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Veröffentlicht von:Bernd Althaus Geändert vor über 6 Jahren
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Pflegefinanzierung Schwerpunkt ambulant / 27. Juni 2016
Egon Müller, 27. Juni 2016 Pflegefinanzierung Schwerpunkt ambulant / 27. Juni 2016
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Wir sprechen heute über:
Die Pflegefinanzierung ab 2016 im Kanton Basel-Landschaft Bedingungen für Restkostenpflicht der Gemeinden (Checkliste) SEOP–Abrechnungen vom Kantonsspital Baselland (KSBL) Restkostenpflicht bei Geburtsgebrechen Abrechnung für ambulante Pflegeleistungen ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft
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Die Pflegefinanzierung ab 2016 im Kanton Basel-Landschaft
Abrechnung der ambulant erbrachten Pflegeleistungen nach Art. 7 Abs. 2 KLV, gegliedert Massnahmen Abklärung und Beratung Behandlungspflege und Untersuchung Grundpflege von einem Arzt bzw. von einer Ärztin verordnet von zugelassenen Pflegefachpersonen bzw. Spitex- Organisationen erbracht
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Normkosten für ambulante Pflegeleistungen in der 1. Stunde
Träger der Kosten für die ambulante Pflege (1. Stunde) Norm- kosten Kranken- versicherer Patient Rest- kosten a. Abklärung und Beratung 90.80 79.80 8.00 3.00 b. Untersuchung und Behandlung 85.40 65.40 12.00 c. Grundpflege 75.60 54.60 13.00
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Normkosten für ambulante Pflegeleistungen ab 2. Stunde
Träger der Kosten für die ambulante Pflege ab 2. Stunde Norm- kosten Kranken- versicherer Patient Rest- kosten a. Abklärung und Beratung 82.80 79.80 - 3.00 b. Untersuchung und Behandlung 77.40 65.40 12.00 c. Grundpflege 67.60 54.60 13.00 Die Restkosten pro Stunde betragen für die Gemeinden immer (a) CHF 3.00 ǀ (b) CHF 12.00 ǀ (c) CHF
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Bedingungen für die Restkostenplicht der Gemeinden (Checkliste)
Ist die versicherte Person Einwohner der Gemeinde? Handelt es sich um ambulante Pflegeleistungen? Handelt es sich um KVG-Leistungen? Ist der Leistungserbringer nach KVG zugelassen? Liegt eine gültige ärztliche Verordnung vor? Ist die Rechnung nach Patient und Tag aufgeschlüsselt? Stimmt die Rechnung?
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Bedingungen für die Restkostenplicht der Gemeinden (Checkliste)
Nicht Gegenstand der Prüfung durch die Gemeinde: a) die Diagnose b) der Umfang der Leistungen
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SEOP – Abrechnungen vom Kantonsspital Baselland (KSBL)
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SEOP – Abrechnungen vom KSBL
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Restkostenpflicht bei Geburtsgebrechen
(bis 18 – zwischen 18 und 20 – ab 20)
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Abrechnung für ambulante Pflegeleistungen ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft
Rechnungsstellung für ambulante Pflegeleistungen für Baselbieter Patienten, die sich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in einem anderen Kanton aufhalten. Welcher Tarif kommt zur Anwendung? Ambulante Pflegeleistungen werden nach dem Tarif jenes Kantons abgerechnet, in dessen Hoheitsgebiet die Leistung erbracht worden ist.
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