MANAGED CARE AM BEISPIEL DER SCHWEIZ Referat von Matthias P

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MANAGED CARE AM BEISPIEL DER SCHWEIZ Referat von Matthias P MANAGED CARE AM BEISPIEL DER SCHWEIZ Referat von Matthias P. Spielmann CEO Schulthess Klinik Zürich

Gesundheitsversorgung der Schweiz

26 verschiedene Gesundheitsgesetze und kantonale Planungen

Gesundheitsversorgung Schweiz ambulante Versorgung ist mehrheitlich privat organisiert. Die Leistungen werden von privat organisierten Berufsleuten angeboten. Sie verfügen über eine gesetzlich anerkannte Ausbildung. Ihre Leistungen werden von Krankenversicherer begehrt. Ziel des Versicherers: Einschränken der Leistungserbringer auf der Basis Qualität! stationäre Versorgung ist mehrheitlich öffentlich durch Planungen organisiert. Die Kantonsbehörde ist die Zulassungsbehörde. Aktuell: Strukturwandel im stationären Bereich steht in Richtung Konzentration, Betriebszusammenlegungen, Verkürzungen der Aufenthaltsdauer von Patienten.

Gesundheitsversorgung Schweiz Anzahl 2004 Anzahl pro 10'000 Einwohner Ambulant Ärzte 15’199 20.5 Zahnärzte 4’083 5.5 Physiotherapeuten 4’139 5.6 Chiropraktoren 246 0.3 Apotheken 1’670 2.3 Drogerien 724 1.0 Stationär Universitätsspitäler Hochspezialisierte Medizin Notfallversorgung, Spitzenmedizin 5 Von diesen 158 Spitälern (allgemeiner Pflege) sind 119 öffentlich oder öffentlich finanziert, 39 sind privat Zentrumsspitäler Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe, Ophthalmologie, HNO, Intensivpflege, Übergangspflege, Rettungswesen 22 Basisspitäler Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie/Geburtshilfe, Rettungswesen 131 Psychiatrische Kliniken 61 Von diesen 187 Spezialkliniken sind 94 öffentlich oder öffentlich finanziert, 93 sind privat Rehabilitationskliniken 47 andere Spezialkliniken 79 Institutionen für Betagte und Chronischkranke 1’498

Gesundheitssysteme Schweiz Finanzstatistik schweizerische Gesundheitsversorgung 2006: CHF 54.4 Mia Gesundheitskosten: 1995: 9.7 % Bruttoeinlandprodukt (BIP) 2004: 11.6 % Bruttoeinlandprodukt (BIP) 2006: 13.8 % Bruttoeinlandprodukt (BIP) wachsender Wirtschaftszweig: 520‘000 Beschäftigte Umsatz zu fast 60 % öffentlich finanziert: 17.0 % Staats-Steuerzahler 33.6 % oblig. Krankenversicherung/Prämienzahler (KVG) 7.7 % andere oblig. Sozialversicherungen/Prämienzahler 9.0 % privatrechtliche Versicherungen/Zusatzversicherungen (UV/IV/AHV/VVG) 26 % direkter Wertaustausch zwischen Leistungsverkäufer und Leistungseinkäufer

Die Sozialversicherungen in der Schweiz KVG (Bundesgesetzt über die Krankenversicherung) ist seit Januar 1996 in Kraft und schon dreimal revidiert worden - jede Person in der Schweiz ist obligatorisch versichert und hat somit Zugang zu allen medizinischen Leistungen ohne nochmals etwas dafür zu bezahlen - 88 Versicherer versichern rund 7‘580‘000 Personen, wovon rund 90% bei den grössten 10 Versicherern sind - die Prämie bezahlt die Einzelperson, was für Schweizer Verhältnisse of sehr hoch ist. Kantonsunterschiede sind gross: Genf und Basel-Stadt sind dreimal höher als Appenzell Private Versicherungen sind freiwillig und unterstehen nicht der obligatorischen Versicherung. Mit privaten Zusatzversicherungen kann der Patient den Arzt und/Oder das Zimmer seiner Wahl verlangen.

Nur KVG-Patient – Privat Patient Die Unterschiede Nur-Grundversichert Keine freie Arztwahl Mehrbettzimmer Beschränkte Room-Service-Leistungen Warteliste (ausser Notfälle) Einheitliche Prämie Privat Freie Arztwahl 1er oder 2er-Zimmer Hotelleistungen Kürzere Wartefristen (VIP-Service) Zuschlag zur einheitlichen Prämie

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG); Teilrevision „Managed Care“ 15. September 2004: Botschaft des Bundesrates betr. Aenderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Managed Care Botschaft) Beratungen in den Kommissionen des Ständerates und des Nationalrates; Vorliegen eines Gesetzes 5. Dezember 2006 (Ständerat): Beschluss abweichend vom Bundesrat, 2. Gesetz über die Krankenversicherung 13. Juni 2007 (Ständerat) Beschluss abweichend von der Kommission 4. Dezember 2007 (Nationalrat) abweichend vom Ständerat 4. März 2008 (Ständerat) abweichend vom Nationalrat 4. Juni 2008 (Nationalrat) abweichend vom Ständerat 17. September 2008, 0815h (Ständerat) Differenzbereinigung

Managed Care Gesetzgebung beinhaltet Besondere Versicherungsformen (alternative Versicherungsmodelle), wobei der Grundsatz des Nur-KVG-Versicherten bleibt Die in einem Modell beteiligten sind auf Behandlungsqualität verpflichtet Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit für Versicherer, Versicherte und Leistungserbringen Der Selbstbehalt kann für Beteiligte in MC-Modellen tiefer angesetzt werden Integrierte Versorgung wird neu im Gesetz aufgenommen und die mit Versicherern vereinbarten Budgetverantwortung ist von den Leistungserbringern zu übernehmen

Behandlungskette Verbindung „TOP 50/Spezialisten/stationäre Behandlung“ Verbindung: stationäre Behandlung / postoperative Station/Rehabilitation Verbindung: stationäre Versorgung/Reha (rasche Aufnahme nur eine Kostengutsprache) Verbindung: Versicherer/stationäre Versorgung- Medipoint, Helsana-Q-Modell und KCM-Vertrag