Konflikte im Betrieb.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Daten und Fakten zur Arbeitszeit
Advertisements

Informationen zum Tarifabschluss 2005
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Günter Lenz Schillerstrasse Karlsruhe 0177 /
Prof. Dr. Burkhard Boemke
"Mein Frei gehört mir !!!" Landesfachgruppe Krankenhäuser Sachsen.
MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN
Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten
ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch immer der,
Friedrich Ebert-Stiftung am 27. November 2006 in Berlin
Die Deutschen im Herbst 2008
Tarifvertragliche Regelungen zur Leiharbeit
Vertrauensleute-Info
Die Zeitkontensalden nach 3 Jahren Ampelkonto
Betriebsrat Bericht Helmut Kreiser Betriebsversammlung.
Handlungsanleitung Betriebliche Instrumente zur Beschäftigungssicherung.
Arbeitszeitregeln./. Flexibilität. aa) Welche Regeln muss sie beachten? bb) Wie ist die Rechtslage, wenn die Arbeitgeberin die von ihr zu beachtenden.
Kündigung als Disziplinierungs- und Rationalisierungsmittel I. Einleitung 1. (Praktische Relevanz des Themas) Kündigungen und Kündigungsschutzprozesse.
Seminar: Grundwissen Arbeit-Beruf-Berufswahlvorbereitung
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Arbeitszeitverkürzung Antrag Dauer Verteilung der Lage Ablehnung braucht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Keine Extra-Vertragsänderung! Nächster.
Zukunft im Beruf Ihr gutes Arbeits-Recht
Arbeitsplatzsicherheit
Flexible Arbeitszeitmodelle - Wege für die Praxis
BV Arbeitszeit Mitarbeiterinformation
Arbeitsgesetz Tages- und Abendarbeit
Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
Arbeitnehmerorganisationen
Rechte und Pflichten der MAV
BESSER JETZT ALS NIE.
Betriebs- verfassungs gesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Starke Gewerkschaften – handlungsfähig, demokratisch, unabhängig
Vergütung Entgeltzahlungspflicht (§611 Abs. 1 BGB) Entgeltformen
Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer Jörn Michelsen &
XII. Arbeitnehmerpflichten
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
Betriebsratswahlen 2014.
5 Themen zum Arbeitsgesetz
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Grundsätze der Mitbestimmung Betriebliche Mitbestimmung
Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec.
Vortrag Junge TierärztInnen am an der VetMed, Eva Scherz
Das neue Mindestlohngesetz
Minderleister Low Performer
Überstundenregelung/Arbeitszeitkonto
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung,
Gute Arbeit durch bessere Arbeitszeiten
mittleren Unternehmen Heilbronn, 8 Juli 2015
Arbeitsverträge.
Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Der Weg in den Beruf Herzlich willkommen! Tipps zum Berufseinstieg
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Georg Michenthaler IFES - Institut für empirische Sozialforschung GmbH Teinfaltstraße Wien „Lieber mit als ohne Betriebsrat!“ Ergebnisse einer telefonischen.
1 IG Metall Pforzheim | Pforzheim Herzlich willkommen zur Betriebsratsvorsitzendenbesprechung am 30. März 2012.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel DBS 2007– Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Seite 1 Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel.
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1 Die IG Metall: Der Gewerkschaftliche Aufbau im Betrieb Vertrauensleute IGM-Mitglieder.
Tarifverhandlungen.
BESSER JETZT ALS NIE.
 Präsentation transkript:

Konflikte im Betrieb

Inhaltsverzeichnis Kündigung Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag Rolle des Betriebsrates Mitbestimmung Arbeitszeiten, Konten & Ampelkonten

Küdigungsarten & Gründe

Betriebsbedingte Gründe: z.B.: Absatzschwierigkeiten, Rationalisierungsmaßnahmen, Änderung des Produktionsverfahrens, Betriebseinschränkungen, … Personenbedingte Gründe: z.B.: Fehlende Eignung des Arbeitsnehmers, mangelhafte oder abnehmende Leistungsfähigkeit, häufige oder langandauernde Krankheit, … Verhaltensbedingte Gründe: z.B.: Unterlassene oder unberechtigte Krankenmeldung, unentschuldigtes Zu-Spät-Kommen, Beleidigung des Arbeitgebers, …

Gesetzliche Regelung von Kündigungen Kündigungsschutz Gesetzlich festgelegte Regelung Kündigung eines Vertrags wird erschwert oder behindert Wird vor allem im Miet-, Versicherungsvertrags- und Arbeitsrecht benutzt

Aktuelles Politenmangel bei der Bundeswehr - Deutsche Luftwaffe plagt über Pilotenmangel - In den Kampf- und Transportgeschwadern fehlen 20 bis 30 5 der Crews Grund: eine Welle von Kündigungen zu wenig Bezahlung - Luftwaffe kann weiterhin „ihren Auftrag erfüllen“

Bis zu 7000 Kündigungen - Stellenabbau bei der Siemens- Telefonsparte SEN - weltweit rund 17.500 Mitarbeiter - insgesamt ca. 7000 Kündigungen - In Deutschland & im Ausland jeweils 2000 - zusätzlich rund 3000 durch Partnerschaften oder Auslagerungen

BMW streicht mehrere tausend Stellen nach sinkenden Renditezahlen will der Münchner Autobauer BMW Stellen streichen ein Unternehmenssprecher erklärt vor allem Zeitarbeitsverträge  betriebsbedingte Kündigungen in der Stammbelegschaft ausgeschlossen - An der Börse steht BMW unter Druck Absatz & Umsatz, aber keine große Steigerung vom Gewinn

Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag

Arbeitsrecht Wegen Gesetzlicher Regelung Gerichtsentscheidungen Eine unüberschaubare Materie

Arbeitgeber Arbeitnehmer schnell überfordert tut sich schwer arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen Arbeitnehmer schnell überfordert

Arbeitsvertrag Vertrag zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses

Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist zur fortlaufenden Zahlung des Lohnes verpflichtet Arbeitnehmer: muss die fehlenden Zeiträume nicht nacharbeiten Arbeitgeber Arbeitnehmer

Arbeitgeber Jeder, in dessen Diensten ein Arbeitnehmer tätig ist Der Arbeitgeber ist Partner des Anspruch auf: Dienste Arbeitvertrags

Pflichten Arbeitgeber: Fürsorgepflicht Beschäftigungspflicht Pflicht zur Urlaubsgewährung Gleichbehandlungspflicht Pflicht zum Einsatz von Aufwendungen und Schäden des Arbeitnehmers an seinen bei der Arbeit benutzten Sachen Einblick in die Personalakte

Pflicht zur Zeugniserteilung Nachweisgesetz Informationspflicht Pflicht zur Zeugniserteilung Nachweisgesetz (NachwG) Arbeitgeber wird verpflichtet Arbeitnehmer nach einem Monat eine Niederschrift über die wesentliche Arbeitsbedingungen auszuhändigen

Arbeitnehmer Verpflichtet: Vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen Treuepflicht nachkommen (Arbeitgeber) Vergütung gewähren Fürsorge leisten Sehr wichtig: Der Zeitraum, über den der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird

Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragspartei: z.B. Gewährung von Urlaub Entgeltfortzahlung bei Krankheit/ Kündigungsfristen

Unmöglichkeit der Arbeitleistung Verschuldet der Arbeitnehmer die Unmöglichkeit : Verliert den Anspruch auf Arbeitslohn Behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn

Hat keiner die Unmöglichkeit verschuldet: Verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn; Ausnahme: es handelt sich um einen Fall, der ihm das entzog

Rolle des Betriebsrates

Betriebsrat Setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein Mitspracherecht: Arbeitszeiten Arbeitsplätze gestalten (Personalfragen) Einstellungen Versetzung Kündigung (ohne Betriebsrat unwirksam)

Betriebsrat sorgt dafür: Arbeitgeber alle Arbeitnehmer gleich behandelt / niemand diskriminiert wird Braucht: Durchsetzungskraft Charakterstärke

2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz Kann mit min. 5 ständigen Arbeitnehmern gegründet werden / alle 4 Jahre Müssen 3 wählbar sein (hängt von der Größe des Betriebs ab) 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz

Amtszeit des Betriebsrates: Regelmäßige Betriebsratswahlen: Wahlberechtigt: Mit 18 Amtszeit des Betriebsrates: 4 Jahre Regelmäßige Betriebsratswahlen: Letzte am: 1. März bis 31. Mai 06

Alltägliche Aufgaben Unterschiedlich: Vornehmlich in Gremien arbeiten Kontakt mit den Mitarbeitern Einzelgespräche: Problem mit dem Vorgesetzen

Kündigungsschutz Nur mit gerichtlicher Zustimmung gekündigt werden Sicherheit Kleiner Bonus für die Arbeit die man leistet

Mitbestimmung

Arbeitnehmer  Mitbestimmung im Betrieb/Unternehmen bedeutet  der Arbeitgeber kann nur mit der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung bestimmte Maßnahmen durchführen

Möglichkeit um Nachteile und Belastungen auf geregelte Weise auszugleichen in Deutschland gibt es die meisten Mitbestimmungsrechte

Arten der Mitbestimmung (Mitbestimmungsebenen) 1. Mitbestimmung am Arbeitsplatz Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)  Arbeitnehmer kann Mitbestimmung am Arbeitsplatz beanspruchen Aufklärung über Merkmale seiner Tätigkeit + die dazugehörige Verantwortung + Gefahren Vorschlagsrecht Recht auf Akteneinsicht

2. Betriebliche Mitbestimmung Fragen zu: - der Ordnung im Betrieb - der Gestaltung der Arbeitsplätze - den Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung (z.B. Arbeitszeitverteilung) Recht auf - Anhörung - Beschwerden - Akteneinsicht Schutzbedürfnis der Mitarbeiterschaft im Arbeitsalltag

verantwortlich ist Arbeitnehmervertretung (z.B. Betriebsrat)  Interessenvertretung der Arbeitnehmer darf gewählt werden bei fünf ständigen Arbeitnehmer vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber Friedenspflicht (Maßnahmen des Arbeitskampfes ist untersagt)

3. Unternehmensmitbestimmung unternehmerische Entscheidungen, die im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften fallen Arbeitnehmer sollen daran teilnehmen verantwortlich ist Aufsichtsrat bestehend aus Vertretern der Arbeitnehmer und dem Anteilseigner

Ziele der Mitbestimmung Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen ermöglichen - Ordnung des Betriebes - Arbeitsbedingungen - Umgang mit dem Personal - wirtschaftl. Entscheidungen über Entwicklung/ Zukunft des Betriebes

Arbeitnehmerinteresse Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu spezialisieren Gewerkschaft sieht die Mitbestimmung als Teil einer Demokratie der Wirtschaft

Arbeitgeberinteresse wird zur Steigerung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens angesehen reibungslose Auseinandersetzungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitszeiten

Frauen ca.40,2 Std. Männer ca.43,7 Std. Arbeitnehmer arbeiten durchschnittlich 42,5 Std. pro Woche Im Osten 42,9 Std., etwas mehr als im Westen Vielarbeiter: Bremen Mecklenburg-Vorpommern Baden- Württemberg

57,7% der Arbeitnehmer in Thüringen arbeiten mehr als 40 Std. Am wenigsten: In Berlin 34,5 % arbeiten mehr als 40 Std. Nicht nur Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Arbeit Flexible Arbeitzeiten Arbeitsgeber kann keine neuen Arbeitszeiten einordnen

Höchstarbeitszeiten max. 8std Überstunden bis 10std 37,5std Woche arbeit Arbeitgeber darf die Änderungen der Arbeitszeiten nicht anordnen Überstunden : - Buchführung (Tages-Zeitangabe)

Regelungen - Sonntag und die Feiertage sind grundsätzlich frei = Ausnahmen bei Krankenhäuser, Rettungsdienst, etc. wöchentlich max. 48 Std. Ausgleich auch bis 60 Std. = Krankenhaus-Not- Rettungsdienst bis 70 Std.

Ampelkonten

Steuerung des Auf und Abbaus der Zeitkonten Plus und Minusvolumen der Arbeitszeiten wie bei einer Verkehrsampel In Grün, Gelb und Rote Bereiche eingeteilt

Ist das Kontoguthaben überschritten kommt der „ gelbe Bereich“ Im grünen Bereich wird die Eigenverantwortung des jeweiligen Arbeitsnehmer überlassen Ist das Kontoguthaben überschritten kommt der „ gelbe Bereich“  Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen das Guthaben so verringern , dass Status wieder „ grünen Bereich“ erreicht

Wenn trotz der Regelung das Kontoguthaben steigt gerät man in den „ roten Bereich“ Das Guthaben ist in diesem Zustand so sehr angestiegen, dass ein Abbau der Plus- bzw. Minusstunden im vereinbarten Ausgleichszeitraum fast schon unmöglich ist

Dies kann z. B. im grünen Bereich z.B. von +/-15 bis +/-50, im gelben Bereich von +/- 15-25 bis +/-50-100 Stunden und im roten Bereich von +/-25 bis +/-100-150 Stunden variieren

Danke für eure Aufmerksamkeit Das war's von uns Danke für eure Aufmerksamkeit Karina, Rebecca, Thu Hai und Sophia

Quellen http://www.insm-lexikon.de/mitbestimmung.html http://de.wikipedia.org/wiki/Mitbestimmung http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=Y29ZWS http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrat

http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsrat_0046.html http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitgeber http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung#K.C3.BCndigungsgr.C3.BCnde http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutz#Allgemein ( ab 26.2.08)