Konflikte im Betrieb
Inhaltsverzeichnis Kündigung Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag Rolle des Betriebsrates Mitbestimmung Arbeitszeiten, Konten & Ampelkonten
Küdigungsarten & Gründe
Betriebsbedingte Gründe: z.B.: Absatzschwierigkeiten, Rationalisierungsmaßnahmen, Änderung des Produktionsverfahrens, Betriebseinschränkungen, … Personenbedingte Gründe: z.B.: Fehlende Eignung des Arbeitsnehmers, mangelhafte oder abnehmende Leistungsfähigkeit, häufige oder langandauernde Krankheit, … Verhaltensbedingte Gründe: z.B.: Unterlassene oder unberechtigte Krankenmeldung, unentschuldigtes Zu-Spät-Kommen, Beleidigung des Arbeitgebers, …
Gesetzliche Regelung von Kündigungen Kündigungsschutz Gesetzlich festgelegte Regelung Kündigung eines Vertrags wird erschwert oder behindert Wird vor allem im Miet-, Versicherungsvertrags- und Arbeitsrecht benutzt
Aktuelles Politenmangel bei der Bundeswehr - Deutsche Luftwaffe plagt über Pilotenmangel - In den Kampf- und Transportgeschwadern fehlen 20 bis 30 5 der Crews Grund: eine Welle von Kündigungen zu wenig Bezahlung - Luftwaffe kann weiterhin „ihren Auftrag erfüllen“
Bis zu 7000 Kündigungen - Stellenabbau bei der Siemens- Telefonsparte SEN - weltweit rund 17.500 Mitarbeiter - insgesamt ca. 7000 Kündigungen - In Deutschland & im Ausland jeweils 2000 - zusätzlich rund 3000 durch Partnerschaften oder Auslagerungen
BMW streicht mehrere tausend Stellen nach sinkenden Renditezahlen will der Münchner Autobauer BMW Stellen streichen ein Unternehmenssprecher erklärt vor allem Zeitarbeitsverträge betriebsbedingte Kündigungen in der Stammbelegschaft ausgeschlossen - An der Börse steht BMW unter Druck Absatz & Umsatz, aber keine große Steigerung vom Gewinn
Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht Wegen Gesetzlicher Regelung Gerichtsentscheidungen Eine unüberschaubare Materie
Arbeitgeber Arbeitnehmer schnell überfordert tut sich schwer arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen Arbeitnehmer schnell überfordert
Arbeitsvertrag Vertrag zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses
Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist zur fortlaufenden Zahlung des Lohnes verpflichtet Arbeitnehmer: muss die fehlenden Zeiträume nicht nacharbeiten Arbeitgeber Arbeitnehmer
Arbeitgeber Jeder, in dessen Diensten ein Arbeitnehmer tätig ist Der Arbeitgeber ist Partner des Anspruch auf: Dienste Arbeitvertrags
Pflichten Arbeitgeber: Fürsorgepflicht Beschäftigungspflicht Pflicht zur Urlaubsgewährung Gleichbehandlungspflicht Pflicht zum Einsatz von Aufwendungen und Schäden des Arbeitnehmers an seinen bei der Arbeit benutzten Sachen Einblick in die Personalakte
Pflicht zur Zeugniserteilung Nachweisgesetz Informationspflicht Pflicht zur Zeugniserteilung Nachweisgesetz (NachwG) Arbeitgeber wird verpflichtet Arbeitnehmer nach einem Monat eine Niederschrift über die wesentliche Arbeitsbedingungen auszuhändigen
Arbeitnehmer Verpflichtet: Vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen Treuepflicht nachkommen (Arbeitgeber) Vergütung gewähren Fürsorge leisten Sehr wichtig: Der Zeitraum, über den der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird
Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragspartei: z.B. Gewährung von Urlaub Entgeltfortzahlung bei Krankheit/ Kündigungsfristen
Unmöglichkeit der Arbeitleistung Verschuldet der Arbeitnehmer die Unmöglichkeit : Verliert den Anspruch auf Arbeitslohn Behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn
Hat keiner die Unmöglichkeit verschuldet: Verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn; Ausnahme: es handelt sich um einen Fall, der ihm das entzog
Rolle des Betriebsrates
Betriebsrat Setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein Mitspracherecht: Arbeitszeiten Arbeitsplätze gestalten (Personalfragen) Einstellungen Versetzung Kündigung (ohne Betriebsrat unwirksam)
Betriebsrat sorgt dafür: Arbeitgeber alle Arbeitnehmer gleich behandelt / niemand diskriminiert wird Braucht: Durchsetzungskraft Charakterstärke
2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz Kann mit min. 5 ständigen Arbeitnehmern gegründet werden / alle 4 Jahre Müssen 3 wählbar sein (hängt von der Größe des Betriebs ab) 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz
Amtszeit des Betriebsrates: Regelmäßige Betriebsratswahlen: Wahlberechtigt: Mit 18 Amtszeit des Betriebsrates: 4 Jahre Regelmäßige Betriebsratswahlen: Letzte am: 1. März bis 31. Mai 06
Alltägliche Aufgaben Unterschiedlich: Vornehmlich in Gremien arbeiten Kontakt mit den Mitarbeitern Einzelgespräche: Problem mit dem Vorgesetzen
Kündigungsschutz Nur mit gerichtlicher Zustimmung gekündigt werden Sicherheit Kleiner Bonus für die Arbeit die man leistet
Mitbestimmung
Arbeitnehmer Mitbestimmung im Betrieb/Unternehmen bedeutet der Arbeitgeber kann nur mit der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung bestimmte Maßnahmen durchführen
Möglichkeit um Nachteile und Belastungen auf geregelte Weise auszugleichen in Deutschland gibt es die meisten Mitbestimmungsrechte
Arten der Mitbestimmung (Mitbestimmungsebenen) 1. Mitbestimmung am Arbeitsplatz Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Arbeitnehmer kann Mitbestimmung am Arbeitsplatz beanspruchen Aufklärung über Merkmale seiner Tätigkeit + die dazugehörige Verantwortung + Gefahren Vorschlagsrecht Recht auf Akteneinsicht
2. Betriebliche Mitbestimmung Fragen zu: - der Ordnung im Betrieb - der Gestaltung der Arbeitsplätze - den Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung (z.B. Arbeitszeitverteilung) Recht auf - Anhörung - Beschwerden - Akteneinsicht Schutzbedürfnis der Mitarbeiterschaft im Arbeitsalltag
verantwortlich ist Arbeitnehmervertretung (z.B. Betriebsrat) Interessenvertretung der Arbeitnehmer darf gewählt werden bei fünf ständigen Arbeitnehmer vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber Friedenspflicht (Maßnahmen des Arbeitskampfes ist untersagt)
3. Unternehmensmitbestimmung unternehmerische Entscheidungen, die im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften fallen Arbeitnehmer sollen daran teilnehmen verantwortlich ist Aufsichtsrat bestehend aus Vertretern der Arbeitnehmer und dem Anteilseigner
Ziele der Mitbestimmung Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen ermöglichen - Ordnung des Betriebes - Arbeitsbedingungen - Umgang mit dem Personal - wirtschaftl. Entscheidungen über Entwicklung/ Zukunft des Betriebes
Arbeitnehmerinteresse Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu spezialisieren Gewerkschaft sieht die Mitbestimmung als Teil einer Demokratie der Wirtschaft
Arbeitgeberinteresse wird zur Steigerung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens angesehen reibungslose Auseinandersetzungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitszeiten
Frauen ca.40,2 Std. Männer ca.43,7 Std. Arbeitnehmer arbeiten durchschnittlich 42,5 Std. pro Woche Im Osten 42,9 Std., etwas mehr als im Westen Vielarbeiter: Bremen Mecklenburg-Vorpommern Baden- Württemberg
57,7% der Arbeitnehmer in Thüringen arbeiten mehr als 40 Std. Am wenigsten: In Berlin 34,5 % arbeiten mehr als 40 Std. Nicht nur Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Arbeit Flexible Arbeitzeiten Arbeitsgeber kann keine neuen Arbeitszeiten einordnen
Höchstarbeitszeiten max. 8std Überstunden bis 10std 37,5std Woche arbeit Arbeitgeber darf die Änderungen der Arbeitszeiten nicht anordnen Überstunden : - Buchführung (Tages-Zeitangabe)
Regelungen - Sonntag und die Feiertage sind grundsätzlich frei = Ausnahmen bei Krankenhäuser, Rettungsdienst, etc. wöchentlich max. 48 Std. Ausgleich auch bis 60 Std. = Krankenhaus-Not- Rettungsdienst bis 70 Std.
Ampelkonten
Steuerung des Auf und Abbaus der Zeitkonten Plus und Minusvolumen der Arbeitszeiten wie bei einer Verkehrsampel In Grün, Gelb und Rote Bereiche eingeteilt
Ist das Kontoguthaben überschritten kommt der „ gelbe Bereich“ Im grünen Bereich wird die Eigenverantwortung des jeweiligen Arbeitsnehmer überlassen Ist das Kontoguthaben überschritten kommt der „ gelbe Bereich“ Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen das Guthaben so verringern , dass Status wieder „ grünen Bereich“ erreicht
Wenn trotz der Regelung das Kontoguthaben steigt gerät man in den „ roten Bereich“ Das Guthaben ist in diesem Zustand so sehr angestiegen, dass ein Abbau der Plus- bzw. Minusstunden im vereinbarten Ausgleichszeitraum fast schon unmöglich ist
Dies kann z. B. im grünen Bereich z.B. von +/-15 bis +/-50, im gelben Bereich von +/- 15-25 bis +/-50-100 Stunden und im roten Bereich von +/-25 bis +/-100-150 Stunden variieren
Danke für eure Aufmerksamkeit Das war's von uns Danke für eure Aufmerksamkeit Karina, Rebecca, Thu Hai und Sophia
Quellen http://www.insm-lexikon.de/mitbestimmung.html http://de.wikipedia.org/wiki/Mitbestimmung http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=Y29ZWS http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrat
http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsrat_0046.html http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitgeber http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung#K.C3.BCndigungsgr.C3.BCnde http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutz#Allgemein ( ab 26.2.08)