die Entgeltgruppe (Lohn- oder Gehaltsgruppe) als Ausgangsbasis genommen, in der sich der Arbeitnehmer befindet. (Bsp.: 1): In der Entgeltgruppe 09 erhielt ein Beschäftigter bisher 1800,- € monatlich. Der neue Tarifvertrag sieht eine Erhöhung des Entgelts um 10% vor. Dementsprechend erhält der Beschäftigte nun 1980,- € monatlich!! Meist beträgt die Laufzeit, Zeit in der ein Tarifvertrag Gültigkeit hat, für Lohn- und Gehaltstarifverträge ein Jahr! Jedoch sind kürzere oder längere Laufzeiten durchaus möglich. In den Lohn- bzw. Gehaltsrahmentarifverträgen wird mit ganz allgemeinen Merkmalen versucht, zu beschreiben, was jemand können muss, um in eine bestimmte Loh- oder Gehaltsgruppe zu kommen. Man spricht dann von der Arbeitsbewertung. So könnte die Beschreibung für die Lohngruppe 09 für einen Betriebselektriker lauten: er muss elbständig elektrische Anlagen, unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen, in Betrieb nehmen können, elektrische Fehler erkennen und beheben können usw. In Wirklichkeit, sind diese Beschreibungen einer Tätigkeit viel komplizierter und genauer!

Arten von Tarifverträgen Manteltarifvertrag Bestimmungen über „sonstige Arbeitsbedingungen“ Arbeitszeiten, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Freistellung von der Arbeit, Urlaub Regelungen zur Kündigung wie Kündigungsfristen Kündigungsvoraussetzungen und Rationalisierungsschutz Laufzeit über mehrere Jahre Lohn für Arbeiter und Gehalt für die Angestellten In letzter Zeit versucht die IGBCE statt Lohn- u. Gehaltstarifverträgen sogenannte Entgelttarifverträge abzuschließen. Die wichtigste Verbesserung bei der Einführung von Entgelttarifverträgen, ist das Lohn und Gehalt, also Arbeiter und Angestellte nicht mehr unterschieden werden. Dabei wird immer die Entgeltgruppe (Lohn- oder Gehaltsgruppe) als Ausgangsbasis genommen, in der sich der Arbeitnehmer befindet. (Bsp.: 1): In der Entgeltgruppe 09 erhielt ein Beschäftigter bisher 1800,- € monatlich. Der neue Tarifvertrag sieht eine Erhöhung des Entgelts um 10% vor. Dementsprechend erhält der Beschäftigte nun 1980,- € monatlich!! Meist beträgt die Laufzeit, Zeit in der ein Tarifvertrag Gültigkeit hat, für Lohn- und Gehaltstarifverträge ein Jahr! Jedoch sind kürzere oder längere Laufzeiten durchaus möglich. In den Lohn- bzw. Gehaltsrahmentarifverträgen wird mit ganz allgemeinen Merkmalen versucht, zu beschreiben, was jemand können muss, um in eine bestimmte Loh- oder Gehaltsgruppe zu kommen. Man spricht dann von der Arbeitsbewertung. So könnte die Beschreibung für die Lohngruppe 09 für einen Betriebselektriker lauten: er muss elbständig elektrische Anlagen, unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen, in Betrieb nehmen können, elektrische Fehler erkennen und beheben können usw. In Wirklichkeit, sind diese Beschreibungen einer Tätigkeit viel komplizierter und genauer!

Arten von Tarifverträgen sonstige Tarifverträge Tarifverträge, die in die Kategorien Entgelttarif- verträge und Manteltarifverträge nicht hineinpassen Regelung zur Altersteilzeit Weiterbildung Schaffung von Ausbildungsplätzen vermögenswirksame Leistung Altersvorsorge In Manteltarifverträgen sind die Bestimmungen über „sonstige Arbeitsbedingungen“ enthalten. Hier können die verschiedensten Fragen geregelt und die unterschiedlichsten Vereinbarungen getroffen werden. Im Manteltarifvertrag können Arbeitszeiten, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Freistellung von der Arbeit, Urlaub festgelegt werden. Aber auch Regelungen zur Kündigung wie Kündigungsvoraussetzungen, Kündigungsfristen und Rationalisierungsschutz können in Manteltarifverträgen getroffen werden. Es werden also allgemeine Abmachungen getroffen, die alle Arbeitnehmer betreffen und einen größeren Rahmen bilden, wie sich denn das Arbeitsverhältnis grundsätzlich gestaltet. Meist beträgt die Laufzeit für Manteltarifverträge 3 Jahre!

Die Tarifverhandlungen Einigung Neuer Tarifvertrag Zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband Die Verhandlungen werden für gescheitert erklärt. Schlichtverfahren Einigung Neuer Tarifvertrag Zustimmung Urabstimmung Scheitern der Schlichtung Neue Verhandlungen Urabstimmung Wenn mindestens 75% zustimmen Mögliche Gegenmaßnahmen der Arbeitgeber: Streik Aussperren

Verfassungsrechtliche Grundlage der Tarifautonomie: Artikel 9, Absatz 3 Grundgesetz “Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. ...”

Definition der Tarifautonomie: Tarifvertragsgesetz „Die Tarifautonomie ist das Recht, an Stelle staatlicher Rechtsetzung in kollektiver Selbst-bestimmung die Arbeits- und Wirtschafts-bedingungen durch freie Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmervereinigungen und Arbeitgeber zu regeln und zu diesem Zwecke Tarifverträge abzuschließen.”

Definition der Tarifautonomie: Der Gesetzgeber gibt den Betroffenen, also den Arbeitnehmervereinigungen (Gewerkschaften) und einzelnen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeber-verbänden das Recht, über ihre Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen selbst zu verhandeln. (Diese wissen am besten was ihre Bedürfnisse sind.)

Zuständigkeiten der Gerichte I. Der Richter des Amtsgerichtes als Einzelrichter II. Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts III. Die Zivilkammer des Landgerichts Streitigkeiten bis zu 5.000 € Streitwert Handelssachen mit mehr al 5.000 € Streitwert, d.h. Klagen Alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind Ohne Rücksicht auf den Streitwert für Wohnraum-Mietstreitigkeiten, Streit zwischen den Reisenden und Wirten aus Beförderungsverträgen Gegen einen Kaufmann aus beiderseitigen Handelsgeschäften Ehe-und Güterrechtssachen, Kindschaftssachen, Ansprüche aus gesetzlicher Unterhaltspflicht Aus Wechseln und auf Grund des Scheckgesetztes Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungs-verfahren Aus handelsrechtlichen Gesellschaftsverträgen, Firmen und Musterrecht

Arbeitsrecht Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Geregelt durch Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG, 1985) Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis (Arbeitgeber – Arbeitnehmer; Arbeitgeber, Arbeitnehmer – Betriebsratsmitglieder bzw. Betriebsratsfonds; Arbeitnehmer – Arbeitnehmer) Gerichtsbarkeit mit Laienbeteiligung 1. Instanz: bei Landesgericht (1 Berufsrichter, je ein fachkundiger Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber und Arbeitnehmer); Gerichtstage an Bezirksgerichten vorgeschrieben 2. Instanz: Oberlandesgericht (3 BR, 2 LR) 3. Instanz: Oberster Gerichtshof (3 BR, 2 LR)

Arbeitsrecht – Arbeitsverfahrensrecht / 2a Kein Vertretungszwang in 1. Instanz Vertretung auch durch „geeignete Person“ (auch Arbeitskollegen), Mitglieder des Betriebsrates, Bevollmächtigte der gesetzlichen Interessensvertretung oder freier Berufsvereinigung Im Verfahren 2. Instanz qualifizierte Vertretung (gesetzliche Interessenvertretung oder freie Berufsvereinigung, Anwalt) Im Verfahren 3. Instanz Anwaltszwang

1 Staat Unternehmen Private Haushalte Vermögens- Ausland änderungskonto

13 5 3 2 10 Staat 4 1 Unternehmen Private Haushalte 14 9 12 15 6 8 7 11 Ausland Vermögens- änderungskonto

Zahlungsbilanz

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Perspektiven bei der Einkommensbetrachtung Einkommen entsteht Einkommen wird verteilt Einkommen wird verbraucht Entstehungsrechung Verteilungsrechung Verwendungsrechung

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Entstehungsrechung ermittelt die Bruttowertschöpfung als Summe der Beiträge aller Wirtschaftsbereiche. Land-, Forstwirtschaft, Warenproduzierendes Gewerbe Handel & Verkehr Dienstleistungsbereich Staat private Haushalte (Vereine, Kirche) Bruttonationaleinkommen (früher BSP)

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Entstehungsrechung Probleme: Das Nationaleinkommen wird allgemein als Maßstab für die wirtschaftliche Leistung eines Landes herangezogen. Gegen die Verwendung des Nationaleinkommens als Wohlstandsindikator gibt es folgende Kriterien.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Entstehungsrechung Kritik: Ein Großteil ökonomischer Leistungen wird nicht erfasst. z. B. Hausfrauenarbeit, Schwarzarbeit, Hobby, Gartenarbeit Leistungen werden unterschiedlich bewertet. z. B. Gewerbliche Leistungen zu Marktpreisen, staatliche Leistungen zu den Kosten

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Entstehungsrechung Kritik: Unterschiedliche Arbeits- und damit Freizeit wird nicht berücksichtigt. z. B. ob das BNE auf 35 oder 40 Wochenarbeitszeit erwirtschaftet wurde Umweltbelastungen finden nur in Höhe der Kosten zu Beseitigung von Umweltschäden Berücksichtigung.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Entstehungsrechung Inlandsprodukt bzw. Nationaleinkommen Inlandsprodukt Empfangene Einkommen aus der übrigen Welt In der Inlandsproduktion entstandene Einkommen von Inländern Geleistet Einkommen an die übrige Welt Nationaleinkommen

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Entstehungsrechung Bruttonationaleinkommen bzw. Bruttoinlandsprodukt Der Unterschied zwischen Bruttonationaleinkommen (BNE) und Bruttoinlandsprodukt (BIP)   Das BIP stellt die Güterproduktion des Inlandes dar (Inlandskonzept). Das BNE umfasst die Güterproduktion der Inländer (Inländerkonzept) Bruttoinlandsprodukt + von Inländern im Ausland bezogene Einkommen von Ausländern im Inland bezogene Einkommen = Bruttonationaleinkommen

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Entstehungsrechung Inlandskonzept bzw. Inländerkonzept Der Begriff Inländer umfasst alle natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz im Inland. Inlandskonzept Die Produktionsseite steht im Vordergrund. Ermittelt wird die Leistung im Inland. Inländerkonzept Die Einkommensseite steht im Vordergrund. Ermittelt wird das Einkommen aller Inländer.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Entstehungsrechung Formeln: …vom Brutto zum Netto minus Abschreibungen … inlandsprodukt zum … nationaleinkommen plus Saldo Primäreinkommen aus der übrigen Welt von „zu Marktpreisen“ zu „zu Faktorkosten“ minus indirekte Steuern, plus Subventionen

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Entstehungsrechung Produktionswert der einzelnen Wirtschaftsbereiche (Bruttoproduktionswertschöpfung) Vorleistungen (Wertschöpfung vorgelagerter Produktionsstufen) Abschreibungen - indirekte Steuern (u.a.Umsatzsteuer sowie die Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Tabaksteuer…) + Subventionen +/- Erwerbs- u. Vermögenseinkommen v. Inländern aus dem Ausland bzw. Ausländern aus dem Inland + indirekte Steuern = Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen + Abschreibungen = Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (Gesamtwert der im Inland hergestellten Sachgüter u. Dienstleitungen) = Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen = Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten   = Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen) - Subventionen = Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Verteilungsrechung Ermittelt wird das Volkseinkommen als Summe aus Arbeitnehmerentgelt (z. B. Bruttolöhne und –gehälter) und Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Von besonderer Bedeutung ist die Aufteilung des Gesamtein- kommens auf die Arbeitnehmerbezüge (unselbständige Arbeit) und die Gewinne und Vermögenseinkünften

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Verteilungsrechnung Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit (Erwerbseinkommen) + Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen = Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen) - Anteil des Staates und Anteil der Unternehmen am Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen = Erwerbs- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte + Transfereinkommen (Kindergeld, Arbeitslosengeld usw.) = gesamtes Bruttoeinkommen der privaten Haushalte Beiträge zur Sozialversicherung direkte Steuern( Lohnsteuer, Kirchensteuer) = verfügbares Einkommen der privaten Haushalte Primärverteilung Sekundärverteilung

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Verteilungsrechung Primärverteilung Grundlage unserer Einkommensverteilung ist das Leistungsprinzip. Die Höhe des Lohnes sollte dem produktiven Beitrag entsprechen, den die Arbeitskraft erbracht hat. Da es keinen objektiven Maßstab für einen „gerechten „ Lohn gibt, sucht man das Problem dadurch zu lösen, dass man in der Entlohnung den Schwierigkeitsgrad des Arbeitsplatzes, den Leistungsgrad des Arbeitnehmers und seine sozialen Verhältnisse berücksichtigt.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Verteilungsrechung Sekundärverteilung Das Leistungsprinzip führt aber nicht immer zu einer gerechten Einkommensverteilung, da wenige leistungsfähige Personen bei der Verteilung über den Markt benachteiligt werden oder leer ausgehen. In diese ursprüngliche Verteilung (Primärverteilung) greift der Staat in Form der Sekundärverteilung korrigierend ein. Die Leistungen des Staates werden aus Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die dem Staat zufließen, finanziert.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Verwendungsrechung Ermittelt wird das Bruttoinlandsprodukt als Summe von Konsumausgaben (z. B. private Haushalte, Staat) Bruttoanlageinvestitionen (z. B. Bauten) und Außenbeitrag (Export minus Import). Man geht davon aus, für welche Zwecke das Bruttosozialprodukt verwendet wird.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Verwendungsrechung Bruttoinvestition Sind alle im Laufe eines Jahres produzierten Güter, die nicht in die Verfügungsmacht von Haushalten übergehen. (Lagerbestand, unfertige Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) (Nettoinvestition -> nicht relevant Ist die Differenz zwischen Bruttoinvestition und Abschreibungen; nur die Nettoinvestition ist ausschlaggebend bei der Kapitaländerung.)

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Verwendungsrechung Privater Verbrauch (Konsum) + Staatsverbrauch + Bruttoinvestitionen + Außenbeitrag (Exporte – Importe) = Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Bruttonationaleinkommen nominal oder real nominal 2002 10 Einheiten Ananas a 12 WE = 120 WE 15 Einheiten Parfum a 20 WE = 300 WE BNE -> 420 WE 2003 11 Einheiten Ananas a 13 WE = 143 WE 16 Einheiten Parfum a 21 WE = 336 WE BNE -> nominal 479 WE 479-420 Wachstumsrate = * 100 = 14% 420

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Bruttonationaleinkommen nominal oder real real 1995 10 Einheiten Ananas a 12 WE = 120 WE 15 Einheiten Parfum a 20 WE = 300 WE BNE -> 420 WE 2003 11 Einheiten Ananas a 12 WE = 132 WE 16 Einheiten Parfum a 20 WE = 320 WE BNE -> real 452 WE 452-420 Wachstumsrate = * 100 = 7,62% 420

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung Bruttonationaleinkommen nominal oder real nominale Bewertung: Bewertet wird mit den Preisen des jeweiligen Jahres reale Bewertung: Bewertet wird mit den Preisen eines bestimmten Basisjahres; Eine rein rechnerische Erhöhung der ermittelten Größen aufgrund einer inflationären Entwicklung wird dadurch ausgeschaltet. Basisjahr derzeit 1995 (Stand 2004)

Expansive Geldpolitik Liquiditätspolitik ESZB Zinspolitik Offenmarktvolumen erhöht Instrumente Leitzinsen verringert Mindestreserve verringert Übertragungsmechanismen Kreditinstitute Bankenliquidität steigt Zinsniveau sinkt Kreditangebot ausgeweitet Kreditnachfrage Nichtbanken Kreditabhängige Ausgaben nehmen zu, vor allem private Investitionen privater Verbrauch Sparanreiz privater Haushalte nimmt ab Geldfluss aus dem Ausland geht aufgrund sinkender Zinsen zurück, führt zu einem Abwertungsdruck auf die heimische Währung und stimuliert daher ggf. die Exportnachfrage Gesamtnachfrage Wird angeregt (Investitionen, privater Verbrauch, Exporte) Preisüberwälzungsspielräume werden ausgeweitet Spielräume für monetäre Nachfrageerhöhung schaffen

Übertragungsmechanismen Kontraktive Geldpolitik Liquiditätspolitik ESZB Zinspolitik Instrumente Offenmarktvolumen verringert Leitzinsen erhöht Mindestreserve erhöht Übertragungsmechanismen Bankenliquidität sinkt Zinsniveau steigt Kreditinstitute Kreditangebot verknappt Kreditnachfrage sinkt Nichtbanken Kreditabhängige Ausgaben gehen zurück, vor allem private Investitionen privater Verbrauch Sparanreiz privater Haushalte nimmt zu Geldfluss aus dem Ausland steigt aufgrund höherer Zinsen zurück, führt zu einem Abwertungsdruck auf die heimische Währung und stimuliert daher ggf. die Exportnachfrage Gesamtnachfrage Wird gedämpft (Investitionen, privater Verbrauch, Exporte) Verringerung des Preisauftriebs

Übersicht Arbeitsteilung Innerbetriebliche Arbeitsteilung Volkswirtschaftliche Arbeitsteilung Internationale Arbeitsteilung Zerlegung komplexer Arbeitsvorgänge in einzelne Tätigkeiten Horizontale Arbeitsteilung Außenwirtschafts-, insbesondere Handelsbeziehungen zwischen verschiedenen Ländern, „Globalisierung“ Spezialisierung innerhalb von Abteilungen und Stellen Vertikale Arbeitsteilung Arbeitszerlegung (Analyse) z.B. Papierindustrie, chemische Industrie, Textilindustrie Primärer Sektor (Urproduktion), z.B. Landwirtschaft Sekundärer Sektor (Weiterverarbeitung), z.B. Industrie Tertiärer Sektor (Dienstleistungen), z.B. Handel

Gerichtliches Mahnverfahren Eidesstattliche Versicherung Gläubiger beantragt Mahnbescheid wird vom Amtsgericht dem Schuldner mit einer 2- wöchigen Zahlungsfrist zugestellt erhebt Widerspruch innerhalb von 2 Wochen zahlt Schulden, Verzugszinsen, Mahn- und Gerichtskosten unternimmt nichts Klage Mündliche Verhandlung Urteil =vollstreck-barer Titel Gläubiger beantragt Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist innerhalb von 6 Monaten Gericht stellt dem Schuldner den VB mit 2- wöchiger Zahlungsfrist zu erhebt Einspruch innerhalb von 2 Wochen: Mündliche Verhandlung Urteil =vollstreckbarer Titel unternimmt nichts zahlt Schulden, Verzugszinsen, Mahn- und Gerichtskosten Vollstreckungsbescheid =vollstreckbarer Titel Gläubiger beantragt Zwangsvollstreckung Pfändung durch Gerichtsvollzieher u. Zwangsversteigerung erfolglos erfolgreich Gläubiger beantragt Eidesstattliche Versicherung des Schuldners über die Vollständigkeit des von ihm aufgestellten Vermögensverzeichnisses Gläubiger enthält Geld aus ZV verweigert EV Gläubiger kann Antrag auf Erzwingung der EV stellen (Beugehaft) Schuldner gibt EV ab Schuldner gibt keine EV ab, wird nach 6 Monaten entlassen

18. Aufgabe Der erste und letzte Tag eines Verzugszeitraumes wird wahlweise mitgezählt bzw. nicht mitgezählt. Dabei wird in der Regel entweder der erste oder der letzte Tag nicht als Zinstag gezählt. Es ergeben sich zwei Lösungsmöglichkeiten: 1. Lösung 21.07. – 30.07.2008 9 Tage (der 21.07. wird als erster Tag nicht mitgezählt; der 31.07. wird bei dieser Methode grundsätzlich nicht mitgerechnet) 01.08. – 30.11.2008 120 Tage (4 Monate á 30 Tage; der letzte Tag wird mitgezählt) Summe 129 Tage oder 21.07. – 30.07.2008 10 Tage (der 21.07. wird als erster Tag mitgezählt; der 31.07. wird in dieser Methode grundsätzlich nicht mitgerechnet) 01.08. – 30.11.2008 119 Tage (4 Monate á 30 Tage; der letzte Tag wird nicht mitgezählt) 2. Lösung Im Ausnahmefall kann sowohl der erste als auch der letzte Tag des Zeitraumes mitgerechnet werden: 21.07. – 30.07.2008 10 Tage (der 21.07. wird als erster Tag mitgezählt; der 31.07. wird bei dieser Methode grundsätzlich nicht mitgerechnet) 01.08. – 30.11.2008 120 Tage (4 Monate á 30 Tage; der letzte Tag wird mitgezählt) Summe 130 Tage

Unter BGB § 288 heißt es: (1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. (4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Demnach liegt der Zinssatz für Verzugszinsen bei Verbrauchergeschäften gemäß § 288 Absatz 1 fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Betrage der Basiszinssatz beispielsweise 3,19 %, läge der Zinssatz für Verzugszinsen bei 8,19 %. Handelt es sich dagegen um ein Handelsgeschäft, bei dem kein Verbraucher beteiligt ist, wäre stattdessen gemäß § 288 Absatz 2 für Entgeltforderungen ein um acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegender Verzugszinssatz anzuwenden. Bei einem Basiszinssatz von 3,19 % wären dies dann 11,19 %.

Vollmachten Prokura Handelsvollmachten Umfang Allgemeine Handlungsvollmacht (Gesamtvollmacht) Artvollmacht Einzelvollmacht (Spezialvollmacht) Umfang Alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften u. Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte Beispiele: Geschäftsführer Filialleiter Eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften -Einkäufer -Verkäufer -Kassierer Ein einzelnes Rechtsgeschäft -eine Bestellung vornehmen Nicht zulässige Geschäfte Eintragungen im HR vornehmen Bilanz u. Steuererklärung unterschreiben Rechtsgeschäfte zur Änderung oder Beendigung der Unternehmung vornehmen Für Inhaber einen Eid leisten Prokura erteilen oder entziehen Geschäfte mit besonderer Ermächti-gung Grundstücke verkaufen und belasten Wechselverbindlichkeiten eingehen Darlehen aufnehmen Prozesse führen alle (außer Geschäfte der genehmigten Art) Erteilung Nur vom Kaufmann persönlich Muss ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) erteilt werden Muss im Handelsregister eingetragen werden Schriftlich, mündlich oder stillschweigend durch Duldung Keine Eintragung ins Handelsregister Jeder Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht Untervollmachten einräumen

Tiefstand (Depression) Konjunkturphasen Der Konjunkturverlauf Hochkonjunktur (Boom) Aufschwung (Expansion) Neuer Abschwung (Rezession) Aktienkurse steigen Abschwung (Rezession) Entlassung Einstellung Löhne und Preise steigen zunehmende Arbeitslosigkeit abnehmende Arbeitslosigkeit Löhne und Preise sinken Aktienkurse fallen Tiefstand (Depression) 1 Konjunkturzyklus ca. 5 Jahre

Boom (Hochkonjunktur) Staatliche Konjunkturpolitik = antizyklische Wirtschaftspolitik Konjunkturdämpfend Staatsaufträge kürzen Steuern erhöhen Subventionen kürzen Abschreibung senken Sparprämien gewähren Expansion (Aufschwung) Expansion (Aufschwung) Boom (Hochkonjunktur) Rezession (Abschwung) Depression (Tiefstand) Depression (Tiefstand) Staatsaufträge erhöhen Steuern senken Subventionen gewähren Abschreibung erhöhen Sparprämien verringern Konjunkturfördernd

Konjunkturfördernde Maßnahmen Staat EZB Einnahmensenkung (Steuersenkung) Ausgabenerhöhung (Investition) Senkung der Leitzinsen Kauf von Wertpapieren Senkung von Mindestreserven Höhere verfügbare Einkommen der privaten Haushalte Erhöhung des Geldangebots Belebung der Nachfrage

Konjunkturhemmende Maßnahmen Staat EZB Einnahmeerhöhung (Steuererhöhung) Ausgabenkürzung Erhöhung der Leitzinsen Verkauf von Wertpapieren Erhöhung von Mindestreserven niedrige verfügbare Einkommen der privaten Haushalte Senkung des Geldangebots Dämpfung der Nachfrage

Das Betriebsverfassungsgesetz Beratung über wirtschaftliche Angelegenheiten Arbeitgeber Rechtzeitige, umfassende Unterrichtung Zusammenarbeit Abschluss von Betriebsvereinbarung Vertretung von Arbeitnehmerinteressen Mitwirkung und Mitbestimmung, Vor allen in sozialen und personellen Angelegenheiten Wirtschafts- Ausschuss im Unternehmen mit >100 Beschäftigten Einigungstelle Zur Beilegung von Meinungs- Verschiedenheiten Betriebsausschuss Jugend- und Auszubildenden- vertretung Stimmrecht Betriebsrat Zusammen-arbeit mit den Gewerkschaften in Jugendfragen Wahl auf 2 Jahren Wahl auf 2 Jahren Themenvorschläge zur Beratung Berirebsver- sammlung Jugendliche und Auszubildende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ab 18 Jahren In Betrieben mit mindestens 5 ständigen Mitarbeiter

•Information und Erörterung der Tätigkeit •Information und Erörterung der Unfall- und Gesundheitsgefahren •Anhörung und Erörterung in betrieblichen Angelegenheit •Beschwerderecht Aufgaben Vertretung der Jugendinteressen im Betrieb Anträge an den Betriebsrat auf Maßnahmen zugunsten der jungen Betriebsangehörigen Anträge zur Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung und Integration junger ausländischer Betriebsangehörigen Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Vereinbarung zugunsten der Jugendlichen Weitergabe von Anregungen und Beschwerden an den Betriebsrat Information Jugend- und Auszubildenden Vertretung 1-15 Vertreter (Je nach Anzahl der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb) Betriebsrat Anträge Stimmenrecht in Jugendfragen Wahl auf 2 Jahren Jugendliche Arbeitnehmer (unter 18 Jahren) Und Auszubildende (unter 25 Jahren) Jugend – und Auszubildenden Versammlung